Gefahr im Verzug: Auf dem Weg zur Bankenunion

Das Europäische Parlament verabschiedete am Donnerstag eine weitreichende Reform des Krisenrahmens für Bankenabwicklungen. Künftig erhält Brüssel stärkere Kompetenzen und legt fest, welche Rolle nationale Einlagensicherungssysteme im Einzelfall spielen.

picture alliance/dpa | Katharina Kausche

Der vergangene Donnerstag war ein besonderer Tag im Betrieb des Europäischen Parlaments. Überraschendes ereignete sich. Die von der Union getragene EVP-Fraktion stimmte mit den nationalkonservativen Parteien für eine Migrationswende, gegen die von Bundeskanzler Friedrich Merz propagierte Chatkontrolle und für eine Abschwächung des Lieferkettengesetzes. Eine interessante, paradigmatische Kehre, aber noch kein Grund zur Freude, da das EU-Parlament im Prinzip ein zahnloser Tiger ist.

Allerdings wird das Parlament bei politischen Initiativen der EU-Kommission oder des EU-Rates im Rahmen der Trilog-Gespräche zur Ratifizierung benötigt. Was am Donnerstag ein wenig unterging, war die Entscheidung der EU-Parlamentarier, die von der EU‑Kommission vorgeschlagenen Reform des CMDI‑Rahmens (Crisis Management and Deposit Insurance) zur Stärkung der Instrumente zur Sanierung und Abwicklung von Banken anzunehmen.

Konkret beschloss das Parlament die zuvor im Trilog mit Rat und Kommission ausgehandelten Kompromisse zu drei Gesetzesbausteinen: Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD), Single Resolution Mechanism Regulation (SRMR) und Deposit Guarantee Schemes Directive (DGSD).

Im Kern geht es um zwei wesentliche Veränderungen des bestehenden Rahmenwerks. Zum einen erweitert sich ab dem Jahr 2028 der Zuständigkeitsbereich des sogenannten Single Resolution Boards (SRB) auf kleinere und mittlere Banken.

Der SRB ist als zentrale Abwicklungsbehörde der Europäischen Bankenunion etabliert. Er entscheidet über die Abwicklung und die konkrete Restrukturierung ausgefallener oder krisenbedrohter großer Banken im Euro-Raum. Ziel seiner Operationen ist es, staatliche Rettungsaktionen aus Steuermitteln möglichst zu vermeiden und verfügbare Mittel der Gläubiger und Eigentümer zu aktivieren. Dabei entwirft er konkrete Maßnahmen, koordiniert seine Aktivitäten bislang mit den nationalen Behörden und ist aus Sicht der EU-Kommission in Brüssel die entscheidende Institution, um den Prozess der Bankenunion schrittweise voranzutreiben.

Bislang lag die Abwicklung insolventer kleiner und regionaler Banken in der Hand der nationalen Aufsichts- und Einlagensicherungsbehörden. Der SRB in Brüssel war im Wesentlichen nur für die großen, eindeutig systemrelevanten Institute zuständig, die gleichzeitig auch der Aufsicht der Europäischen Zentralbank unterliegen.

Das wird sich künftig anders darstellen. Der SRB wird generell aktiv, wenn die Brüsseler Behörde systemische Risiken feststellt, auch wenn es sich nur um kleinere Institute handelt. In diesen Fällen kann der SRB Abwicklungspläne beschließen, die auch die nationalen Einlagensicherungsfonds einbinden – etwa bei der Bereitstellung von Brückenmitteln (Bridge-the-Gap-Mechanismus) oder der Umsetzung von Bail‑in‑Maßnahmen. Mit dem Interpretationsrahmen wächst auch der Kompetenzspielraum, den nationalen Bankenregulatoren konkrete Handlungsanweisungen zu erteilen.

Was bislang ausgeschlossen bleibt, ist die direkte grenzüberschreitende Verwendung nationaler Mittel aus Reservefonds: Ein deutscher Einlagensicherungsfonds haftet etwa nicht automatisch für Bankpleiten in Österreich oder Italien.

Allerdings ist wohl damit zu rechnen, dass ab einem bestimmten Punkt vor allem stark kapitalisierte Sicherungssysteme wie das deutsche Einlagensicherungssystem bei kommenden Krisen zweckentfremdet werden könnten. Bislang besteht dafür allerdings kein Rechtsrahmen, und es ist nicht davon auszugehen, dass vor allem die deutschen Sparkassen, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sowie andere Geldhäuser hier nachgeben werden.

Zum anderen wird der sogenannte Bridge‑the‑Gap‑Mechanismus eingeführt, der es nationalen Einlagensicherungssystemen erlaubt, den betroffenen Geldinstituten temporäre Kreditmittel bereitzustellen, die später im Rahmen der Abwicklung der Bank zurückgezahlt werden sollen.

Diese kurzfristig aufgenommenen Kreditmittel sollen helfen, die 8‑Prozent‑Bail‑in‑Schwelle zu erreichen, die Gläubiger und Eigentümer des betreffenden Kreditinstituts zur Stabilisierung beisteuern müssen, bevor die öffentliche Hand einspringt. Die Bail-in-Schwelle bedeutet konkret, dass Eigentümer, Aktionäre und Gläubiger mindestens 8 Prozent des risikogewichteten Vermögens (RWA) der Bank als Verlust tragen müssen.

Reicht dieses Kapital nicht hin, diese Schwelle zu erfüllen, soll der neue Mechanismus den Weg für weitere Kreditaufnahme freimachen und so den Steuerzahler von großen Rettungsaktionen, wie wir sie während der großen Finanzmarktkrise gesehen haben, abschirmen. Ob diese Maßnahmen auch nur annähernd geeignet sind, eine kommende Schuldenkrise zu absorbieren, ist mehr als fraglich. Es wirkt eher so, als versuche man eine Sturmflut mit einer Mauer aus Sand abzuwehren.

Grundsätzlich soll der SRB in Brüssel im Falle akuter Krisen innerhalb des neuen Handlungsrahmens über Abwicklungspläne entscheiden, indem festgelegt wird, ob und wie die nationalen Einlagensicherungssysteme im Rahmen der Krise eingesetzt werden.

Der Beschluss des Europäischen Parlaments am Donnerstag klingt zunächst unspektakulär. Brüssel erhält über den SRB in zwei Jahren allerdings deutlich mehr Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei Bankenabwicklungen.

Und die Bestrebungen der EU-Kommission reichen weit über bloße Harmonisierungen im Bankenrecht und der Kapitalmarktregulierung hinaus. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer akuten Staatsschuldenkrise auch europäische Banken in Mitleidenschaft gezogen werden, ist hoch. Kollabierende Anleihenmärkte und Verluste im Immobiliensektor werden die tief involvierten Häuser wie ein Donnerschlag treffen.

Wir wissen aus der Vergangenheit, dass Brüssel Krisensituationen stets nutzte, die eigene Macht konsequent weiter auszubauen. Sie sind Meister der Krisencamouflage und werden die Debatte über die Vertiefung der Bankenunion und die mögliche Nutzung nationaler Reservemittel in dem Moment unter Hochdruck vorantreiben, indem es an den Märkten turbulent zugeht. Ob nationale Interessen und die mächtige deutsche Bankenlobby den Dammbruch auf Dauer verhindern können, wird sich mit der Zeit erweisen.

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Kommentare ( 1 )

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Wilhelm Roepke
1 Stunde her

Tja, früher hätte ich gesagt, die Deutschen sollen wachsam sein. Heute bin ich froh, denn so doof wie unsere Politiker sind andere Europäer nicht.