EZB vor Gericht: Ist die Europäische Gelddruckerei grundgesetzwidrig?

Am Dienstag geht es vor dem Bundesverfassungsgericht erneut um die Frage: Hat die EZB heimlich die Aufgabe eines europäischen Finanzministers übernommen und die Rechte von Bundestag und Bundesregierung auf die EZB verlagert?

 

Der Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) Mario Draghi steht abermals vor dem Bundesverfassungsgericht: Am Dienstag und Mittwoch ist wieder eine mündliche Verhandlung über die umstrittenen Anleihekäufe.

Verhandlungen zu den Anleihekäufen gab es in Karlsruhe bereits im Juni 2013 und im Februar 2016. Auch ein Urteil hat das Gericht verkündet, im Juni 2016, zwei Mal hat es in dieser Angelegenheit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) nachgefragt: Es geht darum, ob der EuGH nicht auch die EZB Begrenzungen bei der monetären Flutung Europas auferlegen mag. Der EuGH hat seinerseits zwei Mal verhandelt und zwei Urteile gesprochen, die allesamt der EZB freie Hand lassen und sie jenseits der richterlichen Kontrolle setzen.

Jetzt also eine Neuauflage. Nicht nur aus Sicht der Kläger geht es um viel Geld:

So hat die EZB für über 2 Billionen, also für über 2.000 Milliarden Euro, Staatsanleihen der Eurostaaten gekauft. Das dafür benötigte Geld wurde von den Zentralbanken aus dem Nichts geschaffen, bildlich gesprochen: neu gedruckt. Die gesamte Zentralbankgeldmenge des Eurosystems wurde zu diesem Zweck weit mehr als verdoppelt. Finanzierung der Eurostaaten mit Zentralbankgeld – das nennt man „monetäre Staatsfinanzierung“: Staaten wie Italien, Frankreich und Griechenland legen Staatsanleihen, also Schuldscheine auf, die landen bei der EZB die dafür Geld druckt und die Staatsverschuldung ausweitet. Nach den Verträgen von Maastricht ist das verboten.

Die EZB sagt, sie darf das, denn es geht darum, die Wirtschaft in Europa ingesamt zu retten. Auch in Japan oder in den USA hätten die dortigen Notenbanken Geld gedruckt und ihre Länder aus der Druckerpresse finanziert.

Allerdings gibt es in Europa eine Besonderheit. Nach wie vor besteht Europa aus Einzelstaaten, mit jeweils eigener Wirtschafts- Finanz- und Sozialpolitik. Wenn sich nun einzige verschulden, aber alle Länder dafür geradestehen müssen dann ist das ein einzigartiger Vorgang: Konkret müssen die sparsameren Staaten wie Deutschland die Haftung für die mit lockerer Ausgabenpolitik übernehmen. Wenn beispielsweise in Japan oder den USA Parlament und Regierung der Auffassung sind, dass sie den Haushalt über die Zentralbank finanzieren wollen, dann ist dies in einem Staat mit eigener Währung kein Problem für die demokratische Legitimation.

In einer Währungsunion aus verschiedenen Staaten mit je eigenständiger Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik ist die Lage anders: Wenn einzelne Staaten ihre Defizite mit Hilfe ihrer nationalen Zentralbank oder mit Hilfe der EZB finanzieren dürften, würden damit die entsprechenden Haushaltsrisiken letztlich auf die anderen Eurostaaten umverteilt, ohne dass die Parlamente der damit belasteten Staaten dies genehmigt hätten oder verhindern könnten.

Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es jetzt darum, genau diesen Sachverhalt zu klären: Darf die EZB mit diesem Programm beispielsweise die Schulden Frankreichs und Griechenlands finanzieren und die Deutschen in Haft nehmen, ohne Parlaments- und Regierungsbeschluß?

Es sind komplizierte Rechtsfragen. Sie laufen auch auf einen elementaren Konflikt hinaus. Denn die Kläger, darunter der langjährige Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sind der Ansicht: Die EZB hebelt die nationale Souveränität Deutschlands aus.

Zwar hat der EuGH bislang immer der EZB Recht gegeben. Nun erklärt Dietrich Murswiek, Prozessvertreter von Peter Gauweiler, dass der EuGH sich längst nicht mehr an Verträge hält, sondern einseitig die Vertiefung der Union fördert. Immer mehr nationales Recht werde auf dem Umweg über den EuGH nach Brüssel und an europäische Insituttionen die die EZB verlagert, das Demokratieprinzip ausgehöhlt. Murswiek dazu:

„Der EuGH hat in allen Kompetenzkonflikten zwischen EU und Mitgliedstaaten zugunsten der EU entschieden. Es gibt keinen einzigen Fall, in dem der EuGH festgestellt hätte, dass ein EU-Organ seine Kompetenzen zulasten der Mitgliedstaaten ausgedehnt hätte. Alle Kompetenzausdehnungen, und das sind nicht wenige, wurden vom EuGH gebilligt. Wer diesen Gerichtshof als Hüter der Kompetenzordnung eingesetzt hat, hat den Bock zum Gärtner gemacht. Denn immer noch verfolgt der EuGH eine aktivistische Kompetenzausdehnungsagenda.“ Solche Kompetenzen dürfen aber nur durch Parlamentsbeschluss, wenn überhaupt, abgegeben werden, nicht still und heimlich durch die Führungsriege der EZB erfolgen.

Spätestens jetzt müsse das Bundesverfassungsgericht dieser heimlichen Übertragung von Kompetenzen einen Riegel vorschieben.

Es ist ein spannendes Verfahren. Für TE befragt Oswald Metzger den Anwalt der Kläger, den bekannten Verfassungsjuristen Dietrich Murswiek nach den rechtlichen Grundlagen für die Gelddruckerei der EZB.

Insgesamt läuft das Verfahren seit 2016. Die Kläger ziehen jetzt ihre letzte Trumpfkarte, von der sie hoffen, dass sie sticht: Juristisch nennt man das die „Ultra-Vires-Karte“. Das ist eine Rechtsfigur, die das Gericht bereits 1993 im Maastrichturteil ersonnen hatte. Damit behält es sich auch in Europafragen das Recht zum allerletzten Wort vor – und zwar dann, wenn EU-Organe sich zu weit außerhalb ihrer Zuständigkeiten bewegen, die ihnen die EU-Staaten mit „begrenzten Einzelermächtigungen“ zugestanden haben. „Ultra Vires“, das ist eine demokratische Notbremse. Mit der einseitigen Rechtssprechung durch den EuGH zu Gunsten immer weiterer Kpompetenzverlagerungen fühlen sich die Kläger jetzt befugt, diese letzte Karte zu spielen.

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Kommentare ( 86 )

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butlerparker
4 Jahre her

Man wird es hier nicht gerne hören oder lesen, aber der EuGH ist eine europäische Institution und entscheidet bezüglich ganz „Europa“ und eben nicht im Sinne Deutschlands. Und hier entscheidet der EuGH eben ganz korrekt. Für die meisten Staaten und Bewohner der EU , ganz sicher zumindest temporär, sind die Entscheidungen des EuGH positiv zu sehen und die Folge davon ist eine Nivellierung der Lebensverhältnisse in Europa, die ja von den EU Institutionen so genau gewollt ist. Das kann man ganz unpolemisch so feststellen. Das BVG hat aber als Institution eine ganz andere Aufgabe. Es soll die Verfassung D schützen,… Mehr

Peter Gramm
4 Jahre her

Diese Richter haben doch alle ein Eigeninteresse. Auch wenn ihre Parteimitgliedschaft ruht ändert dies doch nichts an ihren Einstellungen. Alles formalistisches Theater. Begründen kann bekanntlich alles. 5 Juristen 6 Meinungen. So lange die Bürger diese shows (und nichts anderes ist es ja) akzeptieren geht der Ausverkauf unserer Werte weiter. Sparen, Fleissig sein, gesetzestreu usw. usf.. Aus diesem Grunde geht ja die Unterwanderung weiter, da diejenigen die in’s el dorado zugewandert sind niemals aufmucken werden. Es werden die sein, die dieses el dorado erarbeitet haben. Genau die aber sollen zur Minderheit im eigenen Staat gemacht werden. Die Flutung mit neu gedrucktem… Mehr

Diogenes
4 Jahre her

Und es gibt keine Hoffnung auf ein Urteil nach den Paragraphen der europäischen Verträge? Ist die „EU“ eine Unrechtsunion? Eine Oligarchie, die mit Menschen, Völkern, Staaten mutwillig spielt?

Thorsten
4 Jahre her

Alles nur Mummenschanz fürs Volk. Die Realitäten sehen anders aus und das BVerfG urteilt seit Jahren immer parteilicher.

„DDR 2.0“ ist in dieser Ebene noch Realität. Dieses Aufweichen der Marktwirtschaft wird in einer Kernschmelze des Euros mit Währungsreform und einem großen europäischne Schisma enden…

Senni
4 Jahre her

Das Bundesverfassungsgericht ist Erfüllungsgehilfe der Regierung bzw Politik . Und von wem werden die Richter ernannt ? Richtig !

elly
4 Jahre her

das BVG urteilte wie erwartet und folgte gehorsamst der Bundesregierung besser gesagt der Staatsvorsitzenden Angela Merkel.
Wer heute noch glaubt, wir würden in einer Demokratie leben, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.

CGohlke
4 Jahre her

Das ist doch nun eigentlich einerlei, was das Verfassungsgericht hierzu sagt. Der fortgesetzte Rechtsbruch und die Erosion des Rechtsstaats gehört doch inzwischen zum Geschäftsmodell. Sowohl in Deutschland als auch in der EU sind die Regierenden außer Rand und Band. Wer kontrolliert das? Wer greift da ein? Niemand!

Andreas aus E.
4 Jahre her

Als ich noch jung war und noch naiver als heute, hielte ich das Bundesverfassungsgericht mal für eine vertrauenswürdige Instanz. Längst vorbei! Spätestens seit Berufung dieser Baer (dazu lesenswert bei Danisch), des Voßkuhle und Miterleben diverser Entscheidungen.
Die BRD ist in jeder Hinsicht bankrott.

Cethegus
4 Jahre her

Gegen europäische Luftschlösser sind doch deutsche Interessen immer unwichtig.

Daran will doch auch das BVG nichts ändern, ansonsten wären die Richter

doch nicht da wo sie heute sind…

Cubus
4 Jahre her

Komplizierte Rechtsfragen? Jurisprudenz ist keine Quantenphysik.

AEUV §123: „Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (…) sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.“ oder:

AEUV § 125: „Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen …. .“

Was versteht man da nicht?

Aber wie sagte unser Oberrichter Voßkuhle: Es sei „eine Sensibilität eingetreten dafür, dass man rechtliche Regelungen nicht immer durchsetzen kann“ und daher „Verträge weit ausgelegt“ werden.

Das nennt man denn wohl Willkür.

Gewaltenteilung?

Demokratie war gestern.

fatherted
4 Jahre her
Antworten an  Cubus

haha….der Vosskuhle ist ein lustiger JustiFant….ich lese aus diesem Satz eher das Nahles oder Langstrumpf Zitat….ich mach mir die Welt wie sie mir gefaellt…..