Von der Einschränkung der Redefreiheit – TE-Wecker am 18. Mai 2024

Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

 

Der Urteilsspruch des Landgerichts in Halle sorgte in dieser Woche für großes Aufsehen: Das Landgericht hatte den Thüringer AfD-Spitzenkandidaten Höcke zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Sein Vergehen: Bei einer Rede hatte er „Alles für Deutschland“ gesagt, eine verbotene Parole der SA.

Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau ist einer der Anwälte, der Höcke vor Gericht juristisch vertreten hat. Im Gespräch mit dem TE-Wecker konstatiert Vosgerau eine bedenkliche rechtliche Entwicklung hinter diesem Urteil.

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Kommentare ( 17 )

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achijah
2 Monate her

Sehr sehr gutes Audio. Danke!

babylon
2 Monate her

Nebenbemerkung zum „Reichsbanner SchwarzRotGold“, der SPD Organisation in der Weimarer Republik, deren Angehörige analog zur SA und der Roten Front (KPD) ebenfalls uniformiert auftraten und die die Parole „Alles für Deutschland“ verwendeten. Diese sozialdemokratische Organisation existiert nach wie vor und betreibt eine eigene Web-Seite.https://www.reichsbanner.de/reichsbanner-heute/
Bezeichnend für den Bildungsstand der Hallenser Richter, dass ihnen dieser Umstand offensichtlich nicht geläufig ist, weder was die Historie der Weimarer Republik angeht noch was Gruppierungen innerhalb der SPD betrifft.

Stefan Z
2 Monate her

Immerhin hat man es jetzt geschafft, den Spruch so richtig populär zu machen. Jeder hat den jetzt im Kopf und fragt sich, was daran das Gefährliche ist. Ich persönlich, bin da sogar auf Regierungslinie. Ich lehne es ab alles für dieses Land zu tun. Ich möchte weder all mein Geld an Lindner & Co abgeben oder den ÖRR damit mästen, noch möchte ich für dieses Land in den Krieg ziehen. Ich möchte auch nicht alles für die deutsche Klimarettung und Energiewende opfern. Niemand sollte meiner Meinung nach „alles“ für ein Land tun. Allerdings würde ich mir schon wünschen, dass deutsche… Mehr

Marcel Seiler
2 Monate her

Klarer kann man es kaum darstellen, weshalb das Höcke-Urteil aus strafrechtlicher und grundgesetzlicher Sicht schlichtweg falsch ist.

Ich kann diesen Podcast deshalb nur empfehlen. Vielen Dank sowohl dem Interviewer als auch dem RA Vosgerau!

(Ich teile die Befürchtung, dass Deutschland Gefahr läuft, in kleinen Schrittchen zu einem Staat mit totalitären Merkmalen zu werden. Dieses Urteil ist nur einer der kleinen Schrittchen dazu.)

Deutsche
2 Monate her

Die Inschrift über dem Gerichtsgebäude in Halle:
„Jedem das Seine“. „Ursprünglich die lateinische Redewendung Suum cuique (deutsch: Jedem das Seine im Sinne von Jedem nach seinem Verdienst)[1] ist seit antiken philosophischen Theorien der Moral und Politik ein für die Fassung von Begriffen des Rechts und der Gerechtigkeit.“
Gleichzeitig die menschenabwertende Inschrift über dem KZ Buchenwald.
Und jetzt? Etwa gleiches Recht für alle:
Auch die einhundert Tagessätze „Strafe“ für Herrn Höcke sind kritisch. Ab 91 Tagessätzen ist man theoretisch vorbestraft NUR BEIM ERSTEN MAL NICHT:
Ob ein zweiter Showprozess vorgesehen ist bei dem er wieder verurteilt wird und DAMIT VORBESTRAFT SEIN WIRD.

Elisabeth Meller
2 Monate her

Über das Urteil wurde ja von der FAZ versehentlich schon am Morgen des letzten Verhandlungstages in allen Einzelheiten berichtet, noch ehe die Verhandlung überhaupt begonnen hatte. Das Urteil stand also a priori fest; der Prozess war, wie man sagt, eine Farce, ein Schauprozess. Herrn Vosgerau als hellem Kopf wird nicht entgangen sein, dass er bloß eine Statistenrolle spielte. Wie frustrierend muss das sein?!

Denke
2 Monate her
Antworten an  Elisabeth Meller

Herr Vosgerau ist ein heller Kopf. Er hat zwar die erste Runde gegen ein an den Haaren herbeigezogenes Urteil nicht gewonnen, was aber sicher nicht Herrn Vosgerau anzukreiden ist. Man wird sehen, wer zuletzt lacht oder jeder(s) blamiert sich auf seine Weise…

November Man
2 Monate her

Das Gericht stand unter politischem und zeitlichen Druck. Das Gericht hat deshalb gleich mehrere schwere Fehler begangen. Es hat sämtliche Beweisanträge der Beklagtenseite ohne Würdigung vom Tisch gewischt und auch viele genannte Zeugen nicht gehört. Es hat den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ missachtet und umgekehrt in „Im Zweifel gegen den Angeklagten.“ Ohne seine Beweisführung zu akzeptieren, zu werten und zu beachten. So kann man keinen ordentlichen, gerechten rechtsstaatlichen Prozess führen. In dubio pro reo: Der Zweifelsgrundsatz besagt, dass ein Angeklagter freizusprechen ist, wenn sich das Gericht nicht von seiner Schuld überzeugen konnte. Es ist ein Grundsatz des Beweisrechts,… Mehr

Last edited 2 Monate her by November Man
Kassandra
2 Monate her

Nun hat eine gewissen Frau Hummels genau diesen Spruch, für den Björn Höcke Geldstrafe zahlen soll, auch öffentlich getätigt.
Der Alternative schreibt auf X: „Sehr geehrte Frau Hummels, ich werde Sie leider bei Staatsanwalt Brenzler in Halle anzeigen müssen. Nicht weil ich etwas gegen Sie habe, aber um die Absurdität des Urteils gegen mich zur Kenntlichkeit zu entstellen.“ https://x.com/BjoernHoecke/status/1791363130632630762
Dann werden wir ja bald sehen, ob in Deutschland vor dem Gericht noch alle gleich sind?

Gabriele Kremmel
2 Monate her

Darf man die Ausführungen von Herrn Vosgerau so verstehen: Einer vorverurteilten Partei wird von einem Gericht willkürlicherweise und ohne Prüfung Vorsatz unterstellt, um so die Vorurteile gegen die Partei zu festigen und als gerichtlich festgestellt zu deklarieren. Man fragt sich: Ging es hier um korrekte Rechtssprechung oder um die politisch erwünschte Außenwirkung eines Urteils gegen Höcke kurz vor der Europawahl. Und um neue Munition für die machthabenden Wirdemokraten, um die AfD mit markigen Worten und als gerichtlich festgestellt als Nazi-Partei verunglimpfen zu können. Das bisherige „gesichert rechtsextrem“, ein bis zum Erbrechen bei jeder unpassenden Gelegenheit verlautbarter Satz hat sich ja… Mehr

Last edited 2 Monate her by Gabriele Kremmel
Mausi
2 Monate her

Par. 188 StGB: „eine im politischen Leben des Volkes stehende Person… sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren…politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene“ Das ist in meinen Augen doch auch ungenau. Wer bitte steht denn nicht im politischen Leben? Im politischen Leben steht bereits ein Kind, das auf Demos geschickt wird. Und wer bitte soll bewerten, ob eine „Beleidigung“ zu erheblichen Erschwerung beiträgt.
Dass all diese Gesetze unkommentiert am MSM und am ÖRR verbeilaufen, ist ein Skandal. Aber da hocken halt fachlich unqualifizierte und ideologisch vorbereitete Haltungs-Hiwis und demnächst die KI, die das Wissen dieser Haltungs-Hiwis spiegelt.

Last edited 2 Monate her by Mausi