AfD als „Prüffall“ des Verfassungsschutzes – ein juristischer Kommentar

Sensation diese Woche: Die AfD wird zum "Prüffall" des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) erklärt. Wie gefährlich ist die AfD - und wie gefährlich ist das Vorgehen für die AfD? Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg, zur Pressekonferenz des BfV.

Tobias Schwarz/AFP/Getty Images

Der Verfassungsschutz darf nach den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder eine politische Partei beobachten, wenn er hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür hat, dass die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt; das heißt, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung oder eines ihrer Elemente (Demokratie, Rechtsstaat, Menschenwürdegarantie) beseitigen will.

Politiker der etablierten Parteien fordern seit langem die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Nun sind das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesbehörden für Verfassungsschutz nach einer monatelangen Auswertung von über 1.000 Seiten Material zu dem Ergebnis gekommen, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz nicht erfüllt sind. Kommuniziert wird aber nicht: „Die AfD darf nicht durch den Verfassungsschutz beobachtet werden“, sondern kommuniziert wird: „Der Verfassungsschutz erklärt die AfD zum Prüffall“. Das ist nicht falsch, aber es verschiebt die Akzente in der öffentlichen Wahrnehmung fundamental. Die erste Aussage entlastet die AfD, die zweite prangert sie als „Fall für den Verfassungsschutz“ an.

Das ist juristisch höchst problematisch. Um das Problem zu verstehen, muss man sich klarmachen, dass es hinsichtlich der Beobachtung von Parteien und anderen Organisationen durch den Verfassungsschutz verschiedene Stufen gibt: Ergibt eine informelle Vorprüfung, dass Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, dass eine Organisation verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, wird sie behördenintern zum Prüffall erklärt. Jetzt erfolgt eine systematische Prüfung anhand öffentlich zugänglicher Quellen. Die Einstufung als Prüffall sagt darüber, ob die betreffende Organisation verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt und in diesem Sinne „extremistisch“ ist, nichts aus. Die Vorprüfung soll lediglich herausfinden, ob es so viele und so gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, dass dies die Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigt. Wenn sie zum Ergebnis kommt, dass die Beobachtungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird die betreffende Organisation zum „Verdachtsfall“. Auch dann steht also ihre Verfassungsfeindlichkeit noch nicht fest, aber dann darf sie auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln – etwa durch Einsatz von V-Leuten – beobachtet werden. Auch die Beobachtung muss ergebnisoffen sein. Sie muss beendet werden, wenn der Verfassungsschutz nicht nach angemessener Zeit hinreichendes Belastungsmaterial gefunden hat, mit Hilfe dessen er die Verfassungsfeindlichkeit der Organisation beweisen kann. Wenn die Verfassungsschutzbehörde zu der Überzeugung gelangt, dass sie diesen Nachweis führen kann, stuft sie die Organisation als „Fall erwiesener Verfassungsfeindlichkeit“ ein.

Die Einstufung einer Organisation als Prüffall ist gesetzlich nicht geregelt (außer in Niedersachsen). Es handelt sich um eine interne Entscheidung der Verfassungsschutzbehörden, die – bevor sie eine Organisation beobachten – natürlich zunächst prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Beobachtung gegeben sind. Die Schwelle der Voraussetzungen hierfür liegt niedrig. Geprüft wird aufgrund vorhandener Verdachtsmomente, also aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte, die auf verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der betreffenden Organisation hindeuten. Solche Anhaltspunkte können sich bei politischen Parteien vor allem aus Äußerungen von Politikern ergeben. In diesem Sinne verfassungsschutzrechtlich relevante Äußerungen und Verhaltensweisen lassen sich bei Politikern aller Parteien finden. Sie führen nicht zur Beobachtung und auch nicht zum „Prüffall“, solange sie vereinzelt bleiben. Wenn sie sich häufen oder wenn sie sehr schwerwiegend sind, kann eine systematische Vorprüfung geboten sein – dann erfolgt die Einstufung als Prüffall. Im Falle der AfD spricht das Bundesamt für Verfassungsschutz von „Verdachtssplittern“, die „nicht hinreichend verdichtet“ seien, um eine Beobachtung einzuleiten, aber die zur Bearbeitung als Prüffall geführt hätten. Gerade weil die Verfassungsschutzbehörden einen erheblichen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Entscheidung haben, ab wann sie eine systematische Vorprüfung vornehmen, muss die Entscheidung über die Einstufung als Prüffall eine behördeninterne, nicht der Öffentlichkeit mitgeteilte Entscheidung bleiben.

Wenn nämlich, wie jetzt im Fall der AfD, die Einstufung als Prüffall öffentlich verkündet wird, dann bleibt sie keine Entscheidung im Innenleben des Geheimdienstes, sondern dann entfaltet sie öffentliche Wirkung, nämlich Stigmatisierungswirkung: Die Partei wird vom Verfassungsschutz geprüft. Das ist es, was in der Öffentlichkeit ankommt. Dass sie nur zum dem Zweck geprüft wird, festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beobachtung gegeben sind, wird kaum wahrgenommen. Bereits die Verkündung des Prüffalls hängt der Partei das Odium des Extremis-musverdachts an, obwohl es ja nur der Verdacht ist, dass ein die Beobachtung rechtfertigender Verdacht gegeben sein könnte. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Partei. Ob dieser Eingriff sich rechtfertigen lässt, hängt von verschiedenen Umständen ab. Die Rechtfertigung könnte schon daran scheitern, dass eine gesetzliche Grundlage für diesen Eingriff fehlt. Im übrigen gehört es zu den Grundlagen der Demokratie, dass die politische Willensbildung vom Volke ausgeht und grundsätzlich ohne hoheitliche Einwirkung stattfindet. Deshalb darf der Verfassungsschutz sich mit Bewertungen politischer Parteien in den öffentlichen Meinungskampf erst dann einmischen, wenn deren Verfassungsfeindlichkeit feststeht, keinesfalls aber bereits im Prüffall. Andernfalls könnte die Ausrufung des Prüffalls zu leicht missbraucht werden, um einer Partei – insbesondere in Wahlkämpfen – zu schaden. Denn die Voraussetzungen für die Vorprüfung sind gering, und ihre Handhabung ist leicht manipulierbar.

Soweit ich sehe, ist bisher die Einstufung als Prüffall immer eine interne, nicht öffentlich kommunizierte Angelegenheit der Verfassungsschutzbehörden geblieben. Mir ist kein anderer Fall bekannt, in dem der Verfassungsschutz die Einstufung als Prüffall öffentlich bekanntgegeben hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz – und zuvor bereits die thüringische Verfassungsschutzbehörde – werden erklären müssen, warum sie im Fall der AfD von dieser Praxis abgewichen sind und die Einstufung als Prüffall zur öffentlichen Sensation gemacht haben.


Dietrich Murswiek ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg.

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Kommentare ( 167 )

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Portofino
5 Jahre her

Dass die AFD nicht so richtig zu Potte kommt, hängt in erster Linie mit der täglichen, massiven Diskriminierung durch die universellen Wächter, der grünenlinken bestimmten politischen Korrektheit statt – verbreitet in den Anstalten u. Redaktionen von ARD/ZDF u. Printmedien – . Allerdings werden in letzter Zeit unnötige personelle und inhaltliche Konturen der AFD lebhaft sichtbar, mit welchem Eifer, Kleingruppen versuchen, die AFD auf einem schwierigen Kurs zu bringen. Damit schafft sie sich wieder einmal völlig unnötige innerparteiliche Probleme. Die Zukunft der AFD steht hierdurch auf Messers Schneide. Denn In Deutschland fehlt eine wertkonservativ ausgerichtete Volkspartei, die im Gegengewicht und Gegenentwurf… Mehr

Axel Fachtan
5 Jahre her

Erst musste Maaßen weg. Dann lässt sich gleich viel besser agieren. Der Nachfolger ist jetzt weiterer Pressesprecher der pseudochristlichen Einheitspartei Deutschlands. Der Bundesverfassungsschutz ist die letzte Zuflucht der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien vor dem Staatsvolk. Wer aber die Behörden derart missbraucht, gerät selbst in Verdacht, die freiheitlich demokratische Grundordnung bis zur Unkenntlichkeit zu deformieren. Behauptung war u.a. Merkel und Co haben Anis Amri „machen lassen“, obwohl die Anschläge hätten verhindert werden können. Was ist denn das für eine Güterabwägung angesichts des Grundgesetzes 12 Menschenleben im amerikanischen Spionageinteresse zur Disposition zu stellen ? Die Grundordnung schafft nicht ab, wer… Mehr

HavemannmitMerkelBesuch
5 Jahre her

und ist, wie auf anderen Plattformen beschrieben dann nicht sogar der Verfassungsschutz selbst hinsichtlich dieser schwerwiegenden und erkennbar nach dem unsachlichen Abschuss des vorherigen Behördenleiters machtmißbrauchend politisch indizierter (oder soll man sagen geramelowter und gemerkelter) schwerster Rechtsverletzungen und Rechtseingriffe in die Rechte demokratischer Parteien ein Prüffall? Wie weit will diese Gesellschaft noch die Mielkeisierung dieses Landes vorran schreiten lassen? Hoffen hier wirklich alle, das Ihnen wenn sie ruhig und in Deckung bleiben schon nichts weiter passiert, das sie nicht GeMagnitzt werden? Diese Hoffnung hatten die meißten DDR Bürger auch, bis irgendwann der dunkle LADA vor der Tür stand und man… Mehr

M.M.v.P.
5 Jahre her

Die ganze Aktion ist so billig wie leicht durschaubar . Offensichtlich gehört Charlotte Knobloch auch zu diesem, perfiden Aktionskreis . Wenn man sich die öffentliche Arbeit , der vergangenen Wochen „gegen Rechts “ anschaut fällt es schwer , Verschwörungstheoretikern Lüge zu strafen . Habe gestern via Twitter Charlotte Knobloch ein pic aus dem Internet gesendet, das zeigt wie palestinensische „Aktivisten“ eine (selbstgestaltete , aber eindeutig ) israelische Fahne abgefackelt haben , sie hat mich daraufhin bei Twitter gemeldet , leider ging die Aktion nicht im gewünschet Sinn für sie aus . Ich frage mich ob es nicht besser für diese… Mehr

Axel Fachtan
5 Jahre her
Antworten an  M.M.v.P.

Schweres Auschwitznachfolgetrauma.
Posttraumatische Belastungsstörung.
Merkwürdig nur:
Alle kennen Mao.
Alle kennen Stalin.
Alle kennen den Gulag.
Alle kennen den großen Sprung nach vorn.
Alle kennen die Kulturrevolution.
Aber keiner kämpft gegen Links.

Thorsten
5 Jahre her

Darf auf die Polizei einen Tatverdächtigen öffentlich als „Prüffall“ ausrufen?

Am liebsten wäre mir auch, wenn dann die „Prüffälle“ eine Plakette tragen, damit ich weiß um wen ich lieber „eine Armlänge Abstand“ halte.

Ditto auch ansteckende Krankheitsverdachtsfälle…

Fabian S.
5 Jahre her

Wenn wir in D einen Rechtsstaat und funktionierende Gesetze und Gerichte hätten, dann hätte ein deutsches Gericht im Eilverfahren dieses Vorgehen sofort wieder unterbunden! Passiert aber wie immer nicht. Egal bei welchen Gesetzesverstößen der „Regierung“ und er Altparteien. Rein Willkürherrschaft.

horrex
5 Jahre her

Mir – als Nicht Juristen – war von vorne herein klar, dass alleine das „mediale Breittreten“ des Begriffs Prüffall eine – gelinde gesagt – Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Parteien darstellt. Was bedeutet, dass die Behörde politisch im Sinne von Begünstigung anderer Parteien und Benachteiligung der AfD agiert. Was verwaltungsrechtlich HÖCHST problematisch sein dürfte. – Wenn man bedenkt, dass eine gerichtliche Feststellung (oder nicht) dieser Ungeichbehandlung durch (welche?) Gerichte Jahre in Anspruch nehmen dürfte ist das ein weiterer „Schlag“ für die Demokratie. – Daräber hinaus rückt die die Publizierung von „Prüffall“ nur einige Wochen nach der Massen-Sache sowohl die Behörde… Mehr

Landvermesser
5 Jahre her

Bei all dem frage ich mich: wo bleibt die Stimme einer von mir vor der Verknebelung der demokratischen Verhältnisse in diesem Land geschätzten FDP? Was ist aus ihr geworden?

Brettenbacher
5 Jahre her
Antworten an  Landvermesser

geblieben ist von ihr ein schnatternder Windhund

Old-Man
5 Jahre her
Antworten an  Landvermesser

Ihre Frage zur FDP läßt sich so einfach beantworten,auch Ich habe früher die FDP als liberales Korrektiv im Parlament geschätzt,das hat sich aber leider ins Gegenteil gedreht,man ist nur auf Beteiligung bei der Verteilung des Kuchens aus,da würden offene Worte zum beständigen Rechtsbruch durch die Regierung nur stören,denn schließlich wird von da der Brocken für die FDP bemessen!
Also können Sie wie auch Ich die FDP getrost zum linken Spektrum zählen und abhaken,denn von dort wird nichts mehr zur Rechtsstaatlichkeit beigetragen,sondern ehr die Säge mit an die Wurzeln der Demokratie angesetzt!

Thorsten
5 Jahre her
Antworten an  Landvermesser

Die FDP wird sich die Hände reiben, dass ein lästiger Konkurrent im medialen Trommelfeuer steht.

Clever wäre es, wenn die FDP ein wenig Partei ergreift, um zögerliche Wähler für sich zu begeistern, oder bei einem Verbot alle einzuhamstern.

Auch mal an die Zukunft denken. (empfehle ich auch dem VS)

Marc Hofmann
5 Jahre her

Ich will es mal aus einen anderen Blickwinkel darstellen. Zum Schluss sind Gerichte und Gesetze (Verfassungsschutz) in einen Land nichts mehr Wert, wenn der Rest der Welt sich gegen einen Verbündet hat. Unter der Merkel Regierung hat sich Deutschland schleichend von einer offenen Marktwirtschaft Gesellschaft zu einer Grün SOZIALISTISCHEN Gesellschaftspolitik gewandelt. Und solange Merkel an der Macht ist solange wird dieser Wandel andauern. Und wie es in alter Sozialistischer Tradition ist…man will keinen Ausgleich mit Andersdenkenden…keinen Kompromiss, obwohl man immer das Gegenteil behauptet…sondern man will die größtmögliche Abgrenzung und damit spaltet man unweigerlich eine Gesellschaft. Das erleben wir gerade wieder… Mehr

herbert b.
5 Jahre her

Hallo, Vergackeiert, „Eine Diktatur eben ..“, genauso. Besonders
wichtig: Diktatur ohne Gänsefüßchen. Die können längst entfallen.
Respektierte, d.h. gelebte Verfassung: wenn überhaupt, dann allen-
falls noch als Spurenelement. Angesagt sind da eher Tricksen,
Täuschen, Bauernfängerei.
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