WDR-Beitragsservice: gefräßig, abgehoben und unseriös

Wenn Zwangsgebührenzahler zu Unrecht beziehungsweise aufgrund einer Schlamperei im „Beitragsservice“ zu viel gezahlt haben, dann wird der WDR trotz eindeutiger Rechtslage und einschlägiger Rechtsprechung aus „Karlsruhe“ patzig und knauserig – und zahlt selbst „erst nach Drohung“.

IMAGO

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat sich mit dem WDR-„Beitragsservice“ (früher: GEZ) angelegt. Gut so! Denn dieser „Service“ besteht darin, dass er die Zwangsgebühren für ARD/ZDF/DLF einzieht: 8,57 Milliarden pro Jahr, also 23,5 Millionen pro Tag, 1,3 Milliarden pro Jahr für den WDR – unter anderem, um das Jahressalär des WDR-Intendanten Tom Buhrow von 413.000 Euro schultern zu können.

Wenn Zwangsgebührenzahler aber zu Unrecht bzw. aufgrund einer Schlamperei im „Beitragsservice“ zu viel gezahlt haben, dann wird der WDR trotz eindeutiger Rechtslage und einschlägiger Rechtsprechung aus „Karlsruhe“ patzig und knauserig.

Die FAZ hat am 3. Mai 2024 nun einen Fall skandalösen Verhaltens des WDR aufgelistet:

  • Das Ehepaar Müller (Name geändert) musste jahrelang für eine Zweitwohnung zahlen, obwohl das seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 nicht mehr notwendig ist.
  • Trotz Antrag und Übersendung zahlreicher Bescheinigungen entließ der „Beitragsservice“ die Müllers nicht aus der Pflicht, das Verfahren wurde seitens der „Service“-Behörde auch noch gebremst; das Ehepaar nahm sich schließlich einen Anwalt und zog vor das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen: 5 K 718/22).
  • Die Müllers hatten recht. Der WDR erklärte zu Beginn des Gerichtsverfahrens im Juni 2023, er trage alle Kosten, inklusive aller Anwaltskosten. Hätte der WDR das nicht zugesagt, wäre es zu einem Urteil gekommen, das Gleiches festgestellt hätte. Ein solches Urteil wollte der WDR vermeiden, offiziell um Kosten wie Gerichtsgebühren zu sparen; in Wahrheit vermutlich, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
  • Damit nicht genug. Zwar zahlte der WDR in der Folge die zu viel gezahlten Beiträge an die Müllers zurück, was zugesagt worden war. Ebenso zugesagt war, dass der WDR die Anwaltskosten der Müllers erstattet. Dies geschah indes nicht. Der WDR verweigerte die versprochene Zahlung.
  • In der Folge erwirkte der Anwalt des Ehepaars Müller im Januar 2024 einen Beschluss beim Verwaltungsgericht. Danach hat der WDR dem Anwalt 159,94 Euro zu erstatten, was einer Verfahrensgebühr entspricht. Außerdem liefen von nun an Zinsen auf, die der WDR zusätzlich begleichen muss („fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz“).
  • Trotz des Beschlusses zahlte der WDR weiterhin nicht.
  • Die Müllers erteilten am 2. April einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen den WDR. Jetzt ist der Gerichtsvollzieher unterwegs. Die Kosten dieser Zwangsvollstreckung muss ebenso der WDR
  • Vom WDR bekam die FAZ auf Anfrage mitgeteilt: „Aufgrund eines internen Abstimmungsfehlers wurden die Kosten jetzt angewiesen.“ Die Aussage ist unlogisch; vermutlich meint der Sender, dass die Kosten aufgrund des Fehlers jetzt „erst“ angewiesen worden. Doch wie kann man sich überhaupt falsch abstimmen, wenn es einen gerichtlichen Beschluss gibt und der Gerichtsvollzieher geklingelt hat? Fragt die FAZ.

Die FAZ wollte vom WDR weiter wissen: Wie oft wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den WDR eingeleitet, und welche Kosten sind dem WDR dadurch entstanden? Antwort: „Es handelt sich hierbei um absolute Einzelfälle. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu internen Vorgängen keine weiteren Auskünfte geben.“

Die FAZ schreibt zu Recht: „Schweigen im Walde bei dem Sender, der im Rahmen eines journalistischen Rechercheverbunds immer wieder Intransparenz bei staatlichen Institutionen anprangert, sich selbst aber noch intransparenter verhält.“

TE-Anmerkung: Wo der sogenannte, seit 2014 bestehende Investigativ-Rechercheverbund NDR/WDR/Süddeutsche Zeitung im deutschen Medienrecht verankert ist, ist ohnehin höchst fragwürdig. Nicht nur wegen der politischen Links-Einseitigkeit. Denn hier ist mit der SZ ein privatrechtliches Unternehmen Mitnutzer von Arbeiten der zwangsbührenfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen NDR und WDR. Wäre Zeit, dass FAZ und alle anderen Zeitungsverleger da einmal verfassungsrechtlich hinleuchteten.

Zurück zu den Müllers: Opfer sind, so die FAZ, all jene, die, anders als das Ehepaar Müller, keinen Rechtsanwalt vorfinanzieren können. Etwa als Alleinerzieher oder Geringverdiener. Finanziell oder von Bürokratie überforderte Person sollten also besser nicht in den Strudel des „Beitragsservice“ („Service“ – welch verlogenes Wort!) geraten.

Es ist ein herrschaftlich-arrogantes Gehabe, was die ÖRR – nicht nur hier – an den Tag legen. Konkreter: Die ÖRR sind verwöhnt, es geht ihnen zu gut. Sie verschwenden Geld, um politisch einseitig zu arbeiten.

Dass gerade der WDR auch extrem gnadenlos sein kann, hat er hinreichend bewiesen. Ein Herbert Thiel (damals 53) verweigerte die Zahlung des Rundfunkbeitrags und ebenfalls eine Vermögensauskunft: Dafür musste er für 181 Tage, als recht exakt ein halbes Jahr in „Erzwingungshaft“ ins Gefängnis – namentlich in die JVA Münster. Im August 2021 kam er auf freien Fuß. WDR-Intendant Tom Buhrow wusste von dem Fall angeblich nur aus der „Presse“.

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Kommentare ( 25 )

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siebenlauter
12 Tage her

Dass selbst Gerichtsurteile wochen- und monatelang von den Herrschaften des besten Deutschlands aller Zeiten ignoriert werden, ist keine wirklich neue Erfahrung. Allerdings habe ich es beim Verwaltungsgericht Karlsruhe auch schon erlebt, dass eine Richterin der beklagten Behörde klar gemacht hat, dass sie auch sofort den Gerichtsdiener mit der Polizei losschicken könne …

kasimir
12 Tage her

Redaktion: meines Wissens hieß der inhaftierte GEZ-Verweigerer Georg Thiel (das vielleicht noch mal der Richtigkeit halber im Text ändern?).
Ja, einen ähnlichen Fall gibt es auch in meinem privaten Umfeld. Das kann Jahre dauern, ehe es zu einem Urteil kommt, ziemlich ärgerlich.
Wir zahlen gar nicht mehr, nun schon über ein Jahr. Mal sehen, was passiert. Ich bin Freiberufler und würde notfalls auch mal ein paar Monate einfahren, wenn es hart auf hart kommt.
Hier muss sich unbedingt etwas ändern. Aber von der Regierung darf man auch in diesem Bereich nichts erwarten, da sind wir (die Bürger) selbst gefragt.

Nibelung
12 Tage her

Nach meinem Kenntnisstand können drei Länder ohne Begründung den Rundfunkstaatsvertrag aufkündigen und das wäre Thüringen, Brandenburg und Sachsen.

Nun hätte es die Wähler in der Hand die Blauen zu wählen um diesem Gesinnungsterror ein Ende zu bereiten und was dann mit den übrigen passiert wird sich zeigen, es ist auf jeden Fall dann mit deren Völlerei vorbei und sie werden sich in jeder Hinsicht ändern müssen oder untergehen.

Sonny
12 Tage her

Das lehrt uns folgendes: Wenn es um offensichtliche Rechtsbrüche des Staatsapparates geht, lasse Dich niemals auf Versprechen und Einigungen ein.
Wenn man es (finanzieren) kann, muss man durchhalten bis zu einem offiziellen Gerichtsurteil. Was allerdings heutzutage auch ein Glücksspiel ist, denn viel zu oft sitzen deren Lemminge auch in den Gerichtssälen und sprechen vermeintliches Recht, siehe Corona.

Last edited 12 Tage her by Sonny
Stefan Z
12 Tage her

Wenigstens ist jetzt klar, warum für die Vergewaltiger und Messer-Männer kein Platz in den Gefängnissen mehr frei ist. Der ÖRR, hat da natürlich Vorrang. Schließlich, wird dadurch „unsere“ großartige Demokratie geschützt. Man stelle sich nur mal vor, Tom Buhrow und Co, bekommen wegen sowas ihr Gehalt nicht rechtzeitig ausgezahlt. Das wäre schlimmer als jeder Krieg und jeder Klimawandel.

Michael W.
12 Tage her

Opfer sind, so die FAZ, all jene, die, anders als das Ehepaar Müller, keinen Rechtsanwalt vorfinanzieren können. Etwa als Alleinerzieher oder Geringverdiener.

Quatsch. Für die gibt es Prozesskostenhilfe. Wird beim Gericht beantragt. Ist der Fall so klar wie dieser hier, gibt es keine Probleme.

Grimeton
12 Tage her

Ich könnte ein Lied singen, da die Sache aber bereits seit sechs (!) Jahren in der Schwebe und noch nicht entschieden ist, halte ich mich zurück.

Konservativer2
12 Tage her

„Ein Herbert Thiel (damals 53) verweigerte die Zahlung des Rundfunkbeitrags und ebenfalls eine Vermögensauskunft: Dafür musste er für 181 Tage, als recht exakt ein halbes Jahr in „Erzwingungshaft“ ins gefängnis.“

Cool. Existenzvernichtung wegen der Weigerung, den Fernsehgarten, Böhmermann und die Nichtübertragung von Fußballspielen zu finanzieren?

Leni
13 Tage her

Vielen Dank für diesen TE-Beitrag. Da der FAZ-Artikel hinter einer Bezahlschranke steckt, bin ich dankbar, dass dieser Fall hier bei TE aufgegriffen und näher beleuchtet wird. Es ist unfassbar, diese WDR-Arroganz!
Übrigens, der 6-Monats-Häftling, welcher wegen verweigerter GEZ-Zahlungen bzw. Vermögensauskunft 2021 in der JVA Münster einsaß, heißt Georg Thiel – und nicht Herbert.

Kassandra
13 Tage her

Gleichzeitig berichtet Apollo über erneute Fehlberichterstattung, ja Fälschung beim zdf hinsichtlich gewalttätiger Übergriffe auf Politiker. Die haben eine Statistik gebeugt, um so die wahren Sachverhalte zu verbergen. Das sollte jetze aber zum Widerspruch gegen jedwede „Beiträge“ reichen, denn man sollte nicht ständig auch noch selbst recherchieren müssen, wenn die Anstalten uns belehren! https://apollo-news.net/gruene-angeblich-am-meisten-betroffen-von-angriffen-zdf-fuehrt-die-oeffentlichkeit-mit-selbst-erstellter-statistik-in-die-irre/
Kann man sagen, dass sich das zdf und Politik, zuvorderst dieser Habeck, nichts hinsichtlich ihrer Schwindeleien, was mehr als verharmlosend klingt, geben?

Stefan Z
12 Tage her
Antworten an  Kassandra

Jeden Mist anzeigen und damit die Statistik füttern. Es geht da wohl überwiegend um Majestätsbeleidigung.