Verfahren gegen Correctiv: Die Medienplattform verwickelt sich weiter in Widersprüche

Mittlerweile stehen 7 eidesstattliche Versicherungen gegen die Behauptungen der steuerfinanzierten Medienplattform. Deren Chef ergeht sich nun in nebulösen Drohungen – präsentiert aber keine Belege.

IMAGO

In der Auseinandersetzung um den Wahrheitsgehalt des Correctiv-Berichts vom 10. Januar 2024 über ein angebliches „Geheimtreffen“ in Potsdam und einen dort vorgeblich besprochenen „Geheimplan“ zur Massenvertreibung von deutschen Staatsbürgern kommt es demnächst zum Finale vor Gericht. Sieben Teilnehmer des Treffens widersprechen in eidesstattlichen Versicherungen der Behauptung von Correctiv, bei der Veranstaltung seien die unterstellten Formulierungen zur angeblichen Deportation von Deutschen mit Migrationshintergrund gefallen.

Außerdem mahnte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau Correctiv wegen angeblicher Äußerungen zum Thema Briefwahl ab, die die Medienplattform ihm unterstellt, und die Vosgerau als unwahr zurückweist. Da Correctiv sich weigerte, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, geht die Sache nun vor Gericht.

Noch vor der Verhandlung meldete sich Correctiv-CEO David Schraven mit einer bemerkenswerten Drohung. Auf X schrieb Schraven: „Ich weise freundlich darauf hin, dass die Abgabe von falschen eidesstattlichen Versicherungen strafbar ist. Ich wäre an Stelle der Leute sehr vorsichtig. Wir haben unsere Arbeit sorgfältig gemacht. Und wir haben kein Problem damit, 7 Leute zu überführen.“

 

Seine Ankündigung, die Teilnehmer wegen einer falschen Versicherung an Eides statt zu „überführen“, wirkt aus mehreren Gründen seltsam. Zum einen finden sich in dem Correctiv-Text vom 10. Januar keinerlei wörtlichen Zitate, die belegen würden, dass bei dem Treffen in Potsdam jemand die massenhafte Vertreibung von Migranten mit deutscher Staatsbürgerschaft gefordert hätte. Alle Formulierungen in dieser Richtung tauchen in dem Artikel nur in indirekter Rede und mit dem Hinweis auf, die entsprechenden Aussagen seien sinngemäß so gefallen.

Für die eigentliche Skandalisierung sorgte das Medium mit seiner kruden Parallele zur nationalsozialistischen Wannsee-Konferenz 1942 – und durch Passagen, in denen es hieß, wenn Rechtsextremisten von Remigration sprächen, sei ohnehin klar, dass eigentlich eine Massenvertreibung einschließlich Deutscher mit Migrationshintergrund gemeint sei. Die stellvertretende Correctiv-Chefredakteurin Anette Dowideit behauptete im ARD-Presseclub sogar, die Medienplattform hätte den Begriff „Deportation“ überhaupt nicht benutzt. Das hatte sie allerdings sehr wohl – allerdings nur im Zusammenhang mit Deportationsplänen aus der NS-Zeit, nicht als explizite Behauptung, ein Teilnehmer des Treffens habe von „Deportation“ gesprochen.

Nach Schravens Drohung stellt sich erstens die Frage: Wenn Correctiv über gerichtsfeste Belege verfügt, wer auf dem Treffen mit welcher wörtlichen Formulierung aufgetreten war – warum finden sich diese wörtlichen Zitate dann nicht in dem Correctiv-Artikel? Bis jetzt wurden sie auch nicht nachgereicht.

Und zweitens: Warum rückt Correctiv nicht spätestens jetzt damit heraus? Da die eidesstattlichen Versicherungen der Teilnehmer schon Teil des Verfahrens sind, müsste Correctiv nicht erst bis zur Gerichtsverhandlung damit warten, gleich sieben Teilnehmer des Treffens einer Straftat zu überführen. Bis zum heutigen Montag veröffentlichte Correctiv jedenfalls keine entsprechenden Belege.

Die dritte Frage lautet: Welcher Art sollten die von Schraven angekündigten Beweise sein? Bisher hatte Correctiv auf Anfrage behauptet, das Treffen nicht heimlich abgehört zu haben, sondern über andere „Quellen“ zu verfügen, die aber nicht genannt werden könnten.

Auf der Correctiv-Webseite heißt es schon seit gut vier Wochen: „Für jene, die an der Glaubhaftigkeit unserer Schilderungen zweifeln: Bis heute hat keiner der AfD-Teilnehmenden an dem Treffen bestritten, dort über Pläne, Menschen aus Deutschland zu drängen, beraten zu haben.“ Nur: Bei „Menschen aus Deutschland zu drängen“ handelt es sich um eine sehr vage Formulierung. Sie trifft beispielsweise auch auf die Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz im SPIEGEL zu: „Wir müssen im großen Stil abschieben“, genauso auf die im Ampel-Koalitionsvertrag festgeschrieben – aber bisher nur nicht erfolgte – „Rückführungsoffensive“.

Abgesehen davon, dass kein Teilnehmer an dem Potsdamer Treffen irgendein staatliches Amt bekleidet und über die Macht verfügt, „Menschen aus Deutschland zu drängen“ – über Abschiebungen von Migranten ohne Bleibeperspektive zu reden, wäre völlig unspektakulär, und unterschiede sich nicht von dem, was auch Ampel-Politiker äußern. Trotz dieser bewusst sehr weichen Formulierung schreibt Correctiv auf seiner Seite aber auch: „Wir haben sehr zuverlässige Quellen und daher überhaupt keinen Zweifel daran, dass unsere Darstellung dessen stimmt, was bei dem Treffen gesagt wurde. (…) Wir haben alle Belege sorgfältig geprüft. Über unsere Quellen können wir allerdings keine Auskunft geben, denn Quellenschutz ist ein elementarer und oft geübter Grundsatz im Investigativjournalismus, um diese nicht in Gefahr zu bringen.“

Sollte Correctiv also seine Drohung wahrmachen, den eidesstattlichen Erklärungen vor Gericht irgendwelche aus mysteriösen Gründen bislang unveröffentlichten Belege entgegenzuhalten, müsste die Medienplattform ihre Quellen offenlegen.

Angesichts dieser Widersprüchlichkeit reagiert Carsten Brennecke, der Anwalt, der die Teilnehmer des Treffens vertritt, gelassen. Ebenfalls auf X schrieb der Jurist aus der renommierten Kanzlei Ralf Höcker:

„Gleich 7 Teilnehmer des Potsdam – Treffens versichern an Eides statt, dass die Correctiv-Wertung, dort sei über die Ausweisung deutscher Staatsbürger oder eine Ausweisung nach rassistischen Kriterien gesprochen worden, falsch sei. Warum sollten diese Bestätigungen falsch sein, wo doch selbst Correctiv bei genauer Betrachtung bis heute nicht die Tatsache behauptet hat, diese Aussagen seinen dort gefallen (!) – wohl aus gutem Grund. Es würde mich wundern, wenn Herr Schraven nun in Kenntnis der Versicherungen der Erste im Hause Correctiv wäre, der fest behauptet, dies sei beim ‚Geheimtreffen‘ wirklich geäußert worden.“

Damit trifft der Anwalt einen entscheidenden Punkt: Selbst in seiner drohenden Aussage von einer bevorstehenden „Überführung“ erklärt Schraven nicht explizit, auf dem Treffen sei die massenhafte Ausweisung deutscher Staatsbürger gefordert worden – sondern formuliert wieder vage und nebulös. Auch Ulrich Vosgerau, der gegen Correctiv rechtlich vorgeht, bezeichnet gegenüber TE Schravens Wortmeldung als „nicht ernstzunehmende Drohung“.

Schraven bedient sich in rechtlichen Auseinandersetzungen nicht zum ersten Mal der Suggestion, um einen bestimmten Eindruck in der Öffentlichkeit zu erzeugen. Als „Tichys Einblick“ 2019 gegen Correctiv klagte, weil die steuerfinanzierte Plattform auf Facebook verlinkte Beiträge von TE mit einem rufschädigenden „Warnhinweis“ versehen hatte, erweckte Schraven nach einem Erfolg in der ersten Instanz den (falschen) Eindruck, der Rechtsstreit sei damit abgeschlossen, und Correctiv stünde als Sieger fest: „Wir treiben nun das Geld für die Prozesskosten bei Tichy ein. Ende.“

Wie bei Verfahren dieser Art üblich folgte eine Verhandlung in zweiter Instanz, die TE gewann: Das Oberlandesgericht Karlsruhe untersagte Correctiv in dem Musterfall, um den es in dem Verfahren ging, seinen „Warnhinweis“ auf Facebook mit dem TE-Beitrag zu verknüpfen. Selbst nach diesem rechtskräftigen Urteil veröffentlichte Correctiv einen weitschweifigen Artikel, in dem der Eindruck erweckt wurde, Correctiv habe zumindest halb gewonnen. Beispielsweise stellte das Medienunternehmen heraus, die Richter hätten ja gar nicht seine „Faktenchecks“ an sich beanstandet. Darum ging es in dem Prozess allerdings auch gar nicht.

Seine Glaubwürdigkeit hatte Correctiv in den letzten Wochen ohnehin stark erschüttert. Die Correctiv-Vertreterin Anette Dowideit behauptete etwa bei ihrem Auftritt im ARD-Presseclub: „Wir werden nicht von der Regierung bezahlt.“ Tatsächlich erhielt die Plattform allein 2023 mehr als eine halbe Million Euro aus Töpfen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. In ihrer Werbung für das Buch „Der AfD-Komplex“, in der Correctiv ursprünglich behauptet hatte, bei dem „Geheimtreffen“ in Potsdam sei über „Deportation“ gesprochen worden, entfernte die Medienplattform nachträglich das Wort – nachdem Dowideit behauptet hatte, Correctiv hätte es überhaupt nicht benutzt.

Die bevorstehende rechtliche Auseinandersetzung dürfte nun spannend werden. So oder so: Correctiv wird seine Karten auf den Tisch legen müssen.

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Kommentare ( 60 )

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P. Wegner
2 Monate her

Die ach so „investigativen Enthüllungen“ durch Correctiv, die daraufhin sofort und mit ungeheurer Wucht anspringenden Propagandamotoren der ÖRR-Medien, sind weitgehend wirkungslos. In Gegenteil, sie erweisen sich zunehmend als Rohrkrepierer. Da half auch kein Unterstützungsfeuer der sog. „Jury“, die zufällig(?) zeitgleich das Wort –Deportation- zum Unwort des Jahres kürte. Auch die just zum gleichen Moment gezeigte Inszenierung des Berliner Ensembles gehört in die Reihe der wirkungslosen Maßnahmen. Die Antwort auf diese verbissenen Versuche die Bürger und Wähler zu beeinflussen, gaben die Ergebnisse in den ausgesuchten Wahlbezirken/Wahllokalen am 11.02.2024 in Berlin. Eine schallende Ohrfeige für  GRÜN-ROT, Correctiv und den ÖRR. Und das… Mehr

Salue
2 Monate her

Ich bin ja gespannt, von Wem Correctiv vor Gericht vertreten wird. Vielleicht von einem Anwalt aus dem Verein republikanische Anwälte, der auch die „Demos für Demokratie“ organisiert… beispielsweise ist ein Anwalt, der dort Mitglied ist , ist Herr RA Birkhoff, der den Clanchef Arafat AbouChaker vor Gericht vertritt. Er ist in der Kanzlei von Frau Künast und deren Mann tätig. Der Anwaltsverein veröffentlichte am 15.01.2024 einen Text auf seiner Homepage, in welchem ebenfalls von Wannseekonferenz geschrieben wurde. Juristische Organisationen verurteilen rechtsextremistischen „Masterplan“ aufs Schärfste15.01.2024 Gemeinsames Statement, 15.1.24 Was im November im kleinen Kreis nahe Potsdam entworfen wurde, ist mehr als nur… Mehr

Klaus Decker
2 Monate her

Ich möchte den Sitzungsteilnehmern noch einen sehr gut gemeinten Rat aus juristischer Sicht geben: Eine Lösung über die Beweisfrage ist bei einem Skandal dieses Ausmaßes keine Lösung! Nur der tatsächliche Wortlaut des Gesprochenen lässt eine eindeutige Bewertung zu. So oder so – es wird wie eine Bombe einschlagen.

Juergen P. Schneider
2 Monate her

Diese Faktenerfinder werden wahrscheinlich vor Gericht verlieren, aber das links-grüne politmediale Kartell wird dafür sorgen, dass es der deutsche Michel nicht erfährt. Der hysterische Hype des „Kampfes gegen rechts“ mit seinen Aufmärschen von Regierungszäpfchen hat ohnehin nichts bewirkt. Die können ruhig weiter jeden Tag „Nazi, Nazi“ plärren, die Wirkung verpufft ganz offensichtlich.

Pumpernickel
2 Monate her

Hallo, habe diesen Artikel nicht zeitnah gelesen. Aber mir sind dennoch Gedanken aufgekommen

Die Verleumdungskapagne von dem Möchtegernstar (gil Opharim o.ä.) und das Correktiv sind sich doch sehr ähnlich

Der angebliche ‚Star‘ ist mit einer billigen Strafe im letzten Moment davon gekommen.

Hoffentlich dieses Correktiv nicht

November Man
2 Monate her
Antworten an  Pumpernickel

Herr Ofarim hat seine Strafe über 10.000 Euro bis heute nicht bezahlt. Sechs Monate hat er Zeit dazu. Doch das sind wohl nicht die einzigen Kosten, die Ofarim zu zahlen hat. Das Hotel soll nach seinen Anschuldigungen einen Millionenschaden erlitten haben und auch die Anwaltskosten werden auf 130.000 Euro geschätzt.

HavemannmitMerkelBesuch
2 Monate her

Was wird denn eigentlich auf den geheimen umstürzlerischen Treffen von Milliardären oder Milliardärsvertretern, Stiftungen von Milliardären und Vetretern parlamentarischer Demokratien so besprochen, zu denen wir Öffentlichkeit mit dem alleinigen Recht zu einem Kreuzchen alle 4 Jahre auf einem Zettel leider nicht geladen sind? Warum prüfen sogenannte von Milliardärsstiftungen und durch verschachtelte Zuwendungen und Spendenkartelle Milliardärsstiftungsnah genannt werden könnende Staatsbeamte mit entsprechenden öffentlichen und privaten Mitteln erzeugten Abhängigkeiten erweckte „Faktenchecker“ nicht einmal die Fakten zu Corona, Genexperimentellen Menschenversuchen, Wirecard, Cumex, 750 Mrd. EU Coronahilfenfonds „v.d.Leyen“, EZB-Zinsmanipulation mit massenhafter Immobilienwertvernichtung in Deutschland, AWO Skandal, Antifafinanzierung, SPD-Medienkartell und so vieles mehr? oder dürfen… Mehr

investival
2 Monate her

Sie legen mit Ihren Fragen den Finger in die richtige Wunde. Nur einen Punkt möchte ich korrigieren, ohne die vergangene EZB-Politik mit zu langen Niedrigstzinsen gutheißen zu wollen: EZB-Zinsmanipulation mit massenhafter Immobilienwertvernichtung in Deutschland Die ‚massenhafte‘ Immobilienwertvernichtung ist erkennbar der Ampel und nicht der EZB geschuldet. Die EZB trug ihr Scherflein mit der langjährigen Promotion des Inflationsrisikos, der Geldwertvernichtung bei. Was die gefälligen deutschen Medienfuzzis veranlasst, die Verarmung um nicht zu sagen Enteignung Deutschlands mit Verve zu kaschieren, kann man sich im Kontext mit Ihren offenen Fragen denken. Schadlos davon kommen werden allerdings auch sie hochwahrscheinlich nicht. Das lehrt die… Mehr

Sonny
2 Monate her

Ich wünsche Herrn Vosgerau und seinen Mitstreitern viel Glück.
Entscheidend wird sein, ob er an einen unabhängigen Richter gerät, der wirklich nach Recht und Gesetz entscheidet.

chez Fonfon
2 Monate her

Das Ganze ist doch ein abgekartetes Spiel gewesen. Der Verfassungsschutz hat Sellner abgehört, es kam nichts dabei herum, aber man hat die Mitschnitte für alle Fälle mal warm gehalten. Dann kam der Punkt, an dem die Bauernproteste der Regierung massiv auf den Sack gingen, und da schlug die Stunde von correctiv. Das belanglose Gerede von Leuten, die gar keine Entscheidungsträger sind, wurde aufgrund geografischer Nähe perfiderweise als Wannseekonferenz reloaded verkauft und als Krönung kam dann noch das Wort „Deportation“ hinzu, fertig war Adolf ante portas, die Empörungsmaschinen wurden angeschmissen, die Medien schäumten, also der ganze übliche alberne Mist. Die correctiv-Schreiber… Mehr

hoho
2 Monate her

Ich denke, was auch immer die beschuldigten Verschwörer tun, sie sollten keinesfalls sich entschuldigen oder so was. Ein privates Gespräch das durch staatliche Medien zu einem großen Show gemacht wird – das geht nicht mit „ich hab’s nicht getan“ weg machen. Da muss man kämpfen. So was wie Rammstein getan hat. Ein Mal gesagt – wir haben es nicht getan und dann zu juristischen Mitteln greifen. Jeder der ohne Gerichtsbeschluss eine private Person ausspioniert, macht sich strafbar. Ohne zu lauschen, ist das eine Hetzkampagne – das selbst gehört durch Gerichte gejagt zu werden. Man kann natürlich nicht die Mittel aufsammeln… Mehr

Torben-Malte Weinerle
2 Monate her

Man stelle sich mal vor, dieses Treffen wurde absichtlich an bestimmte Stellen verraten, so als Köder für VS und regierungsnahe Medien. Mit eingeweihten angeblichen Quellen für die medienwirksame Bereitstellung von Inhalten der Vorträge und Gespräche dieses „rechtsextremen“ Treffens. Angebliches Kompromat gegen AfD. Läuft.