In Sachen „Correctiv“-Story verbreitete der ARD-Sender eine manipulative Darstellung, und zog sie trotz Gerichtsurteil nicht zurück. Das kostet Geld – das allerdings die Gebührenzahler aufbringen.
picture alliance/dpa | Marijan Murat
Gleich zweimal handelte sich der Südwestfunk (SWR) vor Gericht eine herbe Niederlage ein: Zum einen stellte das Landgericht Hamburg auf Klage des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau fest, dass der Sender zusammen mit dem NDR in einer Dokumentation über das von „Correctiv“ als „Wannsee 2.0“-Konferenz skandalisierte Potsdam-Treffen irreführende Darstellungen verbreitete. Hauptverantwortlich für diese Dokumentation zeichneten Filmregisseur Volker Heise und die Filmproduktionsgesellschaft Zero One GmbH.
Eine zentrale Aussage der Dokumentation wurde allen Verantwortlichen auf Antrag von Vosgerau verboten: Durch einen sinnentstellenden Zusammenschnitt von Äußerungen Vosgeraus wurde der Eindruck erweckt, er habe behauptet, dass „Correctiv“ die Information, was die Teilnehmer in Potsdam besprochen haben, durch den Verfassungsschutz bekommen habe. Tatsächlich sagte Vosgerau in seinem Interview mit den Filmemachern etwas anderes: Er mutmaßte, dass Correctiv selbst überwiegend erfolglos versucht hat, das Potsdam-Treffen mit einem Richtmikrofon abzuhören.
Außerdem versuchte die Anstalt sich mit dem Hinweis herauszuwinden, ihr Anwalt habe ihm nicht geraten, den Beitrag sofort, sondern nur innerhalb einer Tagesfrist zu ändern oder zu löschen. Darauf habe sich der SWR verlassen. Das OLG Hamburg wies den SWR darauf hin, dass er sich seine Entscheidungen schon selbst zurechnen lassen müsse. Der Gebührenzahler mag sich an der Stelle außerdem fragen, warum er dem SWR eigentlich eine nicht gerade gering ausgestattete Rechtsabteilung finanziert.
Interessant mutet die Argumentation des ÖRR-Senders an, es sei ihm mit Rücksicht auf die Pressefreiheit nicht zuzumuten gewesen, die Dokumentation mit der Falschbehauptung sofort zu löschen. Faktisch machte er damit ein Recht auf Falschbehauptung geltend. Anwalt Carsten Brennecke von der Kölner Kanzlei Höcker, der Vosgeraus Klage vertrat, kommentiert den Vorgang:
„Der SWR verletzt gleich doppelt schuldhaft das Persönlichkeitsrecht von Dr. Vosgerau: Zuerst verbreitet er eine Falschbehauptung in der Correctiv-Dokumentation, dann ignoriert er einfach das Verbot und hält an seiner Desinformation der Beitragszahler fest. Für die Überheblichkeit und Nachlässigkeit des SWR muss nun der Beitragszahler aufkommen. Die festgesetzte Strafzahlung, sowie hinzutretende Gerichts- und Anwaltskosten für das Verfahren in insgesamt mindestens mittlerer vierstelliger Höhe werden aus den Gebührengeldern der Bürger beglichen. Der SWR hat damit die Monatsbeiträge mehrerer Hundert Beitragszahler sinnlos verbrannt.“
Ein Ordnungsgeld ebenfalls wegen einer Falschbehauptung, die trotz Gerichtsurteil nicht umgehend gelöscht wurde, setzte die Kanzlei Höcker auch schon gegen den NDR durch. Auch hier zahlte der Sender die Strafe aus der Gebührenkasse. Damit stellte er sich nicht nur wie der SWR gegen eine Gerichtsentscheidung – sondern macht sich möglicherweise auch der Untreue schuldig. Denn wenn Rundfunkgebühren eingesetzt werden, um gerichtlich verbotene Falschbehauptungen weiter verbreiten zu können, dann dürfte das klar gegen die Zweckbestimmung des zwangsweise erhobenen Beitrags verstoßen.
Mit ihrer Rechtsauffassung stehen SWR und NDR innerhalb der Öffentlich-Rechtlichen nicht allein. Unmittelbar nach der Kritik an der von dem ZDR-Mitarbeiter Elmar Theveßen bei „Lanz“ vorgetragenen Falschbehauptung, der ermordete Influencer Charlie Kirk hätte zum Steinigen von Schwulen aufgerufen, erklärte ZDF-Intendant Norbert Himmler gegenüber dpa gerade in Bezug auf die Kritik an Theveßen und dem Sender: „Wir müssen sagen können, was ist.“
Faktisch fordert er damit für das ZDF ein Recht auf Lüge.



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Beim ZDF Fernsehgarten hat Frau Kiewel heute zumindest Schmucktechnisch ihrer Überzeugung Ausdruck verliehen. Vielen Dank dafür! Ich hoffe, dass ein Großteil der anderen Mitwirkenden diesen Standpunkt teilt.
Das können sich die Woken erlauben. Sie sitzen fest im Sattel, sind in den relevanten Institutionen verankert, und zwar jenseits einer parlamentarischen Kontrolle. Die Rundfunkräte sind auf Linie, sonst wären sie keine. Also ist dort formaljuristisch alles im grünroten Bereich. Man kommt ihnen juristisch nicht bei, wie dieser Fall hier auch wieder zeigt. Es kann nur nachgekartet werden. Die Beschallung des Publikums läuft ungehindert weiter. Und wer nicht hören will, der muss fühlen.
Wenn eine Privatperson jemand anderen mit übler Nachrede oder dessen Ruf mit nicht zutreffenden Beschuldigungen schädigt, zahlt doch im Falle der Verurteilung auch kein Dritter, sondern der Übeltäter muss selber geradestehen. Es ist absolut nicht einsehbar, dass es in einem solchen Fall anders sein soll. Und jeder Richter weiß, dass sein Urteil den Beitragszahler zweimal trifft. Einmal zahlt er gegen seinen Willen eine Gebühr für den ÖRR- Schrott, und wenn sich jemand wehrt gegen den Betrug, und Erfolg hat, zahlt er über seine Gebühr hinaus gleich nochmal. Und das nennt sich dann ‚ Gerechtigkeit. Deshalb, es gibt in diesen Institutionen… Mehr
Der Knackpunkt ist aber, dass nicht etwa das Fernsehenmachen so teuer wäre, sondern dass diese Journalistenschaft die Kassen mit grotesk hohen Gehältern und Pensionsansprüchen geplündert hat! Rundfunk ist nicht Presse. Und deshalb haben sie eben keine Presse-, sondern nur Rundfunkfreiheit. Die unterscheiden sich erheblich. Bis heute gibt es keinen einzigen inhaltlich verantwortlichen Rundfunkmenschen, der wusste, dass Rundfunk und Presse unterschiedliche Freiheiten (und vor allem Pflichten) haben, und was überhaupt deren Inhalt ist. Sie haben weder das Grundwissen über ihren Beruf, noch den Charakter, sich dieses Wissen aneignen zu wollen! Die können – und wollen – nicht wirtschaften, weil Defizite Teil… Mehr
„In Wirklichkeit hat der ARD-Sender die Hoheit über die Mediathek inne – und trägt auch die alleinige Verantwortung für seine dort abrufbaren Beiträge.“ – Das ist richtig. Aber die Firma (Auftragnehmer), die die Mediathek inhaltlich pflegt, ist nicht der SWR. Deshalb die Verzögerung. Und 3000 Euro sind für von Bürgern finanziertes Fernsehen Peanuts. Es gibt mittlerweile aus Kostengründen soviel Outgesourctes, dass immer noch Menschen glauben, wenn sie ihre Hausbank anrufen, erhalten sie einen Mitarbeiter von der Bank oder wenn sie ihren DSL-Anbieter anrufen, reden sie mit wem vom DSL-Anbieter.
Angeblich gehen 80% der Gebührenabpressungen für die LuLu-Propagandasender für Pensionen und Altervorsorge verdienter Mitarbeiter drauf – stimmt das ? Was sagt die KI ?
Dem SWR tut das nicht weh, ist ja nicht sein Geld und daher egal, wofür er es ausgibt. Es muß andere Strafen geben: Leute müssen rausfliegen, Sendungen abgesetzt werden, vielleicht auch befristete totale Sendeverbote, so die Richtung eher. Da es ja kein unabhängiger Rundfunk ist, sondern der Staat die Knete für ihn vom Bürger abpresst, kann er auch keinen Anspruch auf Pressefreiheit haben.
Der ÖRR scheint eine „mafiöse“ Struktur zu sein.
Die Cosa Nostra ist ein Fliegenschiss dagegen❗
« Geld – das allerdings die Gebührenzahler aufbringen »
Das ist eine von der Sorte Wahrheiten, die nicht sagen, was man wissen wiil. Wer nämlich von der Strafe etwas spürt. Der Gebührenzahler zahlt deswegen keinen Cent mehr, während das Budget des Senders kleiner wird.
Wenn er nun eine seiner unsäglichen Sendungen weglassen muss, geht es dem Gebührenzahler eher besser.
Der Sender muss die Verantwortlichen in Regress nehmen.