AfD-Verbot: Staatsrechtler Vosgerau zerpflückt Experten-Anhörung im Thüringer Landtag

Eine Anhörung zum AfD-Verbot gerät zur politischen Inszenierung: Entertainer bekommen die Bühne und die Schlagzeilen, Gegenstimmen kommen erst spätabends zu Wort. Staatsrechtler Ulrich Vosgerau erklärt im TE-Interview, warum er das Verfahren für juristisch aussichtslos hält – und was ihn an der Veranstaltung in Erfurt besonders alarmiert.

IMAGO

Der reale Staatsrechtler Ulrich Vosgerau spricht höflich von einer merkwürdigen Veranstaltung, erläutert Hintergründe im Gespräch mit Holger Douglas im TE-Wecker und erklärt, warum der Auftritt von Kerkeling für mildes Kopfschütteln sorgte.

Ulrich Vosgerau: Es war relativ offensichtlich, dass das keine herkömmliche Anhörung war, wie sie in Parlamenten immer wieder als Teil des Gesetzgebungsverfahrens stattfindet. Um ein Gesetzgebungsverfahren ging es hier von Anfang an nicht. Es war erkennbar eine Inszenierung, die nur für die Medien stattfand. Das zeigte sich auch am ganzen Prozedere der Veranstaltung.

Holger Douglas: Sie kamen ja nicht so richtig zu Wort, sondern erst kurz vor mitternächtlicher Zeit. Warum denn?

Genau das war auch ein Teil der Inszenierung, wie sich dann zeigte. Ich war von Hause aus auf 19 Uhr terminiert. Das ist ja auch schon bemerkenswert spät. Normalerweise ist so etwas entweder am Vormittag oder am Nachmittag. 19 Uhr, das hat mich gleich gewundert. Ich habe dann aber gesagt: Na gut, wenn es sein muss und wenn ich ein Hotelzimmer bekomme, können wir das machen.

Dann war es aber so – und das war eben kein Zufall, sondern diese Inszenierung –, dass am Nachmittag vor allem Juristen auftraten, die teilweise mit hanebüchenen Argumenten ein AfD-Verbot für machbar und auch für angezeigt erklärten. Deren Befragung wurde ewig hingezogen, teilweise weit über zwei Stunden pro Experte. Das alles hatte nur den Zweck, die Anhörung immer weiter in den späten Abend hinein auszudehnen.

Denn es wusste ja jeder, dass alle Journalisten und Korrespondenten natürlich auf Hape Kerkeling gewartet haben. Keiner hätte nach Hause kommen und sagen können: Das hat sich alles so lange hingezogen, ich habe vor Kerkelings Auftritt Feierabend gemacht. Es war also völlig klar, dass sie bleiben mussten, bis er durch war.

Da er aber selbst erst gegen 21 Uhr kam, war es so, dass nach seinem Auftritt zu allem Überfluss auch noch eine Pause gemacht wurde, obwohl es schon so spät war. Diese Pause wurde natürlich genutzt: Nicht nur der halbe Ausschuss ging nach Hause und schließlich auch der Innenminister, sondern auch sämtliche angereisten Journalisten.

Das war Kalkül. Das sollte dazu führen, dass Kerkeling den Höhepunkt und den Schluss des Tages bildet. Dann gehen alle Journalisten und beginnen, ihre Berichte zu schreiben oder zu schneiden. Hans-Georg Maaßen und ich, die dann zu später Nachtzeit auch noch kamen, sollten nicht nur in einen leeren Raum sprechen, sondern vor allen Dingen ohne jede mediale Beteiligung.

Das ist zunächst auch gelungen. Am nächsten Morgen oder noch am späteren Abend haben selbst die gewogenen Medien Junge Freiheit, Cicero und so weiter mich typischerweise gar nicht erwähnt. Von Hans-Georg Maaßen haben sie nur erwähnt, dass er anwesend gewesen sei, aber natürlich nicht geschrieben, was er gesagt hat.

Das ging auch gar nicht. Das ist kein böser Wille: Journalisten müssen irgendwann um 20 oder 21 Uhr anfangen, ihre Sachen zu tippen. Wenn ich dann erst um 23 Uhr überhaupt zu Wort komme, komme ich nicht mehr hinein. Genau so war das geplant.

Wieso kommt überhaupt ein Herr Kerkeling zu dieser Rolle eines Experten im Rechtsausschuss des Thüringer Landtages? Bisher ist er nicht durch sonderlich tiefgründige rechtliche Expertise aufgefallen.

Selbstverständlich nicht. Das hat er auch nicht für sich in Anspruch genommen. Er kommt einfach als „anzuhörende Person“, so heißt es ja, weil die Linksfraktion im Thüringer Landtag ihn vorgeschlagen hat. Wie der Thüringer Landtag überhaupt dazu kommt, über ein AfD-Verbot zu beraten, kann ich noch näher erklären.

Seine vermeintliche Berufung, dort im Zusammenhang mit einem AfD-Verbot zu sprechen, wurde so hergeleitet: Er ist in der jüngeren Vergangenheit öffentlich mit der Behauptung aufgetreten, dass sein Großvater angeblich, weil er Kommunist gewesen sei, in einem Konzentrationslager inhaftiert gewesen sei. Das soll ihn irgendwie zu einem Experten für AfD-Verbote machen. Das ist natürlich schon im Grunde eine Ungeheuerlichkeit, dies so einzuführen. Aber so wurde das begründet. Das kann die Fraktion erst einmal machen, das kann ihr zunächst keiner verwehren.

Schändlich ist natürlich, inwieweit die anderen Fraktionen, also SPD und CDU, dieses Spiel mitspielen.

Klären wir doch erst einmal die Sache: Wieso kommt überhaupt der Thüringer Landtag dazu, ein solches Anhörungsverfahren zu diesem Thema zu machen?

Eigentlich ist das grotesk. Es liegt auf der Hand, dass das Bundesland Thüringen nicht dafür zuständig wäre, ein AfD-Verbot beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Das können ja nur Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat.

Theoretisch könnte zwar die Landesregierung von Thüringen – aber auch nicht das Land als solches, sondern nur die Landesregierung – beim Bundesrat darauf hinwirken. Insofern hätte der Landtag aber überhaupt kein Direktionsrecht.

Die Fraktion der Linken hat einen Antrag eingereicht: Der Landtag wolle beschließen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ein AfD-Verbot einzusetzen, beispielsweise beim Bundesrat. Das kann der Landtag tun, das ist nicht verfassungswidrig. Vor allem deswegen nicht, weil ein solcher Beschluss rechtlich völlig irrelevant ist. Er hat keinerlei Rechtsfolgen. Der Landtag hat keinerlei Direktionsrecht. Es hat allein politische Bedeutung.

Obwohl es natürlich nicht unzulässig ist – der Landtag kann mit Mehrheit solche irrelevanten Dinge beschließen, wenn er das unbedingt will –, finde ich es nach wie vor etwas schräg, auch verfassungsrechtlich. Letztlich wäre die ganze Sache nichts anderes als eine Art Meinungsäußerung des Landtages.

Wenn die Mehrheit das tatsächlich beschließen würde, was wir ja auch nicht wissen, dann würde die Landtagsmehrheit sozusagen eine Meinung äußern, die qua Mehrheitsbeschluss dem gesamten Landtag als Organ zugerechnet wird. Dafür ist der Landtag von Anfang an nicht da. In einem liberalen Verfassungsstaat ist Meinungsäußerung die Sache der Bürger, der Presse und der Parteien, aber nicht eines Staatsorgans wie des Landtags.

Hinzu kommt: Wenn der Landtag so etwas tatsächlich beschließen würde, auch wenn es völlig irrelevant ist, dann würde diese Meinungsäußerung, weil sie dem gesamten Landtag zugerechnet wird, auch den AfD-Abgeordneten im Landtag zugerechnet. Sie müssten sozusagen für ihre eigene Abschaffung stimmen. Das ist alles einigermaßen grotesk, wenn auch nicht direkt verfassungswidrig.

Kerkeling ist dadurch aufgefallen, dass er die AfD in die Nähe und weltanschauliche Nachfolge der Nationalsozialisten gerückt hat. Das ist doch schon ein ziemlich harter Tobak, den er da angeschlagen hat.

Ja, das ist völlig grotesk. Sogar der Ausschussvorsitzende, der sehr zurückhaltend war, hat dagegen protestiert. Seine Quintessenz war letztlich die: Ulrich Siegmund hat einen Wahlkampf mit dem Slogan „Alles ist möglich“ gemacht. Er hat einen positiven Wahlkampf gemacht und Lebensfreude ausgedrückt, was die AfD ja nicht unbedingt immer in allen Wahlkämpfen macht. Das hatte die anderen immer schon gestört.

Dann hat dieser Kerkeling letztlich die Schlussfolgerung gezogen: „Alles ist möglich“ – das heißt ja, dass auch das Konzentrationslager Buchenwald wieder eröffnet werden könne. Das ist natürlich grotesk und dummes Zeug. Das ist keine rechtliche Argumentation.

Für welche Geistesverfassung von Kerkeling spricht das denn?

Na ja, der hat irgendwo schon einen an der Murmel. Ich bin mir auch sicher, dass er nicht der einzige und nicht der erste Mensch in der Weltgeschichte ist, sondern dass es ein immer wieder auftretendes Phänomen ist. Deswegen sage ich jetzt ohne jede Ironie und ohne jeden Witz: Das ist einfach weiter wissenschaftlich zu untersuchen.

Jeder hat schon einmal von diesem Witz gehört – ob der nun witzig ist oder nicht –, in dem der Betrunkene seinen Schlüssel im Licht einer Straßenlaterne sucht. Der hilfreich dazukommende Polizist oder Passant fragt irgendwann: „Sind Sie denn sicher, dass Sie den Schlüssel gerade hier verloren haben?“ Dann sagt der Betrunkene: „Nein, dahinten, aber da ist es viel zu dunkel zum Suchen.“

Darum scheint es zu gehen. Hape Kerkeling, der bekanntlich homosexuell ist, vor vielen Jahren einmal zwangsweise geoutet wurde und inzwischen natürlich auch offen dazu steht, hat öffentlich geäußert, dass er aus Berlin weggegangen ist, weil er es dort nicht mehr aushält und sich nicht mehr sicher fühlt.

Das kann man ohne Weiteres nachvollziehen, das geht auch anderen so. Aber aus irgendeinem Grund kann er nicht benennen, was in Berlin oder vielleicht auch in sonstigen Großstädten eigentlich sein Problem als homosexueller Mann ist: nämlich die überall festzustellende Islamisierung des öffentlichen Raumes.

Er versucht sich stattdessen irgendwie damit zu retten – das ist das mit der Straßenlaterne –, dass er der AfD die Schuld gibt. Er sagt, die AfD sei schuld, dass ihm das Leben keinen Spaß mehr mache. Wenn die AfD weg wäre, wie früher, dann würde alles wieder gut.

Das ist natürlich erkennbarer Unsinn, aber es ist irgendwie so eine Art Geistesverfassung. Er hat ein Problem, er hat Sorgen und Ängste, das kann man gut verstehen. Er schiebt sie aber jemand anderem in die Schuhe als dem, der offensichtlich der Urheber ist.

Fassungslos macht ein wenig, wie häufig und leichtfertig mit dem Begriff „Nazi“ umgegangen wird. Der fliegt einem ja zu jeder Stunde praktisch aus jeder Ecke um die Ohren und verdeckt damit eigentlich das schreckliche Unheil, das damals geschehen ist. Oder wie sehen Sie das?

Selbstverständlich ist das eine Verharmlosung. Das ist doch völlig klar. Wenn er sagt, nur weil auf einmal eine Partei die Mehrheit bekommt, die er persönlich nicht gewählt hat, sei das jetzt wieder wie im Dritten Reich, ist das natürlich unmöglich. Es ist unglaublich, was damit für eine Verharmlosung einhergeht.

Zum Schluss noch: Wie beurteilen Sie als Rechtsexperte überhaupt den Stand eines Verbotsverfahrens gegen die AfD und die Chancen zur Durchsetzung?

Ein solches Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht dürfte nach jetzigem Stand völlig aussichtslos sein – jedenfalls, wenn es halbwegs mit rechten Dingen zugeht. Auch hier war auffällig, dass wir in dieser Ausschusssitzung, die in der Tat eine mediale Propagandaveranstaltung war, teilweise auch von Juristen den größten Unsinn gehört haben. Das kann man gar nicht anders sagen.

Man muss das sehen, um es halbwegs einzuordnen: Es gibt jetzt wieder eine starke Bewegung, die etwas in Richtung AfD-Verbot anzukurbeln versucht, nach dem Motto: Wir müssen es jetzt irgendwie doch noch schaffen.

Bezeichnend war die Äußerung des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wüst als direkte Reaktion auf den triumphalen Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt: Jetzt müsse man aber doch noch das Verbot versuchen. Also erkennbar eine Reaktion auf den Wahlerfolg und nicht auf irgendwelche inhaltlichen Probleme.

Man versuchte das jetzt wieder anzukurbeln, genau wie man schon im Januar 2024 mit einer Medienkampagne – das war damals diese Correctiv-Geschichte – um jeden Preis ein AfD-Verbot herbeizuführen versuchte.

Ganz auffällig war in dieser Ausschusssitzung auch, dass auf einmal eine ganz andere Akzentsetzung erfolgte als in früheren Zeiten. Es ging gar nicht mehr so sehr um Remigration oder um Fragen wie: Wollen die Ausländer nicht gleich behandeln? Wollen die gar das Kopftuch verbieten? All diese Dinge hatten bisher im Vordergrund gestanden.

Jetzt ging es um Äußerungen, die man zusammengetragen hatte und die es in der Tat gibt: Alice Weidel und auch andere haben irgendwann einmal gesagt, wir müssen schauen, wenn es dazu Gelegenheit gibt, ob nicht die eine oder andere Handlung von Politikern, zum Beispiel in der Corona-Zeit, vielleicht auch Straftatbestände erfüllt. Das müssen wir prüfen.

Ich persönlich sage das nicht so. Ich werde auch häufig gefragt: Kann man da nicht etwas machen, damit man Politiker hinter Schloss und Riegel bringt? Ich sage dann immer: Nein, denkt gar nicht darüber nach. Das sind ja keine Straftatbestände.

Es kann im Rechtsstaat nur jemand bestraft werden, wenn die Strafbarkeit im Strafgesetzbuch feststand, bevor die Tat begangen wurde. Man kann selbstverständlich sagen, dass manche Dinge, angefangen mit der großen Grenzöffnung von 2015, nachgerade verbrecherisch gewesen sind. Aber das kann man nur im politischen oder polemischen Sinne sagen, nicht im technischen Sinne. Denn natürlich erfüllt es keinen Straftatbestand.

Es ist nirgendwo im Strafgesetzbuch verboten, als Bundeskanzler eine geradezu hanebüchene Grenzöffnungspolitik zu treiben. Das ist alles keine Sache des Strafrechts. Das sind politische Fragen.

Natürlich wird so etwas immer wieder ausgesprochen. Das kann man auch verstehen, weil viele Leute sich zum Beispiel in der Corona-Zeit enorm hilflos fühlten. Sie sahen sich Maßnahmen ausgesetzt und fühlten sich demgegenüber sehr hilflos. Es ist völlig legitim, darüber nachzudenken. Es ist auch völlig legitim, beispielsweise Strafanzeigen gegen Politiker zu erstatten. Dann muss die Staatsanwaltschaft das prüfen.

Wie dem auch sei: Über solche Äußerungen, dass man gelegentlich sagt, wir werden sehen, ob das eine oder andere bei rechtlicher Nachprüfung nicht vielleicht doch zu einer Strafanzeige führen könnte, regen sie sich fürchterlich auf. Davor haben sie auch erkennbar Angst.

Diese ganze Veranstaltung und diese neue Initiative – wir müssen die AfD doch noch irgendwie verboten bekommen – scheint so eine Art Notwehrreaktion zu sein. Die sind ein bisschen in Panik. Sie sehen nämlich: Die AfD steht kurz vor der absoluten Mehrheit, jedenfalls in den neuen Bundesländern, und auch in den alten ist sie stärkste Partei.

Man hat ganz einfach Angst, die AfD könnte, falls sie die erdrückende Mehrheit hat und die Regierung stellt, die anderen offenbar genauso unfair behandeln, wie diese sie jetzt behandeln. Dass man zum Beispiel Minderheitenrechte einfach negiert, wie wir das im Bundestag gesehen haben. Dass man die Mitglieder von Parteien kujoniert, indem man sagt: Euch wird jetzt der Jagdschein weggenommen – und was nicht alles. Oder: Ihr werdet zu Wahlen gar nicht erst zugelassen. Ihr könnt nicht antreten, weil der Ausschuss irgendwie herausgefunden hat, dass ihr nicht zur Wahl antreten könnt.

Man hat einfach Furcht, dass die Sache nach hinten losgeht. Daher kommt jetzt dieser Versuch. Diese Akteure glauben regelrecht, in einer Notwehrlage zu sein: Wir müssen jetzt doch noch die AfD verbieten, sonst geht es uns womöglich schlecht, wenn die uns genauso behandeln, wie wir sie früher behandelt haben.

Das ist aber nicht aussichtsreich. Wenn es darum geht, eine Partei zu verbieten, spielt dieser seltsame Begriff „Rechtsextremismus“ oder „gesichert rechtsextrem“ – all diese Dinge, die in Verfassungsschutzberichten stehen – gar keine Rolle. Teilweise haben Verwaltungsgerichte gesagt: Unter diesen Umständen darf der Verfassungsschutz das vielleicht sagen, unter anderen nicht. Das kann man für das Verbotsverfahren vergessen.

„Rechtsextrem“ ist kein Begriff des Verfassungsrechts. Das ist ein Begriff aus der Politologie, und die Politologen wissen selbst nicht genau, was das heißt. Im Verbotsverfahren käme es nur darauf an, dass man darauf ausgeht, aktiv, tätig und kämpferisch die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.

Diese freiheitliche demokratische Grundordnung ist wirklich der innerste Wesenskern des Grundgesetzes. Das hat nichts mit Verfassungsänderungen zu tun. Jeder Mensch kann Verfassungsänderungen vorschlagen. Jeder Mensch kann sagen: Wir sollten besser aus der EU austreten. Jeder Mensch kann sagen: Wir sollten die Todesstrafe wieder einführen. Jeder Mensch könnte sagen: Eine konstitutionelle oder am Ende gar eine wirkliche Monarchie wäre doch die bessere Staatsform.

Das ist alles total harmlos, das ist alles Meinungsfreiheit. Das dürfen auch Parteien vertreten, wenn sie das für sonderlich klug oder erfolgversprechend halten.

Die freiheitliche demokratische Grundordnung, die ich auch mit legalen Mitteln nicht aktiv und kämpferisch bekämpfen darf, umfasst nur drei Dinge. Das sind drei einfache Dinge.

Erstens: die Menschenwürdegarantie als solche. Die AfD müsste sagen oder heimlich die Agenda vertreten – aber das müsste man nachweisen können –, dass sie, wenn sie einmal an der Macht ist, ein System errichten wird, in dem jeder Mensch jederzeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit, verhaftet und verschleppt werden kann: in irgendein Konzentrationslager, in irgendeine Folterkammer. Ein System, in dem niemand sicher ist und jeder sich dessen gewahr sein muss. Ein bisschen so wie bei Stalin 1937.

Das müsste die AfD also sagen oder faktisch wollen. Die Frage ist: Will sie das wirklich? Kann man das wirklich nachweisen?

Zweitens: das Demokratieprinzip als solches. Die AfD müsste sagen: Wenn wir einmal an der Macht sind, dann gibt es keine Wahlen mehr. Als Erstes schaffen wir die Wahlen ab. Wir brauchen keine Wahlen mehr, weil dann ein ganz strenges Führerprinzip gilt. Dann wird von unten nach oben geführt. Der Führerwille ist entscheidend.

Die Frage ist: Will die AfD das wirklich? Steht das wirklich so im Bundesprogramm oder verfolgt sie das faktisch, auch wenn es vielleicht nicht im Programm steht? Ich habe nicht den Eindruck. Ich habe eher den Eindruck, so als Zeitungsleser, dass die AfD derzeit die einzige Partei zu sein scheint, die Wahlen nicht wirklich fürchtet.

Ich will den anderen Parteien nicht nachsagen, dass sie Wahlen abschaffen wollen. Aber die eine oder andere Partei denkt doch wohl heimlich: Ach Mensch, wenn man Wahlen für die nächsten zehn Jahre aussetzen könnte, wäre das vielleicht auch ein Vorteil. Ich habe nicht den Eindruck, dass ausgerechnet die AfD die Wahlen abschaffen will.

Drittens: das Rechtsstaatsgebot als solches. Die AfD müsste sagen: Wenn wir einmal an der Macht sind, dann werden die Gerichte abgeschafft. Dann werden die Bürger keine Möglichkeit mehr haben, irgendeine obrigkeitliche Entscheidung unabhängig prüfen zu lassen, weil dann nur noch der Führerwille gilt. Gerichte brauchen wir dann auch keine mehr.

Die Frage ist: Wollen die das wirklich? Kann man das nachweisen? Ich glaube es eigentlich nicht.

Es ist relativ offensichtlich, dass man so nicht weiterkommt. Das gilt auch für Dinge, die man der Opposition im Geiste des NPD-II-Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2017 nachzusagen versucht hat. Dabei ging es darum, dass man Staatsbürgern willkürlich ihre Staatsbürgerschaft wieder wegnehmen will. Dass man ohne Prüfung des Einzelfalles einfach sagen will: Allen Türkeistämmigen wird die Staatsbürgerschaft wieder weggenommen.

Auch dafür gibt es keine Indizien. Das hat so auch noch niemand gesagt. Im Gegenteil: Viele AfD-Politiker scheinen sich sehr stark um eingebürgerte Migranten zu bemühen, weil das häufig sehr ordentliche Leute sind, Handwerker und so, die bei manchem, was da passiert, auch die Welt nicht mehr verstehen.

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Deswegen wurden ganz andere Dinge vorgetragen. Das ging in Richtung „Delegitimierung des Staates“, und das war wirklich absurd, gerade von Juristen. Wir erinnern uns an dieses Kriterium. Es ist relativ neu, das hat das Bundesamt für Verfassungsschutz 2021 einmal erfunden. Total hanebüchen: Delegitimierung des Staates als ein Sachverhalt, der angeblich Verfassungsschutzbehörden interessieren muss.

Die haben das damals 2021 erfunden, weil sie es mit Corona-Demonstranten, Corona-Skeptikern und Maßnahmengegnern zu tun hatten. Das waren Leute, die eindeutig keine Linksextremisten, keine Rechtsextremisten und auch keine Islamisten waren. Also hatte man beim Verfassungsschutz zunächst keine Schublade für sie.

Da man aber trotzdem sagen wollte, dass das ganz gefährliche Leute seien, die der Verfassungsschutz im Auge behalten müsse, hat man 2021 aus dem Nichts heraus dieses Kriterium „Delegitimierung des Staates“ oder „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ erfunden.

Ein quatschiges Kriterium, weil offensichtlich ist: Die Delegitimierung des Staates oder irgendeiner staatlichen Institution ist in einer Demokratie das Recht jedes Bürgers. Sie ist die Aufgabe der politischen Opposition und die Pflicht von Journalisten in einer Demokratie.

Deswegen ist übrigens der Verfassungsschutz selbst von diesem Kriterium längst wieder abgerückt, weil das erkennbar kein richtiges Kriterium sein kann. Das hat sich bei dem einen oder anderen Juraprofessor, wenn auch eher aus der zweiten bis dritten Reihe, offenbar noch nicht so herumgesprochen.

In dieser Sitzung in Erfurt hat allen Ernstes eine junge Professorin von der Bundeswehr-Universität Hamburg vorgetragen: Wenn die Opposition, zum Beispiel die AfD, zu irgendeinem Punkt sagt: „Menschenskind, die Regierung spinnt ja wohl, die Regierung hat sie nicht alle“, dann sei das angeblich eine Delegitimierung der Regierung. Dadurch werde zugleich das Demokratieprinzip angegriffen, denn die Regierung sei ja gewählt.

Das ist natürlich totaler Unsinn. Wie im Grunde jedes Kind weiß, ist es in einer Demokratie die Aufgabe der Opposition, die Regierung hart anzugehen. Nicht immer nur mit Seidenhandschuhen, sondern natürlich auch drastisch und deutlich, damit der Bürger versteht, wie die Opposition die Dinge sieht. Das war ein Punkt.

Dann kam sogar noch ein Würzburger Professor – kein so ganz richtiger Professor, ein sogenannter Lehrprofessor. So etwas gibt es in Bayern. Das sind die, die man nicht so an die Forschung heranlassen will.

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Der trug allen Ernstes Folgendes vor: Stephan Brandner ist Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, hat also mit Rechtsfragen zu tun. Das Bundesverfassungsgericht hat einmal den Umstand beurteilt, dass für die AfD niemand in das Amt des stellvertretenden Bundestagspräsidenten gewählt wird, egal wer das ist. Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit gesagt: Am Ende geht das, weil dieser Anspruch nur in der Geschäftsordnung steht und nicht in der Verfassung selbst.

Wenn Stephan Brandner dann sagt, er sehe das verfassungsrechtlich nach wie vor etwas anders und halte diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht für der Weisheit letzten Schluss, dann sei das, so sagte uns dieser Lehrprofessor aus Würzburg, wiederum eine Delegitimierung des Rechtsstaats. Das sei verfassungsfeindlich, weil Brandner damit den Rechtsstaat angreife.

Auch das ist natürlich eine, zurückhaltend gesagt, schwachsinnige Position. Es ist besonders grotesk, dass ein Juraprofessor so etwas in einem Ausschuss sagt. Ich weiß nicht recht, ob er so etwas auch in Würzburg seinen Studenten erzählt oder ob er das nur dem Landtag von Thüringen erzählt, um sich bei der Linken beliebt zu machen.

Es ist ganz einfach die Hauptaufgabe eines jeden Juraprofessors – ich war ja auch lange an der Hochschule –, die Gerichte zu kritisieren. Ein Juraprofessor tut den ganzen Tag nichts anderes, als sich irgendwelche Urteile der Gerichte herauszusuchen, für die er zuständig ist. Die Strafrechtler nehmen dann den Bundesgerichtshof in Strafsachen, die Zivilrechtler meistens den Bundesgerichtshof in Zivilsachen. Und die Verfassungsrechtler, in drei Teufels Namen, nehmen natürlich Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Sie analysieren diese und sagen häufig: Das ist alles Quatsch, das hätten die ganz anders entscheiden müssen. Das müssen sie nicht sagen. Man kann im Einzelfall auch sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat das mustergültig gelöst, alles prima. Das kommt auch vor.

Aber da es fachlich immer interessanter ist, wenn ein Professor sagt, das sei alles Quatsch und das hätte man ganz anders machen müssen, ist es nun wirklich die Hauptaufgabe. Es gibt keinen deutschen Verfassungsrechtsprofessor, der nicht schon hundert Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts irgendwie kritisiert hat. Das scheint diesem Lehrprofessor unbekannt zu sein.

Es ist da teilweise ein hanebüchener Unsinn geäußert worden. Das habe ich dann auch versucht, ein bisschen geradezurücken. Da haben natürlich manche dumm geguckt. Leider eben zu später Stunde.

Ulrich Vosgerau, haben Sie vielen Dank für dieses weitere Staatsrechtsseminar.

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Kommentare ( 7 )

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mediainfo
35 Minuten her

Ich hoffe dass Herr Vosgerau recht behält mit seiner Annahme „Verbotsverfahren … völlig aussichtslos“, wenn er auch selber schon einschränkt mit „nach jetzigem Stand“ und „wenn es … mit rechten Dingen zugeht“.

… dass am Nachmittag vor allem Juristen auftraten, die teilweise mit hanebüchenen Argumenten ein AfD-Verbot für machbar und auch für angezeigt erklärten.

Und sobald solche Personen, vermutlich oft jüngeren Geburtsdatums, die eine weltanschauliche „Rechtsprechung“ vertreten, einen Weg an die höheren Gerichte finden, ist es vorbei mit nüchternen Urteilen auf Basis von Fakten und Gesetzen.

Last edited 33 Minuten her by mediainfo
NurEinPhilosoph
45 Minuten her

Das AfD-Verbot wird aus 2 Gründen scheitern: die Altparteien brauchen einen politischen Sündenbock, dem sie die Schuld am Niedergang Deutschlands in die Schuhe schieben können. Technisch wird das Verbotsverfahren an der Beweisführung scheitern. Wenn die Regierung zahlreiche V-Leute in die AfD einschleust, als agents provocateurs, die bewusst Straftaten begehen oder grenzwertige Aussagen machen, um die AfD zu kriminalisieren oder in ein schlechtes Licht zu rücken, stellt sich zunächst die Frage, wer überhaupt ein echtes Mitglied der AfD ist (echt heißt: nicht vom Geheimdienst oder der Regierung ferngesteuert mit dem Ziel der Sabotage der Parteiarbeit). Daran scheiterte bekanntlich das NPD-Verbot. Der… Mehr

heinrich hein
1 Stunde her

Ich freue mich immer sehr, von Herrn Vosgerau zu lesen. Ein sehr kluger Kopf, immerhin auch habilitiert, so dass er sich nicht von den ganzen juristischen Dummschwätzern vorwerfen lassen muss, er sei nicht qualifiziert. Und es spricht Bände, dass es „Professoren“ gibt, die allen möglichen juristischen Unsinn verbreiten. Die gab es auch schon vor 80 Jahren und die wird es immer geben. Am meisten ärgern mich Personen, wie der Thüringer Innenminister, selbst Betriebswirt, d.h. eine denkbar ungünstige Besetzung für ein Amt wie das des Innenministers. Aber in Thüringen wird ja auch jemand Ministerpräsident, der überhaupt keine Mehrheit zur Regierungsbildung hatte.… Mehr

Lha380
1 Stunde her

Menschen wie Ulrich Vosgerau geben mir Hoffnung, daß dieses Land noch nicht verloren ist. Meine Hochachtung vor Ihrer Unabhängigkeit, ihrem wachen Geist und Ihrer analytischen Schärfe, Herr Vosgerau!

Schwabenwilli
1 Stunde her

Es wird kein AfD Verbot geben, das sind nur reine Versuche die Wähler zu manipulieren und einzuschüchtern.

Man erinnere sich an Ludwigshafen als der OB Kandidat der AfD ausgeschlossen wurde, die Wahlbeteiligung sank auf sagenhafte 29%.

Due zZ stärkste Umfrage Partei zu verbieten würde soziale Verwerfungen hervorrufen.
Keine Partei will und kann sich solche Zustände wünschen, weil das gewaltig in die Hose gehen würde.

Kassandra
1 Stunde her

Gut, dass die übertragen, was dort in Erfurt verzapft wird: https://live.thltcloud.de/Veranstaltung/Ausschusssitzung_AfJMV_am_30_09_2026
Dr. Maaßen und Dr. Vosgerau am Ende der Sitzung – nach diesem Agitator Kerkeling – der auch hier wieder seine besondere Weltsicht zeigt.
Dr. Vosgerau übrigens tiefgründiger und amüsanter als jedes örr-Programm in diesen Zeiten sein könnte!
.
Und wer dann noch kann möge sich betrachten, wie mit Frau Lengsfeld und Herrn Broder bei der Anhörung zur „Gemeinsame Erklärung 2018″im „Ausschuss“ umgegangen wurde: https://www.youtube.com/watch?v=cXUv3xO3F_c
.
Interessant wäre auch zu wissen, ob es „Scripts“ für die Komparsen gab – und wer die vorgab.

Siggi
1 Stunde her

Seriös betrachtet, müsste man nicht einmal darüber nachdenken. Ein Verbot der Antifa oder der linksextremen Linken, wäre geboten. Es geht eben nur um den Machterhalt um um das Schützen der Wahrheit vor dem Vok. Das werden wir spätestens dann untermauert sehen, wenn die Wahrheit ans Licht kommt. Was die Altparteien sich an Schuld aufgeladen haben, ist so ungeheuerlich, dass denen jedes Mittel Recht ist, was das Bekanntwerden verhindert. Aus diesen Handlungen, die ja mit der Justiz, Gewerkschaften, Stiftungen, Medien, NGOs, Kirchen und wem sonst noch, nur diesem Zweck dienen, sind so gewaltig, dass einem schlecht wird, wenn man sich vorstellt,… Mehr