Schiedsgerichte und TTIP – Gefahr für unsere nationalstaatliche Souveränität?

Die Konsequenz von Schiedsgerichten wäre eine wirtschaftlich getriebene Gesetzgebung, die sich bei jedem Gesetz die Frage stellen wird, ob man sich bestimmte Gesetze leisten möchte oder kann, meint Christian Wendlandt. Das ist es wert, sich mit TTIP en detail, qualifiziert und vor allem rational zu beschäftigen. Eine Vorgehensweise, die bisher allzu selten zu finden ist.

© Sascha Schuermann/Getty Images

TTIP ist noch nicht ausverhandelt, die Details noch nicht offen gelegt, da herrscht schon große Empörung in Deutschland und in der EU. Weltweite Presseberichterstattung ist teils widersprüchlich, gute Argumente selten und große Emotionen häufig anzutreffen. All dies befeuert, gepaart mit absolut intransparenten Informationslage, eine ängstliche Stimmung in der Bevölkerung vieler, von TTIP potentiell betroffener Nationen. Dafür sorgen nicht zuletzt die mittlerweile zu Tage tretenden, vornehmlich geheimen Versuche der USA, durch massive Ausübung von Druck auf die EU ihre eigene Agenda in Sachen Verbraucherschutz durchzudrücken.

Fest steht zum jetzigen Zeitpunkt nur eines: Die EU (also auch Deutschland) möchte dennoch, so der aktuelle Stand, gerne das Freihandelsabkommen TTIP durchbringen und der Zeitdruck ist relativ groß, dies noch zu Obamas Amtszeit zu schaffen. Auch wenn der Präsident der USA während seines Besuchs in Hannover den Hoffnungen, dies noch zu seiner Amtszeit zu schaffen, einen deutlichen Dämpfer versetzte.

Zeitdruck gut für Verhandlungen

Dennoch ist der offensichtlich vorhandene Zeitdruck auf allen Seiten ein gutes Druckmittel in Verhandlungen. Es ist an dieser Stelle ein Fragezeichen an die Standhaftigkeit der deutschen Position zu machen, keine privaten Investorenschiedsgerichte mit TTIP zu erlauben. Da, wie Eingangs festgestellt, TTIP nicht abschließend verhandelt ist, sind beide Möglichkeiten in unserer Betrachtung erst einmal gleich wahrscheinlich, auch wenn die USA sich aktuell gegen eine TTIP-Variante ohne private Schiedsgerichte stellen.

Über die Sinnhaftigkeit eines solchen Freihandelsabkommens kann, darf und muss sicherlich gestritten werden. Der Freihandel ist die Konsequenz einer Theorie der freien Märkte. Inwiefern diese tatsächlich die einzig sinnhafte Alternative für unsere Welt und unsere Wirtschaft ist, das sei einmal dahingestellt. Fakt ist, dass Kapitalismus in seiner konsequent angewandten Marktlogik die Abschaffung von Grenzen, Zöllen etc. befördert, um zu seiner maximalen Entfaltung und somit auch seiner maximalen Effizienz zu gelangen.

TTIP ist also ein, aus dieser Logik geborener, konsequenter Schritt auf dem Weg zum einem globalen, effizienten Kapitalismus. Nur kommen wir im Kapitalismus als Menschen eben nicht vor, sondern nur in den Rollen des Humankapitals und der Konsumenten.

Die Frage, die es sich in diesem Zusammenhang zu stellen gilt, ist: Wie wichtig ist in diesem kapitalistischen System noch die uneingeschränkte Souveränität von Nationalstaaten? Sollten nationalstaatliche Interessen denen der Wirtschaft gleichgestellt sein, oder sollten sie eine höhere Priorität haben als die der Wirtschaft?

Diese Frage steht meiner Meinung nach hinter den privaten Schiedsgerichten, die mit TTIP ebenfalls verhandelt werden. Sie deuten auf eine zentrale Fragestellung hin: Begegnen sich Wirtschaft und Staaten zukünftig auf Augenhöhe?

Neue Ökonomisierung von Gesetzgebung 

Ist dies der Fall, so wäre etwas möglich, das ich Ökonomisierung von Gesetzgebung nennen möchte. Die Folge einer solchen Ökonomisierung wäre eine Bepreisung von Gesetzgebungen. Und zwar noch stärker in Richtung ökonomischer Interessen, als beispielsweise in Richtung Umweltschutz. Nehmen wir als Beispiel die Fracking-Debatte.

Das Paradox der Gewinne
Warum Deutschland TTIP braucht
Ein US-Investor kauft im Sauerland ein Gebiet, auf dem er Schiefergas fördern möchte. Zum Zeitpunkt des Kaufs ist Fracking in NRW noch nicht verboten, der Grundstückserwerb erfolgt also in der Erwartung zukünftiger Gewinne. Ein Jahr später beschließt das Land NRW ein Gesetz, das Fracking verbietet. Der Investor nutzt daraufhin die Möglichkeit der privaten Schiedsgerichte, um seine durch die lokale Gesetzgebung entgangenen Gewinne einzuklagen. Der daraufhin beginnende Prozess wird privat verhandelt, das Urteil und die Schadensersatzzahlung ist für die Bundesrepublik Deutschland bindend. Der Investor bekommt einen Teil seiner entgangenen Gewinne aus der Staatskasse ersetzt. Jedoch ohne wirklich wirtschaftlich tätig geworden zu sein. Das Gas ist immer noch im Boden, lediglich Geld wechselt den Besitzer.

Soweit so fair, könnte man denken, hat die Politik doch durch ihre restriktive Gesetzgebung wirtschaftlichen Interessen geschadet. Jedoch hat das Anreizsystem eines solchen Freihandelsabkommen Folgen für zukünftige Gesetzgebungen. Bei zukünftiger Gesetzgebung wird natürlich im Vorhinein schon drauf geachtet, wie hoch potentielle Schadensersatzforderungen ausländischer Investoren ausfallen könnten. Diese werden eingepreist und führen zu einer Ökonomisierung der Gesetze. Grade im Falle des Umwelt- und Konsumentenschutzes können diese Bepreisungen gravierende Folgen haben. Umwelt- und Konsumentenschutz lässt sich kaum bepreisen, der entgangene Gewinn der Investoren dagegen ist a) sehr gut zu bepreisen und b) eine sehr reale Kostenforderung, die auf den Gesetzgeber zukommt. In diesem Fall würde der Schutz des menschlichen und des Naturwohls nicht als Fortschritt, sondern als Schaden gesehen, für dessen Zustandekommen es Dritte zu kompensieren gilt.

Herausforderung Detail

Die Konsequenz wäre eine wirtschaftlich getriebene Gesetzgebung, die sich bei jedem Gesetz die Frage stellen wird, ob man sich bestimmte Gesetze leisten möchte oder kann. Dies führt letztendlich zu einer Gleichschaltung von staatlichen und wirtschaftlichen Interessen. Wirtschaftliche Interessen sind jedoch häufig nicht mit Verbraucher- und Naturschutz in Einklang zu bringen. Dies war und ist immer schon die Rolle der Nationalstaaten gewesen und dies sollte sich auch nicht ändern, da die privatwirtschaftlichen Alternativen nicht demokratisch legitimiert und somit kaum zu kontrollieren sind.

TTIP ist also ein zweischneidiges Schwert. Die Idee des Freihandels ist, je nach Perspektive, sicherlich eine sinnvolle und zukunftsfähige. Die mit dem Abkommen eventuell auftauchenden, privaten Schiedsgerichte, sind jedoch ein Risikofaktor für unsere Gesellschaft und können weitreichende Folgen für uns alle haben. Folgen, die sicherlich jetzt noch kaum abzuschätzen sind. Aber Folgen, die es wert sind, sich mit ihnen en detail, qualifiziert und vor allem rational zu beschäftigen. Eine Vorgehensweise, die bisher allzu selten zu finden ist.

Gastautor Christian Wendlandt studierte Wirtschaftswissenschaften an der Universität Witten/Herdecke. 2011 war er Mitgründer des Markenberaters „The Brand Creators“, der sich mit marktorientierter Unternehmensführung und der Entwicklung von Strategien durch das Medium der Marke beschäftigt. Gedanken und ihre Implikationen auf Unternehmen und Menschen zu Ende zu denken, ist dabei eines seiner Kernthemen.

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