Milliarden-Abschreibung bei der EnBW: Wer haftet für das Energie-Desaster?

Wie in Baden-Württemberg Landkreise, Sparkassen und sogar die evangelische Landeskirche für ein politisches Energieabenteuer werden bluten müssen – und welche Rolle Finanzminister Bayaz dabei spielt.

IMAGO / Arnulf Hettrich

Das sorgte für Erschütterungen: Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG musste rund 1,2 Milliarden Euro abschreiben, nachdem sie sich aus zwei geplanten Offshore-Windpark-Megaprojekten vor der Küste Großbritanniens zurückgezogen hatte. Die Projekte „Mona“ und „Morgan“, gemeinsam mit BP geplant, galten als Prestigevorhaben und sollten den Beweis dafür liefern, dass die Energiewende auch ohne Kernkraft und Kohle funktionieren könne.

Dies markiert einen Einschnitt in der deutschen Energiepolitik. Rund 1,2 Milliarden Euro mussten Anfang dieses Jahres abgeschrieben werden – ausgelöst vor allem durch ausgebliebene Förderzusagen von Großbritannien. Die EnBW selbst nannte verharmlosend steigende Lieferkettenkosten, gesunkene Strompreise, höhere Zinsen und Projektrisiken. In der Sache bedeutet das: Offshore-Wind ist unter Marktbedingungen nicht wirtschaftlich.

Das dürfte keine gute Nachricht für die Bundesregierung sein. Bundeskanzler Merz ließ noch vor wenigen Tagen nach dem Ende des Nordsee-Gipfels 2026 in Hamburg verkünden, die Beschlüsse würden „die Offshore-Energie für Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlbar“ halten. Die Gesetze der Marktwirtschaft zeichnen dagegen ein anderes Bild.

Beteiligungsdschungel: Wer haftet?

Brisant ist der Vorgang um die Verluste des Karlsruher Energieversorgers vor allem aufgrund der Finanzierungs- und Beteiligungsstruktur. Die EnBW hatte in den Jahren zuvor umfangreich Kapital mobilisiert – nicht primär über internationale Finanzmärkte, sondern über öffentlich geprägte Akteure im Südwesten.

Nun stellt sich die Frage: Wer muss bluten? Wer haftet im Dschungel des von grünen Landespolitikern aufgeschichteten Kartenhauses der Energiepolitik?

Tichys Einblick hatte über die Vorgänge berichtet und auch über das Haftungsproblem, das nun auf den deutschen Steuerzahler zukommt:

Der Sparkassenverband sieht das anders: In einer Richtigstellung gegenüber Tichys Einblick macht er darauf aufmerksam, dass im Mai 2023 die Südwest Konsortium Holding GmbH mittelbar 24,95 Prozent an der TransnetBW GmbH erworben hat, also nicht direkt an der EnBW. Man sei also fein raus bei der Haftung. Vordergründig und heute ist das korrekt:

„In dem Konsortium unter Führung der SV Sparkassenversicherung sind über 30 Sparkassen, Banken, Versicherungen und Körperschaften aus Baden-Württemberg vertreten. Die TransnetBW GmbH ist ausschließlich für Bau und Betrieb des Übertragungsnetzes zuständig, überwiegend in Baden-Württemberg. Die jüngst bekannt gewordenen Abschreibungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG im Zusammenhang mit den Offshore-Windpark-Projekten „Mona“ und Morgan“ betreffen die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, jedoch weder die TransnetBW GmbH noch das Südwest Konsortium.“, heißt es.

Als falsch kritisiert der Sparkassenverband die Einordnung, dass man öffentliche Institute wie Sparkassen, Versicherungen und kirchliche Einrichtungen mobilisiert habe, da private Investoren das Risiko des Netzausbaus nicht hatten tragen wollen. Richtig dagegen sei:

„Die Beteiligung des Südwestkonsortiums an TransnetBW GmbH erfolgte im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, an dem zahlreiche nationale und internationale Bieter teilgenommen haben. Das Südwest Konsortium konnte sich in diesem Prozess erfolgreich durchsetzen. Die Beteiligung des Südwest Konsortiums an dem Ausschreibungsverfahren und der Anteilserwerb an TransnetBW GmbH beruhen ausschließlich auf einer eigenständigen Entscheidung sämtlicher Konsortialpartner.
Der jüngste Einstieg von privatem Kapital (Apollo, Norges, GIC, APG) in die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und Amprion unterstreicht zusätzlich, dass die im Artikel aufgestellte Behauptung („private Investoren wollten das Risiko des Netzausbaus nicht tragen“) unzutreffend ist.“

Doch so einfach ist das nicht:

Kern der Finanz-Konstruktion ist der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH, der zu 50,1 Prozent EnBW gehört. Weitere 24,95 Prozent hält der Bund. Ebenfalls 24,95 Prozent liegen bei der Südwest Konsortium Holding GmbH unter Führung der SV Sparkassenversicherung, in der über 30 Sparkassen, Banken, Versicherungen und Körperschaften aus Baden-Württemberg zusammengeschlossen sind – darunter auch kirchliche Einrichtungen.

Der Teufel liegt im Detail

Allerdings sind die in der Richtigstellung des Sparkassenverbandes genannten privaten Kapitalgeber Apollo, Norges, GIC, APG eben nicht bei TransnetBW, sondern bei der Konkurrenz TenneT und Amprion eingestiegen. Das verdeutlicht gerade die Sonderstellung der EnBW AG und der TransnetBW GmbH als politisierte Unternehmen. Außerdem erfolgte der Einstieg der Südwest Konsortium Holding GmbH bereits 2023. In Zeiten der grünen Landesregierung wurden die Gebietskörperschaften in das Geschäft mit Erneuerbaren und den dazu notwendigen Ausbau der Stromnetze gelockt.

Formell betreffen die Abschreibungen tatsächlich ausschließlich die EnBW AG. TransnetBW ist nicht Projektträgerin der Offshore-Vorhaben. Diese juristische Abgrenzung ist korrekt – greift aber wirtschaftlich zu kurz. Denn EnBW ist Mehrheitsgesellschafterin von TransnetBW, beide Unternehmen sind eng verflochten. Das bestätigt selbst der Sparkassenverband, wenn er darauf hinweist, dass der Einstieg des Südwestkonsortiums bei TransnetBW im Rahmen eines von EnBW organisierten Ausschreibungsverfahrens erfolgte. EnBW war damit unmittelbar an der Strukturierung des Kapitalzuflusses beteiligt.

Die politische Dimension dieser Konstruktion ist offensichtlich. TransnetBW weist eine Sonderstellung auf: Landesunternehmen, Bundesbeteiligung, Sparkassen, Versicherungen und kirchliche Träger bilden ein Netzwerk mit stark öffentlichem Charakter. Der Einstieg des Südwestkonsortiums erfolgte bereits im Mai 2023, also lange vor dem Offshore-Debakel, und wurde damals als „historischer Schritt“ für die Energiewende gefeiert. Es versprach fette Renditen, staatlich abgesichert, zukunftsfest – kurz: Die grüne Transformation sollte alles zur Klimafreundlichkeit wenden und die Sparkassen mitverdienen. Und genau das wird jetzt fraglich.

Der Subventionssumpf trocknet aus

Aktuell arbeitet Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche an einem Gesetz, das Windradbetreiber an den Kosten des Netzausbaus beteiligen soll. Auch soll die Entlohnung für Strom entfallen, wenn Windräder vom Netz genommen werden müssen, weil die Netze bereits überlastet sind. Das Ziel ist erkennbar, den weiteren Ausbau insbesondere in Schwachwindgebieten wie in Südwestdeutschland zu bremsen. Und genau damit entsteht ein weiteres Risiko: Bereits geplante und mit viel Aufwand projektierte Windparks könnten damit noch unwirtschaftlicher werden und entfallen. Was der Natur dient, schadet aber den Investoren – auch hier sind viele lokale Geldgeber und damit Sparkassen von wegfallenden Subventionen bedroht.

Falsch sei, so der Sparkassenverband weiter, dass es so etwas wie eine Haftung der Kommunen für ihre Sparkassen gäbe; im Fachchinesisch „Anstaltslast und Gewährträgerhaftung“:

„Seit 2001 sind Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für Sparkassen offiziell abgeschafft, nachdem die EU sie als Wettbewerbsverzerrung untersagt hatte. Doch es gibt eine Ausnahme: Geschäfte der öffentlichen Daseinsvorsorge. Energieversorgung fällt auch darunter – und inzwischen auch der Klimaschutz.“ 

Der Verband stellt klar: „Die erwähnte Ausnahme gibt es im Zusammenhang mit der Thematik Anstaltslast und Gewährträgerhaftung nicht. Die Träger einer Sparkasse haften nur für die Erfüllung sämtlicher zum 18. Juli 2005 bestehenden Verbindlichkeiten der Sparkasse. Für solche Verbindlichkeiten, die bis zum 18. Juli 2001 vereinbart waren, gilt dies zeitlich unbegrenzt, für danach bis zum 18. Juli 2005 vereinbarte Verbindlichkeiten nur, wenn deren Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht.“

Gewährträgerhaftung bedeutet vereinfacht gesprochen: Ein Träger (z.B. eine Gemeinde oder ein Bundesland) muss für die Verbindlichkeiten einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (z.B. Sparkassen, Landesbanken) einstehen. Wenn also eine Sparkasse in die Pleite fährt, haften die Kommunen der regionalen oder lokalen Bank. Das galt der EU als Wettbewerbsverzerrung. Für den Bürger bedeutet das: Er haftet mit seiner Kommune für die Pleite.

Wegen des Einspruchs der EU zugunsten privater Banken sind allgemeine Anstaltslast und Gewährträgerhaftung seit Juli 2001 abgeschafft, da hat der Sparkassenverband Recht. Allerdings sind nach wie vor Ausnahmen möglich. Beide können im Bereich der sogenannten „öffentlichen Daseinsvorsorge“ weiter bestehen. Darauf wies bereits im April 2002 das Bundesfinanzministerium in zwei Schreiben (Geschäftszeichen E C 3 – F 2505-93/02 und E C 3 – F2505-104/02) hin.

Fazit: Zugunsten der übrigen bundesunmittelbaren, landesunmittelbaren und kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts besteht die Gewährträgerhaftung weiterhin unverändert im bisherigen Umfang, sofern sie Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllt, heißt es zu diesen beiden Regierungsschreiben in diversen Rechtsgutachten.

Die Gewährträgerhaftung bleibt bestehen

Denn diese Aufgaben unterliegen nicht dem Wettbewerb und wurden deshalb auch nicht von der „Brüsseler Konkordanz“ erfasst. Daher unterliegt eine Vielzahl von kommunalen Unternehmen und insbesondere die Kommunalunternehmen, weiterhin der Gewährträgerhaftung, die die Gläubiger schützt und die Kommunen sowie ihre Bürger heranzieht.

Diese Gewährträgerhaftung besteht also in diesen Ausnahmen weiterhin fort und wird aus dem EU-Grundsatzvertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Artikel 106, Absatz 2 hergeleitet: Anstaltslast und Gewährträgerhaftung können notwendig werden, wenn eine Einrichtung eine spezifische, satzungsgemäße Aufgabe der Daseinsvorsorge erfüllt (darunter fällt auch der Bereich Energieversorgung), sofern dies nicht den Wettbewerb unzulässig verzerrt. Auch das höchste europäische Gericht, der EuGH (EuGH, Rs. C-280/00, Slg. 203, S. I-7747, Rn. 83 f. -Altmark Trans) hat in einem Fall der Finanzierung einer kommunalen Nahverkehrsgesellschaft „Altmark Trans GmbH“ bestätigt, dass staatliche Maßnahmen nicht dem Beihilfetatbestand unterfallen, wenn sie lediglich die Kosten ausgleichen, die einem Unternehmen in Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen entstehen.

Selbst die EU-Kommission bestätigte mögliche Ausnahmen vom Wegfall der Gewährträgerhaftung („Staatliche Beihilfe Nr. E 10/2000 – Deutschland Anstaltslast und Gewährträgerhaftung“, Schreiben EU-Kommission 08.05.2001). Weitere juristische Arbeiten bestätigen dies (vgl. Winfried Kluth „Anstaltslast und Gewährträgerhaftung öffentlicher Finanzinstitute angesichts des gemeinschaftlichen Beihilfeverbots“; Ralf Martin Kanitz „Öffentliche Daseinsvorsorge und europäische Deregulierungspolitik“, WHI Paper 8/01, Humboldt-Universität Berlin; Nina-Kerstin Hochsteiner, Gewährträgerhaftung für Sparkassen und Staatsbanken – Gelten Bankdienstleistungen als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse?, Universität Graz).

Im Klartext: Zwar wurden diese Haftungsinstrumente im Zuge des EU-Beihilferechts ab 2001 eingeschränkt. Gleichzeitig existieren bis heute rechtlich unbestritten abgesicherte Ausnahmen für Einrichtungen der „öffentlichen Daseinsvorsorge“. Und genau deshalb wurden die Sparkassen in die Finanzierung eingebunden: Sie sollen den Schwarzen Peter „schlagendes Risiko“ an die Kommunen weiterreichen, wenn die riskanten Energiewende-Geschäfte schief gehen.

Die Brisanz wird nicht erkannt – noch nicht

Es stellt sich daher die Frage, warum diese juristischen Tatsachen beim Sparkassenverband Baden-Württemberg nicht in Betracht gezogen werden, der von einem Wegfall der Gewährträgerhaftung ausgeht.

Diese Selbsttäuschung mag der Grund sein, warum die politische Reaktion auf den Milliardenverlust bislang so ruhig ausfiel. Ein Sprecher des grünen Finanzministers Danyal Bayaz sprach von einer „verantwortungsvollen Entscheidung zur Begrenzung weiterer Risiken“.

Schön. Aber was ist mit den bereits eingegangenen Risiken, die nun mit 1,2 Milliarden zu Buche schlagen? Bayaz sitzt selbst im Aufsichtsrat der EnBW. Seine Rolle ist zentral, weil er an der Entscheidung über den Windpark beteiligt war und den juristischen Spielraum nutzte, der in der öffentlichen Debatte kaum bekannt ist: eben die Frage der Gewährträgerhaftung.

Bayaz dürfte die treibende Kraft sein, grüne Lieblingsprojekte wie Windräder durchzudrücken und sich selbst möglichst aus der Verantwortung zu ziehen, wenn es schiefgeht. Denn politisch wurde das Risiko damit nicht eliminiert, sondern sozialisiert.

Der Verlust von 1,2 Milliarden Euro liegt bilanziell bei EnBW, die dies aufgrund ihrer wirtschaftlichen Ausstattung wegsteckt und entsprechend einen geringeren Jahres-Gewinn ausweisen kann – was ihre Anteilseigner unmittelbar in einer reduzierten Gewinnausschüttung spüren. 60 Prozent ihres Jahresgewinns will die EnBW an ihre Aktionäre ausschütten; und 47 Prozent der Anteile hält das Land Baden-Württemberg.

Insgesamt halten öffentliche und kommunale Aktionäre nahezu 98 Prozent der EnBW-Anteile – primär über Landes-, Zweckverbände und kommunale Vereinigungen.

Wer auch immer der Nachfolger von Danyal Bayaz nach der Landtagswahl vom kommenden März wird – aus der Schatulle der EnBW wird weniger Geld fließen. Und schon hier sind viele kommunale Unternehmen ebenso hart betroffen, die die kommende Ebbe in ihren Kassen spüren werden.

Doch die dahinterliegende Logik der Risikoverteilung reicht noch weiter in den öffentlichen Raum hinein.

Im Stuttgarter Landtag mehren sich daher kritische Stimmen. Die FDP verlangt Aufklärung, ob der Offshore-Ausfall absehbar war, als frisches Kapital eingesammelt wurde. Die AfD kündigt einen Untersuchungsausschuss an. Auch die CDU steht unter Druck, da sie über kommunale Beteiligungen tief in die EnBW-Struktur eingebunden ist und die politisierte Unternehmensführung lange mitgetragen hat.

Der EnBW-Milliardenverlust ist damit kein isolierter Betriebsunfall. Er ist ein Belastungstest für ein energiepolitisches System, das Risiken formal auslagert, faktisch aber kollektiviert. Doch das Modell, auf dem es beruht, wirkt weiter – bis in kommunale Haushalte, Sparkassenbilanzen und kirchliche Vermögensverwaltungen hinein.

Am Ende verlieren die Kommunen

Wenn es gut läuft, gewinnen sie. Wenn es schlecht läuft, bluten sie. Dann fehlt das Geld für Schwimmbäder, Schulen, Krankenhäuser und andere kommunale Aufgaben, die die Bürger unmittelbar spüren.

Früher oder später schlagen die Risiken durch – auf die Kommunen und auch auf Sparkassen, die direkt oder indirekt über vielerlei Verflechtungen beteiligt sind. Nur einer gewinnt immer: Die Projektierer.

Denn sie tragen keinen Verlust, sondern stellen fette Rechnungen für Planung und Vorbereitung – die wesentlich zu eben jenen 1,2 Milliarden Verlust beitragen, der jetzt anfällt. Bislang bestanden ja lediglich Projektierungskosten.

Der Verlust für die kommunale Familie wiegt umso schwerer, als dass genügend Warnungen vorlagen. Eine schottische Zeitung schrieb damals zugespitzt „Die Queen knackt den Jackpot“, als das EnBW-Milliardenabenteuer ruchbar wurde, von dem berichtet wird, dass es intern unter dem Namen „Elisabeth“ geführt wurde.

Ein Milliardenbetrag sollte für zwei gigantische Windparks in der Irischen See an den britischen Crown Estate fließen, eine Art öffentliche Stiftung unter staatlicher Verwaltung.

Damit wollte der damalige EnBW-Vorstandschef Frank Mastiaux Konkurrenten überbieten und jubelte über den Erfolg im „harten internationalen Bieterumfeld“. Warnungen wurden nicht gehört oder genauer: nicht beachtet. Auch nicht von den Kontrollgremien mit verantwortlichen Politikern an Bord.

Das könnte teuer werden für den schwäbischen Steuerzahler und alle direkt oder indirekt Beteiligten. Und Danyal Bayaz ist fein raus. Er kann sich als Energie-Wender feiern lassen – die Kommunen tragen die Verluste, und die meist mit dem grünen Apparat eng verflochtenen „Projektierer“ genießen ihre Früchte vom Baum der Kommunen.

Die Sparkassen sind vordergründig fein heraus, denn direkt halten sie keine nennenswerte Anteile an der EnBW. Und doch kommen sie wieder ins Spiel – über ihre mittelbar gehaltenen 24,95 Prozent an der TransnetBW GmbH, und mit den Unwägbarkeiten, die durch den möglichen Wegfall der Subventionen und sonstiger Vergünstigungen für Windparks verbunden sind. Grüne Energien sind längst keine unbeschränkte Möglichkeit mehr, mit Hilfe von Subventionen Gewinne einzufahren sondern werden in der ganzen Breite von Stromerzeugung bis Stromtransport deutlich riskanter. Das betrifft alle involvierten Unternehmen.

Würde demnächst der Mehrheits-Mutter EnBW Kapital fehlen, weil noch mehr Abschreibungen notwendig werden, wird die TransnetBW mitgezogen. Überdies erzwingt der Umbau der Netzinfrastruktur erhebliche Milliardeninvestitionen, die bislang von den Stromkunden klaglos getragen wurden.

Aber das anrollende Desaster der Energiewende setzt das komplizierte, schwer durchschaubare Konstrukt der grünen Energiewirtschaft in Baden-Württemberg unter Druck; auch die Banken und letztlich Kommunen, die dafür geradestehen müssen. Die fetten Abkassier-Jahre sind vorbei. Den grünen Sozialismus halten bekanntlich weder Ochs noch Esel auf. Aber die Bruchbude wird früher oder später einstürzen.

Dann wird sich Danyal Bayaz längst vom kargen Acker gemacht haben, und Sparkassen könnten lernen, dass Gewährträgerhaftung leider weiter existiert. Auch wenn sie zunächst meinten, klug und im Konsens mit der politischen Spitze des Landes investiert zu haben: Sie sind mitgefangen im Energienetz der Grünen, das letztlich nur von Subventionen lebt.

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Kommentare ( 48 )

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BKF
1 Monat her

„Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG musste rund 1,2 Milliarden Euro abschreiben, nachdem sie sich aus zwei geplanten Offshore-Windpark-Megaprojekten vor der Küste Großbritanniens zurückgezogen hatte.“ Aus Deutschland ist sicher noch viel mehr Geld rauszuholen, fällt mir dazu ein.
Das zieht sich irgendwie durch alles von der sogenannten Grünen Partei und den assoziierten NGOs. Darf man die eigentlich deshalb als ausländische Agenten bezeichen, da es ja wohl nicht im nationalen Interesse Deutschland liegt?

Last edited 1 Monat her by BKF
Roberto Blanco
1 Monat her

Es ist pervers. Die arbeitende Klasse wird unter dem Strich wie ein Gans ausgenommen – zunehmend zu Gunsten von illegalen Migranten, wie der Typ in Köln dem 7.500€ Netto jeden Monat regelrecht in den Arsch geschoben wird. So daß am Ende nur kommunistisch-angehauchte staatliche Einrichtungen [Deutschlands Staatsquote >50%] in der Lage sind Großaufträge zu finanzieren.Und diese bunte, grün-rot, links-versiffte Kakistokratie – mit Hilfe der ebenso links-versifften CDU und CSU können nur ideologische Investieren.Das heißt auch Windräder, Solaranlagen, E-Autos, Energiewende, Sprengungen von Energieinfrastruktur. Fehlinvestition nach Fehlinvestitionnach Fehlinvestition. Wann werden diese Banditen endlich als Volksverräter behandelt und zur Rechenschaft gezogen werden? Ich… Mehr

yeager
1 Monat her

Ich frag mich da auch, wie eng die Sparkassen wohl mit der Kommunalpolitik verbandelt sind, und ob da eine Motivation besteht sich für politische Zwecke einspannen zu lassen.
Denn bei dem Projekt ging es ja nicht nur um eine Investition, sondern auch um die Politiker die sich mit dem tollen Windpark-Projekt gebrüstet haben.

Chrisamar
1 Monat her
Antworten an  yeager

„Anstalten des öffentlichen Rechts Durch die 3. Reichsnotverordnung vom 6. Oktober 1931 („Verordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen“) erhielten die Sparkassen und Girozentralen während der Deutschen Bankenkrise ihre Selbständigkeit durch die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts.[59] In dieser Reichsnotverordnung hatte auch die Gewährträgerhaftung ihren Ursprung. Grund für die Einführung der Gewährträgerhaftung war, dass die Gläubiger durch die Verselbstständigung der Sparkassen nicht die kommunale Haftung für die Verbindlichkeiten der Sparkasse verlieren sollten. Solange die Sparkassen ein organisatorischer Teil der Gemeinden waren, hafteten die Gemeinden für diese Verbindlichkeiten. Nationalsozialismus In der Zeit des Nationalsozialismus erfolgte erstmals die rechtliche Gleichstellung der Sparkassen mit den Banken durch das Kreditwesengesetz vom Dezember 1934. Der Sparwille der Bevölkerung sollte gestärkt werden, damit… Mehr

Delegro
1 Monat her

Bayaz. Ein klassisches Gewächs der grünen Khmer. Vater Genralkonsul in der Türkei. Er selbst heute noch mit 2 Pässen. Verheiratet mit der Grinsekatze Katharina Schulze (Grüne). Da haben sich zwei getroffen! Berufserfahrung außerhalb der politischen Blase = NULL. Mehr als Praktikas gab es nicht. Insfoern Geburtssaal, Hörsaal, Plenarsaal at it`s best. Den Schaden den Bayaz in führender Funktion versursacht hat ist enorm. Darunter werden Millionen Bürger leiden. Bayaz ist fein raus. Fette Kohle, fette Pension und das gleich im Familienkommen x 2. Und nach der politischen Karriere finden sich immer bestens bezahlte Pöstchen. Dafür hat man doch so vielen Ökokapitalisten… Mehr

Mausi
1 Monat her

So undurchsichtig wie möglich konstruiert. Damit kein Normal begreift, was eigentlich geschieht. Damit „man“ vor jeder Wahl abwiegeln kann.
„Aktuell arbeitet Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche an einem Gesetz“: Kann sie. Aber wie soll es durch den BT kommen? Mit den Stimmen der AfD? Die Blockpartei wird die Dame stoppen. Da muss noch nicht mal Herr Merz eingreifen.

Last edited 1 Monat her by Mausi
Chrisamar
1 Monat her
Antworten an  Mausi

Aus meiner Sicht als politischer Laie, benötigt es einen Abbau der Gesetze. Statt neuer Gesetze…

Bernd Schulze sen.
1 Monat her

Wer haftet? Beitragserhöhung wird es geben, den Aktionäre wollen Geld sehen. So wie geschrieben, wird man es in den Einheitsmedien nicht lesen. Man wird England die Schuld geben, weil sie Gelder mehr sowas übrig hat. Damit muß man Selenski finanzieren und schon ist man beim nächsten Schuldigen. Mal sehen was sie sich einfallen lassen um Russland die Schuld zugeben. Es werden noch mehr Grüne Träume platzen, wie auch „Herbert“ Träume von Wasserstoff und Batteriewerke. Wieviel Milliarden kommen dazusammen? Ohne Eeg, Sondervergütungen und ohne Subventionen, wieviel Windparks und Photovoltaikanlagen auf Wiesen und Äckern würde es geben? Nichtmal ein Viertel, den Wirtschaftlichkeit… Mehr

drnikon
1 Monat her

Die gute Nachricht ist: das Geld ist nicht weg. Dieses Geld haben nur andere. Diese anderen wähnen sich in der Sicherheit, dass auch zukünftig die Steuersklaven zähneknirschend, aber zuverlässig, ihr hart verdientes Geld in Form von Abgaben und Konsum (reine Verbrauchsgüter) an die „anderen“ – über ein paar Umwege – weiterleiten müssen. Der einzige krasse Megaunterschied zum römischen Sklaven oder deutschen Leibeigenen ist, dass er ein Auto noch fahren darf – wofür er auch massiv „Abgaben“ leisten muss. Ich sehe hier im Westen keine Anstalten auch nur einen Hauch von Sozialer Marktwirtschaft wieder aufleben zu lassen.

ilmstromer
1 Monat her

In Mellingen ist noch eine Fehlinvestition der EnBW: Der Schnelladepark in der Hainholzstraße 3. Fünf Ladestationen stehen 24/7 leer. Wenige Schritte weiter hat eine Tankstelle solche Stationen, davon ist über den Tag immerhin jede vierte in Betrieb. Die Webseite goingelectric schreibt: „3 erfolgreiche Ladungen gemeldet, zuletzt am 14.09.2025“.

Elmar
1 Monat her

Wer haftet für das Desaster? Was für eine Frage. Natürlich die Steuerzahler. Der Bayaz haftet jedenfallls nicht. Für den ist das nich einmal ein Grund für einen Rückritt.

Last edited 1 Monat her by Elmar
OJ
1 Monat her

Bravo, Steuerzahler! Wieder mal die Hauptrolle in der Endlosschleife „Privatisierte Gewinne, sozialisierte Verluste“ ergattert.

Die Verantwortlichen? Längst im Goldenen Handschuh-Ruhestand. Die Aktionäre? Haben vorher kassiert. Nur du nicht. Du darfst zahlen, lächeln und morgen früh pünktlich zur Arbeit erscheinen. Für die Infrastruktur, die keiner mehr instand hält. Für die Berater, die keiner mehr kontrolliert. Für das Chaos, das keiner mehr verantwortet.

Du bist der Rettungsschirm, die Bad Bank und die Haftungskaskade in einer einzigen Steuernummer❗
Machen sie das Kreuz an der richtigen Stelle, es gibt nur eine richtige Stelle.

Last edited 1 Monat her by OJ
Simplex
1 Monat her
Antworten an  OJ

Die streichen erstmal die Rentenbescheide und kürzen die Renten auf BGE herunter und kassieren die BAV-Zusatzversorgungen ein. Und zwar unter Applaus der Linken, Grünen und SPD, insb. den Juso-Türmers.Danach folgt dann vielleicht die typtisch deutsche Lagerlösung.
Das folgt Ihrer Logik vom Ende her gedacht.

Last edited 1 Monat her by Simplex