Bundesgerichtshof verurteilt Volkswagen zu Schadenersatzzahlungen

Volkswagen muss die mit der betrügerischen Software ausgestatteten Diesel-Autos zurücknehmen und Schadenersatz zahlen - allerdings nicht den vollen Kaufpreis. Jetzt droht anderen Herstellern ähnliches.

© Sean Gallup/Getty Images

VW muss vom Dieselskandal betroffene Autos zurücknehmen und Käufer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz. Sie können allerdings nicht den vollen Kaufpreis zurückfordern, sondern müssen sich eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen. Dies ist der Kern des ersten Urteils des Bundesgerichtshofes in Sachen VW Abgasskandal. 

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Im konkreten Fall ging es um einen gebrauchten VW Schavan 2.0 TDI, den der Kläger am 10. Januar 2014 zu einem Preis von 31.490 € brutto bei einem Kilometerstand von 20.000 km kaufte. Das Auto war nach Schadstoffklasse Euro fünf typgenehmigt. Doch die Motorsteuerung erkennt – betrügerischerweise -, ob das Fahrzeug auf einem Prüfstand steht. Sie schaltet in diesem Falle in den Abgasrückführungsmodus eins. Bei dem werden die Abgase mit anderen Raten als im normalen Fahrbetrieb außerhalb des Prüfstandes zurückgeführt. Der Stickoxidausstoß sinkt.

Außerhalb des Prüfstandes im normalen Fahrbetrieb dagegen schaltet der Motor in den Abgasrückführungsmodus null. Die Abgasrückführungsrate ist geringer, der Stickoxidausstoß steigt leicht an. Damit überschreitet er jedoch die engen vorgegebenen Grenzwerte der Euro-5 Norm.

Im September 2015 gab der beklagte Autohersteller VW öffentlich die Verwendung einer entsprechenden Software zu. Das Kraftfahrtbundesamt hat dann am 15. Oktober 2015 in einem Bescheid festgestellt, dass in diesen Fahrzeugtypen eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut sei. VW müsse die beseitigen und die maßgeblichen Grenzwerte gewährleisten. Am 25. November 2015 gab VW schließlich bekannt, Software-Updates durchzuführen, nach der die Fahrzeuge nur noch im Modus eins betrieben werden.

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Im Februar 2017 hat der Kläger dieses Software-Update durchführen lassen. Ohne das Update wäre die Betriebsgenehmigung erloschen. Er wollte das Auto wieder zurückgeben, verlangte den Kaufpreis in voller Höhe von 31.490 € zuzüglich Zinsen und klagte vor dem Landgericht Bad Kreuznach.

Das Landgericht wies diese Klage ab. Das Oberlandesgericht Koblenz wiederum änderte diese Entscheidung und verurteilte VW, an den Kläger 25.616,10 Euro plus Zinsen gegen die Rückgabe des Fahrzeuges zu zahlen. Die Richter zogen also Nutzungskosten ab. Dagegen wiederum legten beide Parteien Revision ein.

Die Karlsruher Richter setzten die Entschädigung auf 28.257,74 Euro fest, stuften das Verhalten von VW als sittenwidrig ein und bezogen sich in ihrem letztinstanzlichen Urteil auf den § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): »Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.«

»Sittenwidrig ist«, so die Klatsche der Richter gegen VW weiter, »nach der üblichen juristischen Definition ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.«

Über 60.000 Kunden können Entschädigung bekommen

Ein historisches Urteil des VI. Zivilsenates, das nicht ganz unerwartet kam. Der Bundesgerichtshof stärkt mit diesem Urteil den Autokäufer. Wer sich bereits mit VW geeinigt hat, profitiert nicht mehr. Noch über 60.000 Kunden können mit Entschädigung rechnen. Wer noch nicht eine Klage gegen VW angestrengt hat, kann dies jetzt tun. Mit Sorge müssen andere Autohersteller, die ebenfalls mit ihren Diesel-Fahrzeugen betrogen haben, auf dieses Urteil nach Karlsruhe schauen. Denn auch sie müssen mit einer Klagewelle rechnen. Im Juli finden die nächsten drei Verhandlungen in Sachen Diesel in Karlsruhe statt. 

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Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein & Partner für den Fall verantwortlich ist und insgesamt rund 21.000 Mandanten im Dieselskandal vertritt, prognostizierte: »Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los! Das Urteil wird auch für die manipulierten PKW anderer Fahrzeughersteller eine Signalwirkung haben, denn nahezu alle Autobauer haben illegale Abschalteinrichtungen in ihren Dieselfahrzeugen integriert.«

Das Versäumnis der Autohersteller, bei den entsprechenden EU-Verhandlungen in Brüssel vor zwölf Jahren gegen extrem niedrige Grenzwerte vorzugehen, wird für die Autohersteller heute richtig teuer. Der damalige Daimler-Chef Dieter Zetsche schwieg, während der damalige VW-Chef Martin Winterkorn laut verkündet hatte: ‚Wir werden sogar die strengen Grenzwerte noch unterbieten!‘

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Kommentare ( 14 )

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luc
3 Jahre her

„VW Schavan 2.0 TDI“
Freudscher oder Absicht?
Allenfalls cool

Reinhard Peda
3 Jahre her

Wann sind die Benziner dran. Da findet sich bestimmt ähnliches?

Alf
3 Jahre her

Es ist schon bemerkenswert, daß die Feststellung, VW habe die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, Jahre benötigt und Gerichte bis zum BGH entscheiden müssen, was offensichtlich ist. Scheinbar spielt es auch keine Rolle, ob die Bundesregierung mitverantwortlich sein könnte, daß Rahmenbedingungen bestanden (und a.E. weiterbestehen?), die das Ganze ermöglicht haben. Warum wird nicht thematisiert, daß die Bundesregierung und nachgeordnete Ministerien außer dem halbherzigen Konstrukt einer Musterfeststellungsklage nichts unternommen haben, um auf die Konzerne Einfluß zu nehmen, die Käufer zu entschädigen? Oder war am Ende auch ein Versagen der technischen Aufsichtsbehörden ursächlich, wenn solche Manipulationen bei allem Sachverstand nicht bemerkt wurden? Offensichtlich… Mehr

Denis Diderot 2018
3 Jahre her
Antworten an  Alf

Wenn Sie sich für die Sache wirklich interessieren, dann können Sie im Netz folgende Entscheidungen lesen: OLG Köln, Urteil vom 03.01.2019, 18 U 70/18 OLG Braunschweig Urteil vom 19.02.2019 7 U 134/17 OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2019 17 U 160/80 Sie erleben dort, wie über Recht im wirklichen Leben gerungen wird. Hinter dem Dissens steckt eine eigentlich simple, jedoch nicht einfach zu beurteilende Frage: Hat der Vorstand von der Manipulation gewusst? Das Problem: Eine Aktiengesellschaft (AG) ist kein Mensch. Wissen kann nur ein Mensch haben. Das Wissen des Organs ist der Vorstand. Fest stand, dass der unter dem Vorstand tätige… Mehr

Alf
3 Jahre her
Antworten an  Denis Diderot 2018

Ein prima-facie-Beweis hätte zur Voraussetzung, daß der Vorstand nach der allgemeinen Lebenserfahrung weiß, was die Bereichsleiter wissen. Der BGH wird dieses verneinen. Der Vorstand einer Kapitalgesellschaft weiß nie etwas. Dafür gibt es die unteren Ebenen. Vorstände haben regelmäßig keine „offizielle“ mail-Adresse, damit sie nichts wissen, kein Untergebener auf die Idee kommt, dem Vorstand etwas mitzuteilen, führen im Sekretariat ein Posteingangsbuch usw. Hier den Beweis zu führen, wird nie gelingen. Auch der Gegenbeweis, etwas nicht zu wissen, ist ausgeschlossen. Da kann man eigentlich nur schweigen, wenn ein Gericht auf die Idee kommt, nach prima-facie zu entscheiden. Und es gibt viele Spielmöglichkeiten,… Mehr

Onan der Barbar
3 Jahre her

„Die Strafen gelten für das Volk, die Riten für den Hofstaat“ – Prinzip im kaiserlichen China. Aristokratie ist keine Frage von Titeln, Ahnen o.ä., sondern davon, eine Position zu haben, in der man selber nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann, sondern grundsätzlich jemanden hat, den man im Problemfall zur Verantwortungsübernahme zwingen kann („der Abteilungsleiter hat außerhalb seiner Befugnisse… die Back-Office-Kraft hat versäumt… der Doktorand hat gegen die Vorschrift… der Staatssekretär hat unautorisiert…“), und auf diese Weise selber „Too High to Get It Right“ – wie es die Metal-Band Accept vor fast 40 Jahren formulierte – verbleiben kann. Genau solche… Mehr

Lotus
3 Jahre her

VW erscheint mir allmählich wie eine unendlich melkbare Kuh. Die für „Dieselgate“ bezahlten Strafen/Entschädigungen belaufen sich meines Wissens bereits jetzt auf über 30 Mrd. €. Und es geht immer weiter. Dazu der desaströse Einbruch des Automarktes. Dazu die linksgrüne Kampagne gegen Verbrennungsmotoren und hohe Investitionen für die Entwicklung von Elektro-Fahrzeugen (ohne zu wissen, ob sich diese Technik tatsächlich durchsetzt). Und VW verkraftet das alles offenbar. Hochachtung! Aber der politisch-mediale Komplex und findige Anwälte arbeiten weiter hart daran, diesen Laden endlich in die Knie zu zwingen.

Christian S.
3 Jahre her
Antworten an  Lotus

Nein! Ihrer Ausführung kann ich nicht folgen. VW hat betrogen und der Großteil der ca. 30 Mrd. sind in die USA geflossen. Der deutsche Kunde ist spätestens jetzt bei Euro5 Fahrverboten richtig angeschmiert, da diese ohne den Betrug vermutlich nie erlassen worden wären. Daher steht auch den deutschen Kunden eine Entschädigung zu. Und noch was: zur Volkswagen AG gehören u.a. die LKW-Bauer von MAN und Scania. In diesen Tochterunternehmen gibt es seit etwa 2005 Serienreife, funktionierende SCR-Anlagen mit ad-blue welche die Grenzwerte im Realfahrbetrieb einhalten. Im Konzern steht die Technologie bereit und aus Profitgründen wird betrogen. Sollte nun noch jemand… Mehr

Biskaborn
3 Jahre her
Antworten an  Lotus

Grundsätzlich gehe ich mit Ihnen konform. Mittlerweile gönne ich diesem in allen Belangen opportunistischen Konzern diese Klagewelle mit seinen gigantischen finanziellen Auswirkungen. Wer sich vor Greta und ihren Jüngern, vor irren Rassismusjägern , siehe aktuelles Werbevideo, in den Staub wirft, irrationale CO2 Grenzwerte widerspruchslos akzeptiert, vor der Wahl einer bestimmten Partei öffentlich warnt, das E-Auto alternativlos propagiert und für dessen Verkauf auch noch Steuermittel fordert, weitere Beispiele wären anführbar, gehört abgestraft. Ich bin langjähriger und zufriedener VW Fahrer, aber ehrlich, dieser Konzern widert mich mittlerweile an.

Edu
3 Jahre her

Wären dann überschlagsmäßig rund 1,7 Milliarden für die 60 Tsd. – Gegenüber den rd. 30 Milliarden samt Nebenkosten in USA eher bescheiden; oder es mit den Worten eines bekannten Ex-Bankers zu sagen, Peanuts.

Hoffentlich gibt es die guten Gebrauchten dann günstigst zu erwerben von VW – bräuchte gerade einen guten Ersatz-Diesel.

Iso
3 Jahre her

Das Stillhalten der Konzerne, gegenüber den CO2-Verordnungen/Vorgaben fällt ihnen nun auf die Füße. Hier hätte man schon längst die Konfrontation mit der Politik suchen müssen.

Bernd Simonis
3 Jahre her

Das Auto hat über die Nutzungszeit seinen Besitzer zufriedengestellt, es ist gefahren. Ich finde, es ist schon frech von den Besitzern, den kompletten Kaufpreis wieder haben zu wollen. Vergessen wir nicht, letztlich zahlen Neukunden dann diese Beträge mit, denn Kosten verteilen sich in den Kalkulationen.

Mortgelas
3 Jahre her
Antworten an  Bernd Simonis

So frech ist das auch wieder nicht, denn die betrügerische Software schlägt, falls der Käufer sein Fahrzeug veräußern will auch auf den Verkaufspreis als Gebrauchtwagen durch.

Dr_Dolittle
3 Jahre her

Was ist denn wenn infolge nicht gerechtfertigter Corona-Maßnahmen ein Schaden eintritt? der übrigens viel größer ist als ein leicht über dem (praktisch nicht erreichbaren) Grenzwert liegender Schadstoffausstoß? Gelten für die Amtshaftung die Grundsätze des BGB? Herr Kohn hat in seiner „Privatmeinung“ aus dem BMI ja schon von möglichen Schadenersatzforderungen gesprochen. Ich wünsche mir sehnlichst eine unabhängige evidenzbasierte Nachbetrachtung der Coronamaßnahmen und ihrer Auswirkungen. An der Naivität und Lebensferne dieses frommen Wunsches läßt sich abschätzen, wie es um die Realität unseres parteiengesteuerten Rechtsstaates bestellt ist.