Werden in Berlin nur die Zweitstimmen neu gewählt? – TE-Wecker am 19. Juli 2023

Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

 

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Neuwahl zum Bundestag in Berlin ++ Berliner CDU-Senat geht auf Distanz zu neuem CDU-Generalsekretär Linnemann ++ Klimaklebeurteile in Berliner Amtsgericht ++ USA: Schadenersatz für rassistische Lehrertests?  ++ TE-Energiewende-Wetterbericht ++

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 21 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

21 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Mikebluesky
10 Monate her

Bei dem New Yorker Urteil bleiben wohl die 20% Weißen und Asiaten, die den Test seinerzeit nicht bestanden haben, wohl die Dummen, da sich für deren underperformance keine auch nur im Ansatz so brillante Erklärung finden lässt, wie bei den ach so Benachteiligten. Davon abgesehen, wie schon im Wecker erwähnt, sind diejenigen, die bestanden haben und für das gleiche Geld 20 Jahre arbeiten mussten u.U. die größten Verlierer.
Wäre es rassistisch, sich für die Anzahl der Pigmente in der Haut der Richterin zu interessieren?

Petra G
10 Monate her

Wetten werden noch angenommen. Ich tippe MAXIMAL auf Wiederholung der Zweitstimmen. Inwieweit das, in Anbetracht der BTW 2025, überhaupt Sinn macht ist fraglich, aber sowieso nicht relevant. Denn dem BVG wird in seiner weitreichenden Ignoranz und Arroganz wieder einmal entgehen, dass sie mit jedem kalkulierbaren Urteil einen weiteren Beweis dafür bringt, dass es seit Hobarth’s Einsetzung das macht, was die Politik von ihm erwartet: Bestätigung und keine Reglementierung. Dasselbe betrifft die gesetzwidrige Verschleppung der Wahlwiederholung in Thüringen durch die ex-SED, Besetzung hoher Ämter mit Hofschranzen und Linksextremen, Verharmlosung und Geschichtsklitterung der Verbrechen des SED Staates, etc. Wasser auf die Mühlen… Mehr

Ulrich
10 Monate her

Wie hatte sich doch ein weiser Vordenker der aktuellen Bundesregierung so pointiert geäußert? „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ (Walter Ulbricht) Wir im Osten sind wohl wieder da angekommen, wo wir 1989 aufgebrochen sind. Dass nur über die Legitimation der Zweitstimmenwahl geurteilt wird, die kaum Auswirkung auf die aktuelle Zusammensetzung haben wird, spricht Bände und lässt für die Zukunft demokratischer Wahlen hierzulande Schlimmes befürchten. Dieses Land hat kein Recht mehr, sich über die Legitimation von Wahlen in Ländern wie Russland zu äußern.

Protestwaehler
10 Monate her

Die Klage der Union in Karlsruhe ist doch nichts als ein Strohmann, wahrscheinlich sogar in Absprache mit der Ampel und dem BGH, um die eigentlichen Klagen abräumen zu können und nicht verhandeln zu müssen. Ein bißchen „Neuwahl“ um Pack u. Pöbel Rechtsstaatlichkeit vorzuheucheln. Es grenzt ja bereits an Lächerlichkeit 3 Wahlen, die im selben Moment am selben Ort stattgefunden haben unterschiedlich bewerten zu wollen, dann aber noch zwei Kreuze, die auf dem selben Wahlzettel abgegeben wurden, ebenfalls unterschiedlich bewerten zu wollen, Erst.-u. Zweitstimme, schlägt dem Fass wirklich den Boden aus. Noch offener kann man Hohn, Spott, und Verachtung gegenüber der… Mehr

Lars Baecker
10 Monate her

Sollten wirklich nur die Zweitstimmen neu gewählt werden müssen (was juristisch eine Farce wäre), bedürfte es keines weiteren Beweises mehr, um endgültig festzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht etwa der Hüter der Verfassung, sondern zu einem Unrechtslegitimierungsgremium der Altparteien verkommen ist.

Markus Machnet
10 Monate her
Antworten an  Lars Baecker

Sie sollten schreiben der „demokratischen Parteien“ das gibt diesem Possenspiel nochmal einen Kick. Wer sich gestern das Gesabbel – sorry die Buchvorstellung eines gewissen Joachim Gauck bei Lanz angetan hat der weiß was in diesem Land läuft. Für die die nicht wissen wer das ist: das ist der (ehemalige) Bundespräsidentendarsteller der zuletzt aus seinem von Steuergeldern der Bürger dieses Landes wohl temperierten Büro – oder war es das Wohnzimmer? – empfahl für den Frieden könne man auch mal frieren. Er natürlich nicht aber die Bürger die ihm sein üppiges Ruhestandsgehalt bezahlen damit er es nicht zuletzt kuschelig warm hat.Ich habe… Mehr

Biskaborn
10 Monate her

Das Thema Wahlwiederholung in Berlin wird längst wie alles am BVerfG politisch und nicht unabhängig bewertet. Für die USA kann man nur inständig hoffen, das die Republikaner an die Macht kommen und dieses Land wieder vom Kopf auf die Füße gestellt wird.!

StefanB
10 Monate her

Die Berliner CDU ist sich bewusst, dass Linnemanns Forderung nach Schnellgerichten in der Sache sicher gerechtfertig wäre, aber zum einen mit dem Koalitionspartner SPD nicht zu machen ist. Denn der schießt lieber 20 Mio dieses und 70 Mio nächstes Jahr in die Berliner Sozialindustrie, um die „Krawallmacher“ von Silvester umzuerziehen – selbstredend ohne jegliche Aussicht auf Erfolg. Da kann man doch locker nochmal 100 Mio für die „Krawallmacher“ aus den Freibädern in die Sozialindustrie drücken. Andererseits würde es in der Sache durch die Schnellurteile trotzdem nicht besser. Oder hat sich an der Clan-Kriminalität durch Strafurteile bisher irgendetwas geändert? Natürlich nicht.… Mehr

Kassandra
10 Monate her
Antworten an  StefanB

Damit würde er aber über die rote Linie Richtung blau spielen müssen – und so weit ist selbst CDU-Linnemann momentan noch nicht.
Heisigs Anweisungen jetzt, mehr als 10 Jahre und 1000e Straftaten später, wieder ans Licht der Öffentlichkeit zu holen ist zwar richtig – aber auch einfach zu spät. Zumal die Staatsanwaltschaft schon damals überfordert war – und die Einreise von jedem der will insbesondere nach Berlin Tag für Tag munter weiter geht.
Weshalb aber wehrt sich der Berliner Senat, auch nur anzudenken, Recht & Gesetz derart wieder Vorrang einzuräumen?

fatherted
10 Monate her

ich habe da kein Vertrauen in die Rechtssprechung mehr….da will keiner dem anderen aufs Füßchen treten….das wird „abgemildert“ und rausgezögert….bis die nächste Wahl in Sicht ist….und dann lohnt es eh nicht mehr….könnte mir auch den Treppenwitz vorstellen…das man 4 Wochen vor der nächsten BT Wahl, die letzte Wahl wiederholen lässt…..um dann nochmal neu zu wählen….

h.milde
10 Monate her

GO WOKE; GO BROKE
Anforderungen im Studium/Examen nicht geschafft?
Ergo: Die anderen sind schuld und müssen GEAHNDET werden. Eine echt geile Idee, sämtliche Studienversager/Abbrecher/Examensscheiterer mit selbsdeklarierten „Opferstigmata“, Queerrrre, MiHiGrus oder nichtweiße Hautpigmentierungen, könnten ja auch hier ähnliches versuchen. Mir fielen da so ein paar GRÜNE ein, die hätten echt gute Chancen, bei unser mittlerweile gut durchgemarxten Juxtiz.
Aber auch die werden alle ihren Bud-light-Effekt retouniert bekommen.

Ulrich
10 Monate her
Antworten an  h.milde

Schlimm für die, die es aufgrund ihrer Leistung und ihres Könnens und nicht wegen ihrer Hautfarbe auf der Karriereleiter geschafft haben. Sie werden dann von der (aktuellen) Mehrheitsgesellschaft als „Quotenn…er“ entsprechend misstrauisch eingestuft.

luxlimbus
10 Monate her

2x Justizversagen in einem historischen Umfang!