Einsprüche gegen Berlinwahl – und nun? – TE-Wecker am 11. Januar 2023

Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

 

Einsprüche gegen Berlinwahl – und nun? Gespräch mit Verfassungsjurist Ulrich Vosgerau über Art und Dauer des Verfahrens ++ Autogipfel im Kanzleramt: 2030 sollen 15 Millionen Elektroautos fahren ++ Greenpeace klagt gegen VW: keine Verbrennerautos mehr ++ überraschende Kehrtwenden in China ++ Frankreich: Macron will, dass Franzosen länger arbeiten ++ auch wir müssen darüber reden: das neue Buch von Prinz Harry – ein Gespräch mit Cora Stephan ++

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 4 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

4 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
AnSi
1 Jahr her

Cool, ein Ampelsystem für E-Autos :-)! Der Eine vergleicht die Spritpreise an der Tanke, der Andere die Ampelphasen. Wahrscheinlich steht die tagsüber immer auf „gelb“ und nachts dann auf „grün“ und sobald alle ihre E-Karren angeschlossen haben, gibt es „rot“. Da bleibe ich doch lieber beim Verbrenner. Tankdeckel auf, Sprit rein.

ralf12
1 Jahr her

Habe auch einen (von TE vorgeferigten) Einspruch eingelegt und Antwort erhalten. Das war ein „Buch“ mit 270 Seiten, wo ein Begründungsversuch unternommen wurde. U.a. Auflistung einzelner Wahllbezirke etc, Ende der Wahlhandlung (nach 18:00) Bemerkung „keine Vorkommnisse“ und „keine Vorkommnisse dokumentiert“ oder keine Bemerkung. Das Buch soll als Begründung herhalten, dass nur eine Teilwiederholung ausreichen soll.

Frage: was ist jetzt richtig (die Klage von TE finanziell unterstützen ? <– werde ich machen) zusätzlich noch selbst widersprechen? Kein Ahnung.

Biskaborn
1 Jahr her

Was mich interessieren würde, was sind das für komplett verirrte Geister , die einem Weltkonzern verbieten wollen ein bestimmtes Produkt zu produzieren. Für mich ist ein solches Ansinnen unvorstellbar. Gott sei Dank ist dieser Versuch vermutlich zum Scheitern verurteilt!

Peter Pascht
1 Jahr her

Der deutsche Rechtstaat ist schon längst zusammengebrochen. Parteien und Richter haben sich diesen Staat ideologisch zur Beute gemacht. Von den über 2100 Wahlbeschwerden beim Bundestag, hat der Wahlprüfungsausschus des Bundestages, bis heute etwa 1700 nicht bearbeitet. Da sind parteipolitische juristische Laien am Werk. Der Wahlprüfungsausschus des Bundestages, hat sich für ausser Stande erklärt, so eine vielzahl von Wahlbeschwerden bearbeiten zu können. Viele der Beschwerden (1700 an der Zahl) wurden daher schlichtweg erst gar nicht bearbeitet, mit fadenscheinigen und abstrusen laienhaften Begründungen, wie etwa, dass die Mehrzahl seien ja blos ein Textbaustein die eine Zeitung(sic TE) im Internet zur Verfügung gestellt… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Peter Pascht