Öffentlich-Rechtliche lassen fast 8,5 Milliarden Euro Rundfunkgebühren eintreiben

Zahlen muss jeder Haushalt, sofern er sich nicht mit zeitaufwändigen und nervenaufreibenden Unannehmlichkeiten bei Einsprüchen oder Zahlungsverweigerung belasten möchte; ob Rentner, Hartz-IV-Bezieher oder Geringverdiener – alle sind dran.

IMAGO / U. J. Alexander

Seit Anfang August 2021 zahlen wir an die Verwaltungsgemeinschaft Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen monatlichen Betrag von 18,36 Euro. Zuvor waren es 17,50 Euro pro Monat. 2020 lagen die Erträge bei 8,11 Milliarden Euro, 2019 bei 8,07 Milliarden. Im Jahr 2021 kam der „Beitragsservice“ auf ein Volumen von 8,42 Milliarden Euro. Die Erhöhung der sogenannten Rundfunkgebühren hat sich für die öffentlich-rechtlichen TV- und Radiostationen also gelohnt. Es waren immerhin 31 Millionen Euro mehr. Und eigentlich „nur“ ein Plus für die fünf Monate seit August 2021. Zu diesen „Einkünften“ zählen allerdings noch die Werbeeinnahmen der Sender.

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Zahlen muss jeder Haushalt, sofern er sich nicht mit zeitaufwändigen und nervenaufreibenden Unannehmlichkeiten bei Einsprüchen oder Zahlungsverweigerung belasten möchte; ob Rentner, Hartz-IV-Bezieher oder Geringverdiener – alle sind dran.

Wobei sich ein Hartz-IV-Bezieher von den Gebühren auf Antrag befreien lassen kann. Bei der Suche nach „GEZ-Befreiung Einkommensgrenze“ im Internet heißt es: „Personen, die Arbeitslosengeld II/ Hartz IV Leistungen nach dem SGB II beziehen, können sich von den GEZ Kosten befreien lassen. Eingeschlossen sind ebenfalls Empfänger von Sozialgeld sowie Bezieher von Leistungen für die angemessenen KdU gemäß § 22 SGB II. In gewissen Fällen können Sie sich deshalb von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreien lassen. Das ist möglich, wenn Ihr Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 17,50 Euro übersteigt.“

Und für Rentner lautet die Ansage: „Rentner beteiligen sich gemeinschaftlich und solidarisch an der Finanzierung des Rundfunkbeitrags. Wenn Sie Rente beziehen, sind Sie nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit. Erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Rente eine Sozialleistung, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.“ Nur Schwerbehinderte mit einem amtlich attestierten Behinderungsgrad von mehr als 80 Prozent, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht ständig teilnehmen können, werden auf Antrag befreit.

Interessant sind die Finanzierungen des Rundfunkbeitrags über die Kommunen. Nach dem seit Januar 2013 bestehenden neuen „Rundfunkgebührenrecht“ werden selbst für Betriebsstätten wie Gartenbauämter, Spielplätze mit Aufenthaltsräumen, Schulen oder Seniorenbegegnungsstätten Gebühren erhoben, sofern es dort ein Radio, ein TV-Gerät gibt oder ein PC im Büro steht. Auch Friedhöfe mit Aufenthaltsraum sind in der neuen Regelung enthalten und werden entsprechend als „Betriebsstätte“ eingestuft. Seinerzeit beschwerte sich Bild: „Geht’s noch?! GEZ kassiert Friedhöfe und Kitas ab“.

Wissenswertes zu Betriebsstätten: „Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Dies kann sein: Ein Produktionsstandort, ein Geschäft, ein Amt, ein Krankenhaus oder ein landwirtschaftlicher Betrieb“, lautet die Information zum Beitragsservice.

Immerhin wird kein Rundfunkbeitrag erhoben für „ein Büro in einer beitragspflichtigen privaten Wohnung, wenn diese bereits beim Beitragsservice angemeldet ist, eine Räumlichkeit, die ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken gewidmet ist, eine Betriebsstätte, in der ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind, eine reine Funktionsstätte ohne eingerichteten Arbeitsplatz, wie beispielsweise Trafohäuschen, Windräder, Fahrzeugdepots oder Marktstände, die nicht ortsfest sind“.

Das ist durchaus bemerkenswert: Trafohäuschen oder Windräder sind nicht gebührenpflichtig. Aber kann ja noch kommen, bei den vielen Windrädern, die im Land geplant sind. Hier wiehert noch nicht mal der Amtsschimmel.

Unter dem Stichwort „Beitragsservice Kommunen“ findet sich im Internet als PDF ein Leitfaden für Kommunen. Hier ist unter II.1 zu lesen: „Die Beitragspflicht im kommunalen Bereich bestimmt sich nach der Anzahl der Betriebsstätten und der dort sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sowie der Anzahl der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge und der Gästezimmer, die an Dritte vermietet werden.“

Unter II.2 wird es nochmal interessant im Hinblick auf die kommunal betrieblich genutzten Fahrzeuge, die ja in der Regel über ein Radio verfügen. Und dieses Radio ist die Geschäftsgrundlage. „Auch zu gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken des Inhabers genutzte Kraftfahrzeuge unterliegen der Beitragspflicht. Für jedes beitragspflichtige Kraftfahrzeug ist ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu zahlen. Auf den Umfang der Nutzung kommt es nach der gesetzlichen Regelung nicht an.“

Also jedes Müllfahrzeug, Friedhofskleinlaster, Feuerwehrauto usw. wird mit einem Drittel Rundfunkgebühr besteuert.

Der Bürger zahlt also zweimal: einmal direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und einmal über jene Steuern, die an die Kommunen gehen, die davon wiederum Gebühren für jede Betriebsstätte zahlen, in denen sich ein Radio, ein TV-Gerät oder PC befindet. Oder die Bürger zahlen den Beitragsservice indirekt noch einmal anteilig über die Kita-Gebühren.

Und was die Hartz-IV-Bezieher oder Empfänger von Sozialgeld betrifft: Ihre Gebühren übernehmen wiederum die Kommunen bzw. anteilig die Agentur für Arbeit, also wiederum die Steuerzahler.

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Kommentare ( 24 )

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step
1 Jahr her

In den letzten Wochen haben viele öffentlich-rechtliche Journalisten kostenlosen Nahverkehr gefordert – warum nur war kostenloser öffentlich-rechtlicher Rundfunk kein Thema?

abel
1 Jahr her
Antworten an  step

Es gibt ja auch keinen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr. Das 9€-Ticket für alle (3-Monate lang) wurde und wird längst an der Zapfsäule finanziert.

Christoph Schneegans
1 Jahr her
Antworten an  step

Weder ist „kostenloser Nahverkehr“ kostenlos noch wäre es „kostenloser Rundfunk“. Man merkt bloß nicht mehr auf Anhieb, dass man bezahlt.

drogenfahnder
1 Jahr her

Leute, Leute, wir können uns hier noch hundert Jahre wohlfeil über die Ungerechtigkeit, die Impertinenz und die Zumutungen des Systems auslassen. Solange am Schluss die allerallermeisten brav ihre Euros abdrücken, wird sich daran nie etwas ändern. Auf die Politik zu hoffen, ist generell vergeblich, in diesem Fall aber besonders: Warum sollten sich unsere Spesenritter (Achtung, Schlapphüte! Delegitimierung des Staates!) ein Schwert aus der Hand schlagen lassen, daß seinen Dienst trefflich tut und auch noch von jenen finanziert wird, auf die es tagtäglich herniedersaust?

Zonen Gaby
1 Jahr her

Wenn man in der Sendezone des WDR lebt, kann man eigentlich nicht von Radio oder Fernsehen sprechen.

Magdalena
1 Jahr her

Wer eine Neben- bzw. Zweitwohnung hat, braucht zumindest für diese keine Zwangsgebühr zahlen. Das Gesabbere im ÖR tu ich mir seit Jahren nicht mehr an, nicht auszuhalten …

November Man
1 Jahr her

Ein Angebot das man nicht ablehnen kann. Ähnlich wie bei der Mafia.

Die Wahrheit
1 Jahr her

Zahlen für linke Gehirnwäsche und Umerziehung nicht mit mir. Und der Gerichtsvollzieher darf gerne klingeln.
.
Was wäre eigentlich, wenn nur die Hälfte der Haushalte nicht zahlen würde?
Wer hat die richtige Antwort.

Mindreloaded
1 Jahr her

Warum muss ich das überhaupt bezahlen? Ich schau keime ÖR’s mehr und deren Ableger.

H. F. Klemm
1 Jahr her

Gestern las ich einen Artikel in dem auf eine Aussage der GEZ (oder wer es auch immer gewesen sein möge) wonach trotz des „großen C“ die Beitragszahlungen( oder die Anzahl amtlich gemeldeten, abgezockten Nutzer) noch konstant geblieben seien, Bezug genommen wurde. Offensichtlich wird damit die „ÖR-Lüge vom tödlichen Virus“ als selbige entlarvt – die durch das „grosse C“ verstorbenen Massen – nach Meldungen der MSM und des ÖR – scheinen keine beitragsmindernden, relavanten Auswirkungen auf die Gebühren gehabt zu haben. Oder sollte uns lediglich suggeriert werden, die Beitragszahler hätten während des “ großen C-Lock-Down“ die Möglichkeit zur Kündigung bei der… Mehr

Last edited 1 Jahr her by H. F. Klemm
Irdifu
1 Jahr her

Aber man kann das Inkassobüro der staatlichen Propagandasender ärgern und die automatisierten Abrechnungen stören . Mache ich seit 2015 , als ich permanent über die Völkerwanderung belogen wurde. Erstens : Sofort die Einzugsermächtigung entzogen . Zweitens Rechnung abgewartet, mit vier Wochen Verzögerung ( kurz vor Mahnung überwiesen ) , dann kam keine Rechnung mehr ,sondern eine Belehrung ,dass zu bestimmten Terminen der fällige Betrag zu zahlen wäre. Drittens : Alles klar ,ich bin saudumm und weiss nicht wieviel ich zu zahlen habe , also überweise ich immer verspätet um wenige Cent falsche Beträge , seitdem flattert die Rechnung mit dem… Mehr

fatherted
1 Jahr her

bin mal gespannt….die GEZ hat ja dieses Jahr eine „Sammel-Aufforderung“ geschickt….nach dem Motto zahlen Sie am xx und am xx und am xx und dann immer im drei Monats Abständen…wir senden keine Rechnung mehr. Die wollen sich die Briefe mit den Rechnungen sparen….für die die keine Einzugsermächtigung haben. Mal sehen wie viele es schon nach dem zweiten mal „vergessen“. Ob das zulässig ist? Man macht es einfach….leider hört man nichts vom Verbraucherschutz….vielleicht kann TE ja mal recherchieren….ob diese Art der „Rechnungsstellung“ Willkür ist oder geltendem Recht entspricht. Als „Normalo“ ist man da weitgehend auf verlorenen Posten.