Fall 24: Tichys Einblick GmbH / Correctiv gGmbH – Klage wg. “Faktencheck”

Der “Faktencheck” in seiner konkreten Form ist wettbewerbswidrig und verletzt auch Grundrechte aus Art. 3, 5 GG.

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Wir halten das aktuell bei Facebook betriebene Verfahren des sog.”Faktenchecks” aus mehreren Gründen für rechtswidrig und führen dies jetzt in einem Verfahren gegen “Correctiv” einer gerichtlichen Klärung zu.

(Presse-) Meldungen, die dem politisch der Linken zuzuordnenden Prozessgegner nicht gefallen, werden von diesem beim “Teilen” auf Facebook mit einem Sticker versehen, der im hier streitigen Fall so lautete:

CORRECTIV.ORG Fact-Check

Nein: Es sind nicht ‚500 Wissenschaftler‘;

Behauptungen teils falsch”.

Vorliegend geht es um die Abwehr von Maßnahmen, die einem Pressemedium sonst gerade nicht zur Verfügung stehen und die “Correctiv” nur aufgrund der ihr von Facebook verliehenen Machtbefugnisse möglich sind. Hier geht es darum, dass die “Correctiv” mit den streitgegenständlichen Warnungen die Verbreitung eines Artikels von Tichys Einblick beschränkt und behindert und sich zugleich schmarotzerisch an die (verbleibende) Reichweite des Artikels anhängt.

Entscheidend für den Rechtsstreit ist die Frage, wie es zu beurteilen ist, wenn ein Medium seine Bewertung über den Inhalt eines konkurrierenden Mediums nicht lediglich im Rahmen der eigenen Publikation veröffentlicht, sondern seine Kritik in Form einer Warnung unmittelbar mit der Publikation des angegriffenen Mediums verknüpft. Die Praxis bei Facebook, die zB “Correctiv” weitreichende Befugnisse der Stigmatisierung und Diskriminierung erlaubt, ist vergleichbar mit der Situation, dass ein Medium auf dem Titelblatt eines Konkurrenten einen Sticker anbringen lässt, mit dem vor der Lektüre gewarnt und dazu aufgefordert wird, stattdessen das eigene Konkurrenzmedium zu lesen. Im Printbereich wäre eine solche Praktik – etwas das Focus-Mitarbeiter während der Auslieferung des „SPIEGEL“ einen Focus-Sticker auf dessen Titelseite aufkleben, oder umgekehrt – kaum denkbar. Im digitalen Bereich ist genau dies “Correctiv” u.a. aufgrund der Kooperation mit Facebook möglich. Damit wird der Bereich der Auseinandersetzung mit publizistischen Mitteln überschritten und man bedient sich unlauterer Geschäftspraktiken.

“Correctiv” wird von diversen Unterstützern mit Millionen Euro Spenden ausgestattet (zB George Soros’ Open Society Foundation, Google, Facebook, Deutsche Telekom usw.).

“Correctiv” ist kein neutraler Faktenchecker, sondern ein journalistischer Söldner, der durch die von uns gerichtlich angegriffene Methode des “Faktenchecks” seine ideologischen Überzeugungen unter Ausnutzung der strukturellen Überlegenheit eines Monopolisten (Facebook) und unter Verstoß gegen die Grundrechte der Betroffenen rechtswidrig durchsetzen will. Wir lassen diese wichtige Rechtsfrage jetzt gerichtlich klären.

Wie wenig neutral “Correctiv” tatsächlich ist, ergibt sich auch daraus, dass die “Faktenchecker” Tichys Einblick in seinen anwaltlichen Schriftsätzen mit dem Vorwurf des “Rechtspopulismus” beschimpft und unumwunden einräumt, publizistisch befinde man sich auf “anderen Planeten”. Dies belegt eine Befangenheit und Voreingenommenheit, die mit dem Anforderungsprofil an einen neutralen “Faktenchecker” schlechthin nicht in Einklang zu bringen sind.

Fällt “Correctiv” sein willkürliches Unwerturteil, “wird die Verbreitung des Contents eingeschränkt“. Durch die hier streitige Methode kann “Correctiv” ihre herabsetzende Bewertung unter Ausnutzung der strukturellen Überlegenheit eines Monopolisten und unter Verwendung der nur für sie eingerichteten Diskreditierungsfunktion des sog. „Faktenchecks“ rechtswidrig durchsetzen. “Correctiv” nutzt ein ihr von dem Monopolisten Facebook zur Verfügung gestelltes Instrument, das (hier) Tichy diskriminiert. Tichy steht keine Möglichkeit zu einem gleichwertigen Gegenschlag zur Verfügung.

Der “Faktencheck” in seiner konkreten Form ist daher wettbewerbswidrig und verletzt auch Grundrechte aus Art. 3, 5 GG.

Diese Rechtsfrage ist von weitreichender Bedeutung und sollte daher höchstrichterlich geklärt werden. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns. Das Verfahren ist vor dem Landgericht Mannheim anhängig, dürfte aber, unabhängig vom Ausgang dort, durch die Instanzen gehen.


Zuerst auf Meinungsfreiheit im Netz erschienen.

Update 28.11.2019: Das Landgericht Mannheim hat den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung soeben zurückgewiesen. Wir werden die Begründung nach Vorliegen prüfen und mit Sicherheit Berufung zum OLG Karlsruhe einlegen. Es war von Anfang an klar, dass dieser Rechtsstreit nicht in der ersten Instanz endet.


TE kann Auseinandersetzungen mit Giganten wie Facebook, den mächtigen NGOs und ihren steuergeld-finanzierten Büchsenspannern nur mit Ihrer Hilfe bestehen. Bitte überlegen Sie, ob Sie uns dabei unterstützen können.

Der Fonds Meinungsfreiheit im Netz trägt für dieses aufwändige Verfahren über alle Instanzen die Prozeßkosten. Spenden dafür helfen, auch andere Angriffe auf die Meinungsfreiheit prozessual zu bekämpfen. Informationen und Spendenmöglichkeiten dazu finden Sie hier.

Bei der großen Zahl unserer Unterstützer bedanken wir uns. Folgen Sie uns nicht nur über Facebook, sondern direkt der Homepage www.TichysEinblick.de

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Kommentare ( 84 )

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84 Comments
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Oma
4 Jahre her

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Steinhöfel, passen Sie gut auf sich auf. „Correct!v“ ist viel geschickter als alle glauben. Vor ca. 2 Jahren gab es in der ARD eine Doku zu Zahnersatz. Ich habe es kommentiert, dass es nicht nötig sei, in Deutschland 26.000,00 € für ein Gebiss zu zahlen oder als einzig angeboten Alternative in Budapest 24.000,00 € incl. Flügen, Hotel usw., sondern dass in Deutschland es eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist, die für Ober- und Unterkiefer ein Gebiss für 1.300,00 € beim deutschen Zahnarzt zu zahlen haben. Ich verwies auf einen Arzt und Klinischen Toxikologie mit einem >link<:… Mehr

nachgefragt
4 Jahre her

Sehr gut! Dass die erste Instanz den Antrag allerdings zurückgewiesen hat, werte ich persönlich zu deren Gunsten, dass diese insgesamt den Rechtsweg verkürzen möchten. Ich sehe hier ja auch zwei unterschiedliche Punkte: Der eine ist, ob die Gerichte eine derartige Kommentierung fremder und konkurrierender Inhalte generell erlauben wollen (was ungeheuerlich wäre), der andere Punkt ist, dass dann aber auch Waffengleichheit hergestellt sein muss. Also, dass TE dann selbstverständlich sowohl die Kommentare von Correctiv, als auch deren eigene Inhalte, und natürlich ebenfalls jede andere nach eigenem Ermessen falsche Faktenbehauptung so anprangern darf. Correctiv ist kein Aushilfsgericht oder Hilfssheriff, keine Instanz, ist… Mehr

Elchef
4 Jahre her

Spende ist raus! Bitte weitermachen, wir zählen auf Sie alle!

Tesla
4 Jahre her

Correctiv ist ein linker Denunziantenstadl, der nicht hält, was er selber verspricht, und stattdessen selber das tut, was er zu bekämpfen angeblich vorgibt. Insbes. hat Correctiv weder etwas mit Fakten noch mit Check etwas zu tun, und schon gar nichts mit ‚Journalismus‘. Eigentlich ist Correctiv keine einzige Zeile wert, aber man muss trotzdem über diesen Verein schreiben, um die Menschen aufzuklären, denn die Lügenpresse macht es auch nicht besser als Correctiv.

Spende ist (seit gestern Abend) raus.

Peter Gramm
4 Jahre her

…“TE kann Auseinandersetzungen mit Giganten wie Facebook, den mächtigen NGOs und ihren Büchsenspannern nur mit Ihrer Hilfe bestehen. „…Den Rechtsstaat in Deutschland können sich nur noch sehr Reiche leisten. Ein Armutsszeugnis und einer Dekmokratie unwürdig. Vergleichbar dem Bildungdesaster in den USA. die Gesellschaft wird gespalten. Die einen kaufen sich das Recht, die andern träumen nur noch davon. Am Ende steht das finanzielle Desaster und ein zerstörter Glaube an Recht und Gerechtigkeit. Leider. Ich weiss wovon ich rede.

Lara Berger
4 Jahre her

Ich wünsche Tichy viel Erfolg vor Gericht! Ich drücke beide Daumen! Nicht nachgeben! Correctiv ist mir schon lange ein Dorn im Auge. Hier sind absolut keine „Wahrheitswächter“ am Werk die die Verbreitung von Lügen behindern wollen. Hier agitieren knallharte Demagogen, um ihre Ideologie auch mit Gewalt durchzusetzen. Der Angriff auf andere Publikationen mit solchen Methoden ist keine Diskussion, oder Debatte, sondern Gewalt, Zwang und Diffamierung, Verleugnung und übler Nachrede! Ich habe einige dieser „Stiker“ gesehen, hier werden keine Fakten gecheckt, sondern die Meinung, die Ansicht oder die Einstellung und es wird selbst gelogen, dass sich die Balken biegen! Besonders beim… Mehr

Peter Schulze
4 Jahre her

Ich habe einen Artikel zum menschengemachten Klimawandel kritisch kommentiert, indem ich den „97%-Mythos“ mit Quellenangaben verworfen habe. Hier die Antwort: „Dieser Kommentar wurde vom CORRECTIV-Moderations-Team gelöscht.“

Michael_M
4 Jahre her

da ich gestern hier schon gefragt habe und es keine antwort gibt..

spenden werden also nicht benötigt?

gibt ja offensichtlich kein Spendenkonto, da dieses hier ja sonst mitgeteilt werden würde.

KorneliaJuliaKoehler
4 Jahre her
Antworten an  Michael_M

Michael M.:
Mein Tipp: Schauen Sie mal im allerletzten fett gedruckten Absatz des Artikels. Einfach auf das rot unterlegte Wort …….. „unterstützen“ klicken!
Da können Sie dann die Kontonummer sehen!
Ich denke, so eine Klage kostet eine ganze Stange
Geld. Vor allem, wenn man bis zur letzten Instanz
klagen muss. Da kann TE sicher jeden Euro gebrauchen!

RMPetersen
4 Jahre her

In diesem Fall ist Unterstützung noch wichtiger als sonst.

Arminius
4 Jahre her

Spende ist raus.
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