Der Fall Brunhilde entwickelt sich zur Behörden-Odyssee. Unsere Autorin ist gefangen zwischen zwei Standesämtern. Das eine will, das andere nicht. Hier wird ein Antrag abgesegnet, dort wird er verweigert. Nun hat ein Anwalt übernommen. Ein Update – diesmal aus gegebenem Anlass NICHT geschrieben von Brunhilde Plog.
picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde
Nach dem Selbstbestimmungsgesetz ist es seit November 2024 möglich, dass sich Jedermann einmal pro Jahr selbst ein neues Geschlecht geben kann. Ein sogenannter „Sprechakt“ genügt, und aus Jedermann wird Jedefrau oder Jedesdingbums oder andersherum oder auch gar nichts von alledem. Denn man darf sich auch als „divers“ erklären oder die Geschlechtsangabe komplett entfernen lassen. Dann ist man gewissermaßen ein geschlechtsloses Neutrum.
Das ging bei Brunhilde auch völlig problemlos vonstatten. Aus dem Mann Michael wurde Anfang 2025 die Frau Brunhilde. Doch die Zeiten ändern sich. Unsere Autorin hat sich weiter mit sich selbst und den Verlockungen der Wokeria beschäftigt – und ist zu dem Schluss gekommen, dass sie weder Frau noch Mann ist. Sie möchte künftig offiziell „divers“ sein. Deshalb geht Brunhilde im Juli 2026 erneut zum Amt. Einmal pro Jahr ist ein Geschlechtswechsel ja erlaubt, so sieht es das Gesetz vor.
So weit, so normal. Wieder stellt Brunhilde beim örtlichen Standesamt einen Antrag, wieder wartet sie drei Monate und wieder bestätigt sie nach dieser behördlich verordneten „Bedenkzeit“ ihren Wunsch. Alles wie immer. Für die Standesbeamtin ist es bereits Routine. Doch dann kommt es knüppeldick.
It Needs Two to Tango
Wer denkt, mit einem einfachen Gang zum Amt, mit dem einfachen Sprechakt und der Beglaubigung durch das Standesamt wäre es getan, irrt sich gewaltig. So sah es beim ersten Geschlechterwechsel zwar aus, doch nun, bei der zweiten Runde, zeigt sich ein neues Bild: Wieder sind zwei Ämter im Spiel. Das Standesamt am Wohnsitz erfasst die Änderung, und das Standesamt des Geburtsortes muss diese Änderung in die Geburtsurkunde eintragen. Das sah beim ersten Durchgang noch wie eine Formalie aus, nun aber sperrt sich das Standesamt des Geburtsortes plötzlich.
Doch im Fall Brunhilde soll das plötzlich egal sein. Das Amt stellt sich quer und will es sogar auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Brunhilde hat uns erlaubt, über ihren Fall mit persönlichen Details zu berichten. Das tun wir an dieser Stelle.
Es beginnt einigermaßen harmlos. Zunächst weigert sich das Geburtsort-Standesamt im August, einen der gewählten Vornamen einzutragen. Brunhilde hatte sich unter anderem für den Namen „Von“ entschieden. Er geht auf den walisischen Namen Vaughn zurück und ist als Kurzform seit Jahrhunderten bekannt. Auch in Deutschland wurde der Name bereits des Öfteren eingetragen. Und Brunhilde hat einen „Von“ in ihrer friesischen Ahnengalerie, die bis nach Wales zurückreicht. Ihm möchte sie die Ehre erweisen.
Brunhilde widerspricht. „Von“ (großgeschrieben) sei in Deutschland seit 2012 bereits neunmal standesamtlich beurkundet worden, zuletzt im Jahr 2023. Er werde sogar in den Hitlisten der beliebtesten Vornamen geführt, im Portal Vornamen.blog etwa auf Platz 8266.
Doch nun wechselt das Amt in eine totale Verweigerungshaltung. Ein paar Schriftwechsel später schreibt der Amtsleiter unserer Autorin: „Nach der derzeitigen Prüfung bestehen Zweifel, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung der Erklärung nach § 2 SBGG vorliegen.“ Man beabsichtige daher, „die beantragte Folgebeurkundung abzulehnen“.
TE-Berichte als Beweismittel
Brunhilde traut ihren Augen nicht. Plötzlich steht nicht nur „Von“ in Frage, sondern ihre geschlechtliche Identität als solche. Die Begründung klingt abenteuerlich. „Bei der weiteren Prüfung“ habe man „öffentlich zugängliche Veröffentlichungen“, insbesondere „mehrere Beiträge im Online-Medium ‚Tichys Einblick‘“ entdeckt. „Die entsprechenden Veröffentlichungen wurden vom Standesamt gesichert und zum Verwaltungsvorgang genommen“, schreibt der Amtsleiter. Es stelle sich die Frage, ob sich „insbesondere aus Ihren eigenen öffentlichen Äußerungen konkrete Anhaltspunkte ergeben, die Zweifel daran begründen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 SBGG erfüllt sind“. Kann man sicher auch einfacher ausdrücken, zum Beispiel: Wir glauben Dir nicht.
Das Amt bewegt sich hier auf dünnem Eis. Und das weiß es offenbar auch. Denn „Brunhilde Plog“ ist nicht der Name, der in den Akten steht. Es ist ein Autorenpseudonym bei Tichys Einblick.
Vorsorglich weist das Amt darauf hin, „dass weder Ihre journalistische Tätigkeit noch Ihre politische Haltung oder Ihre öffentliche Auseinandersetzung mit dem Selbstbestimmungsgesetz Gegenstand dieser Prüfung sind“. Anschließend aber versucht es genau das. Und präsentiert gleich eine ganze Liste an Einwänden.
„In den veröffentlichten Beiträgen haben Sie unter anderem dargestellt,
- dass Sie die Erklärung nach dem SBGG bewusst vorgenommen hätten, um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erproben,
- dass die Erklärung Bestandteil einer journalistischen Berichterstattung über das Selbstbestimmungsgesetz sei,
- dass Sie die Abläufe und Auswirkungen des Gesetzes öffentlich begleiten und dokumentieren wollten;
- dass die Erklärung nach Ihrer eigenen Darstellung nicht Ausdruck einer Änderung Ihrer Geschlechtsidentität, sondern Gegenstand einer journalistischen Betrachtung beziehungsweise praktischen Erprobung des Gesetzes sei.“
Und weil Listen offenbar so eine feine Sache sind, hängt das Amt gleich noch eine dran. Mit Fragen:
- „Beruht Ihre Erklärung nach § 2 SBGG auf Ihrer tatsächlichen Geschlechtsidentität und entspricht der von Ihnen gewählte Geschlechtseintrag Ihrer persönlichen Identität?
- Wie sind Ihre in den veröffentlichten Beiträgen enthaltenen Aussagen zu verstehen, wonach die Erklärung nach dem SBGG der praktischen Erprobung beziehungsweise journalistischen Begleitung des Gesetzes dienen sollte?
- In welchem Verhältnis stehen Ihre veröffentlichten Aussagen zur nach § 2 Abs. 2 SBGG abzugebenden Versicherung, dass der gewählte Geschlechtseintrag Ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht?“
Brunhilde ist den Tränen nahe. „Die Nachfragen empfinde ich als ungerechtfertigt, beleidigend und rufschädigend“, sagt sie. Und holt sich professionelle Hilfe. Rechtsanwalt Dirk Schmitz aus Iserlohn, der bereits den TE-Autoren Alexander Wallasch vertrat, wird nun auch für Brunhilde Plog kämpfen. Das Amt hatte vier Seiten mit Unterstellungen und Fragen geschickt, er weist es auf fünf Seiten in die Schranken.
Free Brunhilde!
Zunächst weist Schmitz das Amt darauf hin, dass bei Medien üblicherweise mehrere Autoren unter einem Pseudonym schreiben können, so auch bei Tichys Einblick unter „Brunhilde Plog“. Und er stellt die entscheidende Gegenfrage: „Wenn die journalistischen Beiträge angeblich unerheblich für die Entscheidungsfindung sind, warum beziehen sich dann alle vier von Ihnen aufgelisteten Zweifel und zwei der drei Punkte zur Stellungnahme ausdrücklich und ausschließlich auf diese Beiträge?“
Und auch Schmitz kann liefern, was das Amt so liebt: Listen. Er will wissen, wie das Amt überhaupt auf das schmale Brett kommt.
„Insbesondere ist mitzuteilen, ob diese Zuordnung
- durch eigene Ermittlungen des Standesamts (Geburtsstadt),
- durch das Standesamt (Wohnort),
- durch die Standesamtsaufsicht,
- durch eine andere Behörde,
- durch Angaben eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin,
- durch Angaben gegenüber einer Behörde,
- durch Mitteilungen des Medienunternehmens,
- oder aufgrund sonstiger Erkenntnisquellen
erfolgt ist.“
Ende September 2026 kommt die standesamtliche Antwort. Der Behördenchef bleibt bockig. Er wiederholt seine Fragen und zweifelt weiterhin daran, dass Brunhilde es tatsächlich ernst meint. Anwalt Schmitz antwortet im Namen seiner Mandantin:
„Dieser von Ihnen geforderte Sachvortrag ist u.a. gesetzlich nicht notwendig, da er auf einer Motivforschung basiert. Dennoch:
Die Auseinandersetzung mit ihrer Geschlechtsidentität geht auf einen langen Entwicklungsprozess und das intensive Verfolgen medialer Berichterstattung über Christopher Street Days und weitere queere Veranstaltungen zurück. Bereits seit einigen Jahren ist bei ihr der Wunsch gereift, sich selbst so frei wie die dort gezeigten Menschen auszuleben.
Manche männlich geborene Wesen konnten und können ihr weibliches Geschlechtsempfinden einfach dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie sich Frauenkleider anziehen. Bei meiner Mandantin wich auf diese Weise allmählich die jahrelange Angst, nicht als vollwertige Frau akzeptiert zu werden, nur weil sie sich (noch) keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen hatten.
Mit Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes sah sie schließlich die Möglichkeit, ihrer Selbstwahrnehmung durch einfachen Sprechakt Ausdruck zu verleihen und beispielsweise auch ohne eine Brustoperation als Frau anerkannt zu werden. Die natürlichen, dem Alter und dem Bierkonsum geschuldeten ‚Man-Boobs‘ reichten dafür völlig aus, und meine Mandantin war über diesen Umstand ausgesprochen froh.
Nun hat sich allerdings die Gesellschaft weiterentwickelt, und ebenso auch meine Mandantin. Die Entscheidung zu einer neuerlichen Änderung des Geschlechtseintrags ist die Folge dieser Weiterentwicklung auf nationaler und internationaler Ebene. In aller Welt sind mittlerweile Menschen zu sehen, die sich gar keinem Geschlecht mehr zuordnen. Sie laufen mit Hundemasken durch die Städte oder mit Windeln, gerieren sich also als Kleinkind ohne eine eindeutige Geschlechtszuordnung. Beim Verfolgen dieser Berichte kam meine Mandantin zu der Überzeugung, das dies auch ihrer eigenen Bestimmung entspricht. So reifte schließlich der Gedanke in ihr, den Geschlechtseintrag ganz streichen zu lassen und ihre Selbstbestimmung als ‚divers‘ amtlich eintragen zu lassen.“
Schmitz pocht auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. „Die Eintragung ‚divers‘ ist daher für meine Mandantin die zwingende Folge.“ Brunhilde ist guten Mutes. Sie hat sich schon das erste Paket Hundemasken und Erwachsenenwindeln bestellt. Gratislieferung innerhalb 2 bis 3 Tagen.
Fortsetzung folgt.







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