Verlangt das Grundgesetz eine Frau als Kanzlerkandidat?

Gestern war Annalena Baerbock bei Anne Will. Und wir lernten eine eigenartige Interpretation des Grundgesetzes kennen.

Screenprint ARD / Anne Will

Anne Will hat sich gestern in den ersten Minuten des Interviews mit Annalena Baerbock vor allem auf eine Frage versteift: Ob sie denn nur deshalb Kanzlerkandidatin der Grünen geworden sei, weil sie eine Frau ist. Will wiederholte diese Frage mehrmals, was heute in vielen Medien kritisiert wird. Die FAZ schreibt beispielsweise unter der Überschrift „Überholtes Frauenbild zur besten Sendezeit“:
„Doch was macht Anne Will? Sie stellt Fragen, die auf ein völlig überholtes Rollenbild der Frau schließen lassen. Oder wie soll man diese Ausführung der Moderatorin anders verstehen: „Irgendwie steht ganz blöd im Raum, dass Sie es nur geworden sind, weil Sie eine Frau sind. Kriegen Sie das noch mal abgeräumt?“ Liebe Frau Will, wie kommt man auf so eine erste Frage in einer politischen Diskussionsrunde im 21. Jahrhundert zur besten Sendezeit? Und was denken Sie, könnte/sollte Frau Baerbock allen Ernstes darauf antworten?“

Süddeutsche sieht Baerbock als „Großmeisterin im Fechten“

Die „Süddeutsche Zeitung“ überschlägt sich in Baerbock-Begeisterung und schreibt unter der Überschrift „Baerbock pariert Fragen wie eine Großmeisterin im Fechten“:
„Anne Will hat ihre furchterregendsten Waffen als Talk-Moderatorin gezückt: den Gast unaufhörlich zu unterbrechen, die Teufelsadvokatin zu spielen, nachzubohren bis zur Schmerzgrenze. Alles vergeblich. Annalena Baerbock, erste Kanzlerkandidatin der Grünen und derzeit mitsamt ihrer Partei zumindest in Umfragen Liebling der Wählerherzen, parierte wie eine Großmeisterin im Fechten. Rasches Ausweichen, Doppelschritt vorwärts und rückwärts, Parieren und Arretstoß, der Zwischenstoß mitten in den Angriff des Gegners hinein, oder hier: der Gegnerin. Ist sie als Quotenfrau in ihre neue Rolle gekommen, fragt Anne Will in ihrer ARD-Talkshow am Sonntagabend. Tückische Frage. Doch die Kandidatin ist nicht aus der Fassung zu bringen.“

Wer die Sendung gesehen hat, weiß, dass das völlig abwegig ist. Aber es reiht sich ein in die peinlichen Lobhudeleien der Medien für Baerbock, die Johannes Boie in der WELT AM SONNTAG treffend aufgespießt hat. Ich bin wirklich kein Anne Will-Fan, aber ich finde, die Kritik an ihr ist in diesem Fall ganz und gar unberechtigt. Es war gut, dass Will mehrfach nachgehakt hat, weil Baerbock eben keinen anderen Grund nennen konnte als ihre Eigenschaft, eine Frau zu sein.

Verlangt das Grundgesetz eine weibliche Kanzlerkandidatin?

So in die Ecke gedrängt, kam Baerbock dann mit dem Grundgesetz. Sie behauptete, es „steht schon in unserem Grundgesetz, dass die Frage von Geschlechter in einer Gesellschaft, wo wir aber noch nicht bei kompletter Gleichberechtigung sind, auch bei solchen Entscheidungen mit eine Rolle spielt.“ Das heißt in diesem Kontext: Baerbock behauptet allen Ernstes, es stehe im Grundgesetz, dass „bei solchen Entscheidungen“ die Tatsache, dass sie eine Frau ist, eine Rolle spielen müsse, und zwar deshalb, weil noch keine „komplette Gleichberechtigung“ herrsche. Das ist freilich eine Verdrehung der Tatsachen.

Artikel 3 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 15. November 1994 wie folgt:
„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Was meint Baerbock mit der Formulierung „bei solchen Entscheidungen“? Darüber, wie ein Kanzlerkandidat bestimmt wird, steht gar nichts im Grundgesetz und auch nichts zu ähnlichen Entscheidungen. Baerbock spielt offenbar auf Art. 3 Abs. 2 an, wonach der Staat die „tatsächliche Durchsetzung von Gleichberechtigung“ fördern könne. Aber erstens geht es hier nicht um eine staatliche Entscheidung, sondern um die einer Partei und zweitens ist es nach mehr als 15 Jahren Kanzlerschaft einer Frau in Deutschland absurd zu unterstellen, im Hinblick auf die Kanzlerschaft gebe es Defizite bei der „tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ oder Frauen hätten hier „Nachteile“.

Vor allem: Anne Will hakte mehrfach nach, ob es denn noch weitere Gründe dafür gegeben habe, Baerbock zur Kanzlerkandidatin zu machen, außer dem, dass sie eine Frau sei. Wenn Baerbock auf diese Frage mit dem Hinweis auf die entsprechende Formulierung im Grundgesetz antwortet, bestätigt sie nur das, was Will fragte: „Sagen Sie uns damit nicht dann doch, dass Sie es im Grunde nur sind, weil sie eine Frau sind und weil Frauen in ihrer Partei traditionell das erste Zugriffsrecht haben?“

Richtig. Ich dachte nicht, dass ich Anne Will mal verteidigen muss. Doch sie hat sehr gut gefragt – und – Baerbock hat sehr entlarvend geantwortet. Ich werde trotzdem kein Freund von Anne Will, zumindest nicht so lange nicht, wie sie uns mit ihrem Gender-Schluckauf-Sprech nervt.

Hier, etwa bei Minute 1:30 bis 2:30 finden Sie die entscheidende Passage.

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Kommentare ( 74 )

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ralffos
2 Jahre her

Anne Wills „Wahlkampfhilfe“ für Frau Baerbock  Die Anne-Will Show für Frau Baerbock war nach dem Muster des Merkelauftritt, zur Tarnung hat man noch etwas über die Bundesnotbremse mit anderen Gästen geredet. Aber jeder konnte erkennen, dass die ersten 20 Minuten der Sendung der eigentliche inhalt, der Rest nur Hintergrund war. So war es ein verdecktes Zwiegespräch zwischen Frau Baerbock und Anne Will, indem sich die Grüne als Kanzlerkanditatin profilieren konnte. Frau Will wollte mir ihrer Sendung eine neue Kanzlerin allein mit ihren „Fragen“ unterstützen, bevor andere sie an ihren Image beschädigen. Die Fragen, die Frau Frau Baerbock wahrscheinlich schon kannte… Mehr

doncorleone46
2 Jahre her

Es ist durchaus überlegenswert grundsätzlich nur Frauen in der Führung zuzulassen. Die männliche Kaste im Bundestag gibt mehrheitlich solch ein jämmerliches Bild ab, dass es für die Geschichtsdokumentationen nicht schlecht wäre, wenn wir mal für ein oder zwei Perioden eine Regierung und einen Bundestag ausschließlich mit Frauen besetzen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Es gibt eine Menge Eunuchen, die das Bad einlassen oder 2. Die Männer bekommen wieder …persönliches Format.

alter weisser Mann
2 Jahre her

Fragen sollen nicht pariert, sondern beantwortet werden.
Aber daran scheitern die meisten Politiker und die üblichen Medienvertreter insistieren auch nicht.

Gottfried
2 Jahre her

Wenn die Grünen*innen das sagen, dann muss das stimmen. In der Bundesrepublik gab es seit 1949 in 56 Jahren sieben Kanzler. Logischerweise muss es ab 2005 bis 2061 Kanzlerinnen geben. Was ist eigentlich mit dem Bundespräsidenten? Es ist an der Zeit, dass Claudia Roth Bundespräsidentin wird. Und natürlich darf bei der nächtsten Bundespräsidenten*innenwahl kein Mann kandidieren. Das wäre frauenfeindlich!

Giovanni
2 Jahre her

Meine Ansicht zur Zurschaustellung von ” Lenchen” Baerbock ist zwiespältig. Einerseits verurteile ich, dass die Staatsmedien uns nun einhämmern, sie sei die alternativlose Lenkerin unserer Republik. Sie tun dies indem man sie u.a. mindestens zweimal die Woche vor die Kamera holt.
Anderseits hat dies aber auch den Vorteil, dass sie in den Interviews möglichst viel saudummes Zeug von sich geben kann. Selbst dem gleichdummen Bürger müsste dann doch auffallen, dass er von ihr diesbezüglich überholt wird.

Wilhelm Roepke
2 Jahre her

Annalena Baerbock hat einen unglaublichen Vorteil: sie fliegt geistig auf der gleichen Höhe wie das Gros der Journalisten. Das würde selbst Armin Laschet nur durch große Mengen Alkohol schaffen.

Es ist ganz einfach: die Masse der Medien will Baerbock, weil die Masse der Journalisten dort Baerbock wählen wird.

Das Grundgesetz versagt übrigens dabei, die Frauenquote auf dem Bau zu erhöhen. Trotz Bevorzugung nach Art 3 Abs 2 rührt sich nichts. Was machen wir denn da?

odol
2 Jahre her

Im TAGESSPIEGEL berichtet „Baerbock und ihre Konkurrenten für das Kanzleramt sind Juristen. Allerdings keine typischen. Zum Glück für das Land! “ Ich weiß nicht, ob das so ein Glück „für das Land“ ist. Mit dieser Art Studium kann man eigentlich nichts anfangen in Deutschland. Vielleicht als Redeschreiber von Politikern, mit dem Studium der „Politologie“. Wenig anfangen könnte Annalena, sie ist ja laut TAGESSPIEGEL auch noch „Juristin“, in diesem Metier. Für die Befähigung zum Richteramt oder als Staatanwältin oder auch als frei praktizierende Anwältin würde ihr juristisches Dünnbrettstudium nicht reichen. Kurz und gut, ohne Tätigkeit als Berufspolitikerin hätte Annalena am hiesigen… Mehr

caesar4441
2 Jahre her

Mir fehlen die übrigen 365 Geschlechter,die werden sträflich diskriminiert.Das kann das Grundgesetz nicht zulassen.
Apropo Grundgesetz : Frau Merkel hat eine Verordnung zur Rückgabe des Grundgesetzes an Geimpfte gefordert ! Ei,ei,ei …

Dr. Rehmstack
2 Jahre her

Mich hätten Antworten auf Fragen zum grünen Wahlprogramm eigentlich mehr interessiert, zB zu den Punkten erleichterte Zuwanderung und angebotsorientierte Energiepolitik.

caesar4441
2 Jahre her
Antworten an  Dr. Rehmstack

Vielleicht hätte auch eine Erläuterung des „klimagerechten Wohlstandes “ geholfen.

Theophil
2 Jahre her

Wer das katastrophale Erbe der 16 Merkel-Jahre antreten will, braucht vor allem zwei Qualitäten: Dummheit und Dreistigkeit. Scholz ist weder dumm noch dreist, Laschet ist ein wenig naiv, aber zu wenig dreist, einzig Annalena hat beide Begabungen im Übermaß: sie wird es werden. Im Übrigen wären für das Kanzleramt – nachdem schon Merkel eine Frau ist – jetzt andere benachteiligte Gruppen dran, etwa eine LBQTXXX-Person (Spahn?) oder jemand mit Behinderung (Down-Syndrom?). Vermutlich würde es gar nicht auffallen: die Verwaltung läuft wie geschmiert, solange die Finanzämter noch funktionieren.

MarcPetersen
2 Jahre her
Antworten an  Theophil

Scholz ist dreist. Hierzu nur zwei Stichworte: Cum-Ex und Wirecard.