Zwei Meldungen machen gerade die Runde. Auf den ersten Blick haben sie nichts miteinander zu tun. Bei genauerem Hinsehen offenbaren sie, wie Berlin und Brüssel Zug um Zug in alle Lebensbereiche hineinregieren.
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Es klingt so harmlos: „Die Bundesregierung will eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf den Weg bringen.“ Das soll den Staat bei größeren Naturereignissen – wie zum Beispiel Überflutungen – entlasten, indem „die private Vorsorge gestärkt“ wird.
Das Ganze steht so schon im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD:
„Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden.“
Noch im laufenden Jahr soll dieser Plan nun Gesetz werden.
Jeder zweite Haushalt ist gegen Elementarschäden nicht versichert
Nicht nur vor fünf Jahren im Ahrtal und später beim Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg stellte sich heraus, dass viele Gebäude gegen sogenannte Elementarschäden nicht versichert waren. Allerdings waren die Elementarschäden nach der Wende aus vielen Gebäudeversicherungen in der Ex-DDR extra gestrichen worden. Das kam so:
Schon wenige Tage nach dem Fall der Mauer 1989 verhandelten Wolfgang Schieren, damals Chef der Allianz-Holding, und Uwe Haasen, damals Chef der Allianz Lebensversicherung, mit dem Monopolisten „Staatliche Versicherung der DDR“. Im März 1990 wurde das Gemeinschaftsunternehmen „Deutsche Versicherungs-AG“ gegründet. Dadurch war die Allianz – sehr zum Missfallen ihrer Konkurrenz im Westen – schlagartig am gesamten Versicherungsbestand der DDR beteiligt.
Sofort schwärmten Versicherungsagenten und -makler aus dem Westen aus und versuchten, die Bürger der eben gerade untergegangenen DDR zum Umtausch der alten Verträge zu bewegen. Dem Vernehmen nach waren die dabei eingesetzten Methoden mitunter, um es vorsichtig zu sagen, nicht vollumfänglich transparent, bisweilen wohl auch rüde.
Im Ergebnis wurden auch Millionen neue Gebäudeversicherungen abgeschlossen. Während in den alten DDR-Verträgen die Elementarschäden aber immer automatisch mitversichert waren, kamen sie in den neuen Verträgen der Allianz-Gesellschaft standardmäßig nicht mehr vor – und konnten nur als Zusatzleistung extra mitgebucht werden. Wie intensiv die Kunden der neuen Verträge über diese Änderung informiert worden waren, darüber gehen die Meinungen bis heute ziemlich auseinander.
Jedenfalls kam es dann so, dass nach der großen Oder-Flut 1997 und später beim Elbe-Hochwasser 2002 viele geschädigte Hausbesitzer überrascht feststellen mussten, dass sie gegen die Flutschäden gar nicht mehr versichert waren. Die Bedeutung des Kleingedruckten im Kapitalismus lernten die betroffenen Ex-DDR-Insassen bei dieser Gelegenheit auf die ganz harte Tour.
Hausbesitzer und Versicherungen sind skeptisch
So eine Elementarschadenversicherung deckt in aller Regel Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck und Starkregen ab. In sogenannten Hochrisikogebieten bieten viele Konzerne diese Absicherung heute oft erst gar nicht mehr an. Die, die es tun, schließen meist wichtige Risiken einfach aus oder fordern hohe Selbstbehalte.
Wenn eine Elementarschadenversicherung angeboten wird, können die Prämien dort, wo besonders oft zum Beispiel Überschwemmungen, Rückstau oder Starkregen vorkommen, durchaus knapp 3.000 Euro erreichen – pro Jahr, versteht sich. Für Hausbesitzer ist das ein ordentliches Brett, deshalb verzichten viele darauf und nehmen lieber das Risiko in Kauf.
Schwarz-Rot will die Versicherungsdichte nun durch Zwang erhöhen. Es könnte sogar eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung auch für die Eigentümer von jenen Immobilien geben, die in Zonen mit nur minimalem Risiko stehen. Konzerne sollen verpflichtet werden, Wohngebäudeversicherungen künftig nur noch mit integriertem Elementarschutz anzubieten. Alte Policen müssen nach einer noch unbekannten Übergangszeit angepasst, also erweitert werden.
Sowohl Hauseigentümer wie Versicherungen wehren sich. Erstere fürchten, durchaus zu recht, weitere hohe Zwangsbelastungen für ihre Immobilien. Letztere wollen nicht zwangsweise Gebäude in Hochrisikozonen zum Beispiel an größeren Flüssen versichern müssen.
Doch genau das will die Regierung ja erreichen.
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Wir kommen kurz zu etwas anderem. Aber wir wechseln dennoch nicht das Thema, Sie werden sehen.
Ziemlich genau zur selben Zeit fordert nun das EU-Parlament ein Recht auf freies Handgepäck bei Flugreisen. Der fraktionsübergreifende Beschluss sieht vor, dass Passagiere künftig ohne zusätzliche Kosten sowohl einen persönlichen Gegenstand als auch ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen.
Begründet wird der Vorstoß damit, dass die Mitnahme von Handgepäck ein unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen sei und keine Extraleistung der Fluggesellschaft. Deshalb dürfe auch kein Zuschlag verlangt werden.
Die EU wäre nicht die EU, wenn sie nicht auch hier ins Detail ginge. Fluggäste sollen künftig kostenlos mitnehmen dürfen:
- einen persönlichen Gegenstand (Handtasche, Laptop oder Rucksack)
- ein Handgepäckstück (max. sieben Kilogramm).
Bisher erlauben manche Fluggesellschaften nur sehr kleine Gegenstände als kostenloses Handgepäck und verlangen für alles weitere zusätzliche Gebühren. Diesen unzumutbaren Wildwuchs will Brüssel jetzt endlich beenden. Die Gesamtgröße des Handgepäcks soll 100 Zentimeter (Summe aller drei Kantenmaße) nicht überschreiten.
Wo kämen wir da hin, wenn das nicht zentral von der EU geregelt wäre?
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Wer nun denkt, dass das doch eine prima Sache ist, der irrt.
Und wer denkt, dass das Recht auf kostenloses Handgepäck bei Flugreisen nichts mit einer Pflicht zur Elementarschadenversicherung zu tun hat, der irrt ebenso.
Denn beide Vorgänge dokumentieren mit geradezu brutaler Offenheit, wie wenig unsere politische Klasse – die in Berlin genauso wie die in Brüssel – von Marktwirtschaft versteht. Von der Marktwirtschaft, die dem Kontinent nach dem Zweiten Weltkrieg einen vorher nie dagewesenen Wohlstand beschert hat, den zu wahren und zu mehren, die EU einst gegründet wurde.
Denn es ist völlig klar, was passieren wird:
Wo Versicherungen Policen anbieten müssen, werden die Prämien teurer. Wo Menschen Policen abschließen müssen, werden die Prämien teurer. Wo beides gleichzeitig passiert, werden die Prämien am teuersten.
Wo Fluggesellschaften gezwungen werden, ihre Leistungen zu erhöhen, werden die Flüge teurer. Die Gebühren, die die Airlines jetzt für Handgepäck gesondert erheben, werden dann eben gleich auf den Ticketpreis draufgeschlagen. Und die Passagiere, die Handgepäck weder brauchen noch mitnehmen wollen, subventionieren künftig die Passagiere mit, die ohne alle möglichen Handtäschchen und Rucksäcke nirgendwohin reisen können.
Das hat mit Marktwirtschaft natürlich nichts mehr zu tun. Es ist Ausdruck eines übergriffigen Staates, der auf die Vertragsfreiheit der Menschen und der Unternehmen pfeift. Politiker und Beamte glauben vermutlich ernsthaft, dass alles gut wird, wenn die Bürokratie es reguliert und kontrolliert.
In Wahrheit ist das Gegenteil richtig.
Wenn Menschen ihr Haus nicht versichern lassen wollen, gehen sie bewusst ein Risiko ein. Es gibt kein Leben ohne Risiko. Sicher, das kann schiefgehen. Dann ist die Hütte weg, und der Eigentümer ist vielleicht pleite. Das passiert. Manchmal gewinnt man, und manchmal verliert man. Was, zur Hölle, geht das den Staat an?
Wenn Menschen billig fliegen wollen und dafür hinnehmen, ohne Handgepäck zu reisen, dann ist das eine bewusste Kaufentscheidung. Und es ist die unternehmerische Entscheidung der Fluggesellschaft, so einen Tarif anzubieten. Was, zur Hölle, geht den Staat das an?
Die Vertragsfreiheit ist das Fundament der Marktwirtschaft. In Berlin und Brüssel wird dieses Fundament geschleift. Unser Wohlstand wird das nicht überleben.

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