Öffentlich-Rechtliche wollen beim Verfassungsgericht höhere Zwangsbeiträge einklagen

Die KEF hat überraschend ihre Empfehlung für eine Beitragserhöhung angepasst, und zwar nach unten. Das gefällt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht. Er zieht nun vor das Bundesverfassungsgericht, nicht zum ersten Mal. Wird „Karlsruhe“ wieder an der Seite von ARD/ZDF/DLF stehen? Oder wird sich das Gericht vom Leipziger Urteil vom Oktober 2025 beeinflussen lassen.

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Es ist ein Ärgernis ohne Ende: Die „Öffentlich-Rechtlichen“ kassieren jedes Jahr rund bzw. fast 9 Milliarden Zwangsgebühren (2024: 8,74 Milliarden 2023: 9 Milliarden Euro). Die „Gegenleistung“ ist oft genug miserabel: seichte Unterhaltungen, Wiederholungen noch und nöcher, einseitige politische, oft genug linksschiefe Berichterstattungen und ebensolche Talkshow-Besetzungen usw. Selbst aber macht man sich die Taschen voll: obszöne Intendanten- und Direktorengehälter, ebensolche sechsstellige Gagen für Talkshow-„Ladies“ und Pseudo-Satiriker usw. Nun gehen die ÖRR wieder einmal nach „Karlsruhe“, weil sie ihren Kragen offenbar nicht vollkriegen.

Das war geschehen: Die mit 16 Vertretern der 16 deutschen Ländern besetzte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat überraschend ihre Beitragsempfehlung reduziert. Wie unter anderem „Medieninsider“ berichtet, legt die KEF den 16 zuständigen Landesparlamenten nun eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 um 28 Cent von monatlich 18,36 auf 18,64 Euro Zwangsgebühr nahe. Bisher hatte die KEF eine Erhöhung auf 18,94 Euro empfohlen.

Sie kriegen den Kragen nicht voll:
Öffentlich-Rechtliche marschieren für Erhöhung der Zwangsgebühren nach Karlsruhe
Da aber nicht alle 16 deutschen Länder zugestimmt haben, konnte bislang keine Erhöhung erfolgen. Mit ihrer aktuellen Empfehlung will die KEF berücksichtigen, dass es zu Mehreinnahmen kam, weil mehr Haushalte (zuletzt ca. 40 Millionen) den Rundfunkbeitrag zahlten. Außerdem, so die KEF, hätten die Anstalten weniger ausgegeben als erwartet, unter anderem wegen der unklaren Lage rund um den Rundfunkbeitrag.

Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand, wird der geschröpfte und indoktrinierte Zwangsgebührenzahler ob des Gangs der ÖRR nach Karlsruhe jetzt denken. Dann das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat schon einmal ein recht eigenwilliges Urteil „im Namen des Volkes“ (!), aber nicht im Interesse des Volkes abgesetzt. Das war am 20. Juli 2021. Der Erste Senat des BVerG hatte sich darüber hinweggesetzt, dass trotz notwendiger Einstimmigkeit der 16 deutschen Länder sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung der Zwangsabgabe um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro ab 1. Januar 2021 quergelegt hatte. Die Beschwerdeführer ARD/ZDF/DLF hatten eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG behauptet, weil durch das Unterlassen der Zustimmung ihr grundrechtlicher Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung nicht erfüllt werde. Und sie hatten damit Erfolg, die acht Richter des Ersten Senats gaben ihnen Recht. 

Es wird jedenfalls erneut spannend. Wird „Karlsruhe“ wieder urteilen wie schon 2021 und sich über die aktuelle, gekürzte KEF-Empfehlung hinwegsetzen, sodass es statt eines Monatsbetrages von zukünftig 18,64 dann doch ein Monatsbeitrag von 18,94 wird? Im letzteren Fall bekämen die ÖRR nicht rund 135 Millionen, sondern 280 Millionen pro Jahr mehr.

Oder aber „Karlsruhe“ lässt sich vom jüngsten Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Oktober 2025 beeinflussen. Die Leipziger Richter hatten ein Verfahren am 15. Oktober 2025 anlässlich der Klage einer Bürgerin zurück an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen. Die Klägerin hatte den Rundfunkbeitrag von sich aus reduziert und geltend gemacht, ihr stehe ein Leistungsverweigerungsrecht zu, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein vielfältiges und ausgewogenes Programm biete. Die Leipziger Richter schrieben dazu unter anderem:

„Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.“

Damit stellten die Richter gleichzeitig fest: Das reine Angebot an Sendungen und Kanälen des ÖRR genügt nicht – die Sender müssen auch Vielfalt bieten.

Wie auch immer: ARD/ZDF/DLD sollten erst einmal in sich gehen und abspecken. Hier gibt es viel Potenzial. Die Politik ist zugleich gefordert, die Zahl der Sender und Programme einzudampfen. Es braucht keine neun ARD-Landesanstalten. Und es braucht keine 21 öffentlich-rechtlichen TV-Programme und 69 Radio-Programme. Allein hier liegen Einsparpotenziale von zwei bis drei Milliarden pro Jahr brach. Wenn man denn nicht nach dem Vorbild anderer Länder ganz auf Zwangsgebühren verzichten möchte.

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Kommentare ( 10 )

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Bernd Simonis
25 Minuten her

Bei allem guten Willen: Selbst dem Bundesverfassungsgericht müsste doch klar sein, das man die notwendige Grundversorgung, wenn man das so mal sehen möchte, auch mit viel weniger Geld möglich wäre. Das mindeste was erreichbar sein sollte wäre eine Deckelung der Beiträge.

Ho.mann
33 Minuten her

Die öffentlich-rechtlichen Propagandasender werden doch mit den abgepressten Zwangsbeiträgen der Beitragszahler ihrer verlogenen Zweckbestimmung, die nur noch in der politmedialen Verdummung der Massen mündet, mehr als gerecht. Merke: „Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht.“

Mankovsky
36 Minuten her

Die Unseredemokratieabgabe ist im Sinne der,,demokratischen“ Blockparteien Gewinn bringend angelegt.

Peter Gramm
39 Minuten her

Vor dem Buverfage werden sie recht bekommen. Die Anspruchsteller leben auf Zwangsgebühren In einer Leistungsgesellschaft ein Paradoxon. Die Entscheider aber auch. Da darf man nicht viel erwarten. So lange der betuppte Bürger dagegen nicht aufsteht geht diese Abzockorgie weiter. Die Günstlinge dieses Zwangsgebührensystems diskutieren dann im Zwangegebührenfunk über die Probleme der Rentenversicherung die sie nie betreffen da ihre Altersversorgung den Zwangsgebührenbeglückten zwangsweise aus den Rippen geleiert wird. Ca, 60% dieser Zwangsgebühren fließen in die Altersversorgung dieser Günstlinge und dies üppig. Genommen wird halt gerne. Da kann Frau Gerster bei Maischberger noch so holprige Dieskussionsbeiträge absondern.

Jens Frisch
46 Minuten her

Das sind sehr gute Nachrichten, denn es zeigt, daß offenbar so viele Millionen Menschen den Zwangsbeitrag verweigern, daß der ÖRR hinten und vorne nicht mehr mit seinem Geld auskommt.
Der Elfenbeinturm der Propagandaclowns wird einstürzen.

Dr_Dolittle
51 Minuten her

Es handelt sich um eine Pensionärskasse mit angehängter Sendelizenz. Alle in die gesetzliche Rentenversicherung und Gut ist!

Fieselschweif
56 Minuten her

Ja irgendwoher muss das Geld ja herkommen, wenn man gute 500000 Euro nachzahlen und lebenslang 8400 Tacken/Monat „Ruhegeld“ für eine 61-jährige Ex-Direktorin des RBB bezahlen muss. Da braucht es dann keine Rente mit 63.
(https://www.welt.de/vermischtes/article256022962/Oeffentlicher-Rundfunk-RBB-muss-Ex-Direktorin-mehr-als-8000-Euro-monatlich-zahlen-bis-zur-Rente.html)

Laurenz
43 Minuten her
Antworten an  Fieselschweif

Rundfunkstaatsvertrag kündigen, dann können alle Programmdirektoren zum Amt, weil die Pensionskasse pleite ist.

Biskaborn
56 Minuten her

Das BVerfG wird entscheiden, natürlich zugunsten des ÖRR, schließlich ist man auf gleicher politischer Wellenlänge! Wetten?

jsdb
44 Minuten her
Antworten an  Biskaborn

Politische „Wellenlänge“ kommt wohl eher nicht zum tragen, doch wird es wohl wieder einen „Befehlsempfang“ im Kanzleramt geben, wie schon so oft… unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
Allein die bislang gewesenen Verstöße gegen Moral, Anstand, prozessualer Fairness und Zivilprozessordnung (Beklagte und Richter treffen sich „privat“ zu einem sündhaft teurem „Essen“ im Bundeskanzleramt (Vorteilsnahme)) sind viel zu manigfaltig, als das man dem Bundesverfassungsgericht noch irgeneine „Neutralität“ beimessen könnte…