Milliarden-Abschreibung bei der EnBW: Wer haftet für das Energie-Desaster?

Wie in Baden-Württemberg Landkreise, Sparkassen und sogar die evangelische Landeskirche für ein politisches Energieabenteuer werden bluten müssen – und welche Rolle Finanzminister Bayaz dabei spielt.

IMAGO / Arnulf Hettrich

Das sorgte für Erschütterungen: Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG musste rund 1,2 Milliarden Euro abschreiben, nachdem sie sich aus zwei geplanten Offshore-Windpark-Megaprojekten vor der Küste Großbritanniens zurückgezogen hatte. Die Projekte „Mona“ und „Morgan“, gemeinsam mit BP geplant, galten als Prestigevorhaben und sollten den Beweis dafür liefern, dass die Energiewende auch ohne Kernkraft und Kohle funktionieren könne.

Dies markiert einen Einschnitt in der deutschen Energiepolitik. Rund 1,2 Milliarden Euro mussten Anfang dieses Jahres abgeschrieben werden – ausgelöst vor allem durch ausgebliebene Förderzusagen von Großbritannien. Die EnBW selbst nannte verharmlosend steigende Lieferkettenkosten, gesunkene Strompreise, höhere Zinsen und Projektrisiken. In der Sache bedeutet das: Offshore-Wind ist unter Marktbedingungen nicht wirtschaftlich.

Das dürfte keine gute Nachricht für die Bundesregierung sein. Bundeskanzler Merz ließ noch vor wenigen Tagen nach dem Ende des Nordsee-Gipfels 2026 in Hamburg verkünden, die Beschlüsse würden „die Offshore-Energie für Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlbar“ halten. Die Gesetze der Marktwirtschaft zeichnen dagegen ein anderes Bild.

Beteiligungsdschungel: Wer haftet?

Brisant ist der Vorgang um die Verluste des Karlsruher Energieversorgers vor allem aufgrund der Finanzierungs- und Beteiligungsstruktur. Die EnBW hatte in den Jahren zuvor umfangreich Kapital mobilisiert – nicht primär über internationale Finanzmärkte, sondern über öffentlich geprägte Akteure im Südwesten.

Nun stellt sich die Frage: Wer muss bluten? Wer haftet im Dschungel des von grünen Landespolitikern aufgeschichteten Kartenhauses der Energiepolitik?

Tichys Einblick hatte über die Vorgänge berichtet und auch über das Haftungsproblem, das nun auf den deutschen Steuerzahler zukommt:

Der Sparkassenverband sieht das anders: In einer Richtigstellung gegenüber Tichys Einblick macht er darauf aufmerksam, dass im Mai 2023 die Südwest Konsortium Holding GmbH mittelbar 24,95 Prozent an der TransnetBW GmbH erworben hat, also nicht direkt an der EnBW. Man sei also fein raus bei der Haftung. Vordergründig und heute ist das korrekt:

„In dem Konsortium unter Führung der SV Sparkassenversicherung sind über 30 Sparkassen, Banken, Versicherungen und Körperschaften aus Baden-Württemberg vertreten. Die TransnetBW GmbH ist ausschließlich für Bau und Betrieb des Übertragungsnetzes zuständig, überwiegend in Baden-Württemberg. Die jüngst bekannt gewordenen Abschreibungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG im Zusammenhang mit den Offshore-Windpark-Projekten „Mona“ und Morgan“ betreffen die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, jedoch weder die TransnetBW GmbH noch das Südwest Konsortium.“, heißt es.

Als falsch kritisiert der Sparkassenverband die Einordnung, dass man öffentliche Institute wie Sparkassen, Versicherungen und kirchliche Einrichtungen mobilisiert habe, da private Investoren das Risiko des Netzausbaus nicht hatten tragen wollen. Richtig dagegen sei:

„Die Beteiligung des Südwestkonsortiums an TransnetBW GmbH erfolgte im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, an dem zahlreiche nationale und internationale Bieter teilgenommen haben. Das Südwest Konsortium konnte sich in diesem Prozess erfolgreich durchsetzen. Die Beteiligung des Südwest Konsortiums an dem Ausschreibungsverfahren und der Anteilserwerb an TransnetBW GmbH beruhen ausschließlich auf einer eigenständigen Entscheidung sämtlicher Konsortialpartner.
Der jüngste Einstieg von privatem Kapital (Apollo, Norges, GIC, APG) in die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und Amprion unterstreicht zusätzlich, dass die im Artikel aufgestellte Behauptung („private Investoren wollten das Risiko des Netzausbaus nicht tragen“) unzutreffend ist.“

Doch so einfach ist das nicht:

Kern der Finanz-Konstruktion ist der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH, der zu 50,1 Prozent EnBW gehört. Weitere 24,95 Prozent hält der Bund. Ebenfalls 24,95 Prozent liegen bei der Südwest Konsortium Holding GmbH unter Führung der SV Sparkassenversicherung, in der über 30 Sparkassen, Banken, Versicherungen und Körperschaften aus Baden-Württemberg zusammengeschlossen sind – darunter auch kirchliche Einrichtungen.

Der Teufel liegt im Detail

Allerdings sind die in der Richtigstellung des Sparkassenverbandes genannten privaten Kapitalgeber Apollo, Norges, GIC, APG eben nicht bei TransnetBW, sondern bei der Konkurrenz TenneT und Amprion eingestiegen. Das verdeutlicht gerade die Sonderstellung der EnBW AG und der TransnetBW GmbH als politisierte Unternehmen. Außerdem erfolgte der Einstieg der Südwest Konsortium Holding GmbH bereits 2023. In Zeiten der grünen Landesregierung wurden die Gebietskörperschaften in das Geschäft mit Erneuerbaren und den dazu notwendigen Ausbau der Stromnetze gelockt.

Formell betreffen die Abschreibungen tatsächlich ausschließlich die EnBW AG. TransnetBW ist nicht Projektträgerin der Offshore-Vorhaben. Diese juristische Abgrenzung ist korrekt – greift aber wirtschaftlich zu kurz. Denn EnBW ist Mehrheitsgesellschafterin von TransnetBW, beide Unternehmen sind eng verflochten. Das bestätigt selbst der Sparkassenverband, wenn er darauf hinweist, dass der Einstieg des Südwestkonsortiums bei TransnetBW im Rahmen eines von EnBW organisierten Ausschreibungsverfahrens erfolgte. EnBW war damit unmittelbar an der Strukturierung des Kapitalzuflusses beteiligt.

Die politische Dimension dieser Konstruktion ist offensichtlich. TransnetBW weist eine Sonderstellung auf: Landesunternehmen, Bundesbeteiligung, Sparkassen, Versicherungen und kirchliche Träger bilden ein Netzwerk mit stark öffentlichem Charakter. Der Einstieg des Südwestkonsortiums erfolgte bereits im Mai 2023, also lange vor dem Offshore-Debakel, und wurde damals als „historischer Schritt“ für die Energiewende gefeiert. Es versprach fette Renditen, staatlich abgesichert, zukunftsfest – kurz: Die grüne Transformation sollte alles zur Klimafreundlichkeit wenden und die Sparkassen mitverdienen. Und genau das wird jetzt fraglich.

Der Subventionssumpf trocknet aus

Aktuell arbeitet Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche an einem Gesetz, das Windradbetreiber an den Kosten des Netzausbaus beteiligen soll. Auch soll die Entlohnung für Strom entfallen, wenn Windräder vom Netz genommen werden müssen, weil die Netze bereits überlastet sind. Das Ziel ist erkennbar, den weiteren Ausbau insbesondere in Schwachwindgebieten wie in Südwestdeutschland zu bremsen. Und genau damit entsteht ein weiteres Risiko: Bereits geplante und mit viel Aufwand projektierte Windparks könnten damit noch unwirtschaftlicher werden und entfallen. Was der Natur dient, schadet aber den Investoren – auch hier sind viele lokale Geldgeber und damit Sparkassen von wegfallenden Subventionen bedroht.

Falsch sei, so der Sparkassenverband weiter, dass es so etwas wie eine Haftung der Kommunen für ihre Sparkassen gäbe; im Fachchinesisch „Anstaltslast und Gewährträgerhaftung“:

„Seit 2001 sind Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für Sparkassen offiziell abgeschafft, nachdem die EU sie als Wettbewerbsverzerrung untersagt hatte. Doch es gibt eine Ausnahme: Geschäfte der öffentlichen Daseinsvorsorge. Energieversorgung fällt auch darunter – und inzwischen auch der Klimaschutz.“ 

Der Verband stellt klar: „Die erwähnte Ausnahme gibt es im Zusammenhang mit der Thematik Anstaltslast und Gewährträgerhaftung nicht. Die Träger einer Sparkasse haften nur für die Erfüllung sämtlicher zum 18. Juli 2005 bestehenden Verbindlichkeiten der Sparkasse. Für solche Verbindlichkeiten, die bis zum 18. Juli 2001 vereinbart waren, gilt dies zeitlich unbegrenzt, für danach bis zum 18. Juli 2005 vereinbarte Verbindlichkeiten nur, wenn deren Laufzeit nicht über den 31. Dezember 2015 hinausgeht.“

Gewährträgerhaftung bedeutet vereinfacht gesprochen: Ein Träger (z.B. eine Gemeinde oder ein Bundesland) muss für die Verbindlichkeiten einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (z.B. Sparkassen, Landesbanken) einstehen. Wenn also eine Sparkasse in die Pleite fährt, haften die Kommunen der regionalen oder lokalen Bank. Das galt der EU als Wettbewerbsverzerrung. Für den Bürger bedeutet das: Er haftet mit seiner Kommune für die Pleite.

Wegen des Einspruchs der EU zugunsten privater Banken sind allgemeine Anstaltslast und Gewährträgerhaftung seit Juli 2001 abgeschafft, da hat der Sparkassenverband Recht. Allerdings sind nach wie vor Ausnahmen möglich. Beide können im Bereich der sogenannten „öffentlichen Daseinsvorsorge“ weiter bestehen. Darauf wies bereits im April 2002 das Bundesfinanzministerium in zwei Schreiben (Geschäftszeichen E C 3 – F 2505-93/02 und E C 3 – F2505-104/02) hin.

Fazit: Zugunsten der übrigen bundesunmittelbaren, landesunmittelbaren und kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts besteht die Gewährträgerhaftung weiterhin unverändert im bisherigen Umfang, sofern sie Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge erfüllt, heißt es zu diesen beiden Regierungsschreiben in diversen Rechtsgutachten.

Die Gewährträgerhaftung bleibt bestehen

Denn diese Aufgaben unterliegen nicht dem Wettbewerb und wurden deshalb auch nicht von der „Brüsseler Konkordanz“ erfasst. Daher unterliegt eine Vielzahl von kommunalen Unternehmen und insbesondere die Kommunalunternehmen, weiterhin der Gewährträgerhaftung, die die Gläubiger schützt und die Kommunen sowie ihre Bürger heranzieht.

Diese Gewährträgerhaftung besteht also in diesen Ausnahmen weiterhin fort und wird aus dem EU-Grundsatzvertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Artikel 106, Absatz 2 hergeleitet: Anstaltslast und Gewährträgerhaftung können notwendig werden, wenn eine Einrichtung eine spezifische, satzungsgemäße Aufgabe der Daseinsvorsorge erfüllt (darunter fällt auch der Bereich Energieversorgung), sofern dies nicht den Wettbewerb unzulässig verzerrt. Auch das höchste europäische Gericht, der EuGH (EuGH, Rs. C-280/00, Slg. 203, S. I-7747, Rn. 83 f. -Altmark Trans) hat in einem Fall der Finanzierung einer kommunalen Nahverkehrsgesellschaft „Altmark Trans GmbH“ bestätigt, dass staatliche Maßnahmen nicht dem Beihilfetatbestand unterfallen, wenn sie lediglich die Kosten ausgleichen, die einem Unternehmen in Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen entstehen.

Selbst die EU-Kommission bestätigte mögliche Ausnahmen vom Wegfall der Gewährträgerhaftung („Staatliche Beihilfe Nr. E 10/2000 – Deutschland Anstaltslast und Gewährträgerhaftung“, Schreiben EU-Kommission 08.05.2001). Weitere juristische Arbeiten bestätigen dies (vgl. Winfried Kluth „Anstaltslast und Gewährträgerhaftung öffentlicher Finanzinstitute angesichts des gemeinschaftlichen Beihilfeverbots“; Ralf Martin Kanitz „Öffentliche Daseinsvorsorge und europäische Deregulierungspolitik“, WHI Paper 8/01, Humboldt-Universität Berlin; Nina-Kerstin Hochsteiner, Gewährträgerhaftung für Sparkassen und Staatsbanken – Gelten Bankdienstleistungen als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse?, Universität Graz).

Im Klartext: Zwar wurden diese Haftungsinstrumente im Zuge des EU-Beihilferechts ab 2001 eingeschränkt. Gleichzeitig existieren bis heute rechtlich unbestritten abgesicherte Ausnahmen für Einrichtungen der „öffentlichen Daseinsvorsorge“. Und genau deshalb wurden die Sparkassen in die Finanzierung eingebunden: Sie sollen den Schwarzen Peter „schlagendes Risiko“ an die Kommunen weiterreichen, wenn die riskanten Energiewende-Geschäfte schief gehen.

Die Brisanz wird nicht erkannt – noch nicht

Es stellt sich daher die Frage, warum diese juristischen Tatsachen beim Sparkassenverband Baden-Württemberg nicht in Betracht gezogen werden, der von einem Wegfall der Gewährträgerhaftung ausgeht.

Diese Selbsttäuschung mag der Grund sein, warum die politische Reaktion auf den Milliardenverlust bislang so ruhig ausfiel. Ein Sprecher des grünen Finanzministers Danyal Bayaz sprach von einer „verantwortungsvollen Entscheidung zur Begrenzung weiterer Risiken“.

Schön. Aber was ist mit den bereits eingegangenen Risiken, die nun mit 1,2 Milliarden zu Buche schlagen? Bayaz sitzt selbst im Aufsichtsrat der EnBW. Seine Rolle ist zentral, weil er an der Entscheidung über den Windpark beteiligt war und den juristischen Spielraum nutzte, der in der öffentlichen Debatte kaum bekannt ist: eben die Frage der Gewährträgerhaftung.

Bayaz dürfte die treibende Kraft sein, grüne Lieblingsprojekte wie Windräder durchzudrücken und sich selbst möglichst aus der Verantwortung zu ziehen, wenn es schiefgeht. Denn politisch wurde das Risiko damit nicht eliminiert, sondern sozialisiert.

Der Verlust von 1,2 Milliarden Euro liegt bilanziell bei EnBW, die dies aufgrund ihrer wirtschaftlichen Ausstattung wegsteckt und entsprechend einen geringeren Jahres-Gewinn ausweisen kann – was ihre Anteilseigner unmittelbar in einer reduzierten Gewinnausschüttung spüren. 60 Prozent ihres Jahresgewinns will die EnBW an ihre Aktionäre ausschütten; und 47 Prozent der Anteile hält das Land Baden-Württemberg.

Insgesamt halten öffentliche und kommunale Aktionäre nahezu 98 Prozent der EnBW-Anteile – primär über Landes-, Zweckverbände und kommunale Vereinigungen.

Wer auch immer der Nachfolger von Danyal Bayaz nach der Landtagswahl vom kommenden März wird – aus der Schatulle der EnBW wird weniger Geld fließen. Und schon hier sind viele kommunale Unternehmen ebenso hart betroffen, die die kommende Ebbe in ihren Kassen spüren werden.

Doch die dahinterliegende Logik der Risikoverteilung reicht noch weiter in den öffentlichen Raum hinein.

Im Stuttgarter Landtag mehren sich daher kritische Stimmen. Die FDP verlangt Aufklärung, ob der Offshore-Ausfall absehbar war, als frisches Kapital eingesammelt wurde. Die AfD kündigt einen Untersuchungsausschuss an. Auch die CDU steht unter Druck, da sie über kommunale Beteiligungen tief in die EnBW-Struktur eingebunden ist und die politisierte Unternehmensführung lange mitgetragen hat.

Der EnBW-Milliardenverlust ist damit kein isolierter Betriebsunfall. Er ist ein Belastungstest für ein energiepolitisches System, das Risiken formal auslagert, faktisch aber kollektiviert. Doch das Modell, auf dem es beruht, wirkt weiter – bis in kommunale Haushalte, Sparkassenbilanzen und kirchliche Vermögensverwaltungen hinein.

Am Ende verlieren die Kommunen

Wenn es gut läuft, gewinnen sie. Wenn es schlecht läuft, bluten sie. Dann fehlt das Geld für Schwimmbäder, Schulen, Krankenhäuser und andere kommunale Aufgaben, die die Bürger unmittelbar spüren.

Früher oder später schlagen die Risiken durch – auf die Kommunen und auch auf Sparkassen, die direkt oder indirekt über vielerlei Verflechtungen beteiligt sind. Nur einer gewinnt immer: Die Projektierer.

Denn sie tragen keinen Verlust, sondern stellen fette Rechnungen für Planung und Vorbereitung – die wesentlich zu eben jenen 1,2 Milliarden Verlust beitragen, der jetzt anfällt. Bislang bestanden ja lediglich Projektierungskosten.

Der Verlust für die kommunale Familie wiegt umso schwerer, als dass genügend Warnungen vorlagen. Eine schottische Zeitung schrieb damals zugespitzt „Die Queen knackt den Jackpot“, als das EnBW-Milliardenabenteuer ruchbar wurde, von dem berichtet wird, dass es intern unter dem Namen „Elisabeth“ geführt wurde.

Ein Milliardenbetrag sollte für zwei gigantische Windparks in der Irischen See an den britischen Crown Estate fließen, eine Art öffentliche Stiftung unter staatlicher Verwaltung.

Damit wollte der damalige EnBW-Vorstandschef Frank Mastiaux Konkurrenten überbieten und jubelte über den Erfolg im „harten internationalen Bieterumfeld“. Warnungen wurden nicht gehört oder genauer: nicht beachtet. Auch nicht von den Kontrollgremien mit verantwortlichen Politikern an Bord.

Das könnte teuer werden für den schwäbischen Steuerzahler und alle direkt oder indirekt Beteiligten. Und Danyal Bayaz ist fein raus. Er kann sich als Energie-Wender feiern lassen – die Kommunen tragen die Verluste, und die meist mit dem grünen Apparat eng verflochtenen „Projektierer“ genießen ihre Früchte vom Baum der Kommunen.

Die Sparkassen sind vordergründig fein heraus, denn direkt halten sie keine nennenswerte Anteile an der EnBW. Und doch kommen sie wieder ins Spiel – über ihre mittelbar gehaltenen 24,95 Prozent an der TransnetBW GmbH, und mit den Unwägbarkeiten, die durch den möglichen Wegfall der Subventionen und sonstiger Vergünstigungen für Windparks verbunden sind. Grüne Energien sind längst keine unbeschränkte Möglichkeit mehr, mit Hilfe von Subventionen Gewinne einzufahren sondern werden in der ganzen Breite von Stromerzeugung bis Stromtransport deutlich riskanter. Das betrifft alle involvierten Unternehmen.

Würde demnächst der Mehrheits-Mutter EnBW Kapital fehlen, weil noch mehr Abschreibungen notwendig werden, wird die TransnetBW mitgezogen. Überdies erzwingt der Umbau der Netzinfrastruktur erhebliche Milliardeninvestitionen, die bislang von den Stromkunden klaglos getragen wurden.

Aber das anrollende Desaster der Energiewende setzt das komplizierte, schwer durchschaubare Konstrukt der grünen Energiewirtschaft in Baden-Württemberg unter Druck; auch die Banken und letztlich Kommunen, die dafür geradestehen müssen. Die fetten Abkassier-Jahre sind vorbei. Den grünen Sozialismus halten bekanntlich weder Ochs noch Esel auf. Aber die Bruchbude wird früher oder später einstürzen.

Dann wird sich Danyal Bayaz längst vom kargen Acker gemacht haben, und Sparkassen könnten lernen, dass Gewährträgerhaftung leider weiter existiert. Auch wenn sie zunächst meinten, klug und im Konsens mit der politischen Spitze des Landes investiert zu haben: Sie sind mitgefangen im Energienetz der Grünen, das letztlich nur von Subventionen lebt.

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Kommentare ( 23 )

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23 Comments
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1 Stunde her

Ergänzender guter Kommentar:

´Oliver Stock: EnBW-Milliarden in den Wind gesetzt´
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-6-februar-2026

HansKarl70
1 Stunde her

Das sind die Leute die glauben aus 1+1=3 machen zu können und der verschlafene Wähler weigert sich einfach die Realität zu sehen.

SvenFischer
1 Stunde her

Es gibt nur einen einzigen Windpark der ohne Subventionen auskommt. Seit über 25 Jahren wird auf Kosten der Kunden subventioniert und viele stecken sich das Geld ein, Netzentgelte, Co2Gaga, Bevoratung usw.. Wieso muss angeblich funktionierde Technik, die kostenneutral sein oder sogar Gewinne ohne Subventionen produzieren soll , dann für mindestens 45 Jahre, 2000-2045, unterstützt werden. Was funktioniert, setzt sich von alleine durch. Kenne zumindest keine Subventionen für Klimaanlagen und die funktionen sogar mit PV, weil im Sommer genung Sonne scheint. Und grüner Wasserstoff ist die größte Luftnummer und unbezahlbar. Aus 4kw mach 1kw, Supereffizient.

Michael Palusch
1 Stunde her

„Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG musste rund 1,2 Milliarden Euro abschreiben“
Verstehe ich nicht?!
Also nach der Fernsehwerbung von EnBW läuft das Geschäft dank der „Erneuerbaren“ prächtig!

(https://m.youtube.com/watch?v=MWOBQVdTgt8)

bernstedter
1 Stunde her

Die FDP hätte in der Regierung mitgemacht, die CDU macht eh mit.
Nur die Rechten sind glaubhaft das sie das Volksvermögen nicht so leichtsinnig verschwendet hätten!

Logiker
1 Stunde her

Alles, was mit dieser sogenannten Energiewende zusammenhängt, hätte von der „neuen“ Regierung schon vor fast einem Jahr rückgängig gemacht werden können und müssen. Und was ist passiert? Nichts ! Wollen wir zusammen noch ein Beispiel machen? Rente, Wohnungsmarkt, Einwanderung in die Sozialsysteme vielleicht? Oder gar Bildung oder Gesundheitswesen? Wie – mit Verlaub – blöd muss man sein, das alles nicht zu sehen. Und stets und ständig Mißstände nur aufzuzählen, aber die Leser nicht über die Hintergründe, Zusammenhänge und Absichten aufzuklären – nicht den großen Bogen zu schlagen, sondern sich im provinziellen Kleinklein zu verlieren. Tut mir leid, ich versteh’s nicht……… Mehr

Last edited 1 Stunde her by Logiker
Franz Grossmann
1 Stunde her

Ein sehr guter Beitrag von Holger Douglas über die mafiosen Machenschaften der grünen Landesregierung in Baden-Württemberg. Die Energieversorgung in Baden-Württemberg ist mehr oder weniger komplett in öffentlicher Hand, speziell die EnBW mit ihrem Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW. Kretschmann und seine grünen Hiwis haben über die EnBW, die auch noch am GKM in Mannheim beteiligt ist, die Energieversorgung mit ihren grünen Wahnvorstellungen zerstört. Am 8. März wird in BW gewählt. Den Umfragen nach gibt es jetzt eine schwarz-grüne Landesregierung. Es wird sich nichts ändern. Die Schwaben haben es leider noch nicht begriffen.

Klaus D
1 Stunde her

Offshore-Wind ist unter Marktbedingungen nicht wirtschaftlich….und wie kann es dann sein das die stromkonzerne mrd an gewinn (übergewinne!) machen. Das würde ja bedeuten das deren gewinne überwiegend auf den subventionen basieren – logisch. Energiewende….ein ganz großes problem ist das hier viele mit dran verdienen wollen bzw man großzügig ist weil hohe subventionen fließen siehe zb pachtzahlungen für das land/wasser wo die windräder drauf stehen. Stell dir vor du bist bauer und hast eigenes land und dann baut da wer 10 windräder drauf – dann bist du bist millionär*. Und an den windparks Mona und Morgan verdient auch das englische königshaus… Mehr

hansgunther
1 Stunde her

Na, geht doch. Man kann das Desaster nicht nur an der Ladenkasse und den Energiekosten der Industrie und der Haushalte sehen, nein, man sieht es landauf, landab, wenn die horrenden Verluste plötzlich bilanziert werden. Das Schwarz/Rot/Grüne Energiedesaster der bösartigen Träumer in die Realität bringen. Jetzt gehören die Protagonisten und Organisatoren auf die Bank, um Rechenschaft abzulegen und Verantwortung zu übernehmen. Notfalls eine Zeit hinter Gitter zu verbringen, was der Wahrheit und Gerechtigkeit etwas mehr Raum geben kann, sei’s die Überflieger wieder auf den rauen Boden der Wirklichkeit zu bringen. Wer so weit gegangen ist, von dem kann man getrost kaum… Mehr

bernstedter
1 Stunde her
Antworten an  hansgunther

Hoffen wir das es finanziell am stärksten CDU Wähler trifft! Die sind auch das größte Problem bei den Wahlen.

MeHere
2 Stunden her

Grundsätzlich haften immer die CHEFS; darum gibt es Chefs .. sie tragen das Risiko und die Entscheidungen.
War Finanzminister Bayaz nicht der Typ, der Michael Ballweg 2 Jahre lang hat einsperren lassen ? Offenbar macht man das in Bananenrepubliken gerne mit politischen Gegnern – sind wir jetzt hier auf diesem Niveau ?
Dann passen Milliarden verpokerte EUROnen auch gut ins Bild.
Politikerhaft JETZT – auch rückwirkend !!!!!!!
Am besten gleich ein paar Verhaftungen ON TOP ! 🙂