Öffentlich-Rechtliche wollen beim Verfassungsgericht höhere Zwangsbeiträge einklagen

Die KEF hat überraschend ihre Empfehlung für eine Beitragserhöhung angepasst, und zwar nach unten. Das gefällt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht. Er zieht nun vor das Bundesverfassungsgericht, nicht zum ersten Mal. Wird „Karlsruhe“ wieder an der Seite von ARD/ZDF/DLF stehen? Oder wird sich das Gericht vom Leipziger Urteil vom Oktober 2025 beeinflussen lassen.

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Es ist ein Ärgernis ohne Ende: Die „Öffentlich-Rechtlichen“ kassieren jedes Jahr rund bzw. fast 9 Milliarden Zwangsgebühren (2024: 8,74 Milliarden 2023: 9 Milliarden Euro). Die „Gegenleistung“ ist oft genug miserabel: seichte Unterhaltungen, Wiederholungen noch und nöcher, einseitige politische, oft genug linksschiefe Berichterstattungen und ebensolche Talkshow-Besetzungen usw. Selbst aber macht man sich die Taschen voll: obszöne Intendanten- und Direktorengehälter, ebensolche sechsstellige Gagen für Talkshow-„Ladies“ und Pseudo-Satiriker usw. Nun gehen die ÖRR wieder einmal nach „Karlsruhe“, weil sie ihren Kragen offenbar nicht vollkriegen.

Das war geschehen: Die mit 16 Vertretern der 16 deutschen Ländern besetzte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat überraschend ihre Beitragsempfehlung reduziert. Wie unter anderem „Medieninsider“ berichtet, legt die KEF den 16 zuständigen Landesparlamenten nun eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 um 28 Cent von monatlich 18,36 auf 18,64 Euro Zwangsgebühr nahe. Bisher hatte die KEF eine Erhöhung auf 18,94 Euro empfohlen.

Sie kriegen den Kragen nicht voll:
Öffentlich-Rechtliche marschieren für Erhöhung der Zwangsgebühren nach Karlsruhe
Da aber nicht alle 16 deutschen Länder zugestimmt haben, konnte bislang keine Erhöhung erfolgen. Mit ihrer aktuellen Empfehlung will die KEF berücksichtigen, dass es zu Mehreinnahmen kam, weil mehr Haushalte (zuletzt ca. 40 Millionen) den Rundfunkbeitrag zahlten. Außerdem, so die KEF, hätten die Anstalten weniger ausgegeben als erwartet, unter anderem wegen der unklaren Lage rund um den Rundfunkbeitrag.

Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand, wird der geschröpfte und indoktrinierte Zwangsgebührenzahler ob des Gangs der ÖRR nach Karlsruhe jetzt denken. Dann das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat schon einmal ein recht eigenwilliges Urteil „im Namen des Volkes“ (!), aber nicht im Interesse des Volkes abgesetzt. Das war am 20. Juli 2021. Der Erste Senat des BVerG hatte sich darüber hinweggesetzt, dass trotz notwendiger Einstimmigkeit der 16 deutschen Länder sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung der Zwangsabgabe um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro ab 1. Januar 2021 quergelegt hatte. Die Beschwerdeführer ARD/ZDF/DLF hatten eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG behauptet, weil durch das Unterlassen der Zustimmung ihr grundrechtlicher Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung nicht erfüllt werde. Und sie hatten damit Erfolg, die acht Richter des Ersten Senats gaben ihnen Recht. 

Es wird jedenfalls erneut spannend. Wird „Karlsruhe“ wieder urteilen wie schon 2021 und sich über die aktuelle, gekürzte KEF-Empfehlung hinwegsetzen, sodass es statt eines Monatsbetrages von zukünftig 18,64 dann doch ein Monatsbeitrag von 18,94 wird? Im letzteren Fall bekämen die ÖRR nicht rund 135 Millionen, sondern 280 Millionen pro Jahr mehr.

Oder aber „Karlsruhe“ lässt sich vom jüngsten Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Oktober 2025 beeinflussen. Die Leipziger Richter hatten ein Verfahren am 15. Oktober 2025 anlässlich der Klage einer Bürgerin zurück an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen. Die Klägerin hatte den Rundfunkbeitrag von sich aus reduziert und geltend gemacht, ihr stehe ein Leistungsverweigerungsrecht zu, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein vielfältiges und ausgewogenes Programm biete. Die Leipziger Richter schrieben dazu unter anderem:

„Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.“

Damit stellten die Richter gleichzeitig fest: Das reine Angebot an Sendungen und Kanälen des ÖRR genügt nicht – die Sender müssen auch Vielfalt bieten.

Wie auch immer: ARD/ZDF/DLD sollten erst einmal in sich gehen und abspecken. Hier gibt es viel Potenzial. Die Politik ist zugleich gefordert, die Zahl der Sender und Programme einzudampfen. Es braucht keine neun ARD-Landesanstalten. Und es braucht keine 21 öffentlich-rechtlichen TV-Programme und 69 Radio-Programme. Allein hier liegen Einsparpotenziale von zwei bis drei Milliarden pro Jahr brach. Wenn man denn nicht nach dem Vorbild anderer Länder ganz auf Zwangsgebühren verzichten möchte.

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Kommentare ( 47 )

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Talleyrand
1 Tag her

Ich schlage einen Deal vor. Wir zahlen etwas mehr für den Medienzirkus und schaffen dafür das BVG ab.

tiptoppinguin
1 Tag her
Antworten an  Talleyrand

Ich schlage vor, wir bitten Donald Trump nach Ablauf seiner Präsidentschaft um Making Germany Great Again – schlechter als seine drei Vorgänger kann er es auch nicht machen. Lieber wäre mir für Deutschland aber Alice.

Deutscher
23 Stunden her
Antworten an  Talleyrand

Und ich schlage vor, wir zahlen dem ÖRR freiwillig mehr, je weniger er sendet.

Nibelung
23 Stunden her

Mehr als 9% gehen über die monatlichen Zwangsgebühren für deren Pensionsverflichtungen drauf und da der Staat das nicht tragen will oder kann, wird er auch von diesen Gebühren nicht abrücken, mal ganz von dem abgesehen, daß dann auch die Werbetrommel für die Regierenden entfallen würde, wenn sie sich freihändig finanzieren müßten um zum Schluß bankrott zu gehen, weil sie ihre Kosten nicht mehr decken könnten. So wird zunächst das ÖRR-Elend bleiben bis sich die politische Konkurrenz dieses Problems annimmt und die Bürger vom Zahlungsdiktat befreit, was eine Unverschämtheit darstellt und mit technischen Mitteln schon längs zu lösen wäre, wenn man… Mehr

K.Behrens
1 Tag her

Weiohwei, kosten eigentlich irgendwelche Produktionen aus deutscher Hand noch Gebühren? Mal so alles quer geschaltet, weihnachtliche Märchenstunde aus den 70er Jahren mit heute greisen alten Schauspielern? Aber der Hammer läuft auf Arte. Petra Lehmann als Begründerin der friedensbeweinten Gründerin der Grünen, einschließlich der Einspieler ihrer tatsächlichen Familie. Schon zu der Zeit konnten „no-name-Girls“ offensichtlich die Massen begeistern. Die Schauspielerin Anette Frier verkörperte diesen zerrissenen Frauentyp brillant als autistische Persönlichkeit. Heute ist es eine Neubauer oder Greta mit eiskalter glatter Mimik und toten Augen, denen Massen bedingslos folgen. Und jetzt möchte ich als Frau wissen, warum junge Frauen alle in schwarz… Mehr

H. Priess
1 Tag her

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.“ Verstehe ich nicht. Die Meinungsmäßige Vielfalt ist bei den öffentlich Verächtlichen Programm. Alle Queere, Flintas, Terfs und alle die zu irgendeiner geschlechtlichen Minderheit gehören oder einfach nur pervers sind, bekommen Sendezeit ohne Ende. Ob beim Tatort, bei tttt, in den Nachrichten von den Talgschauen ganz zu Schweigen. Der Merz bekommt seine 100, natürlch vollkommen willkürlich ausgesuchte, „Gäste“ serviert die jeden halbwegs normal tickenden Menschen einen… Mehr

Logiker
1 Tag her

Die ARD z.B. beschäftigt ein Heer von Häschen-Drehbuchautorinnen und Regisseurinnen für Filme und Serien zur Vermittlung woker Inhalte, in denen z.B. bei „Die jungen Ärzte“ die Patienten nur Schwule, Veganer und Nicht-Weiße sind – mitten in Thüringen.
Die leben in einer eigenen Welt, die mit der Realität nichts zu tun hat.

Das ist das resultat von „irgendwas mit Medien“.

Last edited 1 Tag her by Logiker
Regina Lange
1 Tag her

Der ÖRR strotzt nur so vor Selbstbewußtsein! Die werden auch höhere Zwangsbeiträge durchsetzen! Rotgrüne Medien, Politiker und Justiz bilden eine Seilschaft die fest verknotet ist! In Deutschland ist man mit Demokratie und Meinungsfreiheit am Ende – durch die grünsozialistische Rose aus der Uckermark abgewickelt! Auf die Justiz zu hoffen ist zwecklos, die rettet die Demokratie nicht – im Gegenteil!

Micci
1 Tag her

Der Treppenwitz der Geschichte ist ja, dass man Lehren aus dem Dritten Reich ziehen und verhindern wollte, dass jemals wieder eine Regierung den Rundfunk als Propagandainstrument missbrauchen kann.

Meine Güte – ist DAS schiefgegangen!

taliscas
1 Tag her

Und das nach gestern Abend?

Sozia
1 Tag her

Jeder Cent ist zu viel für Leistungsverweigerung und politische Propaganda, der ÖR gehört einfach nur noch aufgelöst. Mehr Geld einklagen für etwas, neben dem ein Schwarzes Loch ausschaut wie ein Schöpfungsmoment. Was für ein wirklich schlechter Witz.

H. Priess
1 Tag her
Antworten an  Sozia

Das könnte man machen aber bedenken sie, welche Auswirkungen das auf den Arbeitsmark hätte. Wo sollen die ganzen Nichtskönner, Nichtsnutze, Nichtsleister denn in Lohn und Brot kommen. Stellen sie sich vor, die Regierung würde allen ihrer, fälschlicher Weise als NGOs bezeichneten, staatlichen Organisationen die Gelder streichen. Da kommen hunderttausende völlig verkrachte Existenzen auf das Arbeitsamt zu die niemand haben will. Das Bürgergeld würde durch die Decke gehen.

Paroline
1 Tag her

Als hätte es das leipziger Urteil 2025 gar nicht gegeben… der ÖRR denkt sich „die können uns sowieso nix!“ und macht genau so weiter, wie bisher. Es sollte doch geprüft werden, ob die Neutralität gegeben ist, oder nicht? Ich hoffe, dieser denkwürdige Abend fließt in die Beurteilung mit ein…

November Man
1 Tag her

Der ÖRR macht den Bürgern ein Angebot das sie nicht mal ablehnen können. Gezwungen werden dieses Angebot anzunehmen, ob sie wollen oder nicht, und müssen dafür auch noch Zwangsgebühren bezahlen. Das sind klar unlautere Methoden, ein unlauterer Zwangsvertrag der gegen die guten Sitten verstößt und einen fairen Wettbewerb beeinträchtigen. Ein „unlauterer Vertrag“ bezieht sich auf einen Vertragsschluss oder -inhalt, der durch unlautere Geschäftspraktiken gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zustande kam, wie Irreführung, Aggressivität, Nötigung, Drohung oder Täuschung, was zu rechtlichen Folgen wie Unterlassungsansprüchen, Schadensersatz oder der Nichtigkeit bestimmter Klauseln (z.B. Knebelverträge nach § 138 BGB) führen kann,… Mehr

P.Schoeffel
1 Tag her
Antworten an  November Man

Genau genommen ist das ein Vertrag zu Lasten Dritter. Und das ist nicht nur sittenwidrig, sondern eigentlich ausdrücklich verboten.