Ursula von der Leyen will, dass europäisches Recht jederzeit über dem deutschen Recht steht. Damit wäre das Grundgesetz abgeschafft - jedes Gesetz, jede Institution müsste dann Ansagen aus Brüssel gehorchen. Auch der Bundestag wäre dann überflüssig. Wer will wirklich eine Bürokraten-Herrschaft in Europa? Wo bleiben da Demokratie und Rechtstaat?
Es ist ein beispielloser Angriff auf die Meinungsfreiheit: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihr Geheimdienstchef Thomas Haldenwang (CDU) wollen künftig jeden verfolgen, der den Staat kritisiert, „Gefährdungspotenzial“ besitzt oder Einfluss. Damit wird schon Gedankenfreiheit eingeschränkt – Meinungs- und Handlungsfreiheit sowieso.
Wer dem Innenministerium hiernach auffällt, könnte sein Bankkonto verlieren, nicht mehr ins Ausland reisen dürfen, seinen Job verlieren.
Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns, diesen Angriff auf die liberale Demokratie zu verhindern.Dafür danken wir Ihnen.
Beim jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht es um komplizierte Fragen der Währungspolitik. Aber im Kern ist es ganz einfach: Muss der Bundestag machen, was EU-Behörden von ihm verlangen, auch wenn es gegen das Grundgesetz steht? Ursula von der Leyen will das eigenständige Recht und die Demokratie in Deutschland beerdigen und Brüssel unterordnen.
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Es halten sich hartnäckig Gerüchte, wonach das Grundgesetz schon 1990 abgeschafft wurde, als man den Geltungsbereich, der im Art. 23 geregelt war, durch eine schwer verständliche Formulierung ersetzte. Nichts genaues weiß man nicht, aber wenn man sich so anschaut, was in den letzten 30 Jahren so alles geschleift wurde (von der Meinungs- und Pressefreiheit, der Ehe, und den Schutz vor Diskriminierung), würde diese Möglichkeit zumindest die Verwirrung auflösen – den Zorn allerdings weiter anstacheln.
Thorsten
3 Jahre her
Es ist eher von „vorauseilenden Gehorsam“ des Bundestages auszugehen. Auch die DDR-Volkskammer war gefüllt mit gewählten* Volksvertretern.
*das Wahlrecht war halt etwas anders und schon dem „Fraktionszwang“ angepasst
Peter Gramm
3 Jahre her
grundsätzliches Problem besteht darin, dass Deutschland lediglich teilsouverän ist. Wir haben keinen Friedensvertrag. Besatzungsrecht gilt noch in weiten Teilen. Der Artikel 146 GG harrt immer noch der Erfüllung (Papier ist halt geduldig). Kleines Besispiel…Die Bundesregierung hat keinerlei Recht darauf von den Amerikanern über ihre Truppenbewegungen in Deutschland informiert zu werden. Die Amerikaner können dies tun, müssen es aber nicht. Auch der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag. Aauch kann die Bundesregierung von den Amerikanern nicht den Abzug ihrer Atomwaffen aus Deutschland verlangen. So weit geht unsere Souveränität leider nicht. So lange aber der Souverän (das Volk) sich gem. Artikel 146 GG… Mehr
Neumann
3 Jahre her
Sehr gute Diskussion. Mein naiver Glaube bez. Justiz war bisher, dass es Verträge und Rechtsvorschriften und das Grundgesetz gibt und Kläger in einer Sache davon ausgehen, dass ein Verstoss vorliegt. Dann entscheidet die Justiz nach Prüfung, ob die Klage berechtigt ist. Unsere „Qualitätsmedien“ prüfen jedoch nicht, ist ein Urteil berechtigt, sondern ist ein Urteil opportun. Wenn das Urteil der Bundesverfassungsgerichts einfach übergangen wird, frage ich mich, ob das Grundgesetz und deutsche Verfasungsorgane eine relevante Bedeutung für das deutsche Volk haben. Schon die Nonchalance, mit der sich Merkel sich über GG Artikel 16a hinweggesetzt hat, liessen bei mir Zweifel aufkommen, ob… Mehr
Steffen Jonda
3 Jahre her
Also wirklich… wenn die Alpenprawda und der Lügel von Verbrechern und Terroristen schreiben dann IST das so. Punkt, aus, fertig. Natürlich müssten die rechtsradikalen und faschistoiden Flachwelter von Tichy wieder mit bösen Fakten und Realitäten kommen. So geht das nicht weiter. Das Wahrheitsministerium hat doch berichtet dass Wahrheit Lüge sei, daher hat die großartige Vorsitzende von der Leyen, vulgo als Flintenuschi beschimpft, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit im Sinn. Ewig gestrige braungewendete Anti-Europäer, die böses im Sinn haben – sollten angemessen und maßvoll, gerecht (im moralischen Sinne) bestraft werden. Die Freiheit des Geldabflusses, ähm, ich meinte die… Mehr
fatherted
3 Jahre her
Grundgesetzt, Schengen-Verträge, internationale Abkommen, EZB-Richtlinien…alles nur „Empfehlungen“ wie es laufen sollte/könnte….wenn man davon abweicht…na und…ist dann halt „alternativlos“.
Alf
3 Jahre her
Aber wenn das Grundgesetz abgeschafft werden soll, was ist dann mit Art 20 Abs. 4 Grundgesetz? Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Hat die Kanzlerin nicht den Eid geleistet, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen. Hat vdL das Grundgesetz schon mal gelesen? Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine… Mehr
christin
3 Jahre her
Möglich, dass die Abschaffung des Grundgesetzes durch die EU in Deutschland gelingt, aber ich bin mir sicher, dass sich kein Staat in dieser Form seine Verfassung nehmen lässt. Die Kommissionspräsidentin steht mit der Realität auf Kriegsfuß. Eigentlich sollte man annehmen, dass sie soviel Wissen besitzt, zu erkennen, dass sie durch die Gnade Frankreichs auf dem Thron sitzt, aber auch der deutschen Kanzlerin ist das Wissen um ihre eigentliche Bedeutung abhanden gekommen. Solange sie mit gefülltem Geldbeutel durch die Welt zieht, ist sie, zumindest für unsere kleine deutsche Welt und deren Medien die mächtigste Frau der Welt.
Gruenauerin
3 Jahre her
Es IST in Teilen schon abgeschafft. Keiner in der Regierung schert sich mehr um das GG, sonst wäre Merkel schon längst Geschichte.
Konradin
3 Jahre her
Die Grundrechte sind heute auch Thema in der linken und regierungsnahen Sendung „Anne Will“. Titel „Corona-Einschränkungen – waren und sind die Grundrechtseingriffe verhältnismäßig?“ Gäste/Innen: Einmal mehr ein einseitig Potpourri linker und linksradikaler Figuren und Verschleierungspraktikanten mit viel Raum die aktuellen Demonstrationen und Demonstranten unisono lächerlich zu machen und zu skurilen, rechten Figuren und „Verschwörungstheoretikern“ darzustellen. Die hochjauchzende Revitalisierung der Schwedengrete nebst der organisierten und staatlich-medial geförderten FFF-Strukturen muss wohl noch ein paar Wochen auf sich warten bis der Coronawahn durch die regierungskonformen Medien in regierungsförderlicher, d.h. die Bürger einschläfernder und benebelnder, Manier ausgeschilchen ist. In und von der ARD nichts… Mehr
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Es halten sich hartnäckig Gerüchte, wonach das Grundgesetz schon 1990 abgeschafft wurde, als man den Geltungsbereich, der im Art. 23 geregelt war, durch eine schwer verständliche Formulierung ersetzte. Nichts genaues weiß man nicht, aber wenn man sich so anschaut, was in den letzten 30 Jahren so alles geschleift wurde (von der Meinungs- und Pressefreiheit, der Ehe, und den Schutz vor Diskriminierung), würde diese Möglichkeit zumindest die Verwirrung auflösen – den Zorn allerdings weiter anstacheln.
Es ist eher von „vorauseilenden Gehorsam“ des Bundestages auszugehen. Auch die DDR-Volkskammer war gefüllt mit gewählten* Volksvertretern.
*das Wahlrecht war halt etwas anders und schon dem „Fraktionszwang“ angepasst
grundsätzliches Problem besteht darin, dass Deutschland lediglich teilsouverän ist. Wir haben keinen Friedensvertrag. Besatzungsrecht gilt noch in weiten Teilen. Der Artikel 146 GG harrt immer noch der Erfüllung (Papier ist halt geduldig). Kleines Besispiel…Die Bundesregierung hat keinerlei Recht darauf von den Amerikanern über ihre Truppenbewegungen in Deutschland informiert zu werden. Die Amerikaner können dies tun, müssen es aber nicht. Auch der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag. Aauch kann die Bundesregierung von den Amerikanern nicht den Abzug ihrer Atomwaffen aus Deutschland verlangen. So weit geht unsere Souveränität leider nicht. So lange aber der Souverän (das Volk) sich gem. Artikel 146 GG… Mehr
Sehr gute Diskussion. Mein naiver Glaube bez. Justiz war bisher, dass es Verträge und Rechtsvorschriften und das Grundgesetz gibt und Kläger in einer Sache davon ausgehen, dass ein Verstoss vorliegt. Dann entscheidet die Justiz nach Prüfung, ob die Klage berechtigt ist. Unsere „Qualitätsmedien“ prüfen jedoch nicht, ist ein Urteil berechtigt, sondern ist ein Urteil opportun. Wenn das Urteil der Bundesverfassungsgerichts einfach übergangen wird, frage ich mich, ob das Grundgesetz und deutsche Verfasungsorgane eine relevante Bedeutung für das deutsche Volk haben. Schon die Nonchalance, mit der sich Merkel sich über GG Artikel 16a hinweggesetzt hat, liessen bei mir Zweifel aufkommen, ob… Mehr
Also wirklich… wenn die Alpenprawda und der Lügel von Verbrechern und Terroristen schreiben dann IST das so. Punkt, aus, fertig. Natürlich müssten die rechtsradikalen und faschistoiden Flachwelter von Tichy wieder mit bösen Fakten und Realitäten kommen. So geht das nicht weiter. Das Wahrheitsministerium hat doch berichtet dass Wahrheit Lüge sei, daher hat die großartige Vorsitzende von der Leyen, vulgo als Flintenuschi beschimpft, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit im Sinn. Ewig gestrige braungewendete Anti-Europäer, die böses im Sinn haben – sollten angemessen und maßvoll, gerecht (im moralischen Sinne) bestraft werden. Die Freiheit des Geldabflusses, ähm, ich meinte die… Mehr
Grundgesetzt, Schengen-Verträge, internationale Abkommen, EZB-Richtlinien…alles nur „Empfehlungen“ wie es laufen sollte/könnte….wenn man davon abweicht…na und…ist dann halt „alternativlos“.
Aber wenn das Grundgesetz abgeschafft werden soll, was ist dann mit Art 20 Abs. 4 Grundgesetz? Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Hat die Kanzlerin nicht den Eid geleistet, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen. Hat vdL das Grundgesetz schon mal gelesen? Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine… Mehr
Möglich, dass die Abschaffung des Grundgesetzes durch die EU in Deutschland gelingt, aber ich bin mir sicher, dass sich kein Staat in dieser Form seine Verfassung nehmen lässt. Die Kommissionspräsidentin steht mit der Realität auf Kriegsfuß. Eigentlich sollte man annehmen, dass sie soviel Wissen besitzt, zu erkennen, dass sie durch die Gnade Frankreichs auf dem Thron sitzt, aber auch der deutschen Kanzlerin ist das Wissen um ihre eigentliche Bedeutung abhanden gekommen. Solange sie mit gefülltem Geldbeutel durch die Welt zieht, ist sie, zumindest für unsere kleine deutsche Welt und deren Medien die mächtigste Frau der Welt.
Es IST in Teilen schon abgeschafft. Keiner in der Regierung schert sich mehr um das GG, sonst wäre Merkel schon längst Geschichte.
Die Grundrechte sind heute auch Thema in der linken und regierungsnahen Sendung „Anne Will“. Titel „Corona-Einschränkungen – waren und sind die Grundrechtseingriffe verhältnismäßig?“ Gäste/Innen: Einmal mehr ein einseitig Potpourri linker und linksradikaler Figuren und Verschleierungspraktikanten mit viel Raum die aktuellen Demonstrationen und Demonstranten unisono lächerlich zu machen und zu skurilen, rechten Figuren und „Verschwörungstheoretikern“ darzustellen. Die hochjauchzende Revitalisierung der Schwedengrete nebst der organisierten und staatlich-medial geförderten FFF-Strukturen muss wohl noch ein paar Wochen auf sich warten bis der Coronawahn durch die regierungskonformen Medien in regierungsförderlicher, d.h. die Bürger einschläfernder und benebelnder, Manier ausgeschilchen ist. In und von der ARD nichts… Mehr