Eine „Sondereinsatzgruppe“ aus fünf Landesmedienanstalten, tausende Euro Strafe für drei Artikel, die Aufforderung zur Totalüberprüfung des gesamten Archivs und bei Nichtbezahlung Zwangsgeld plus Ersatzhaft: Der Staat holt zum großen Schlag gegen ein einziges kritisches Online-Portal aus. Rechtsanwalt Dirk Schmitz erklärt, warum das der offene Versuch ist, unabhängigen Journalismus in Deutschland wirtschaftlich zu vernichten.
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt war offenbar überfordert. Ein einzelner Journalist, eine Webseite, ein paar kritische Artikel – und schon musste Verstärkung heran. Also gründete die „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK) kurzerhand eine Sondereinsatzgruppe „Prüfgruppe Wallasch“ aus gleich fünf Landesmedienanstalten.
Fünf Behörden, finanziert mit knapp 200 Millionen Euro Zwangsgebühren pro Jahr, gegen einen Mann. Alexander Wallasch hat in den letzten Jahren über 3.000 Artikel veröffentlicht – tief recherchiert, mit Quellen, oft unangenehm für die Mächtigen. Nun soll er 2.500 Euro Verwaltungsgebühr zahlen, weil drei (!) Artikel angeblich gegen die neue „Sorgfaltspflicht“ nach § 19 Medienstaatsvertrag verstoßen. Bei Weigerung drohen pro Artikel 500 Euro Zwangsgeld – und theoretisch sogar Haft.
Gleichzeitig wurde er aufgefordert, sämtliche Artikel seines Archivs selbst auf „Sorgfalt, Inhalt, Herkunft und Wahrheit“ zu prüfen. Rechnerisch könnte das ein Millionenschaden werden. Praktisch ist es ein Angebot, das man nicht ablehnen kann: Schweigen oder Pleite.
Während regierungsnahe Verleger wie Wolfram Weimer mit den Chefs derselben Landesmedienanstalten auf dem Dach des Kanzleramts Selfies machen und die nächste „Digitalabgabe“ vorbereiten, wird gegen den unabhängigen Kollegen Wallasch die moderne Variante der Reichsschrifttumskammer in Stellung gebracht.
RA Dirk Schmitz, der Wallasch juristisch vertritt, nennt das System beim Namen: „Eine moralisch verkommene Einrichtung eines deep state; missliebige Medien sollen schweigen.“ Die Klage ist eingereicht. Sie könnte bis Karlsruhe gehen – und über die Zukunft der Pressefreiheit in Deutschland entscheiden.
Gregor Leip fragt RA Dirk Schmitz:
Gregor Leip: Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat sich Verstärkung gegen Wallasch geholt. Was ist passiert?
Dirk Schmitz: Da ist eine „Sondereinsatzgruppe Wallasch“ gegründet worden, weil eine einzelne Landesmedienanstalt anscheinend nicht mit Bordmitteln in der Lage ist, ihr „Tagesgeschäft“ zu vollziehen. Nämlich zu prüfen, was man in welchem Umfang rechtlich angehen darf oder nicht.
Dafür benötigt die neue deutsche Generalzensurbehörde ZAK gleich fünf (!) Landesmedienanstalten, nämlich die Niedersächsische Landesmedienanstalt, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien, die Medienanstalt Hamburg – Schleswig-Holstein sowie die Medienanstalt Hessen. Das von den Zwangsrundfunkgebühren gemästete – pardon – parasitäre System hat für alle 14 Landesmedienanstalten eine zusätzliche Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) gegründet – auch gezielt zur Verfolgung kritischer Medienäußerungen.
Dürfen Sie denn?
Formell ja – denn der Staatsvertrag hat für den Bürokratiekrebs eine neue Aufgabe gesucht – und gefunden – die systematische Zensur kritischer Medien.
Wie erklärt man dem Leser grundsätzlich, was eine „Landesmedienanstalt“ überhaupt ist?
Diese Anstalten hatten ursprünglich eine andere Aufgabe. Die Zulassung und Kontrolle von privatem Hörfunk- und Fernsehen und ein bisschen Jugendschutz. Daraus hat das woke-föderale System der Landesgesetzgeber die Medienanstalten in eine funktionale Reichsschrifttumskammer transformiert.
Was heißt das konkret?
Die Bürger, also auch Sie, zahlen ihre Zwangsrundfunkgebühren. Nach dem Staatsvertrag werden hiervon rund 1,9 Prozent – also knapp 200 Millionen Euro jährlich – abgeführt an die Landeszensuranstalten. 14 Medienanstalten in Deutschland, die niemand braucht. Wir zahlen als Gebührenzahler für die Rundfunkfreiheit – tatsächlich für die Medienunterdrückung.
Jetzt haben diese Anstalten Alexander-Wallasch.de ins Visier genommen – mit gleich fünf Landesmedienanstalten. Was werfen Sie dem Portal vor?
Sie werfen ihm in der Sache vor, dass Artikel, die erschienen sind, nicht den Standards der Landesmedienanstalten – Überschrift § 19 Medienstaatsvertrag „Sorgfaltspflichten“ – entsprechen. Sie erklären, was „richtige Inhalte“ sind, was Sorgfalt ist. Und sie erklären zugleich, welche politischen Aussagen sie akzeptieren und welche nicht. Daraus konstruieren die Zensurbehörden ein umfassendes Prüfrecht aller Publikationen und aller Inhalte. Alexander-Wallasch.de arbeitet übersorgfältig, wenn ich die Medien zum Maßstab nehme, die wir „Qualitätsmedien“ nennen. Ich will gar nicht von diesem unseriösen Politclown Weimer und seiner Weimer Media Group reden, sondern von guten Medien. Wer mehrere tausend Artikel veröffentlicht, mag auch mal nachträglich sagen: Okay, hier lag ich mit diesem oder jenem Detail sachlich unrichtig. Das gehört zum Geschäft dazu. Aber Alexander-Wallasch.de steht hier kontinuierlich für eine hohe Genauigkeit und Recherchetiefe und für viele Belegquellen. Diese sesselfurzende Behörde maßt sich an, die gesamten journalistischen Internetmedien einschließlich aller älteren Artikel zu prüfen, zu zensieren und ggf. deren Löschung zu verlangen. Sie wollen aber das gesamte Netz auf „Sorgfalt, auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit prüfen.“ Big brother wäre neidisch.
Jetzt hat Alexander-Wallasch.de einen Bescheid bekommen. Und da ist von Verwaltungsgebühren von 2500 Euro die Rede. Es betrifft drei Artikel. Bei Verweigerung wurden pro Artikel weitere 500 Euro Zwangsgeld bereits angedroht. Bisher wurden erst fünf, letztlich drei Artikel kritisiert. Wallasch hat aber weit über 3000 Artikel auf seiner Seite. Am Ende könnte – rein theoretisch – ein Millionenschaden für ihn entstehen. Er wurde zur Überprüfung aller seiner Artikel aufgefordert.
Ein Millionenschaden sicherlich nicht. Aber ein Betrag, der dazu führt, dass jemand nachdenken muss, ob er die Publikation in dieser Form noch weiterführt oder wie Reitschuster ins Ausland abwandert. Das ist genau der Wunsch dieser Zensurtruppe.
Wenn Wallasch 3.000 Artikel veröffentlicht hat und schon für drei Artikel 2.500 Euro plus Zwangsgeld bezahlen soll, dann ist er rein rechnerisch bei über einer Million Euro, wenn jeder Artikel beanstandet wird. Wenn die Anstalten Wallasch jeden weiteren Tag zehn Artikel schicken, dann ist er noch in diesem Jahr ruiniert.
Nicht nur ruiniert. Das ist Manpower-mäßig nicht umzusetzen.
Und wenn Wallasch nicht bezahlt, wird mit einer Haftstrafe gedroht.
Nur theoretisch. Das ist die Pauschaldrohung, die wohl nicht stattfinden wird. Aber es geht darum, Produktionen wirtschaftlich zu vernichten, zum Schweigen zu bringen. Genau das ist das Ziel derer, die hier handeln.
Jetzt behaupten die Landesmedienanstalten im Bescheid an Wallasch, das alles sei auf Zuruf wegen „einer Impressumsbeschwerde“ erfolgt. Das hatte Wallasch dann korrigiert. Er hatte zunächst ein Postfach angegeben, um seine Familie vor linksextremen Übergriffen zu schützen. Dennoch ist verschriftlicht eine dauerhafte Überprüfung angeordnet worden.
Nun hatten Sie als Rechtsanwalt vor wenigen Wochen im Fall Weimer einen fehlenden Verantwortlichen im Impressum in einem von Weimers Schrottmedien moniert. Weimer hatte das deshalb unverzüglich eingefügt, aber bei Weimer wurde keine weitere Überprüfung angeordnet. Wie steht es da mit dem Gleichbehandlungsprinzip?
Es gibt in diesem politischen Sumpf kein Gleichbehandlungsprinzip. Die Landesmedienanstalten sind eine moralisch verkommene Einrichtung eines deep state; missliebige Medien sollen schweigen. Bezüglich des Urheber-Straftäters Weimer gebe es nichts Beobachtungswürdiges. Gehen Sie bitte weiter, meint die Landesmedienanstalt Bayern. Und mit wem trifft sich Weimer? Weimer lässt sich ablichten mit dem Chef dieser Landesmedienanstalt und der Chefin der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg, in der Weimer gestern noch Aufsichtsratsmitglied war. Das wirkt wie eine kriminelle Vereinigung gegen Demokratie und Meinungsfreiheit. Der Angriff von Trump gegen dieses miese System ist genau zutreffend.
Wenn Weimer auf dem Dach des Kanzleramts mit den führenden Landesmedienanstalten schon die Verteilung einer Digitalabgabe verhandelt, die man den US-Konzernen aber erst noch abpressen will, dann ist es schwer vorstellbar, dass dieser Verhandlungsdiener aus Bayern der Weimer Media Group einen Bescheid wegen Sorgfaltspflichtverletzungen – oder gar Betrügereien – schicken wird.
Die Digitalabgabe ist ein anderes Thema: Eine Bussi-Bussi-Gesellschaft bereitet die flächendeckende Subventionierung von Einrichtungen vor, denen Leser und Hörer abhandengekommen sind. Es geht darum, eine Digitalabgabe zu schaffen, um regierungsnahe Medien zu fördern, denen niemand mehr glaubt, weil sie staatstragenden Schrott produzieren. Gleichzeitig soll den Medien, die tatsächlich gelesen werden, die Zähne gezogen werden.
Schon Angela Merkel hatte das versucht, als sie private Zeitungen subventionieren wollte.
Es geht darum, Subventionen abzugreifen, die immer exakt so definiert werden, dass sie nur Einrichtungen erhalten, die zum Establishment gehören.
Medien können sich von allem diesem Druck der Landesmedienanstalten befreien, indem sie Mitglied beim Presserat werden. Was passiert denn da?
Der Presserat vertritt nur genehme Medien. Anderen – wie Wallasch – wird die Mitgliedschaft ohne Begründung verweigert. Auch die Begründung der Verweigerung. Das perverse Prinzip: Mitglieder können nur gerügt werden, Nichtmitglieder bekommen Bußgelder, Verbotsbescheide. Das ist verfassungswidrig.
Im Presserat sitzen die Etablierten, die großen Medien, die immer mehr unter Druck kommen von alternativen, neuen, besseren Medien. Und die bestätigen sich gegenseitig wie gut sie sind, Privilegierung für jene, die drin sind. Der Ausschluss aus dem Schriftstellerverband der DDR bedeutete früher ein faktisches Publikationsverbot und erschwerte das Leben der Betroffenen enorm, wie z.B. bei Stefan Heym. Das ist das erklärte Ziel.
Nun hat der Medienstaatsvertrag dem Presserat besondere Rechte zugebilligt.
Laut Medienstaatsvertrag dürfen die Landesmedienanstalten bei Online-Portalen nur dann aktiv werden, wenn diese kein Mitglied des Presserats sind. Der Presserat wirbt auf seiner Webseite aggressiv um die Teilnahme von Portalen an diesem Presserat. Wer teilnimmt, muss Gebühren bezahlen. Aber nicht jeder darf dann teilnehmen.
Der Presserat wird von den Etablierten mit Bundeszuschuss finanziert. Und er wird legitimiert mit dem Medienstaatsvertrag, indem man definiert, seine Mitglieder unterliegen der Zensurausnahme. Um zu berichten, muss man Mitglied der Reichsschrifttumskammer sein. Wer Mitglied der Reichsschrifttumskammer wird, entscheidet die Reichsschrifttumskammer, also der Presserat. Berufsausübung außerhalb der Kammern war bis 1945 nicht erlaubt; Ablehnung der Aufnahme bedeutete Berufsverbot.
Aber ist der Nazi-Vergleich nicht zu hochgegriffen?
Ein Nazi-Vergleich ist immer zu hoch gegriffen. Es geht nicht darum, heute Handelnde mit Goebbels gleichzusetzen, sondern auf Mechanismen hinzuweisen, die schon die Nazis und die DDR genutzt haben, zwischen privat, halbprivat, verkammert und staatlich Andersdenkende zu vernichten.
Jetzt haben Sie und Herr Wallasch Klage eingereicht. Was erhofft man sich?
Ich halte das für einen Fall, der bis zum Bundesverfassungsgericht laufen wird, wenn die Verwaltungsgerichte das vorher nicht abschmettern. Die Fragestellung ist, in welchem Umfang Landesmedienanstalten berechtigt sind, eine flächendeckende tiefe Kontrolle von privaten Medien – zukünftig mit KI – vorzunehmen.
In der Vergangenheit haben da ein paar verkaterte Beamte gesessen. Die haben auf einzelne Papierbeschwerden reagiert. Mit der KIVI-KI, die diesen Medienanstalten zwischenzeitlich zur Verfügung steht, und der Manpower, die sie haben – allein in Bayern knapp 100 Zensurleute, schaffen sich Beamte systematisch neue Felder: Politische Flächenzensur.
Die Landesmedienanstalten sorgen jetzt in Zusammenarbeit mit Wolfram Weimer dafür, dass sie über die Digitalabgabe noch größere Töpfe zur Verfügung haben, die sie dann nach Gutsherrenart verteilen wollen. Sie nennen es „Demokratieabgabe“. Belohnt wird Regierungsschrott.
Was man mit einem großen Topf macht, kennen wir von der Bundesregierung. Genehme NGO werden bezahlt, welche die Details im Sinne von „trusted flaggers“ übernehmen – Drecksarbeit im Sinne von bestellten Beschwerden bei Landesmedienanstalten über freie Journalisten. Es ist eine neue Blockwart-Strategie auf Internet 2.0.
Was kann denn von Herrn Wallasch überhaupt zu befürchten sein?
Was von Herrn Wallasch zu befürchten ist: dass er nicht zu steuern ist, dass seine Kollegen nicht gesteuert sind, dass sie, wie Rudolf Augstein mal gesagt hat, schreiben, was ist. Das heißt, eine Nachricht zu sehen, zu recherchieren. Und wenn das Ergebnis für die Regierung negativ ist, darüber besonders engagiert zu schreiben. Früher hieß das: Investigativ. Wenn Sie überlegen: Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen mit Nebeneinnahmen elf Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Rundfunk ist zu einer politischen Parasitenveranstaltung mutiert. Er deckt nichts auf Regierungsseite auf, bestenfalls auf Seiten der Regierungskritiker. Das heißt, wir haben eine riesige öffentlich-rechtliche Einrichtung, auf die man zu DDR-Zeiten stolz gewesen wäre.
Nun arbeitet Wallasch investigativ. Aber es ist doch überwiegend eine Meinungsseite. Macht das einen Unterschied?
Meinung und Tatsache lassen sich nicht trennen. Ich kann eine Meinung haben, aber jede Meinung, die ich als ordentlicher Journalist veröffentliche, basiert auf einer recherchierten Tatsachenbasis.
Wie mutig müssen denn diese Zwischeninstanzen sein, dass es nicht bis ganz nach oben gehen muss?
Wenn es mutig ist, einfach nur das geltendes Verwaltungs- und Verfassungsrecht, also auch Meinungsfreiheitsrechte ordnungsgemäß anzuwenden, kann es gar kein anderes Urteil geben als der Klage stattzugeben und den Bescheid der Landesmedienanstalt aufzuheben. Ich weiß nicht, wie regierungsnah die Verwaltungsgerichte in Niedersachsen sind.
Danke für das Gespräch!
Dieser Beitrag ist zuerst bei Alexander Wallasch erschienen.

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Wieso ist der Nazi-Vergleich zu hoch gegriffen? Es sind faschistoide Strukturen, die am Werke sind!
Gibt es Adressen, Email-Adressen, Kontaktformulare und Telefonnummern der Sondereinsatzgruppe?
Es ist doch genau das, was Präsident Trump und und Vizpräsident Vance gesagt haben. Es ist genau dieser Versuch der Einschränkung der Freiheit von Wort und Rede. Es ist dieses totalitäre Gebaren, um Andersdenkende oder Menschen mit Vernunft zum Schweigen zu bringen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es mit der Meinungsäußerungsfreiheit nicht weit her ist, wenn die geäußerte Meinung nicht linksgrünwoke Narrative bedient. Dann wird man schon mal von einem Kollegen denunziert und von einem systemtreuen Richter zu einer Geldstrafe verknackt.
So bedauerlich es sein mag, doch aufrechte Bürger im Sinne des zur Pharce verkommenen Grundgesetzes sollten nicht überrascht sein, wenn der politische Gesinnungsstaates die Staatsgewalt in seinem Sinne einsetzt.
Reinhard Tristan Eugen Heydrich würde hierzu anmerken … nein, das geht doch zu weit …