Schattenseiten der Migration: Das schwierige Thema „Ausbürgerung“

Die erste Stufe ist vermint, die zweite vermint und verstrahlt, und die dritte ist absolut verbotenes Land. Hier ist das Denkverbot ähnlich stark wie in China eine Fundmentalkritik an der kommunistischen Partei. Arbeiten wir uns Schritt für Schritt durch das toxische Gelände.

picture alliance/KEYSTONE | GEORGIOS KEFALAS

Es ist immer schlecht, wenn Straftaten für Täter eher folgenlos, hingegen für Opfer folgenschwer sind. Besteht ein ausgeprägtes Missverhältnis, werden Straftaten strukturell begünstigt. Solange bei dauerhaften oder schwerwiegenden Regelverstößen die Konsequenzen für die Gesellschaft gravierend, für den Verursacher aber überschaubar sind, wird sich nicht viel ändern.

Deswegen müssen zwei Dinge geschehen: der Integrationsdruck gesteigert und der Preis für ein schwerwiegendes Integrationsversagen erhöht werden. Der Entzug der Aufenthaltsbewilligung ist ein wichtiges Korrektiv für Personen mit Migrationshintergrund, die ein schwerwiegendes Fehlverhalten zeigen. Man sollte hier auch nicht die Signalwirkung unterschätzen. Es ist das Signal, dass wir uns nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Umgekehrt ist es ein Signal in die falsche Richtung, wenn jemand, egal wie schwer er gegen die Regeln verstößt, sicher sein kann, seine Aufenthaltsbewilligung zu behalten. Man kann Fehler machen. Man kann aus einer zu gutmütigen oder naiven Haltung die falschen Leute ins Land lassen. Fatal ist aber die Kombination, sich dann gleichzeitig die Korrekturmöglichkeiten für diesen Fehler aus der Hand nehmen zu lassen. Ich halte den Entzug der Staatsbürgerschaft daher unter bestimmten Bedingungen als Ultima Ratio für eine sinnvolle Maßnahme. (…)

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Einbürgerungen sind eine sinnvolle Integrationsmaßnahme. Es ist aber falsch, Einbürgerungen zu erleichtern, ohne gleichzeitig Sicherungsmaßnahmen bei schwerem Integrationsversagen einzubauen. Es geht also nicht um ein Entweder-Oder, sondern um ein Gleichgewicht und damit um eine Frage der gesellschaftlichen Balance. Man sollte eine Einbürgerung nicht als etwas Absolutes verstehen, das unumkehrbar ist, sondern als einen Vertrauensvorschuss, der durch den weiteren Lebensweg eingelöst werden muss. (…)

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Manche sagen, es wäre eine psychologische Belastung für die Eingebürgerten, wenn die Gefahr besteht, dass sie den Pass wieder verlieren könnten. Welch ein merkwürdiger Gedanke. Der Eingebürgerte sollte doch die minimale Zuversicht aufbringen, in Zukunft nicht allerschwerste Straftaten zu begehen und das neue Heimatland nicht schwer zu schädigen. Jemand fühlt sich also psychisch belastet, weil er unsicher ist, ob er dieser minimalen Anforderung in Zukunft gerecht werden kann? Da würde ich sagen: Er sollte die Finger von der Einbürgerung lassen.

Personen, die schwer gegen die Regeln und Gesetze des neuen Heimatlandes verstoßen, sollten damit rechnen, dass die neue Staatsbürgerschaft unter Umständen wieder verloren gehen kann und dass somit kein absoluter Schutz davor besteht, das Land wieder verlassen zu müssen. Im Hinblick auf solch schwerwiegende Gründe und die hohen Hürden ist auch ein sehr langfristiger Vorbehalt von Einbürgerungen alles andere als ein radikaler Gedanke, sondern eigentlich eine Selbstverständlichkeit. (…)

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Ausbürgerungen bei Personen ohne anderen Pass

Bislang ist es im deutschsprachigen Raum tabu, die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn es sich nicht um einen Doppelbürger handelt. Denn wer nur einen Pass besitzt, dem droht beim Passentzug die Staatenlosigkeit.

Aus meiner Sicht sollte eine drohende Staatenlosigkeit in Abhängigkeit von der Schwere des Fehlverhaltens nicht dazu führen, auf den Entzug der Staatsbürgerschaft generell zu verzichten. Der Zustand der Staatenlosigkeit mag eine unangenehme Folge einer schweren Straftat wie zum Beispiel eines terroristischen Akts sein. Aber das hätte sich die Person früher überlegen sollen. Wenn sie weiß, dass diese Konsequenz droht, ist es ihre Verantwortung, auf das Fehlverhalten zu verzichten. Wer unsicher ist, ob er solch basale Regeln wie den Verzicht auf schwere Gewalt- und Sexualstraftaten einhalten kann, der sollte sich überlegen, auf die Einbürgerung ganz zu verzichten oder zur Sicherheit aus Eigeninteresse seinen zweiten Pass zu behalten.

Es liegt auf der Hand, dass eine drohende Staatenlosigkeit zu noch höheren Hürden für den Entzug der Staatsbürgerschaft führt. Aber es ist das falsche Signal, dass jemand mit Migrationshintergrund, der kein Doppelbürger ist, zu 100% sicher sein kann, in jedem Fall die Staatsbürgerschaft zu behalten und damit im Land zu bleiben, ganz egal, was er tut. Es muss abgewogen werden, ob ein solcher Eingriff in die persönlichen Rechte im Einzelfall verhältnismäßig ist. Eine solche Maßnahme wird nur bei relativ wenigen Personen mit schwerstem Integrationsversagen infrage kommen. Aber sie sollte in solchen Fällen eine Möglichkeit sein, die ein Gericht nach Prüfung des Einzelfalls anwenden könnte.

Schweren Gewalttätern mit Migrationshintergrund, insbesondere wenn es sich um sogenannte Intensivtäter mit einer Vielzahl von Delikten handelt, sollte der deutsche, Schweizer oder österreichische Pass auch dann entzogen werden können, wenn sie keinen anderen Pass besitzen. Sie werden im Folgenden die beiden Intensivtäter S. und H. kennenlernen. Bei beiden sollte diese Möglichkeit bestehen, auch wenn das die Staatenlosigkeit zur Folge hätte. (…)

Denn solche Personen sollten nicht die Möglichkeit haben, dauerhaft die Kultur des Zusammenlebens in dieser Weise nach ihrem eigenen Gutdünken zu prägen. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob dieser Mann mittlerweile eingebürgert ist oder nicht und ob er seinen bisherigen Pass noch behalten hat oder nicht. Er sollte verstehen, dass er ohne eine glaubhafte Veränderung seine Aufenthaltsberechtigung in unserem Land gefährdet. Das ist nur dann glaubwürdig zu vermitteln, wenn man ihm als letztes Mittel seine Aufenthaltsberechtigung tatsächlich entziehen kann. Darum sollte der Staat auf diese Möglichkeit nicht von vornherein verzichten.

Ausbürgerungen bei nachfolgenden Generationen

Ich würde noch einen Schritt weitergehen und auch bei nachfolgenden Generationen den Vorbehalt machen, dass die Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden kann. Viele werden spätestens hier sagen: Das geht nun eindeutig zu weit! Das sei doch sicher diskriminierend, rassistisch und schließlich könne man den deutschen Tätern auch nicht die Staatsbürgerschaft entziehen. Der Reihe nach: Es stimmt, dass wir bei den Inländern ohne Migrationshintergrund diese Möglichkeit nicht haben. Mit diesen Inländern müssen wir ohne diese Möglichkeit klarkommen, so ist es. Das verpflichtet uns aber nicht, zusätzlich überproportionale Kriminalität zu importieren, der wir dann hilflos ausgeliefert sind.

Menschen werden eingebürgert, damit sie etwas Positives zur Gemeinschaft beitragen. Sie bekommen etwas, wir dürfen etwas erwarten. In sehr vielen Fällen klappt das gut und beide Seiten profitieren. Diskriminierend und rassistisch wäre mein Vorschlag, wenn ich generell etwas gegen die Kinder von Migranten hätte und sie deswegen ausbürgern möchte. Das ist aber nicht der Fall. Der entscheidende Punkt ist mal wieder: die Überproportionalität. Hätten wir kein Problem mit den folgenden Generationen, würde es die Maßnahme nicht brauchen. Aber es gibt ein Problem. Die nachfolgenden Generationen der Migranten aus bestimmten Herkunftsländern treten deutlich überproportional (also häufiger) mit schweren Straftaten in Erscheinung. Es ist diese belegbare Tatsache, die in schweren Fällen auch den Entzug der Staatsbürgerschaft in einer nachfolgenden Generation rechtfertigt. (…)

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Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang der Fall des 18-jährigen libanesischen Intensivtäters S. Er ist in Duisburg geboren und gehört einem libanesischen Clan an. Gegen ihn werden 75 Ermittlungsverfahren vor allem wegen Eigentums- und Gewaltkriminalität geführt. In Duisburg leben laut Polizeibericht rund 2700 Angehörige arabischstämmiger Großfamilien, von denen rund 600 in den vergangenen Jahren zum Teil mehrmals Straftaten begangen haben. Die Clans konzentrieren sich auf wenige Stadtteile. (…)

Der 18-jährige Deutsch-Marokkaner H. bringt es auf 42 Ermittlungsverfahren. Er war drei Jahre in einem Präventionsprojekt für Intensivtäter. Viel genutzt hat es anscheinend nicht. Beim Versuch, S. und H. zu verhaften, bekommen es die Polizisten mit anderen Clan-Mitgliedern zu tun. Vermutlich wegen dieser Verhaftungsaktion ging folgende Mail beim Polizeipräsidium ein: »Betreff Allahu Akbar, Duisburg-Marxloh ist unser Stadtteil. (…) Wir verbieten allen Ungläubigen, unseren Stadtteil zu betreten. Alle Polizisten, Journalisten und auch andere Ungläubige werden wir mit Waffengewalt vertreiben oder töten. Bei uns gilt nur die radikale Scharia«, heißt es in dem Schreiben. »Wir haben uns 2000 Stück AK-47 Sturmgewehre mit genügend Munition aus der Türkei und Russland beschafft. Allahu Akbar, tötet alle Ungläubigen.« Die Polizei nahm das Schreiben ernst. (…)

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Darum würde ich den Vorbehalt mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft auf die nachfolgenden Generationen ausdehnen. Wie gesagt, der Grund dafür, auf diese Option nicht zu verzichten, ist der Befund, den man auch in den schwedischen Zahlen gesehen hat: Zum Teil akzentuiert sich die Problematik in den nachfolgenden Generationen. Weil die Hürden sehr hoch sind, wird der Entzug der Staatsbürgerschaft in nachfolgenden Generationen nicht sehr viele Personen treffen. Es ist aber gar nicht so wichtig, wie viele Menschen wieder ausgebürgert werden. Wichtiger ist das Signal: Massiv erhöhte Kriminalitätsquoten und anderes schweres Schädigungspotenzial bestimmter Herkunftsländer ist nicht akzeptabel. Deswegen ist es notwendig, dagegen Maßnahmen zu ergreifen. (…)

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Das hat etwas mit der Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger zu tun. Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger vor Kriminalität und besonders vor überproportionaler Kriminalität zu beschützen. Er kann die Fakten nicht ignorieren und sich achselzuckend aus der Verantwortung stehlen. Man darf gerne die Vor- und Nachteile der jeweils vorgeschlagenen Maßnahmen diskutieren. Aber solange die Fakten so sind, wie ich sie in meinem Buch dargestellt habe, ist es keine Option, dieser Diskussion aus dem Weg zu gehen, nur weil es sich um unbequeme und schwierige Themen handelt.


Stark gekürzter und um die im Buch genannten Quellen bereinigter Auszug aus: Frank Urbaniok, Schattenseiten der Migration. Zahlen, Fakten, Lösungen. VOIMA Verlag, Paperback, 282 Seiten, 29,80 €.

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Kommentare ( 52 )

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52 Comments
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Gerdt Novak
3 Monate her

Nichts wird passieren, wer sich im großen die Energieversorgung wegsprengen läßt ohne zu klagen, wird sich auch nicht gegen die von ihnen beschreiben notorische Kriminellen wehren. Das was getan werden müßte ist so gewaltig, geradezu monströs, daß die gewöhnliche deutsche Politik komplett überfordert wäre.
Nichts wird passieren!

maru
3 Monate her

„Die Polizei nahm das Schreiben ernst.“
Wiè sah denn das „ernst nehmen“ konkret aus?

Lech
3 Monate her

Ich war de-facto staatenlos und dürfte einen deutschen Fremdenpass erhalten. Es war schon etwas , was meine Freiheit in der BRD (west) beschränkte. Besonders, dass ich in etlichen Jahren mein Wohnort nicht verlassen dürfte und immer wieder hoffen musste ein Arbeitserlaubnis zu erhalten. Also Staatenlosigkeit bringt für Ausländerbehörde nur Probleme bei eventueller Abschiebung in vermeintliches Heimatland.
Aberkennung der Staatsangehörigkeit für nächste Generation der Neubürger ist durchaus möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die naturalisierte Amerikaner ihre Staatsangehörigkeit nicht auf Enkeln übertragen.

November Man
3 Monate her

Eine Ausbürgerung, auch Expatriation oder Expatriierung kann durchaus stattfinden, wenn es sich um eine rechtswidrige Einbürgerung handelt. Wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist. Viele der Eingebürgerten Migranten haben ihre Pässe weggeworfen bevor sie nach Deutschland kamen. Folglich wissen wir nicht mal wo sie tatsächlich herkommen oder wie sie wirklich heißen. Beispiele gibt also es mehr als genug wo eine Ausbürgerung gerechtfertigt oder dringend notwendig wäre.

Martin Mueller
3 Monate her

Wenn wir jetzt in ganz Westeuropa nicht das wichtigste Thema überhaupt massiv angehen, dann werden sich Länder wie Deutschland im Laufe des Jahrhunderts bis zur zivilisatorischen, ethnischen und kulturellen Unkenntlichkeit verändern. Und dieses Thema heisst: Wie führen wir Millionen integrationsdefizitäre Muslime in ihre originären Herkunftländer human designt und finanziell flankiert wieder zurück. Dazu gehört natürlich, dass der unkontrollierte Zustrom gesetzlich regelmentiert beendet wird. Nur noch absolut wirklich Verfolgte bekommen einen tatsächlich zeitlich begrenzen Aufenthaltstatus. Wer sich nahtlos integriert, also als Grundvorsetzung Sprache in Wort und Schrift beherrscht, eine fachliche Qualifikation nachweisen kann und sich im sozialen und kulturellen Umfeld in… Mehr

STRichter
3 Monate her

Eine Mehrfach-Staatsangehörigkeit sollte meiner Ansicht nach überhaupt nicht möglich sein. Einem Einwanderer muss die Entscheidung abverlangt werden können, als Gast begrenzt oder eventuell unbegrenzt, mit eingeschränkten Rechten und dem Risiko der sofortigen Ausweisung bei Fehlverhalten im Gastland zu bleiben oder sich einem hinreichend scharfen Einbürgerungsverfahren zu stellen. Dazu muss gehören: Lebensmittelpunkt seit langem im Land, finanzielle Unabhängigkeit vom Staat, Nachweis des Einkommens und der Steuerzahlungen sowie der Bonität (also keine Zahlungsrückstände oder Unregelmässigkeiten), Sprachkundigennachweis, Nachweis der Integration (z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten), gute Kenntnisse der Geschichte, Kultur, gesellschaftlichen/politischen Struktur und der Grundsätze des Zusammenlebens im Gastland, Kenntnis der (und Bekenntnis zu den)… Mehr

Positivsteuerung
3 Monate her

„Ausbürgern“ bedeutet auf Deutsch, jemandem die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen oder den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu ermöglichen.“ DE hat sich alle Mühe gegeben, durch hohe Steuern, Überregulierung und allgemein nachteilige Handlungen ihre gesetzestreuen leistungsorientierten (ehemaligen) Bürger zur Expatriierung zu bewegen. Das ist auch eine Art von Ausbürgerung, einem das Vaterland zu nehmen. Die Negativsteuerung, also die Belohnung von ausbeuterischem, kriminellem, destruktivem Verhalten, zerstört dieses Land. Man sieht anhand derer, die nach DE kommen, was von der aktuellen Politik im Land bevorzugt wird. Das Kriterium ist „sucht Sozialleistungen“, bei diesem Auswahlkriterium ist nichts gutes zu erwarten. Erschwerend kommt dazu,… Mehr

Orlando M.
3 Monate her

Bürgergeldberatungsblätter auf rumänisch und bulgarisch sind die Antwort der Politik auf einen nicht mehr finanzierbaren Sozialstaat. In der Politik zählen die Taten und so handelt die deutsche Politik. Mehr Verachtung gegenüber dem eigenen, nettosteuerzahlendem Volk ist kaum noch möglich!

Johanna
3 Monate her

Ich glaube, es ist sinnvoll, zwischen Integration und Adaption zu unterscheiden. Viele gesetzestreu lebende Menschen aus der Türkei sind adaptiert, haben sich hier eingerichtet, aber nicht die Lebensweise der Einheimischen übernommen. Eine muslimische Frau mit Kopftuch mag adaptiert sein, von Integration kann man aber nicht sprechen. Man muss schon genau hin schauen und nur integrierte Menschen einbürgern.

Janosik
3 Monate her

Ausbürgerung ist ungefähr das schlimmste was ein Staat machen kann und zwar, weil es die Rechte (wie bei durch EU sanktionierten Bürgern) entzieht, die in GG garantiert werden und weil dieser Entzug wie alle andere Dinge in dem Land politisiert wird. In diesem Land greift man aber immer zu falschen Werkzeugen und setzt sie noch dazu falsch an. Es muss teuer, kompliziert und nicht zielführend sein, nicht wahr? Wie wäre es mit: Grenzen zu – heißt nur Bürger und Leute mit Visa dürfen rein. Das ist zwar unbequem aber bis die Situation sich beruhigt notwendig, wer als ein illegaler Immigrant… Mehr

Lech
3 Monate her
Antworten an  Janosik

Vor 50 Jahren war es für mich undenkbar dass man in die BRD ohne Visum einreisen könnte. Also polnischer Staatsbürger dürfte ich aber nach Westberlin einreisen, sogar ohne Reisepass und nur mit einem(Lappen) Personalausweis. Also einziges Gebiet in westlicher Welt.