Maximilian Tichy interviewt den Rechtswissenschaftler Martin Schwab mit Blick auf die Corona-Politik. Grundrechte können in einer Gefahrensituation eingeschränkt werden. Dies aber nur in sehr engen Grenzen. Wenn Experten der Politik deren Wunschergebnisse als Wissenschaft liefern, rechtfertigt das kein Aussetzen von Grundrechten.
„Wir haben ein ganzes Bündel von Indizien, dass hier Unrecht geschehen ist“, sagt der Rechtswissenschaftler Professor Martin Schwab mit Blick auf die Corona-Politik. Denn, so führt er aus, der Staat habe zwar weite Befugnisse in der Bekämpfung von Gefahren. Dafür darf die Regierung die Grundrechte unter Umständen sogar einschränken. Aber: Das darf nur passieren, wenn eine akute Gefahr besteht; und dabei müssen die Staatsorgane sich am aktuellen Stand der Wissenschaft orientieren.
Doch die Corona-Enquete-Kommission des Bundestages legt nun offen: Es war nicht die Wissenschaft, die den Kurs vorgegeben hat. Stattdessen folgten die Experten der Regierung den von Ministern vorgegebenen Wunsch-Ergebnissen. Damit sind die Corona-Regelungen Unrecht, so der Verfassungsjurist Schwab. „Die politische Moral“ ist im Land „völlig verkommen“, führt er fort. Und das hat auch Auswirkungen auf die Gerichte: Studenten werden so ausgebildet, dass sie sich nicht vorstellen können, dass der Staat grundsätzlich falsch handelt; und dementsprechend entscheiden später Richter.
Mehr Video von Tichys Einblick >>>



Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein