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Staatsrechtler Ulrich Vosgerau warnt: In Rheinland-Pfalz entscheidet nicht der Bürger, sondern die politische Konkurrenz, wer überhaupt auf den Wahlzettel darf. Damit droht ein Konzessionssystem wie in halbdemokratischen Staaten – ein klarer Verstoß gegen das Demokratieprinzip und keine freie Wahl mehr.

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Sehr erhellend, vielen Dank. Auf das Vermengen von passivem Wahlrecht und Ernennbarkeit wäre ich nicht gekommen. Bleibt nur zu hoffen, daß Richter am OVG bzw. mglw. auch noch BVerfG soviel Differenzierung mitmachen werden.
Ich hasse Juristen und die Rechtsprechung aus sehr sehr vielen Gründen. Wenn ich als Ingenieur eine Brücke berechne, dann zählt ausschließlich das Ergebnis: die Brücke muss halten. Zudem bin ich haftbar. Wenn ein Jurist sich einer Sache annimmt, gibt es eine Zillion Möglichkeiten, wie sie jedes Wörtchen und jedes Komma des Gesetzes so umdrehen, dass es für den jeweiligen Fall passt. Der zweite Punkt ist, dass die Juristen immer auf Zeit spielen. Ich führe mit meiner Firma zum ersten Mal in meinem Leben (bin 57,seit 36 Jahren selbstständig) ein Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht. Ich habe nun zum zweiten Mal gewonnen… Mehr
„Wenn ich als Ingenieur eine Brücke berechne, dann zählt ausschließlich das Ergebnis“
So denken die Ihnen so verhaßten Juristen eben auch: der Ballweg muß hinter Gitter, der Paul darf nicht OB werden, der Habeck darf doch kein Schwachkopf sein, etc.
So etwas nennt man Interessenjurisprudenz, und so sehr ich Ihren Unmut nachvollziehen kann, so sehr daneben liegen Sie mit Ihrem Haß auf „die Juristen“. Es kommt immer auf die Menschen an, die agieren – übrigens auch bei der Frage, ob die Brücke nach deren Bau auch hält.
So ein Mumpitz. Ich bin jetzt seit 36 Jahren tätig und habe tausende Ingenieure kennengelernt. Ich kenne keinen einzigen der eine Brücke bauen will die einstürzen soll. Der Spruch ist nicht von mir, aber beschreibt das ganze sehr genau: ein Landwirt braucht mindestens 20 ha um seine Familie ernähren zu können. Ein Jurist braucht nur den Grenzstreifen. Ich bleibe bei meiner Behauptung.
Wer soll das machen?
Ein wohldifferenzierter Beitrag von Prof. Vosgerau. Eine Frage hätte ich. §53(3) S1 der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz („RP“) regelt die Wahl des Bürgermeisters wie folgt: „Wählbar zum Bürgermeister ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.“ Dort wird über das Kommunalwahlgesetz hinaus gefordert, dass der Kandidat „die… Mehr
Ersetzen Sie einfach: „FDGO“ durch: „unsere Demokratie“. Das könnte die Sache klären.
Diese Kompetenz nimmt sich der Wahlausschuss nach dem diktatorischen Prinzip, im Wissen, dass der zunehmend alternde deutsche Wähler ihn nicht aus dem Ausschuss schmeißt, oder?
Bitte mal im Hinterkopf behalten, dass eine streng mohammedanische Oppositionspartei dereinst, genau diese Argumentationskette für sich selbst aufnehmen wird!
Dann ist es halt so! Recht muss eingehalten werden, auch in einem solchen durchaus denkbaren Fall.
Sie wollten schreiben: Unrecht gibt das Beispiel vor, oder?
Mittlerweile in ganz Deutschland! Selbst bei einem Marktfrühstück in unserer Stadt wird die 37% Partei AfD durch die Vertreterin des Kinderschutzbundes, hier der Veranstalter, ausgeschlossen!
Hochinteressant! Danke für den Beitrag! Nur, natürlich wird die deutsche Justiz, Herrn Paul ein Bürgermeisteramt unmöglich machen. Egal ob vorher oder nachher , selbst wenn er Wahlsieger würde ! Das lassen die „wahren“ Demokraten niemals zu!
Eine Sache ist vollkommen unumstritten, das grundgesetzlich garantierte passive Wahlrecht eines Kandidaten kann nur auf gerichtlichem Weg im Zuge eines Strafprozesses entzogen werden. Gegen Herrn Paul lief kein solcher Prozess.. Die Vorschrift der kommunalen Gemeindeordung, dass ein „Wahlbeamter“ jederzeit für die grundgesetzliche Ordnung einzutreten habe, was in Sachen von Herrn Paul durch den Wahlauschuß bestritten wurde, steht in Widerspruch zum passiven Wahlrecht, wenn dieses Diktum des Ausschußes nicht durch ein Gericht substanziell überprüft wurde, was die Richter in Neustadt nicht geleistet haben. Herr Paul muß zur Wahl als Kandidat zugelassen werden. Sollte er zum Oberbürgermeister gewählt worden sein, kann gerichtlich… Mehr
Sicher haben Sie Recht, nur glauben Sie ernsthaft hier wird rechtsstaatlich entschieden?
Das werden wir sehen. Ich hoffe, dass zumindest Teile der Richterschaft in Prozessen mit politischem Hintergrund noch grundgesetztreu entscheiden. Wenn nicht, wissen wir alle was die Stunde endgültig geschlagen hat. Transformation von der Demokratie zum autoritären Richterstaat.
Habeck hat ein Vorwort vom aktuellen „Kommunistischen Manifest“ (heißt jetzt „Das Aktivisten-Manifest: Ein Update des Kommunistischen Manifests für heute“) geschrieben. Kann jeder nachgucken. Ob das verfassungsgemäß ist?——Übrigens: Lesen Sie mal das Foto auf folgender Seite:“Das Parteiprogramm der NSDAP“ 24. Februar 1924 München auf der Internetseite der Anne Frank. Und dann lesen Sie mal das, was drüber steht. Die „Verstaatlichung aller größeren Betriebe“ ist da nicht erwähnt.
Danke für den Hinweis.
Die Sozialisten, die Kommunisten, die Maoisten, die Klimatisten sind auf dem Gebiet der Gesellschaftsideologien alles nur unterschiedliche Sorten einer Art, oder wenn Sie wollen unterschiedliche Rassen einer Art, es sind alles Kollektivisten, die die Lösung von allem und für alle schon kennen.
Die Grenzen zwischen ihnen sind fließend, die Ähnlichkeiten systembedingt (artbedingt) groß, oder?
Kleine Anmerkung zum Schriftsteller Ernst Jünger, der von Ulrich Vosgerau im Zuammenhang mit dem Verfassungsschutzbericht in Sachen Herrn Paul erwähnt wurde und der dem Ludwigshafner Wahlausschuß irgendwie als hoch bedenklich aufgestoßen ist.
Ernst Jünger war Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes mit Stern und Schulterband, feierlich verliehen 1985 und wurde anläßlich seines hundertsten Geburtstags mit einer Sonderbriefmarke geehrt.