Silvester-Krawalle in Berlin: Die Botschaft der Vornamen

Hat die Mehrzahl der 45 in der Silvesternacht in Berlin festgenommenen Deutschen keinen herkunftsdeutschen Vornamen, sondern einen migrantischen, folgt daraus, dass sie entweder eingebürgert wurden oder bei Geburt den deutschen Pass erhielten, weil ihre nichtdeutschen Eltern länger als acht Jahre in Deutschland lebten.

IMAGO / Steinach
Fotomontage

Von den bei den Berliner Silvester-Krawallen meist männlichen und jungen festgenommenen Tatverdächtigen sind rund zwei Drittel Ausländer, ein Drittel deutsche Staatsangehörige. Die Berliner CDU will nun wissen, welche Vornamen die deutschen Tatverdächtigen haben und gerät mit dieser Frage unter Verdacht des „Rassismus“.

Wie ein Kind heißt, hängt nicht von ihm ab: Sein Nachname ist nach deutschem Namensrecht durch den der Eltern, juristisch: „Sorgeberechtigten“, vorgegeben, und der Vorname wird von diesen gewählt. Diese Wahlfreiheit – grundsätzlich muss der Vorname nur „geschlechtseindeutig“ sein, ansonsten ist jeder Vorname jeder Sprache zulässig – führt aber nicht zu einer zufälligen Namenswahl. Vielmehr folgt die Vornamengebung in Deutschland bestimmten Tendenzen; der Vorname enthält deshalb auch indirekte Informationen über den Namensträger wie Alter, Religion, soziale Herkunft, Nationalität: Wer heute „Josef“ heißt, ist wahrscheinlich über 70 Jahre alt, ein „Franz“ katholisch, „Kevin“ stammt aus einfachen Verhältnissen und „Mehmet“ ist türkischstämmig.

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Auf diese indirekten Informationen zielt die Berliner CDU mit ihrer Anfrage: „Wie lauten die Vornamen der Tatverdächtigen [der Berliner Silvester-Krawalle] mit deutscher Staatsangehörigkeit?“

Die eigentliche (datenschutzrechtlich aber vermutlich nicht zulässige) Frage, die hinter dieser Anfrage der Vornamen steht, lautet: „Wie haben die deutschen Tatverdächtigen ihre Staatsangehörigkeit erworben?“

Für die vor dem Jahr 2000 Geborenen gab es dazu nur zwei Möglichkeiten: durch Geburt (mindestens ein Elternteil ist Deutscher) oder durch Einbürgerung. Ab 2000 ist eine dritte Möglichkeit hinzugekommen, um – so die amtliche Begründung – die Integration der ausländischen Bevölkerung zu fördern: In Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern, die hier länger als acht Jahre leben und eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung haben, erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (unabhängig davon, ob sie zusätzlich noch eine andere besitzen).

Diese drei Gruppen von deutschen Staatsangehörigen unterscheiden sich deutlich in den Vornamen: Die Herkunftsdeutschen führen in Deutschland übliche Vornamen, die eingebürgerten Deutschen ausländische Vornamen, die sie in ihrem Geburtsland erhielten. Bei der dritten Gruppe, den Deutschen mit doppeltem Migrationshintergrund, schwankt die Vornamengebung: Manche Eltern bevorzugen deutsche Vornamen, andere solche ihrer Muttersprache (Statistiken hierzu gibt es nicht); bei mehreren Vornamen kann man beide Sprachen auch kombinieren: „Helmut Carlos“ bzw. „Carlos Helmut“.

Bei herkunftsdeutschen Eltern besteht aktuell die Tendenz, den nationalen Namensbezug überhaupt zu vermeiden und dem Kind einen international verbreiteten Vornamen zu geben: (englisch) „Henry“, (französisch) „Louis“, (italienisch) „Matteo“ u. Ä. 2021 gehörten Matteo und Louis deutschlandweit zu den zehn am häufigsten vergebenen männlichen Vornamen (die aber insgesamt nur 12 Prozent aller neugeborenen Jungen tragen). Auch in Berlin waren Matteo und Louis unter den Top 10, zusätzlich Henry; auf Platz 2 stand „Mohammed“ (zum Vergleich: in München Platz 55), ein typischer Migrantenvorname, den herkunftsdeutsche Eltern nicht vergeben.

Zurück zur Anfrage der Berliner CDU: Nehmen wir an, die Mehrzahl der 45 festgenommenen Deutschen hat keinen herkunftsdeutschen Vornamen, sondern einen migrantischen (Mohammed, Ali usw.). Dann folgt daraus, dass die deutschen Tatverdächtigen entweder eingebürgert wurden (bei unter 25-Jährigen weniger häufig) oder bei Geburt den deutschen Pass erhielten, weil ihre nichtdeutschen Eltern länger als acht Jahre in Deutschland lebten. Im letzteren Fall hat das ab 1. Januar 2000 geltende „Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts“ seinen Integrationszweck verfehlt: Die neuen Mitbürger wurden „Passdeutsche“, welche die Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit nutzen, aber ansonsten den Staat nicht anerkennen und – in der Terminologie des Verfassungsschutzes – „delegitimieren“.

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Kommentare ( 34 )

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34 Comments
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libelle
1 Jahr her

Es geht nicht nur um die Geheimhaltung der entlarvenden Vornamen von Tätern, sondern ganz allgemein um die Verschleierungsexzesse bei der Täterbeschreibung wie: “junge Männer“ besser noch „Menschen“ durch Politik und Propaganda-Medien. Bei der Täterbeschreibung mit der Floskel „junge Männer“ und noch schlimmer junge „Menschen“, muss klar sein, dass Bezeichnungen wie z.B. „Männer“ mengentheoretisch von dem der diese gebraucht, nur korrekte ist, wenn es darum geht diese Männer vom anderen Geschlecht abzugrenzen. Ebenso ist zu rügen, dass die Bezeichnung „Mensch“ eine biologische Unterscheidungs-Kategorie ist, und nur dann sinnvoll, legitim und zulässig ist, wenn es darum geht, etwas vom Mineral-, Tier- oder Pflanzenreich… Mehr

Andreas aus E.
1 Jahr her

Ich selbst habe leider keine Kinder, hat nicht sollen sein, aber wenn, dann kämen als Jungennamen Walter oder Wilhelm in Frage, Friedrich wäre auch gut, für Mädels weibliche Entsprechungen, sehr schön etwa Frederike oder Ingrid, ein deutscher Name wäre aber Selbstverständlichkeit, als Zweitvorname meinetwegen, wegen katholischer Frau, auch ein Heiligenname, aber keinesfalls so Multikultikram wie Jaqueline, Sindy, Kevin oder gar Mehmet, allenfalls als Drittname. Das sind ja durchweg schöne Namen, aber das ist doch nicht erstrebenswert, namentlich aus Volksgemeinschaft ausgeschlossen zu sein bzw. dem Nachwuchs diesen „Grünen“ Stempel aufzudrücken. Mohammed nebst Variationen bedeutet übrigens sowas wie Krämer, Händler, Amtsbüttel, ist… Mehr

elly
1 Jahr her

in Lützerath werden Steine, Molotowcocktails und auch Pyrotechnik auf Polizisten geworfen.
Wo ist denn der Unterschied zur Silvesternacht? Wenn der wohlstandsverwahrloste Nachwuchs der Bourgeoisie auf Polizisten losgehen darf, wieso dann nicht der Nachwuchs aus dem Prekariat?
“ ACAT all cops are targets“ diese Plakate aus Lützerath waren in der Berichterstattung zu sehen.
Wir haben nicht nur ein Migrationsproblem.

E-Rich
1 Jahr her

Danke Herr Berschin für die Erklärung. Die Anfrage der CDU ist ja rein rhetorischer Natur, das was Sie hier schreiben die logische Antwort.
Meine Kinder haben auch internationale Namen (also nicht undeutlich wie Peter oder Waltraud). Sie gehören aber linguistisch gesehen aus dem germanischen Sprachenkonsortium. Nie never hätten wir unsere Kids Ahmet und Aishe genannt, was nicht an den Vornamen selbst liegt – wir würden unseren Kindern auch keine ostasiatische Namen geben.

*Die Kulturkreise sind zu verschieden!*

Max Anders
1 Jahr her

Bei herkunftsdeutschen Eltern besteht aktuell die Tendenz, den nationalen Namensbezug überhaupt zu vermeiden

Na, da haben Sie aber sicher keinen Blick in die monatlichen Babyseiten der Zeitungen in Sachsen geworfen. Da geht die Tendenz eindeutig Richtung Kaiserreich 😉
Wir halten fest: racial profiling und name profiling sind gecancelt

Helmut Berschin
1 Jahr her
Antworten an  Max Anders

Meine Aussage hat als Datengrundlage 90 Prozent der standesamtlichen Geburteneinträge des Jahres 2021 in ganz Deutschland. Das schließt regionale Sonderentwicklungen nicht aus. H.B.

Max Anders
1 Jahr her
Antworten an  Helmut Berschin

Alles gut Herr Berschin, ich wollte damit lediglich etwas Werbung für unsere Wohlfühlregion machen, wo es von allen deutschen Ländern noch am Gesittetsten zugeht. Was uns von fast jedem weltoffenen unvoreingenommenen Touristen so auch herzlich bestätigt wird. Wir Sachsen sind nicht nachtragend, wir vergessen nur nicht so schnell 😉

Sonny
1 Jahr her

Den kleinen Zusatz im Texttitel „Aus linguistischer Sicht“ hätte man durchaus etwas markanter gestalten können – sonst setzt man sich in diesem „besten Deutschland, was wir je hatten“ schnell dem Vorwurf des Rassismus aus. Ob Rassismus eine Rolle spielt, ist bei Kriminalität allerdings eigentlich unwichtig: Nämlich dann, wenn die Vorwürfe die Wahrheit wiederspiegeln. Man erinnert sich, warum die Ermittlungsbehörden das Wort „Nafri“ benutzten: Erfahrungswerte. Von der Politik und den Medien seit Jahren verpönt, greift die cdu nun selbst zu solchen Einteilungen in Gruppen, da die Erfahrungswerte durch die Wirklichkeit massenhaft bestätigt werden. Friedrich Merz hat bei Lanz im Zusammenhang mit… Mehr

Ich bin RECHTS
1 Jahr her

Fazit:
„…grundsätzlich muss der Vorname nur „geschlechtseindeutig“ sein….“

Da irrt Herr Berschin vermutlich:
Was ist denn ein geschlechtseindeutiger Vorname für das 3.Geschlecht ?

Franz (m), Franziska (w), Franziska (d) ?

P.S.:
Die Geschichte zeigt ja, dass sich, wie bei Galileo, Giordano Bruno und Darwin die Naturwissenschaften langfristig immer gegen religiöse Dogmen durchsetzten.
Das gilt auch im Falle der aktuellen grün-linken Religion. Später wird man sich über unsere Zeit lustig machen, in der mittlerweile eine signifikante Anzahl an Menschen, entgegen der wissenschaftlichen Erkenntnisse (vgl. Prof. Nüsslein-Volhard), allen Ernstes an 3 Geschlechter „glauben“.

Helmut Berschin
1 Jahr her
Antworten an  Ich bin RECHTS

Das Vornamenrecht geht von zwei Geschlechtern aus. Noch. H. B.

Georg J
1 Jahr her

Die Frage nach dem Vornamen wird doch nur deswegen gestellt, weil es kein Vertrauen in den Rechtsstaat mehr gibt. Der Normalfall wäre doch, dass Politiker und Bürger davon überzeugt sind, dass Polizei und Justiz Recht und Gesetz nach einem einheitlichen Maßstab durchsetzen. Dies ist jedoch nicht mehr der Fall. Wer als Randalierer einer Minderheit mit Migrationshintergrund angehört, der wird erheblich milder bestraft als ein deutscher Randalierer mit „rechtem“ Hintergrund. Auch für Demonstrationen gilt: wer als „Bürger der Mitte“ friedlich gegen Coronamaßnahmen protestierte, der erfuhr bei jeder kleinen Ordnungswidrigkeit die volle Härte des Rechtsstaats und wurde mit verantwortlich gemacht, wenn aus… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Georg J
Klaus Uhltzscht
1 Jahr her

Aus parteitaktischer Sicht ist dieser Vorstoß der grünen Blackrock-CDU nachvollziehbar, denn es gibt in Berlin demnächst Wahlen. Da kämpfen die grünen Brüder durchaus gegeneinander, denn es geht um Mandate, Geld und Pöstchen. Dagegen ist die Frage nach den Vornamen längst beantwortet und unwesentlich. Interessanter ist das Wissen, daß jedes Kind, jeder Mohammed, jeder Ali, jede Claudia Roth und jeder Robert Habeck zunächst unschuldig in seine Umgebung hineingeboren wird. Ihre Entwicklung wird dann durch ihre gesellschaftliche Umgebung mitgeformt. Kann und will die dekadente deutsche Gesellschaft keine Normen vorgeben und konsequent umsetzen, wird sie zu Recht verachtet, und das Ganze endet wie… Mehr

Freiheit fuer Argumente
1 Jahr her

Wichtig: Man kann und darf nicht den Einzelfall nach Vorname oder Herkunft bewerten. Nicht jede Nancy ist auch eine Faeser. Ob das neue Staatsbürgeschaftsrecht sein Integrationszweck erreicht hat oder nicht, kann man in Abwesenheit einer Vergleichsgruppe nicht abschließend herleiten. Das Konzept der automatischen doppelten Staatsbürgerschaft darf man auch unabhängig davon getrost für realitätsfremd und kontraproduktiv halten. Es spricht m.E. auch datenschutzrechtlich überhaupt nichts gegen die Angabe „von 45 hatten 21 eine doppelte Staatsbürgerschaft“. Das sollte die Polizei ja wohl herausfinden können. Dann könnte man sich die leidige Forschung nach Vornamen sparen. Außerdem dürfte eine solche Info im Hinblick auf Fluchtgefahr… Mehr