Wie höchste Richter die Freiheitsrechte des Grundgesetzes delegitimieren

„Klima“-Richter des Bundesverfassungsgerichts führen ihren fragwürdigen Beschluss zum Klimaschutzgesetz von 2021 konsequent fort – dabei ist ihr Grundsatzbeschluss alles andere als „unanfechtbar“.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hatte am 24. März 2021 in einem hoch ideologisierten Beschluss das durchaus vernünftige Klimaschutzgesetz (KSG) von 2019 teilweise für verfassungswidrig erklärt, weil dieses die Lasten der CO₂-Reduktion zukünftigen – noch nicht einmal geborenen – Generationen aller Länder der Welt aufhalse und deren Freiheitsrechte einschränke. Geklagt hatten überwiegend junge Leute, darunter welche aus Bangladesch und Nepal – unterstützt von Umweltverbänden wie BUND, Greenpeace und Germanwatch.

Kernpunkte des Karlsruher Beschlusses damals waren:

• Aus Art. 20a GG leitet das Gericht eine Pflicht zum Klimaschutz ab. Dort heißt es „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Der Artikel 20a wurde am 15. November 1994 in das Grundgesetz eingefügt. Der Zusatz „und die Tiere“ wurde am 1. August 2002, ergänzt.
• Das Klimaschutzgesetz (KSG) vom 18. Dezember 2018 musste bis Ende 2022 nachgebessert werden.

Bereits die Umstände um diesen Karlsruher Beschluss und dessen Zustandekommen waren skandalös. Die maßgebliche Berichterstatterin, Professorin Gabriele Britz, war alles andere als unbefangen. Sie hat ihren Text womöglich quasi am Küchentisch mit ihrem Ehegatten Bastian Bergerhoff ausgetüftelt – einem Frankfurter Grünenpolitiker. Letzterer veröffentlichte am 29. Dezember 2020 – also recht genau vier Monate vor dem BVerG-Beschluss – ein Positionspapier mit dem Titel „2021 – Jahr des Wandels“. Maßgebliche Passagen dieses Papiers tauchten dann „zufällig“ nahezu wortgleich im BVerfG-Beschluss vom 24. März 2021 auf. Wenn die hier federführende Richterin fair gewesen wäre, hätte sie gesagt, „ich bin befangen“. TE hat diesen Skandal am 9. Juli 2021 aufgegriffen.

Gegen den grassierenden Klimapopulismus
Klimawandel im Wandel der Zeit
Das „Klima“-Urteil hat mittlerweile weitreichende Folgen. Verfassungsbeschwerden gegen dieses Urteil wurden nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Weitere Klimaklagen von Umweltverbänden beim BVerfG sind indes anhängig – mit dem Ziel, strengere CO₂-Reduktionsverpflichtungen durchzusetzen und die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zu verpflichten. Das Gericht hat signalisiert, dass die derzeitigen Gesetze möglicherweise nicht ausreichen.

Unterdessen setzen andere Gerichte das BVerfG-Urteil von 2021 konsequent um. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung am 29. Januar 2026 für unzureichend. Es bestätigt, dass die bestehenden Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich geforderten Emissionsziele zu erreichen, und fordert die Regierung zu nachbessernden, stärkeren Plänen auf. Geklagt hatte die höchst umstrittene Deutsche Umwelthilfe (DUH). Diese wurde vom Leipziger Gericht indes als „eine anerkannte Umweltvereinigung“ eingestuft.

Wie bitte? Anerkannt? Nein, die DUH ist nichts anderes als ein „dubioser Abmahnverein“, wie ihn die NZZ 2024 beschrieb. Das Gemeinwohl hat sie nicht im Sinn, auch wenn sie „Gemeinnützigkeit“ in Anspruch nehmen kann. Im Ergebnis schränkt die DUH mit ihrer Klagewut nur die Freiheitsrechte von Bürgern ein. Um die Jahre 2015 drohten in zahlreichen Städten Fahrverbote für Dieselautos, die später teilweise auch verhängt wurden. Auslöser war eine Klagewelle der DUH. Deren Geschäftsführer, Jürgen Resch, warnte davor, dass „die Innenstädte auf viele Jahre nicht bewohnbar“ sein würden, falls die Stickstoffdioxidbelastung nicht zurückgehe. Nein, wenn Innenstädte nicht mehr bewohnbar sind, hat das andere Gründe. Siehe die zu Recht artikulierte „Stadtbild“-Debatte!

Was ist 2021 in Karlsruhe und 2026 in Leipzig geschehen?

Man kann es nicht anders sagen: Die Leipziger Richter haben sich hier nicht nur mit der DUH, einem seltsamen, leider auch staatlich geförderten Abmahn- und Abzockverein (2023 gab es staatlicherseits zwei Millionen Euro) gemein gemacht. Man gewinnt schier den Eindruck, die DUH war Ghostwriter beim Abfassen des Urteils. Die DUH triumphierte dann auch: „Wir haben in allen Punkten gewonnen.“. Man habe ein „wegweisendes Urteil“ erstritten. Wegweisend allerdings in der Hinsicht, dass der Götze Klima jetzt als Übernorm über allem steht. Auf Teufel komm‘ raus, egal, was es kostet! Auch dann, wenn es verfassungsrechtlich geschützte Freiheitsrechte kostet. Letztere werden zumindest zu sekundären Freiheits- und Grundrechten marginalisiert.

Das BVerG war 2021 sogar der Meinung gewesen, im Interesse der Klimaneutralität könnten Einschränkungen von Grundrechten nicht ausgenommen werden. Schon bis 2030 sahen die Richter «das Risiko schwerwiegender Freiheitseinbußen». Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein «CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden» müsse. Welche Rabulistik des höchsten Gerichts, das dazu da ist, die Freiheitsrechte der Bürger zu schützen. Nicht anders jetzt das Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Bis zum Endpunkt des Klimaziels 2030 sei praktisch nicht mehr jegliche Freiheit garantiert, „weil heute nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden sind“.

Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens auch die Verschuldung zugunsten von Klimaneutralität rechtssubjektiviert. Es hat auch keinerlei Abwägung vorgenommen zu Fragen des Wirtschaftswachstums, der wirtschaftlichen Freiheit, des marktwirtschaftlichen Verhaltens – und vor allem für die auch für die Klimapolitik notwendige Technologieoffenheit. In dem 110-seitigen BVerG-Urteil von 2021 kommt die Atomkraft als klimaneutralste Alternative nicht vor. Karlsruhe hat ja gar keine Sachverständigen angehört. Es gab keine mündliche Verhandlung. Es wurden keine Wissenschaftler einbezogen, die das Thema Klimawandel anders sehen als das einseitige, aktivistische Potsdamer Institut.

DENDROCHRONOLOGIE
Die Ringe der Bäume
Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning haben übrigens bereits im Juli 2021 das Klimaurteil des BVerfG zerpflückt. Ihr Buchtitel: „Unanfechtbar? Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz im Faktencheck“. Die beiden Autoren, kommen unter anderem zu dem Ergebnis: Dieses Urteil wird im Ergebnis zu einem Klima-Lockdown führen und das soziale Gefüge Deutschlands auseinanderreißen. Das Gericht ignoriert dabei den mit hohen Unsicherheiten behafteten wissenschaftlichen Diskussionsstand und erweckt fälschlicherweise den Eindruck einer alternativlosen Gefahrenlage.

All das gilt zumal für das aktuelle Urteil der Leipziger Richter von Anfang 2026. Diese haben obendrein der Legislative, dem Souverän, einen weiteren Nasenring angelegt und damit die Gewaltenteilung über Bord geworfen. Richter kapern mit ihren Klimaurteilen also ein Recht, das dem Parlament als Vertreter des Souveräns und Gesetzgeber vorbehalten sein sollte. Alexander Grau nennt das Leipziger Verfahren in CICERO vom 3. Februar 2026 noch vergleichsweise dezent, aber zu Recht Klima-Juristokratie.

Der Götze Klima steht nun über allem: Über der Demokratie, über den Freiheiten der Bürger, über wirtschaftlicher Sicherheit, über der Marktwirtschaft, über sozialem Frieden. Alle wirklich brisanten Probleme werden dem „Klima“ unterworfen und damit verschärft, zumindest hintenangestellt: die Rezession, die Arbeitslosigkeit, die Staatsverschuldung, die wuchernde Bürokratie, die marode Infrastruktur, die äußere und innere Sicherheit … Es gibt jedenfalls Wichtigeres als die Klima(ersatz)religion.

Zur Erinnerung das TE-Interview mit Rupert Scholz vom 16. Oktober 2025

Im Oktober 2025 hat TE mit dem renommierten Verfassungsrechtler Rupert Scholz, Bundesminister und Berliner Senator a.D., vor allem zum Klimaurteil des BVerfG ein Interview geführt. Wir geben hier einige markante Äußerungen von Scholz wieder, die ebenso für das jüngste Leipziger Urteil gelten. Scholz sagte unter anderem:

• Zum Klimaurteil des BVerfG von 2021: „Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine, die nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Das Gericht hat den Artikel 20a einfach mit dem Artikel 2 Absatz 1, der die freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt, zusammengerührt, und daraus plötzlich eine grundrechtliche Position erlassen, für künftige Generationen, die es noch gar nicht gibt.“

• Zum deutschen 1-Prozent-Anteil an der Weltbevölkerung und zum deutschen 2-Prozent-CO2-Ausstoßes: „Ja, es gibt immer noch diese Neigung der Deutschen, international ein bisschen die Obermoralinstanz sein zu wollen.“

• Zur Klimapolitik in anderen Ländern: „Es macht ohnehin keiner mit. Es werden weltweit Hunderte von Gaskraftwerken, Kohlekraftwerken und AKW gebaut. Jeder entscheidet in seiner Zuständigkeit nach seinem politischen Ermessen. Wir können niemandem etwas vorschreiben. Wenn man zum Beispiel nur das Thema Kernenergie nimmt: In Europa wird die besonders klimafreundliche Kernenergie wieder forciert. Wir Deutsche diskutieren das nicht einmal.“

• Zur Politisierung von Gerichten: „Es darf nie so sein, dass der Richter in Wahrheit der Politiker wird. Das darf nicht passieren.“

• Zur Frage, ob das Klimaurteil auf eine Deindustrialisierung Deutschlands hinausläuft: „Wenn die Richtung so weitergeht, ja.“

Fritz Vahrenholt / Sebastian Lüning. Unanfechtbar? Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz im Faktencheck. Langen Müller Verlag, Klappenbroschur, 128 Seiten, 14,00 €


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