Die Nachrichtendienste werden zur Geheimpolizei umgebaut. Der Verfassungsschutz soll Beweise fälschen dürfen. Ulrich Vosgerau ist auch als Experte in den Bundestag geladen, um die geplante Gesetzesänderung zu bewerten: Er sieht sie als verfassungswidrig an. Doch das Gesetz wird wohl verabschiedet werden.
Im Bundestag steht das über 600 Seiten starke Gesetz zur Neuordnung der Nachrichtendienste an. Der Plan dahinter markiert einen echten Paradigmenwechsel: Aus reinen Nachrichtendiensten, die primär Informationen beschaffen, sollen handlungsfähige Geheimdienste mit weitreichenden Befugnissen und Eingriffsmöglichkeiten werden.
Obwohl bei der Expertenanhörung im Deutschen Bundestag massive verfassungsrechtliche und fachliche Bedenken laut wurden, droht das Gesetz weitgehend unverändert verabschiedet zu werden.
Im Freitagsgespräch analysiert der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau, der selbst als Sachverständiger in der Anhörung geladen war, die brisanten Details des Gesetzentwurfs, die Rolle von BND und Verfassungsschutz und welche Konsequenzen dieser Umbau für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland hat.
Denn die neuen Befugnisse sind überaus weitreichend. Der BND soll in Zukunft Waffen benutzen dürfen – und anders als die Bundeswehr würde der BND wohl keine parlamentarische Erlaubnis zum Waffeneinsatz brauchen. Todesschwadronen sollen zwar nicht eingesetzt werden – aber gleichzeitig wird die Kontrolle des BND vollkommen der Regierung übergeben.
Die Opposition kann einfach aus der entmachteten Aufsichts-Kommission ausgeschlossen werden. Der Verfassungsschutz wiederum erhält das Recht, Informationen auf den Rechnern beobachteter Personen zu fälschen. Auch hier ist ein Missbrauch dieser Berechtigungen kaum kontrollierbar.
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Es steht zu befürchten, das hierzulande ein Polizeistaat errichtet werden soll. Speerspitze ist die Opposition in Form der AfD!