Das Verfahren gegen die Reichsbürger ist nicht rechtsstaatlich – findet der Verteidiger von Heinrich XII. Prinz Reuß. So fassen die Akten des Prozesses mehr als 1,4 Millionen Seiten, die weder Richter noch Anklage gelesen haben können. Und die Anschuldigungen, die Reuß gemacht werden, sind so weit gefasst, dass sie jeden Bundesbürger hinter Gitter bringen können.
Seit fast vier Jahren sitzt Heinrich XIII. Prinz Reuß in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm und weiteren Angeklagten vor, Teil einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein, die einen Umsturz in Deutschland vorbereitet und die bestehende staatliche Ordnung beseitigt haben soll.
Sein Verteidiger von Prinz Reuß, Thomas Tschammer, zeichnet im Gespräch mit Roland Tichy ein völlig anderes Bild des Verfahrens. Reuß habe selbst keine Waffen besessen – lediglich eine Kiste mit Jagdmunition seines Vaters – und nach Darstellung seines Anwalts auch nichts von einem konkreten Plan gewusst, den Reichstag zu stürmen. Die Gruppe selbst habe keine Waffen eingeführt. Einige Angeklagte verfügten über legale Waffen, darunter eine Jägerin. Eine Reichstagsbesichtigung habe es gegeben – eine Erstürmung des Reichstages sei aber nicht vorgesehen gewesen.
Tschammer spricht über die teils bizarren Überzeugungen einzelner Beteiligter: die Vorstellung einer „Allianz“ aus Donald Trump und Wladimir Putin, die angeblich eine Million Soldaten nach Deutschland einsickern lassen und die Macht übernehmen würden – unterstützt von einer außergalaktischen Allianz mit überlegenen Waffen. Reuß selbst habe 50.000 Euro gezahlt, um herauszufinden, ob es Tunnel gebe, in denen Kinder gefangen gehalten würden. Zugleich kritisiert der Anwalt die Dimension des Verfahrens: rund 1,4 Millionen Seiten Akten, bereits 150 Beratungstage und eine voraussichtlich 140-tägige Hauptverhandlung. Das Verfahren sei willkürlich auf mehrere Gerichtsorte (Stuttgart, Frankfurt, München) aufgespalten worden.
Besonders scharf greift Tschammer den Terrorismusparagrafen § 129 StGB und die Dauer der Untersuchungshaft an – vier Jahre U-Haft halte er für unverhältnismäßig und den Paragrafen selbst für verfassungswidrig. Was wurde tatsächlich geplant? Welche konkrete Gefahr ging von der Gruppe aus? Und rechtfertigen die Vorwürfe ein Verfahren dieser Größenordnung – während vergleichbare Unterstützungsstrukturen im linken Spektrum bislang anders behandelt würden? Darüber spricht Roland Tichy mit Thomas Tschammer.




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Es geht bei diesem Prozess wie bei dem gegen die „sächsischen Separatisten“ offensichtlich darum, die breite Bevölkerung einzuschüchtern und jeden Widerstand gegen die Vielzahl destruktiver politischer Maßnahmen im Keim zu ersticken. Ich sehe sie deshalb als politische Schauprozesse, wie wir sie grundsätzlich in Diktaturen finden.
Das ist die ganze Zusammenfassung der grotesken Posse, mit dem erkannten Zweck der Generalprävention, vor und bei Gericht:
„Und die Anschuldigungen, die Reuß gemacht werden, sind so weit gefaßt, daß sie jeden Bundesbürger hinter Gitter bringen können.“
Androhung, Bedrohung und demonstrative Justizaktionen mit der Absicht, den Bürger strammstehen zu lassen und ihm das Wort zu verbieten – ansonsten siehe oben.
Ich denke, jeder weiß, dass das ein Gefälligkeitsprozess für die Faeser ist. In ihrem Antifa-Wahn musste die irgend etwas machen, um ihre Antifa-Seele zu befriedigen und Aktionismus vorzuteuschen. Das Bedenkliche daran ist, dass die Justiz ungeprüft diese sündhaft teure Wahnsinnsaktion, mit 5000 Polizisten überhaupt genehmigt hat, ohne jeden Beweis; wie sich nun zeigt, nur auf Behauptungen der Faeser und ihrer Lakaien. Nicht nur die Faeser muss dafür belangt werden, auch die Staatsanwälte und Richter müssen dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Das Problem ist nun, dass die Justiz niemals Beweise finden wird, die allein schon die unzulässige Untersuchungshaft begründen könnte. Nun… Mehr
Ich denke mal, das Gericht hat erkannt, dass an der Anklage nichts dran ist. Nur wie kommt man einigermaßen gesichtswahrend wieder aus der Nummer raus? Und da bin ich mal gemein und vermute, dass sie den Prozess so lange hinziehen bis sich das Problem mit den Angeklagten biologisch erledigt.
War das Verfahren gegen Ballweg denn „rechtsstaatlich“?
Und was die Hundedecke für 19,53 € betrifft:
Selbst die kann bei bestimmter berufsbedingter Hundehaltung steuerlich berücksichtigt werden.
Solange kein Richter oder Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung/Verfolgung Unschuldiger usw. usf. ohne Bewährung in der Knast einfährt – solange haben die Narrenfreiheit.
Und wenn CSU-Dobrindt erst mit seiner „Aufrüstung“ der Geheimdienste durchgekommen sein wird – werden bei solchen politischen Verfahren gefälschte Beweise zum Normalzustand werden.
Die DDR lässt grüßen.
Die Doppeltätigkeit eines Staatsanwaltes – Finden/Würdigen von be- UND entlastenden Beweisen – ist an sich ja schon ein Witz:
Welches Finden von entlastenden Beweisen ist denn einer Karriere förderlich???
Nachdem soo viel Theater gemacht worden ist, kann „der Staat“ natürlich keinen Rückzieher machen, ohne das Gesicht (noch mehr, als ohnehin) zu verlieren, ja, sich lächerlich zu machen. Wenn schon die Tat nichts hergibt, dann muss wenigstens der Prozess grossartig sein.
Ich befürchte, dass hier ganz genau ersichtlich ist, wie weit der politische Arm schon in die Justiz eingedrungen ist. Und zwar so, dass Zweifel an Rechtsstaatlichkeit nahe liegend sind. Diese sog. Reichsbürger sind eher als „Spinner“ den als wirklich Bedrohung zu sehen. Und wenn der Staat sich durch solch eine Truppe schon bedroht sieht, aber durch die Truppe der militanten Islamisten nicht, stimmt irgend etwas grundsätzlich in diesem Staat nicht.
Was hat der UFO-Mumpitz überhaupt mit „Reichsbürger“ zu tun?
Was ist daran „rechts“?
Ich verstehe das nicht.
Das letzte UFO, das ich gesehen habe, hat rechts geblinkt und ist in Richtung Saturn abgedriftet! Das ist die einzige Erklärung – außer daß man kosmische Träume für bare Münze nimmt, natürlich zweckgebunden.