Der prominente Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart sieht im Interview mit Tichys Einblick eine Abkehr vom Grundgesetz und warnt vor aktuellen Regelungen, die die Meinungsfreiheit beschränken und dafür selbst das Bundeskriminalamt instrumentalisieren.
picture alliance / dpa | Wolfgang Kumm
TE: Das Schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Ministerpräsident Daniel Günther sich nur als „Parteipolitiker“ für eine Medien-Zensur kritischer Portale ausgesprochen habe – nicht als Ministerpräsident, obwohl er formuliert: „Ich als Ministerpräsident“. Wie ist das zu werten?
Degenhart: Verwaltungsgerichte sollen dem Staat Grenzen setzen – das Verwaltungsgericht Schleswig sieht seine Rolle offenbar darin, die Staatsgewalt in Schutz zu nehmen. Es scheut die Inhaltliche Auseinandersetzung und geht an der Realität vorbei: Günther hat nach eigenem Bekunden als Ministerpräsident gesprochen, und er stellt z.B. seine Äußerungen in den Zusammenhang der Landespolitik: Unter anderem werde das Land – und nicht die CDU ! – künftig auf Produkte von Microsoft zu verzichten und wolle damit Vorbild für andere Länder sein. Und er tritt durchaus mit der Autorität seines Amtes für ein Verbotsverfahren ein.
Folgt man der politischen Debatte dann erleben wir einen Paradigma-Wechsel: Meinungs- und Informationsfreiheit ist nicht mehr länger ein Verfassungsrecht, das den Bürger vor Zensur und Bevormundung schützt. Sondern Medienfreiheit wird zum schützenswerten Gut von Politikern und Behörden , um die Bürger vor „Desinformation“, „Hass und Hetze“ oder Pornographie schützen soll. Kann so eine Umwertung funktionieren?
Der Staat sieht sich in der Pflicht, den freien Meinungsbildungsprozess und die freiheitliche Kommunikationsordnung zu verteidigen gegenüber tatsächlichen oder vorgeblichen Gefahren, insbesondere auch gegen „Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“, gegen „Hass und Hetze“, gegen „Desinformation“ und „fake news“. Staatliche Schutzpflichten für Grundrechte werden bemüht, um Eingriffe in eben diese Grundrechte zu begründen – es bedeutet immer eine Gratwanderung, will man um der Freiheit willen die Freiheit beschränken.
Ist es nicht so, dass Kommunikation zur Tat wird, die kontrolliert und begrenzt werden soll, und zwar über eine Vielzahl von Gesetzen und Akteuren, die neu damit beauftragt werden?
Ich sehe hier eine gewisse Tendenz, wie sie schon während der Pandemie zu beobachten war und auch beim Klimaschutz sehr prononciert vertreten wird: nicht die Grundrechtsbeschränkung, sondern der Grundrechtsgebrauch sind rechtfertigungsbedürftig.
Wenn Daniel Günther bestimmte Medien als „Feinde der Demokratie“ markiert oder Familienministerin Prien Medien pauschal „Zersetzung“ vorwirft – überschreitet das den Rahmen einer politischen Auseinandersetzung, in der Politik ihrerseits scharf formulieren dürfen?
Selbstverständlich darf in der politischen Auseinandersetzung scharf formuliert werden – wenn Politiker allerdings mit der Autorität ihres Amtes sich äußern, also zB als Ministerpräsident eines Bundeslandes, gilt ein Gebot der Sachlichkeit und galt jedenfalls bisher auch ein Neutralitätsgebot – vom dem sich allerdings die Rechtsprechung zumindest vereinzelt zu distanzieren scheint – so jedenfalls der Verfassungsgerichtshof eines südwestdeutschen Bundeslandes. Begriffe wie „Zersetzung“ jedenfalls sollten jedenfalls gemieden werden und entsprechen einem Freund-Feind-Denken wie auch die Identifizierung bestimmter Medien als „Feinde der Demokratie“. Eine derartige pauschal wertende Differenzierung zwischen demokratieverträglicher und demokratiefeindlicher Presse erscheint mit in deutlichem Widerspruch zu stehen zur Pressefreiheit des Art. 5 GG.
Ist das mehr als eine zulässige Meinungsäußerung, oder: Welches Weltbild steckt da dahinter?
Jedenfalls keine Meinungsäußerung im Sinne von Artikel 5 GG – der MP hat sich ja gerade nicht als Privatmann und Grundrechtsträger geäußert — welches Weltbild? Wohl nicht das des mündigen Bürgers, vielmehr der des schutzbedürftigen Bürgers, der möglichst nicht in Berührung mit „Schmutz und Schund“, wie es früher hieß, kommen sollte.
Nun haben auch früher Politiker sich abschätzig über Medien geäußert, Legende sind Angriffe von Franz-Josef Strauß oder Helmut Kohl. Sind Journalisten nur wehleidiger geworden oder geht es um Grundsätzliches?
Nun war FJS seinerseits polemischen und unsachlichen Angriffen von Seiten der Medien ausgesetzt, wobei zB Nannens Stern gern seine Herkunft als Metzgersohn thematisierte. Es gibt da so etwas wie eine Gegenschlagstheorie, der Ton war seinerzeit deutlich schärfer, während ich den Eindruck habe, dass sich in der Berliner Republik doch gewisse Nähebeziehungen herausgebildet haben – ich glaube, es war Habermas, der vom politisch-medialen Komplex sprach. Das Journalisten im allgemeinen lieber austeilen als einstecken, ist aber nicht neu.
Wenn Sie die Vielzahl der EU-Verordnungen Revue passieren lassen, Digital Service Act, Europäisches Medienfreiheitsgesetz, Europäischer Demokratieschutzschild und das Vorhaben der Chatkontrolle, dann ist damit immer massiver staatlicher Zugriff auf Kommunikation und Pressefreiheit verbunden. Ist „Zensur-Bauplan“ zu hart?
Der klassische Zensurbegriff des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG ist formeller Natur und passt nicht so recht für das Internet, das die Väter und Mütter des Grundgesetzes ja nicht erahnen konnten. Schutzzweck des Zensurverbots ist es, freie Kommunikation davor zu schützen, dass eine systematische und anlassunabhängige behördliche oder behördlich veranlasste Überwachung stattfindet; liegt es nahe, dem Kommunikationsverhalten folgenden Gefährdungen freier Kommunikation zu begegnen, so liegt es nahe, diese Wertung auch bei systematischer und anlassunabhängiger Überwachung der Internet-Kommunikation zur Geltung zu bringen. Während die etablierte medieninterne Selbstkontrolle bisher nicht unter den Zensurbegriff fiel, dürfte den verbindlichen und sanktionsbewehrten Kontrollpflichten nach den EU-Verordnungen jedenfalls in ihrer Zusammenschau teilweise eine zensurähnliche Wirkung zuzuschreiben sein, und jegliche, sei es auch nur beobachtende Kontrolle des Kommunikationsgeschehens ruft unweigerlich jene grundrechtsunverträglichen chilling effects hervor, die wir auch hierzulande bereits beobachten können. Die Bestimmungen etwa der Verordnung (EU)2024/900 sind von einer Regelungsdichte, die erstickend wirken muss.
Ehrlich: Sind wir von TE paranoid, wenn wir das so entschieden kritisieren?
Sehe ich eigentlich nicht so, ein gewisses Misstrauen ist durchaus angebracht; auch sollte im Hinterkopf behalten werden, dass ein perfektioniertes Kontrollinstrumentarium auch einmal in falsche Hände fallen könnte.
Die EU-Regeln werden auf Deutschland übersetzt und der aktuelle Gesetzentwurf räumt der Bundesnetzagentur, bislang für Post-Telekommunikations- und Stromnetze zuständig, auch das Recht der Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss ein. Entsteht da eine Zensurbehörde?
Die Bundesnetzagentur ist zuständige Behörde im Sinne von Artikel 22 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EU)2024/900 für die Überwachung der Einhaltung der Pflichten nach den Artikeln 7 bis 10,13 bis 17 und 21 der Verordnung. Art. 8 – Identifizierung von Inhalten als politische Werbung – bedingt eine inhaltliche Bewertung, für weitere Bestimmungen ist dies nicht auszuschließen. Zu den Durchsuchungen: gab es da nicht einmal das Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Auch das Bundeskriminalamt koordiniert mit einer Zentralen Sondereinheit Meldungen, die von zahlreichen privaten „Meldestellen gegen Hass und Hetze“ eingehen und leitet sie an Staatsanwaltschaften weiter. Ist das Aufgabe einer Behörde, die für den Kampf gegen Schwerstkriminalität eingerichtet wurde?
Nein.
Es ist faktisch eine Gleichsetzung von Kommunikation mit Terror, organisierter Kriminalität und Staatsumsturz. Aber es geht nur um Meinungsäußerung im Netz ….
Eben.
Bislang galt die Verquickung von privatrechtlicher Aktivität und staatlicher Strafverfolgung als ausgeschlossen. Kann das in der Verfolgung von Kommunikation im Netz anders sein? Oder entsteht da ein Bespitzelungsapparat?
Entsteht? Es gibt doch schon eine Reihe von Meldestellen. Wenn einerseits Private staatlich gefördert werden („Demokratiefärderung“), andererseits im Vorfeld staatlicher Strafverfolgung tätig werden sollen, entsteht eine gerade im Bereich des Art. 5 GG problematische Vermengung staatlicher und privater Sphären.
Auch Landesmedienanstalten überprüfen jetzt vermeintliche „Fake-News“ und versenden Bescheide, die in jedem Fall gebührenpflichtig sind gegen journalistische Einzelkämpfer. Es entsteht auch hier eine Art Medien-Kontrollbehörde, die auf politische Inhalte abzielt.
Medien-Kontrollbehörden waren sie ja schon immer, auch in Bezug auf Medieninhalte, dabei ging es immer wieder um Schleichwerbung, auch um Pornographie u.ä., mittlerweile ist aber eine neue Qualität erreicht. Kaum überschaubare Detailliertheit der Regelungen bei gleichzeitiger Unschärfe in den Begriffen bedeuten geminderte Rechtssicherheit.
Entsteht da nicht ein Apparat, der schon aus Gründen des Selbsterhalts ständig neue „Gefahren“ erfinden muss und auf weitere Regulierung drängt?
Parkinsons Gesetz gilt für jede Bürokratie.
Professor Christoph Degenhart ist unter Juristen eine Legende. Sein ‚Staatsrecht I‘ ist in 41. Auflage (!) Das Standardlehrbuch, mit dem Generationen von Juristen das Staatsorganisationsrecht gelernt haben. Im renommierten Bonner Kommentar zum Grundgesetz bearbeitet er Art. 5 (Meinungsfreiheit/Pressefreiheit). Degenhart ist politisch unverdächtig. Die Grünen vertrat er gerade in einer Klage gegen die Erweiterung polizeilicher Befugnisse im bayerischen Polizeiaufgabengesetz.“

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Es ist wirklich eine Zumutung, was das Land Schleswig-Holstein der Bundesrepublik an demokratiefeindlichem Personal zumutet: Habeck, Prien und dann natürlich die Heteropagus-Zwillinge in Sachen Sympathie Stegner und Günther. Wobei niemand so genau weiß, wer von beiden der Autosit und wer der parasitäre Zwilling ist. Mittlerweile ist mir der Stegner ja um Längen sympathischer als Merkels Büttel. Von wegen, alles Gute kommt von oben… gewiss nicht aus dem Norden-Oben. Sollte irgendwann wieder eine Mauer um Berlin gebaut werden, würde ich es sehr befürworten, dass gleich noch ein paar Steine für S-H mitbestellt werden. Da sind uns die Dänen ja auch schon… Mehr
Kaum überschaubare Detailliertheit der Regelungen bei gleichzeitiger Unschärfe in den Begriffen…was auch nicht verwunderlich ist. Das internet ja eine gesellschaftliche revolution und noch in einer phase der verwerfungen. Das war bei der industriellen revolution nicht anders zb arbeitsbedingungen, ausbeutung, umwelt usw. Das internet ist ja noch realtiv jung und wenn ich sehe was sich da in 20 jahren getan/verändert hat ist das schon irre. Ich denke da haben sich viele keine gedanken drüber gemacht was das für gesellschaftliche auswirkungen hat im guten wie im schlechten. Regelungen, die die Meinungsfreiheit beschränken….das man „hier und da“ zu weit geht steht außer frage… Mehr
„…werde das Land – und nicht die CDU ! – künftig auf Produkte von Microsoft zu verzichten…“
Kaum zu glauben, dass dieser Günther auch mal was Sinnvolles vorhat.
Machen wir uns vor: die Jasager und Duckmäuser, die Karrieregeilen und die Windschlüpfrigen sind wieder da wie seinerzeit von Heinrich Mann zu Zeiten des Kaisers so schön beschrieben.
Danke für das Interview. „Entsteht da nicht ein Apparat, der schon aus Gründen des Selbsterhalts ständig neue ‚Gefahren‘ erfinden muss und auf weitere Regulierung drängt?“ Alle Kontrollinstanzen/-organe tendieren quasi als soziologisches Gesetz dazu, sich selber zu erhalten und Arbeit zu beschaffen, mehr Finanzen/Steuergelder, Personal, Projekte. Erst kam Demokratie leben! mit gut 40 Mio Euro aus, jetzt sind bald die 200 jährlich überschritten. Die Anzahl der Meldestellen ist gewachsen, die Bedeutung der Landesmedienanstalten ebenso, usw. Dabei ist und bleibt das Grundproblem des gesamten Kontroll-Komplexes, dass politisch-juristische Schlüsselbegriffe aller Art immer einen gehörigen Interpretationsspielraum haben („Desinformation“, „Rechtsextremismus“); je mehr man den Anwendungsbereich ausweitet, umso… Mehr
Merkel: Es gibt keine Meinungsfreiheit zum Nulltarif!
Stern: Merkel hält flammende Rede für Meinungsfreiheit!
https://www.youtube.com/watch?v=DduDrRXz47I
> auch sollte im Hinterkopf behalten werden, dass ein perfektioniertes Kontrollinstrumentarium auch einmal in falsche Hände fallen könnte.
Sind die jetzigen Hände nicht denkbar falsch? Ich sehe bloß korrupte totalitäre Satrapie.
Es ist schon bizarr, den einzelnen Bürgern oder Journalisten „fake news“ zu unterstellen und gleichzeitig 900 Milliarden Euro neue Schulden als „Sondervermögen“ und die Einwanderung von Millionen zu großen Teilen Analphabeten aus der Dritten Welt als „kulturelle Bereicherung“ zu bezeichnen.
Dem Bürger wird erklärt, dass Realität nicht mehr existiert: Der „Kulturrelativismus“ der Frankfurter Schule hat voll durchgeschlagen und so musste ich in einer Ethnologie Vorlesung einst hören: Die laubbedeckte Hütte ist kulturell genauso wertvoll wie die Sixtinische Kapelle. Die Kirsche auf der Sahnehaube ist dann das „Gender Mainstreaming“, in der Gefühle über die Realität gestellt werden.