Die ARD will für Gebührenerhöhung „kämpfen“ – gegen drei Landesparlamente

Ab 2025 wünschen sich die Öffentlich-Rechtlichen wieder einmal mehr Geld. Nur: dieses Mal stellen sich gleich mehrere Länder im Osten quer.

IMAGO/dts
Auf der Digital-Konferenz Republica kündigte ARD-Intendant Kai Gniffke an, er werde „für eine Beitragserhöhung kämpfen“. Noch liegt der monatliche Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro. Die Gebührenperiode endet 2024. Ab 2025, das hatte die ARD schon in verschiedenen Berechnungen durchblicken lassen, wünschen sich die Öffentlich-Rechtlichen mehr als 20 Euro monatlich.

Schon jetzt fließen ARD, ZDF und Deutschlandradio jährlich gut 10 Milliarden Euro zu. Aus Sicht von Gniffke reicht das immer noch nicht, um auch in Zukunft die Grundversorgung sicherzustellen. Kämpfen müssten die ARD und ZDF-Verantwortlichen mit den Ministerpräsidenten beziehungsweise Parlamentariern aus drei Bundesländern: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Sachsen-Anhalts Regierungschef Rainer Haseloff (CDU) und sein Kollege Dietmar Woidke (SPD) hatten schon beim letzten Ministerpräsidententreffen eine Protokollnotiz hinterlegt, in der sie festhalten, dass es in den Parlamenten ihrer Länder keine Mehrheit für eine Beitragserhöhung gibt. Für eine Gebührenerhöhung müssten alle 16 Länder zustimmen. Schon ein Gegenvotum reicht, um die Pläne von ARD und ZDF zu durchkreuzen. Haseloff gehört zu den Politikern, die regelmäßig die Kosten der öffentlich-rechtlichen Sender kritisieren. In Sachsen spricht sich zwar Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) für eine Beitragserhöhung aus – allerdings spielt hier die CDU-Fraktion nicht mit. „In der Fraktion“, sagt ihr Chef Christian Hartmann, „gibt es keine Mehrheit für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags.“ Da auch die AfD-Fraktion eine Erhöhung ablehnt, gäbe es also keine Zustimmung aus Sachsen. Dass sich diese Position ändert, ist wenig wahrscheinlich: 2025 stehen Landtagswahlen an. Die CDU liegt in den Umfragen nur sehr knapp vor der AfD.

Vor der letzten Gebührenrunde verhinderte Haseloff in Sachsen-Anhalt, dass die Gebührenfrage zur Abstimmung in den Landtag kam. Denn auch damals hätten CDU und AfD dagegen votiert. Selbst die Linke zeigte sich gespalten. Wegen der unterbliebenen Abstimmung konnte damals das Bundesverfassungsgericht die Gebührenerhöhung durchwinken. Das Kernargument lautete damals, Sachsen-Anhalt habe eben auch nicht dagegen gestimmt.
Sollten allerdings jetzt drei Landesparlamente den Wunsch nach mehr Geld aktiv abschlagen, dann könnte auch das Verfassungsgericht nicht mehr helfen.

— Steinhoefel (@Steinhoefel) June 6, 2023

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