Digitaler Medien-Staatsvertrag: Auf dem Weg zum Big-Brother-Wahrheitsministerium

Unter dem Etikett „Vielfaltsförderung“ sollen ausgewählte Medien in sozialen Netzwerken bevorzugt werden. Der geplante Digitale Medien-Staatsvertrag gibt staatlichen Aufsehern mehr Macht. Es drohen noch mehr mehr Zensureingriffe und Einschränkungen der freien Meinungsbildung sowie noch mehr Entmündigung der Bürger.

picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Die Rundfunkkommission der Länder – traditionell geführt von der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz – entwickelt sich mehr und mehr zu einem Orwellschen Wahrheitsministerium. War sie bislang schon mit weitreichenden Befugnissen bei der Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), also für ARD, ZDF und DLF, zuständig, so kannibalisiert sie über die Landesmedienanstalten mehr und mehr den gesamten Bereich der privaten Telemedien.

Dafür soll es einen Digitalen Medien-Staatsvertrag (DMStV) geben. Teil 1 gilt vor allem der Umsetzung von EU-Recht – siehe Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) und Digital Services Act (DSA). Hier wird eine Begriffsbestimmung für journalistisch-redaktionell verantwortete Angebote eingeführt. Vorgesehen ist das Inkrafttreten von Teil 1 für den 1. August 2027.

Teil 2 befasst sich mit weitergehenden Reformen für den digitalen Wandel. Die Rundfunkkommission hat dazu am 16. September 2026 einen 186 Seiten starken Diskussionsentwurf verfasst. Eine öffentliche Anhörung dazu läuft bis zum 13. November 2026. In einer Art Präambel geht es unter anderem um

  • „faire Spielregeln – damit journalistisch verantwortete Medien auch morgen sicht- und hörbar bleiben“;
  • das Sichtbarmachen von Medienangeboten aus dem Bereich des Public-Value-Spektrums (was immer das ist) und dessen Schutz vor algorithmischer Verdrängung;
  • den Schutz der Meinungsbildung vor technischer Manipulation, etwa durch künstliche Reichweitenverstärkung.

Geregelt werden sollen unter anderem die Auffindbarkeit von Medien, eine KI-Verantwortung, Werberegeln und der Jugendmedienschutz. Im Detail heißt das – verbal schön verschleiert: Die Pflicht zur leichten Auffindbarkeit von Public-Value- und Qualitätsangeboten wird auf weitere Telemedien-Kategorien übertragen. Mit anderen Worten: Die Aufsicht über digitale Plattformen, Algorithmen und Meinungsmacht soll neu geregelt werden.

Hört, hört, lest, lest! Es drohen noch mehr staatliche Regulierungen, noch mehr Zensureingriffe, noch mehr Einschränkungen der freien Meinungsbildung bzw. der Informationsbeschaffung und noch mehr Entmündigung der Bürger.

Trojanisches Pferd „Public Value“

Das ohnehin schon zu einer Art Staatsfunk degenerierte System der Öffentlich-Rechtlichen ARD, ZDF und DLF dehnt sich jetzt über neue Kompetenzen der Landesmedienanstalten auf Social-Media-Plattformen und Co. aus und könnte dort nach Art der Danaer in Troja seine die Informations- und Meinungsfreiheit einschränkende Wirkung entfalten. Nun sollen „Anstalten“ mittels neuer Kontroll- und Sanktionshebel darüber entscheiden können, ob ein Beitrag „vielfaltfördernd“ ist und einen „public value“ hat, also wertvoll ist oder nicht.

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Man will in die Social-Media-Algorithmen eingreifen. In einem früheren Papier vom Frühjahr 2026 wird ein mehrstufiges Verfahren angeregt: Zuerst sollen ganze Medien den Status des „Public Value“ zuerkannt bekommen. Das sollen „verlässliche Anbieter“ sein (Wer definiert das nach welchen Kriterien; rechnet die Kommission TE dazu?), die „nach journalistischen Standards“ (was immer das ist) arbeiten und sich an die „geltende Rechtsordnung“ halten. Wie all das dann abläuft, das bleibt intransparent.

Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Thorsten Schmiege, deutete im Frühjahr 2026 in einem Interview immerhin schon mal an, wohin der Hase läuft: Es gehe darum, „wie verlässliche Informationen stärker in den Feed gebracht werden können“. In einem zweiten Schritt sollen dann einzelne Inhalte, also Artikel oder Videos, als „Public Value“ eingestuft werden. Die Kriterien sollen sein: „Aktualität, Relevanz für das öffentliche Informationsinteresse und journalistische Einordnung“. (Heißt Einordnung nicht heutzutage „framing“?)

Dann folgt der entscheidende Schritt: „Die gekennzeichneten Inhalte sollten in algorithmischen Empfehlungssystemen leichter auffindbar gemacht werden.“ Einzelne Artikel von Medien sollen also in Social-Media-Feeds faktisch bevorzugt werden – nach einer Vorauswahl von Medien, die eine Behörde trifft. Dazu sollen die Algorithmen verändert werden: „Reguliert werden sollten algorithmische Empfehlungssysteme dann, wenn sie durch ihre Vermittlungsfunktion die Wahrnehmbarkeit journalistisch-redaktioneller Inhalte maßgeblich prägen und damit meinungsrelevant wirken.“ Das solle also mutmaßlich X, Facebook, Instagram und TikTok betreffen.

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Alle „Public-Value“-Medien sollen jedenfalls einem „öffentlichen Mehrwert“ gerecht werden. 2025 wurde dieser Status etwa der ARD- und ZDF-Mediathek, dem Online-Jugendangebot des ÖRR, Funk, aber auch der Welt-App und der Bild-App fürs Handy sowie zahlreichen regionalen Radiosendern wie Radio Potsdam zuerkannt. Für alle Angebote, denen der Status verliehen wurde, gibt es wiederum eine „empfohlene“ Reihenfolge, in der sie präsentiert werden sollen. Dort stehen ARD und ZDF auf den ersten Plätzen.

Einer der größten Hämmer dabei: Die Rundfunkkommission der Länder will soziale Medien gesetzlich dazu verpflichten, dass jeder fünfte angezeigte Post „vielfaltsfördernd“ ist. Der nun Ende September 2026 veröffentlichte Plan nennt bereits eine konkrete Quote: Wenn Algorithmen mit konkreten Empfehlungssystemen arbeiten, solle „mindestens“ bei jedem fünften Beitrag ein „vielfaltsfördernder“ Artikel jener ausgewählten Medien stehen. Faktisch fielen darunter Posts der Öffentlich-Rechtlichen – etwa Beiträge der Tagesschau oder des „heute journal“.

Welche Medien diesen Status bekommen, entscheiden die 14 Landesmedienanstalten (Hamburg und Schleswig-Holstein sowie Berlin und Brandenburg bilden je eine Anstalt). Diese sind formal zwar „staatsfern“, jedoch sitzen in wichtigen Gremien Vertreter der Landesregierungen und Landesparlamente. Boshafte Frage: Kommen hier also etwa ZDF-Fake-Videos zum Zug, präsentiert von einer Dunja Hayali? Böhmermann-Denunziations-Recherchen?

Die Kritik an diesen Plänen der Rundfunkreformkommission hat noch nicht so richtig Fahrt aufgenommen. Bislang hat sich eigentlich nur die WELT intensiver damit befasst.

Zwei fette Katzen sind wohl noch im Sack

Auf Seite 186, der letzten Seite des Entwurfs, wird noch ein Abschnitt VI. angekündigt. Er ist jetzt schon wie folgt überschrieben: „Ahndung von Verstößen der Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Es folgt der Zusatz: „Eine Ergänzung der Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften erfolgt noch.“ Muss man diese Überschrift samt Ankündigung noch interpretieren? Nein, sie ist verräterisch genug.

Die andere Katze im Sack ist: Es wird auf den 186 Seiten mit keiner Zeile darauf eingegangen, wie die 14 Landesmedienanstalten personell die ihnen neu zugewiesenen Kontrolljobs bewältigen sollen. Bislang sind sie in der Summe mit rund 500 bis 600 Mitarbeitern bestückt. Wobei man sich fragt, wieso Miniländer wie das Saarland und Bremen eine je eigene Landesmedienanstalt brauchen. Insgesamt werden die 14 Anstalten aktuell mit jährlich rund 175 Millionen Euro finanziert. Und zwar aus den fast 9 Milliarden Euro Zwangsgebühren. Der Zwangsgebührenzahler bringt damit allein für die Landesmedienanstalten pro Monat 0,35 Euro, also pro Jahr 4,20 Euro auf. Wetten, dass das den 14 Anstalten nicht reichen wird und ARD/ZDF/DLF in Kürze unter Berufung auf den Digitalen Medienstaatsvertrag eine Erhöhung der Zwangsgebühren verlangen werden.

Wie auch immer: Es beschleichen einen düstere Gedanken. Die Architekten des Digitalen Medienstaatsvertrages scheinen „1984“ sehr genau gelesen zu haben. Nicht um sich gegen ein Big-Brother-Wahrheitsministerium zu wappnen, sondern daraus zu lernen. „1984“ als Gebrauchsanleitung für den Ausbau von 14 Wahrheitsministerien!


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Kommentare ( 1 )

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yeager
8 Minuten her

Ist ja furchtbar schade, dass diese Gesetze so kryptische Abkürzungen haben: DMStV, EMFA, DSA. Ganz anders als z.B. das „Selbstbestimmungsgesetz“ oder etwa das „Wachstumschancengesetz“, das klingt viel positiver, kann man sich auch besser merken …
Wie wäre es mit „Schöner zensieren Gesetz“, „Meinungsfreiheitseinhegungsverordnung“ oder „Pöbel hat zu schweigen Gesetz“?
Oder etwas euphemistischer: „Meinungskonformitätsfördergesetz“.