Der Hamburger Volksentscheid bekräftigt den Deindustrialisierungskurs Deutschlands auf Landesebene – getragen von einer Minderheit der Wahlberechtigten. Im Interview mit TE-Autor Josef Kraus benennt der Staatsrechtler und ehemalige Bundesminister Rupert Scholz die rechtliche Problematik und prognostiziert weitreichende Folgen des Karlsruher Klimaurteils von 2021.
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Tichys Einblick: Professor Scholz, am 12. Oktober fand eine Volksabstimmung in Hamburg über den sogenannten Zukunftsentscheid statt, also über Klimaneutralität in der Hansestadt. Hamburg hatte bislang Klimaneutralität für 2045 angestrebt. Nun also der Volksentscheid. Bei einer Wahlbeteiligung von 43 Prozent waren 53 Prozent dafür, die Klimaneutralität auf 2040 vorzuverlegen. Wie bewerten Sie dieses Votum juristisch und politisch?
Rupert Scholz: Das Datum 2045 für den Ausstieg aus der CO2-Emission kommt ja von der EU. Aber wenn Hamburg jetzt alleine sagt, wir gehen vor auf 2040, ist das eine landesrechtliche Regelung, die im Grunde gegen das EU-Recht verstößt. Das heißt, die Hamburger sind in der Form gar nicht zuständig, eine eigenmächtige CO2-Regelung zu erlassen. Insbesondere auch deshalb, weil die Umsetzung des EU-Rechts eine Sache des Bundes ist und nicht des Landes. Insofern ist dieses von den Klimaideologen bejubelte Ergebnis in Hamburg sehr fragwürdig. Denn Zuständigkeiten dürfen nicht verletzt werden, und das ist hier geschehen.
Wird der Europäische Gerichtshof dazwischenfunken? Wird die EU-Kommission dazwischenfunken?
Das ist eine interessante Frage. Ich befürchte, dass einige in der EU, vor allem etwa Ursula von der Leyen, die sich ja sehr klimabewegt gibt, jetzt sagen, na wunderbar, das lassen wir mal laufen. Vielleicht finden sich noch Nachfolger, die das auch machen wie die Hamburger. Aber das ist eine Aufgabe der Bundesregierung. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass dieses Unternehmen aus Hamburg schnell wieder verschwindet. Es geht um Bundeseinheitlichkeit. Das darf die Bundesregierung nicht hinnehmen.
Es ist ja eigentlich ein Ergebnis, das nur 22 Prozent der Wahlberechtigten mittragen. Zudem kommt einem hier wieder das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 in den Sinn. Dort geht man davon aus: Die bis zum Jahr 2030 zugelassene Emissionsmenge Deutschlands sei bis 2030 weitgehend aufgebraucht, sodass ab 2031 drastischere Freiheitsbeschränkungen drohten. Bringt uns dieses Urteil scheibchenweise weitere Einschränkungen von Freiheiten?
Ja, das würde ich so sagen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine, die ich bereits damals kritisiert habe, weil sie eine Verfassungsauslegung wählt, die nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Es geht um Artikel 20a Grundgesetz, der den Umweltschutz garantiert, auch für künftige Generationen.
Ich habe den Artikel selbst seinerzeit in der Verfassungsreform nach der Wiedervereinigung mitformuliert. Ich habe besonderen Wert darauf gelegt und war damit durchaus auch mit der Mehrheit der Kommission einig, dass das kein Grundrecht ist, das ist nicht etwas Einklagbares, subjektiv Einklagbares. Aber was ist hier geschehen? Das Bundesverfassungsgericht hat sich darüber hinweggesetzt, hat den 20a einfach mit dem Artikel 2 Absatz 1, der die freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt, sozusagen zusammengerührt, und hat daraus plötzlich eine grundrechtliche Position erlassen, für künftige Generationen, die es noch gar nicht gibt.
Dafür wurde ja reichlich pathetisch der Begriff der Generationengerechtigkeit erfunden.
Generationengerechtigkeit ist sehr wohl ein politisches Programm. Das ist auch richtig. Generationengerechtigkeit brauchen wir zum Beispiel im Rentenrecht. Also für künftige Generationen, das ist schon in Ordnung. Aber es gibt hier keine einklagbaren Positionen. Das ist ein ganz entscheidender Unterschied. Es kommt ein weiteres Problem hinzu: Im Zuge der Verschuldungspolitik wurde der Grundsatz der Klimaneutralität verfassungsrechtlich eingeführt.
Nach dem Karlsruher Urteil von 2021 ist also die Reduzierung des CO2-Ausstoßes jetzt einklagbar.
Ich befürchte, dass das Bundesverfassungsgericht, wenn es auf der Linie der eben angesprochenen Entscheidung bleibt, die Verschuldung zugunsten von Klimaneutralität sozusagen rechtssubjektiviert. Und dann weiß ich nicht, was aus unserer Wirtschaft, unserer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung werden soll. Da kann einem angst und bange werden.
War das Klimaschutzgesetz von 2019 so schlecht, dass es gekippt werden musste?
Nein, das war eigentlich eine ganz vernünftige Regelung, weil es vor allem auch immer noch klare Regelungen fand in der Abwägung zu Wirtschaftswachstum, zu wirtschaftlicher Freiheit, zu marktwirtschaftlichem Verhalten und auch, jetzt zitiere ich einmal Merz, zur für in der Klimapolitik notwendigen Technologieoffenheit. Technologieoffenheit ist unverzichtbar, aber Ideologen erkennen das natürlich nicht an.
In dem 110-seitigen Urteil kommt zum Beispiel Atomkraft als Alternative überhaupt nicht vor.
Ja, genau. Karlsruhe hat ja auch gar keine Sachverständigen angehört. Es gab keine mündliche Verhandlung. Es wurden keine Wissenschaftler einbezogen, die das Thema Klimawandel anders sehen als das Potsdamer Institut. Für mich unbegreiflich. Bei einer so fundamentalen Fragestellung hat das Bundesverfassungsgericht, das ja im Grunde eine großartige Konstruktion ist, zuvor noch nie einen verfahrensmäßig so weitreichenden taktischen Fehler begangen. Das ist für mich unbegreiflich.
Was müssen wir im Jahr 2031 befürchten, wenn es nicht ein neues Urteil gibt?
Dann werden wir wahrscheinlich keine intakte Marktwirtschaft mehr haben, wenn das wirklich realisiert wird.
2021 war die maßgebliche Berichterstatterin, Professorin Gabriele Britz, wohl nicht ganz unbefangen. Sie hat ihren Text womöglich quasi am Küchentisch mit ihrem Ehegatten Bastian Bergerhoff ausgetüftelt – einem Frankfurter Grünenpolitiker.
Der Verdacht besteht. Jedenfalls war Frau Britz befangen. Und Befangenheit bedeutet Nicht-Teilnahme an der Beratung und Entscheidung. Wenn sie fair gewesen wäre, hätte sie selbst gesagt, ich bin befangen. Aber das Urteil ist trotzdem nicht anfechtbar. Es gibt ja keine Instanz über dem Bundesverfassungsgericht. Es ist im Grunde, wie wir Juristen sagen, eine res judicata. Es ist entschieden. Man kann nur hoffen, dass dieser Streitgegenstand noch einmal in Karlsruhe zur Entscheidung kommt und dass man dann in Karlsruhe erkennt, welche Fehler man gemacht hat.
Im Moment schaut es ja so aus, als ob Klimaneutralität eine Art Übernorm wäre.
Der Eindruck besteht. Aber was ist denn Klimaneutralität in Wahrheit? Es ist ein völlig offener Begriff. In hohem Maße ein konkretisierungsbedürftiger Begriff.
Die Deutschen machen 1 Prozent der Weltbevölkerung und 2 Prozent des CO2-Ausstoßes aus. Wird Deutschland klimaneutral, ändert das den CO2-Anteil in der Atmosphäre nicht.
Ja, es gibt immer noch diese Neigung der Deutschen, international ein bisschen die Obermoralinstanz sein zu wollen.
Ein bisschen deutscher Größenwahn?
Nicht unbedingt Größenwahn, aber offenbar soll die Welt schon an der deutschen Moral genesen.
Also nennen wir es vorsichtiger deutsche Volkspädagogik. Weil man doch immer wieder hört, wenn die Deutschen nicht voranmarschieren, machen die anderen auch nicht mit.
Es macht ohnehin keiner mit. Es werden weltweit Hunderte von Gaskraftwerken, Kohlekraftwerken und AKW gebaut. Jeder entscheidet in seiner Zuständigkeit nach seinem politischen Ermessen. Wir können niemandem etwas vorschreiben. Wenn man zum Beispiel nur das Thema Kernenergie nimmt: In Europa wird die besonders klimafreundliche Kernenergie wieder forciert. Wir Deutsche diskutieren das nicht einmal.
Zurück zum Karlsruhe-Urteil von 2021: Hat sich das Gericht hier zu einer Regierung der Richter aufgeschwungen? Stimmt die Gewaltenteilung da noch?
Das kann man so nicht sagen. Verfassungsgerichtsbarkeit ist immer auch politische Gerichtsbarkeit. Und das ist auch in Ordnung. Denn das Verfassungsgericht ist die Oberinstanz für unseren Rechtsstaat, die Politik insgesamt, die Gesetzgebung insgesamt auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu kontrollieren. Das ist auch nicht zu kritisieren. Nur, es gibt Grenzen. Es darf nie so sein, dass der Richter in Wahrheit der Politiker wird. Das darf nicht passieren.
Obwohl sich umgekehrt die Parteien das Gericht zur Beute gemacht haben. Wie die drei jüngsten Berufungen zeigen.
Die Verfassungsrichter müssen, da das ein Verfassungsorgan ist, demokratisch legitimiert sein. Deshalb ist das Verfahren der Richterwahl sehr klug angelegt, mit der Zweidrittelmehrheit im Bundesrat einerseits und im Bundestag andererseits. Das hat sich bewährt. Das insgesamt nach wie vor hohe Ansehen dieses Gerichts beruht auf diesem Verfahren. Ich habe selbst früher, als ich noch im Bundestag war, in diesem Rahmen wesentlich eine Zuständigkeit gehabt für die CDU/CSU. Wir haben uns immer wieder auch auf sehr vernünftige Entscheidungen verständigt. Natürlich mit unterschiedlichen Meinungen. Aber es gab immer wieder verträgliche, objektive, kompetente Persönlichkeiten, die zum Bundesverfassungsgericht kamen.
Bei dieser Wahl jetzt habe ich allerdings schon meine Zweifel. Etwa bei der jetzt gewählten Frau Kaufhold, die öffentlich das AfD-Verbot fordert. Damit ist sie schon weitgehend befangen. Oder dass Frau Kaufhold über Enteignungen nachdenkt. Und dazu ein Gutachten für Berlin geschrieben hat. Das ist mit Grundgesetz Artikel 14 Eigentumsgarantie überhaupt nicht vereinbar. Man mag sagen, das liegt in Kaufholds wissenschaftlichen Freiheit. Aber ihre wissenschaftliche Freiheit rechtfertigt nicht solche Auffassungen, vor allem, wenn die jetzt womöglich transportiert werden in den Spruchkörper.
Diese Kritik an Kaufhold hat in der Unionsfraktion überhaupt keine Rolle mehr gespielt.
Das habe ich sehr bedauert. Ich habe auch öffentlich die Fraktion der Union aufgefordert, hier nicht mitzumachen. Sie haben ja Frau Brosius-Gersdorf abgelehnt seinerzeit, auch mit Recht. Aber ich glaube, dass Frau Kaufhold ein noch problematischerer Fall ist. Das muss ich der SPD vorwerfen, dass sie diesen politischen Wirbel da veranstaltet hat. Das entspricht nicht der bewährten Praxis, in Stille, in Ruhe geeignete Persönlichkeiten zu nominieren.
Wieder zurück zum Klimaurteil von 2021: Wenn es exekutiv umgesetzt wird, mit welchen Freiheitseinschränkungen muss der Normalbürger rechnen?
Ich fürchte, mit erheblichen. Nehmen Sie schon allein dieses Heizungsgesetz der Ampelkoalition, das immer noch nicht wieder aufgehoben worden ist, obwohl CDU/CSU dies in ihrem Wahlprogramm angekündigt und versprochen haben. Zugleich werden unsere Verbrennerautos, die besten der Welt, von Brüssel her ausgeschaltet, was unserer Wirtschaft massiv schadet. Daran hängen Hunderttausende an Arbeitsplätzen. Das alles plötzlich aufzugeben, ist wirtschaftspolitisch unsinnig.
Also ist dieses 2021er Klimaurteil im Verein mit dem aktuellen Hamburger Volksentscheid ein weiteres Stück Deindustrialisierung Deutschlands?
Wenn die Richtung so weitergeht, ja.

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Unabhängig des regionalen Ereignisses haben wir deshalb keine volle Marktwirtschaft mehr, weil die Bundesbank und die EZB seit Jahren am Kapitalmarkt Käufe tätigen um den Selbstheilungsprozess zu verhindern. Unwissende Leute behaupten dass die Weltwirtschaftskrise speziell in Deutschland wegen zu hoher Zinsen stattgefunden habe.
Das ist falsch. Es war der verlorene Krieg mit den unverhältnismäßig hohen Reparationen der 1923 die Hyperinflation und 1929 den Crash auslöste.
Für das Weltklima ist schon der Klima-Aktionismus Gesamt-Deutschlands vollkommen irelevant. Relevant ist er nur für die Überlebensfähigkeit deutscher Firmen, die ja bereits im Eiltempo das Land verlassen.
Nun besitzt Hamburg nur einen Bruchteil der ohnehin nicht vorhandenen Relevanz bzgl. des Klimas, trifft aber Hamburgs Firmen (…und Firmen…) umso heftiger. Und wenn sie Hamburg schließlich reihenweise verlassen, gehen diese sicher nicht in andere Regionen Deutschlands, sondern verlassen das Land sinnvollerweise gleich ganz.
DAS sind die Folgen dieser Kinderpolitik.
Ich finde es hochgradig bedauerlich, dass immer von der ‚EU‘ als Sündenbock bei unerwünschten Gesetzgebungen gesprochen wird. Wir ist denn die EU und wer entscheidet? Die Mitgliedstaaten entscheiden (und in vielen Bereichen letztlich das EP) und Deutschland hat damals, 2022/23 mit seinem Hampel-Ampel Verkehrsminister Wissing eine unrühmliche Rolle gespielt!
Es ist schon erstaunlich mit welcher Naivität Staatsrechtler wie Scholz die Hintertür bereitstellten, um die Grund-, Eigentums- und Freiheitsrechte der Bürger zu kassieren. „Generationengerechtigkeit brauchen wir zum Beispiel im Rentenrecht.“ Nein Herr Scholz, wir brauchen keine Gerechtigkeitsfloskeln nach Rousseauscher Manier im Grundgesetz oder einer Verfassung, damit bewirkt man lediglich eine Verselbstständigung der Umverteilung und den Interpretationsspielraum zur Enteignung von Individuen und Gruppen, was niemals der Zweck eines Rechtsstaates und einer Rechtsprechung sein darf. Das Gesetz sollte ausschliesslich dem Schutz des Eigentums dienen, es darf keine generationenübergreifende, oder sonst irgendwie definierte „gerechtigkeitserzeugende“ Funktion haben, sondern nur geltendes Recht vertreten und dem… Mehr
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Ich finde diesen Satz aus Artikel 14(2) gut und halte mich als normaler Mensch auch daran.
Nur finde ich, daß dieser Satz nicht in einen Verfassungsparagraphen gehört. Sondern er gehört in die Schriften und Predigten einer funktionierenden Religion.
Herr Scholz ist ohne Zweifel ein sehr erfahrener Jurist. Das Procedere zur Wahl der Verfassungsrichter ist aber nicht mehr zeitgemäß. Die ehemaligen Volksparteien CDU/CSU und SPD sind keine Volksparteien mehr, die Parteienlandschaft hat sich geändert. Nach wie vor werden aber die Verfassungsrichter im Hinterzimmer zwischen Union und SPD ausgekungelt. Das kann nicht sein. Mag auch sein, dass das Verfassungsgericht immer politisch war, aber vermutlich hatte es nie so eine politische Schlagseite nach links, wie derzeit. Das Verfassungsgericht ist nicht mehr vertrauenswürdig und die Verfassung scheint es in keiner Weide mehr zu schützen, sondern eher eine Klientel in der Regierung, die… Mehr
Der Duden nennt zum Wort „Klima“ die folgenden 3 Top-Synonyme:
Da ist sofort klar, warum nicht von „Wetterwandel“, „Wetterschutz“ oder gar von „Wettergerechtigkeit“ gesprochen wird – obwohl doch genau das Gleiche gemeint ist.
Zitat: „Aber das Urteil ist trotzdem nicht anfechtbar. Es gibt ja keine Instanz über dem Bundesverfassungsgericht. Es ist im Grunde, wie wir Juristen sagen, eine res judicata. Es ist entschieden. Man kann nur hoffen, dass dieser Streitgegenstand noch einmal in Karlsruhe zur Entscheidung kommt und dass man dann in Karlsruhe erkennt, welche Fehler man gemacht hat.“ > Mhh, das soll jemand verstehen; „ist nicht anfechtbar“ und dann wird aber doch daruf gehofft das der „Streitgegenstand noch einmal in Karlsruhe zur Entscheidung komm“ ?? Also, dann ist dieses „Weltwetterrettungs“-Urteil vom BGH wohl doch anfechtbar wenn man -bei diesen „Streitgegenstand“- auf eine… Mehr
Da hat man genau den Richtigen gefragt , ein Mann der Zeit seines langen Lebens unter marktwirtschaftlichen Bedingungen gearbeitet hat.
Mit Verlaub, Herr Professor, wir haben gar keine „Marktwirtschaft“ mehr – mit einer Staatsquote von 75% sind wir längst im Sozialismus.
Wieso wird die Minderheit der Wahlberechtigten bemüht, wenn doch die Mehrheit der Wähler (die ihr Recht ausgeübt haben) für den Irrsinn gestimmt hat? Unterm Strich ist die Mehrheit dafür, denn die hat entweder mit Ja gestimmt oder sich enthalten. Wahlrecht ist eben auch das Recht zum Schweigen, und führt damit mindestens zur Obliegenheit, sich zu äußern, will der Wähler seinem Willen Ausdruck verleihen. Let‘s face it, die Mehrheit der Hamburger hat die bewußte Entscheidung getroffen, dem Irrsinn keinen Einhalt zu gebieten. Was das über die Hamburger aussagt, darf sich jeder selbst denken.