imago0152527847h Published on 2. Mai 2023 in Selbstbestimmungsrecht: Wenn’s drauf ankommt, braucht man offenbar doch MännerFull resolution (620 × 413) Die Wehrpflicht gilt laut Grundgesetz Artikel 12a nur für Männer – künftig wohl auch für solche, die sich im Kriegsfall zur Frau erklären.