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Wenn die Putzfrau kommt – dann muß das zukünftig genauestens aufgeführt und zwei Jahre aufbewahrt werden: Andernfalls droht der Zoll mit Hausdurchsuchung und bis zu 30.000 € Strafe. Hier ein Formularentwurf der Bundestagsverwaltung für Minijobber bei Abgeordneten

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