Wenn die Putzfrau kommt – dann muß das zukünftig genauestens aufgeführt und zwei Jahre aufbewahrt werden: Andernfalls droht der Zoll mit Hausdurchsuchung und bis zu 30.000 € Strafe. Hier ein Formularentwurf der Bundestagsverwaltung für Minijobber bei Abgeordneten