Tichys Einblick
Wahlanfechtung

Jeder Bürger kann beim Deutschen Bundestag eine Prüfung der Wahl einfordern

Gegen die letzte Bundestagswahl kann sich jeder Bürger bis zum 26. November beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages wegen Wahlmängeln beschweren. Wir veröffentlichen ein Musterschreiben für einen Einspruch gegen die Wahl wegen der Pannen bei ihrer Durchführung in Berlin.

Eine Wahlhelferin zählt in einem Berliner Wahllokal einen Stimmzettel für die Bundestagswahl.

picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Am 26. September fanden in Berlin neben der Wahl zum Deutschen Bundestag die Abstimmungen für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksversammlungen statt. Bei den Wahlen gab es schwere Unregelmäßigkeiten und grobe Verstöße; nach und nach wurden immer mehr Details bekannt, die an der Rechtmäßigkeit der Wahlergebnisse zweifeln lassen.

So wurden Wahlunterlagen verschiedener Wahlkreise vertauscht; Stimmen, die diese falschen Unterlagen benutzten, wurden als ungültig gewertet. In den Wahllokalen fehlten Stimmzettel und konnten nicht nachgeliefert werden, sodass viele Bürger ihre Stimme erst gar nicht abgeben konnten. Minderjährige und EU-Ausländer, die an der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen durften, konnten unberechtigt für die Bundestagswahl abstimmen. Das Internet-Portal „wahlrecht.de“ hatte schon vor der Wahl auf Manipulationsmöglichkeiten bei der Briefwahl hingewiesen. In der Berliner Wahlordnung wurden die Briefwahlvorstände explizit aufgefordert, entgegen dem Bundeswahlrecht zu handeln.

Sendung 07.10.2021
Tichys Ausblick Talk: "Erzwingen Pannen in Berlin Neuwahlen?"
„Das Wahlrecht ist das höchste demokratische Teilhaberecht des Bürgers“, so der Staatsrechtler Rupert Scholz in der Sendung „Tichys Ausblick“ vom 7. Oktober 2021. Deshalb: Jeder Bürger sollte das Interesse an einer ordentlich und rechtmäßig durchgeführten Wahl haben und sie bei berechtigten Zweifeln prüfen lassen, indem er Einspruch erhebt. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Grundgesetz (GG) Sache des Deutschen Bundestages (siehe „Informationsblatt zu Wahleinsprüchen“).

Jeder Bundesbürger, auch außerhalb Berlins, hat das Recht, sich beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages über Wahlmängel zu beschweren. Er kann das bis zwei Monate nach der Wahl, also bis 26. November 2021, tun, mit einem schriftlichen Einspruch per Brief oder Fax – eine E-Mail reicht nicht !

Die „Atlas Initiative“ – ein parteiunabhängiger Verein zur Förderung der Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – hat für ihre Mitglieder ein Musterschreiben für einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl entworfen, das jeder interessierte Bürger nutzen kann, um den Widerspruch im eigenen Namen einzulegen.

Sollte eine Wahlprüfung ergeben, dass es zu einer neuen Abstimmung in Berlin kommen muss, könnte das auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages haben. Zwei der drei Direktmandate, die der Linkspartei den Wiedereinzug trotz Scheiterns an der Fünf-Prozent-Hürde über die Grundmandatsklausel ermöglichten, holte sie in Berlin. Würde sie ein Direktmandat bei einer Neuwahl in der Hauptstadt verlieren, müssten die 39 Linkspartei-Abgeordneten aus dem Parlament wieder verschwinden.

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