Tichys Einblick
Willkürjustiz

NetzDG: Das Ende von Meinungsfreiheit und Rechtsstaat

Da der Privatzensor weder weiß, wie das Gesetz anzuwenden ist, noch wissen kann, was dem Zensurminister nicht gefällt, wird bei einer 50-Millionen-€-Strafdrohung auf Teufel-komm-raus gelöscht, was Anlass für die Sanktionierungskeule sein könnte.

© Steffi Loos/Getty Images

Nun ist es also so weit. Der Bundesminister der Zensur ist dabei, die Verfassung außer Kraft zu setzen und den Rechtsstaat mit. Die Bundesregierung hat es abgesegnet. 270 Jahre nachdem Montesquieu (1748) die Grundzüge der Gewaltenteilung niederschrieb, soll es das nun also mit der europäischen Aufklärung gewesen sein. Der Rückfall in die Ständejustiz, der der Bürger hilf- und widerstandslos ausgeliefert ist, soll vollendet werden.

Unter dem Sprachmonster „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ will der Zensurminister in aller Eile die Gewaltenteilung zu Grabe tragen. Denn die Beurteilung dessen, was Recht und was Unrecht ist, liegt danach nicht mehr bei unabhängigen Gerichten, sondern bei Privatleuten, die nicht einmal über juristische Grundkenntnisse verfügen müssen. Es reicht völlig, alles das – und im Zweifel noch mehr – als löschenswert zu empfinden, was dem Zensurminister nicht gefällt. Und da der staatlich initiierte Privatzensor weder wissen kann, wie das Gesetz anzuwenden ist, noch eine Vorstellung davon haben kann, was dem Zensurminister nicht gefällt, wird angesichts einer 50-Millionen Euro Strafdrohung nun auf Teufel-komm-raus gelöscht werden. Damit bloß nichts übersehen wird, was dem Oberzensor Anlass geben könnte, die Sanktionierungskeule herauszuholen.

Freiheit und Rechtsstaat abgeschafft

Damit genau solches nicht geschieht; damit die Meinungsfreiheit vor der Obrigkeit geschützt ist, schufen die Demokraten 1871 die strikte Trennung der Aufgaben. Weder König noch Politik sollten darüber bestimmen dürfen, was geschrieben, gesagt und was gedacht werden durfte. Deshalb schufen sie Gesetze, in denen sorgsam unterschieden wurde zwischen Meinungsfreiheit und Überschreitung derselben. Beispielsweise dann, wenn jemand seine Meinungsfreiheit nutze, um Mitbürger persönlich zu beleidigen oder zu diffamieren.

Über die Grenzlinie zwischen beiden aber hatten immer nur Gerichte zu entscheiden – und das auch nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft begründeten Anlass dazu hatte, die Gerichte einzuschalten. Ein Verfahren, das unerlässlich ist in einem Gemeinwesen, das sich Rechtsstaat nennen darf. Und so will ausgerechnet der offiziell immer noch irreführend „Bundesminister der Justiz“ genannte Ideologe aus dem Saarland nun nicht nur die staatliche Zensur wieder einführen, sondern auch den Rechtsstaat abschaffen. Denn die Beurteilung dessen, was „strafrechtlich relevant“ ist, darf in einem solchen eben niemand anderem als einem unabhängigen Gericht obliegen.

Wobei – mit denen ist es auch nicht mehr zum Besten bestellt. Wenn der Geschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, das Löschen „rechtswidriger Kommentare“ durch gerichtsfremde Netzwerkbetreiber nur noch als „eine Säule im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz“ beschreibt und die zusätzliche „strafrechtliche Verfolgung“ einfordert, dann klingt das nicht mehr nach dem Vertreter einer selbstbewussten, unabhängigen Justiz, sondern nur noch nach Arbeitsplatzsicherung. Welche nun tatsächlich Schaden nehmen könnte, wenn eben nicht mehr Gerichte, sondern unbekannte Mitarbeiter in den Etagen der Netzwerkbetreiber eine nicht als „Recht“ zu bezeichnende Justiz üben. Widerspruch gegen die Löschung? Sinnlos. Gelöscht ist gelöscht.

Hängen ohne Urteil

Hängen ohne Gerichtsurteil galt in jedem zivilisierten Staat als Todsünde. Kommentarlöschen ohne richterliches Urteil ist letztlich nichts anderes. Beides ist Selbstjustiz – die Abschaffung von Recht und Gesetz.

Wie sehr und schnell der frühere Rechtsstaat Bundesrepublik verkommt, wird vielleicht am besten an einer Episode aus den Neunzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts deutlich. Damals leitete ich in der Berliner Verkehrsverwaltung die Öffentlichkeitsarbeit. Befasst waren wir seinerzeit auch mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung. Damals gab es, um die Polizei nicht mit scheinbar Unwichtigem zu befassen, die Überlegung, Parkverstöße durch Mitarbeiter privater Unternehmen dokumentieren zu lassen, um mittels dieser Dokumentation die hoheitliche Aufgabe der Verfolgung des Verstoßes ahnden zu lassen. „Nein“, sagten damals die versammelten Juristen. Auch die bloße Dokumentation einer Ordnungswidrigkeit müsse in einem Rechtsstaat alleinige, hoheitliche Aufgabe der dafür zuständigen, staatlichen Stellen bleiben.

Zwanzig Jahre später kann man über diese Bedenken von Juristen, die ihre Bezeichnung noch zu Recht trugen, nur noch sarkastisch lachen. Die Beurteilung von Recht und Unrecht bei einer weitaus bedeutsameren Problematik – der früher als Grundrecht verstandenen Meinungsfreiheit – wird privatisiert. Die hoheitliche Aufgabe gehört ebenso der Vergangenheit an wie die Freiheit des Bürgers. Der Totengräber von Freiheitsrechten und Rechtsstaat hört auf den Namen Heiko Maas. Die Sargträger sind die Minister der schwarzroten Koalition.

Fußnote der TE-Redaktion: Noch ist Maas nicht Recht, das Bundesverfassungsgericht twitterte gestern (!):