Tichys Einblick
Nach Rechtsgutachten nicht länger zögern

Kopftuchverbot für junge Mädchen endlich verwirklichen

Nun liegt ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Martin Nettesheim vor, das von der Frauenrechtsorganisation Terre de Femmes in Auftrag gegeben wurde, wonach ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in den Schulen durchaus verfassungskonform ist.

Es mag sein, dass dieses Thema bei mir fast schon wie ein Mantra wirken muss, das ich Tag für Tag herunterbete. Es mag auch sein, dass viele Bürger die Debatte um ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in Schulen für völlig überzogen, deplatziert oder gar fremdenfeindlich halten. Für mich ist diese Diskussion aber keineswegs geringfügig oder obsolet, sondern war sie längst überfällig und muss dringend Folgen haben.

Nicht aufgeben
Wir brauchen ein Kopftuchverbot für junge Mädchen - jetzt!
Die Debatte um ein Kopftuchverbot für junge Mädchen, besonders in Grundschulen, zeigt, wie Deutschland seine Werte lieber leise und heimlich aufgibt, nur um sich nicht angreifbar zu machen, um die Multi-Kulti-Romantik nicht zu stören und so den Salafisten sprichwörtlich Tür und Tor zu öffnen. Die Diskussion über das Kopftuchverbot zeigt auch, wie die falschverstandene Toleranz unsere Gesellschaft Stück für Stück zersetzt und uns von unseren demokratisch-abendländischen Werten und Traditionen abdriften lässt. Ich habe schon oft gefragt, wie lange wir uns dieses Dahinsiechen unserer Werte noch gefallen lassen, wie lange wir noch tatenlos zusehen wollen und damit stillschweigend die Unterdrückung von zehntausenden jungen muslimischen Mädchen akzeptieren.

Bis jetzt war bundesweites alles Fragen, Appellieren und Fordern jedoch vergebens. Nun liegt ein Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Martin Nettesheim vor, dass meine Rechtsauffassung bestätigt: Gemäß dem Gutachten, das von der Frauenrechtsorganisation Terre de Femmes in Auftrag gegeben wurde, sei ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in den Schulen durchaus verfassungskonform. Einen häufig proklamierten Widerspruch mit der Religionsfreiheit sieht der Verfassungsexperte nicht, denn das Recht, die Religion frei zu wählen, werde durch ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige nicht beschnitten.

Unfrei in Einigkeit und Recht und Freiheit
„Wer nicht kämpft, hat schon verloren!“
Nettesheim verweist in seinem Gutachten, ebenso wie ich es schon häufig getan habe, auf das Mindestalter, ab dem man nach rechtsstaatlichen Maßgaben in Deutschland seine Religion frei wählend darf – und das ist mit erst vierzehn Jahren der Fall. Er erklärt, dass Kinder zuvor „noch nicht die Reife haben, in Glaubens- und Weltanschauungsfragen selbstbestimmt entscheiden zu können“ und demnach könne ein Kopftuchverbot als Durchsetzung von Artikel 7 GG gesehen werden, also als Wahrnehmung der staatlichen Aufsichtspflicht über das Schulwesen. Der Tübinger Rechtsgutachter erklärt in seinem 42-seitigen Papier, dass er ein solches Kopftuchverbot auf Grundlage der vorbezeichneten verfassungsrechtlichen Grundlagen für „verhältnismäßig“ halte.

Deutschland wäre dabei keineswegs das erste Land, dass ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige an allen Schulen einführt: Unsere österreichischen Nachbarn haben das bereits im Mai dieses Jahres vorgemacht – mit durchaus positiven Erfahrungen. Die Niederlande haben sämtliche Formen der Vollverschleierung, wie Burka und Niqab gleich vollständig verboten. Der Gerichtshof der EU hat in mehreren vergleichbaren Fällen ein Kopftuchverbot zur Wahrung der Neutralität bestätigt, womit klar sein sollte, dass ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in Schulen grundsätzlich nicht gegen die Religionsfreiheit verstoße.

Klare Linie
An Grundschulen in Österreich: Kopftuch per Gesetz verboten
Das nun vorgelegte Rechtsgutachten bestätigt meine Auffassungen jedoch noch in einem weiteren Punkt: Auch Prof. Martin Nettesheim sieht im Kopftuch einen wesentlichen Auslöser für Konflikte und Spannungen unter den Schülern. Nicht selten führe ein Kopftuch zu Mobbing und Ausgrenzung. Demnach kann nicht die Akzeptanz eines Kopftuchs gelebte Integration sein, sondern ein Kopftuch stellt ein nicht zu unterschätzendes Integrationshemmnis, ganz besonders in Schulen dar.

Die Berichte, dass um das Kopftuch-Tragen in den Schulen ein großer Konflikt ausgebrochen sein, mehren sich in letzter Zeit. Gerade aus radikal-fundamentalistisch oder gar salafistisch-dschihadistisch gesinnten Familien stammende Schüler geraten immer häufiger mit liberal-progressiven Muslimen in Konflikt, die sich weigern ein Kopftuch zu tragen. Sie werden von ihren Mitschülern als „Kuffar“, das sind Ungläubige, beschimpft, ausgegrenzt und drangsaliert. Während Islamverbände behaupten, die Zahl solcher Fälle liege im „Promillebereich“ zeichnen Lehrer, Schulleiter und sogar Schulamtsleiter in den letzten Jahren ein anderes Bild von der Situation.

Aus diesem Grund fordert mittlerweile auch der Deutsche Lehrerverband die Umsetzung eines Kopftuchverbots für junge Mädchen in Schulen. Damit hätten die Lehrer zukünftig Rechtssicherheit und eine klare Handhabe, um proaktiv gegen Mobbing unter Muslimen und in ihren Klassen vorzugehen.

Initiative
Österreich: Kurz gibt Kopftuchverbot für Kinder in Auftrag
Ein Kopftuchverbot ist demnach also ein doppelter Schutz unserer Kinder, zu dem sich unsere Gesellschaft besonders verpflichtet sieht – oder zumindest sehen sollte: Zum einen schützen wir die jungen Mädchen vor Mobbing, Ausgrenzung und Hänseleien, zum anderen können wir sie so zumindest ein stückweit vor dem radikal-islamistischen Einfluss von salafistisch gesinnten Eltern schützen und ihnen so vielleicht eine Alternative bieten, indem wir das Recht auf die freie Wahl der Religionsausübung gezielt stärken.

Ich freue mich, dass die Debatte um ein Kopftuchverbot für junge Mädchen in Schulen nun nochmals an Fahrt gewinnt. Insbesondere freue ich mich über die Ankündigung der CDU-Bundesvorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer und der Unions-Fraktion im Bundestag, ein Kopftuchverbot in Schulen prüfen zu wollen und zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen. Das scheint auch im Sinne der Bundesbürger zu sein. Eine neue Umfrage des Meinungsforschungsinstitut YouGOV bestätigt nämlich, dass rund 57 Prozent der deutschen ein Kopftuchverbot an Grundschulen befürworten würden.

Ich bin zuversichtlich, dass ein weiteres Prüfungsverfahren eines Kopftuchverbots in Schulen positiv ausfallen wird und eine entsprechende Vorlage im Bundestag auch die notwendige Mehrheit finden würde. Ich wünsche mir, dass es nun bald zu einer Verabschiedung eines Kopftuchverbots für junge Mädchen in Schulen kommt und Deutschland nicht erneut vor der Rassismuskeule zurückschreckt.

Daher wünsche ich allen Verantwortlichen nun Mut und Kraft, den eingeschlagenen Weg konsequent bis ans Ende zu gehen und mit einem rechtsstaatlichen Kopftuchverbot junge Mädchen zu schützen.

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