Tichys Einblick
Beschwerdestelle gegen die Polizei:

Rot-rot-grüner Senat in Berlin stellt Polizei unter Generalverdacht

Soll nun auf jede Festnahme oder Überprüfung oder generell nach jedem Polizeikontakt zu Ungunsten des Kontaktierten gleich mal ein Diskriminierungsvorwurf folgen?

imago images / Jan Huebner

Ach was soll’s, könnte manch einer denken, der daran glaubt, was die aktuelle Kriminalstatistik suggerieren möchte: Kaum noch Kriminalität, also wozu braucht’s die Polizei? Aber wie wir längst wissen, ist das Gegenteil der Fall. Und die aktuelle politische Lage gibt Anlass zu glauben, dass hier bald ein Haufen Mehrarbeit auf die Polizei zukommt: Übergriffigkeiten gegen Andersdenkende nehmen zu. Besonders dort, wo Gewalt nicht mehr kategorisch geächtet wird, wo Politik gewaltbereiten und gewalttätigen Protest illegitim instrumentalisiert, wird Gewalt zunehmend stillschweigend hingenommen bzw. sogar als Waffe gegen den politischen Gegner akzeptiert und gewünscht.

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Polizeipräsenz wird zum immer wichtigeren Pfeiler der inneren Sicherheit und Ordnung – und das insbesondere in der Hauptstadt. Und was macht die rot-rot-grüne Berliner Politik? Sie destabilisiert den Polizeiapparat, indem sie ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) installiert, das die Polizei nicht nur generell dahingehend überprüfen will, ob da jemand gewalttätig und rassistisch sein könnte, nein, Polizisten werden schon unter Generalverdacht gestellt, rassistisch und übergriffig zu sein.

Wüsste man nicht, dass beispielsweise die altlinksradikalextreme Jutta Ditfurth (Ex-Grüne) immer noch in Frankfurt ihr Unwesen treibt, sie wäre mit ihrer Nie-wieder-Deutschland-Antifa-Gewaltliebelei wohl perfekte Blaupause für diesen Berliner Irrsinn.

Worin aktuell der nächste Wahnwitz besteht? Im Berliner Abgeordnetenhaus soll jetzt noch eine Beschwerdestelle mit einem Polizeibeauftragten gegen die Polizei eingerichtet werden, mit weitreichenden Kompetenzen, wie Berliner Medien aktuell berichten. Die Berliner Zeitung titelt gar: „Rot-Rot-Grün bereitet den nächsten Schlag gegen die Polizei vor“.

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Beraten werden soll das neuerliche Vorhaben gegen die innere Sicherheit am heutigen Montag. Im Entwurf heißt es – und das offensichtlich mit einer gehörigen Portion Sarkasmus – der Polizeibeauftragte solle „das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei stärken“ (Artikel 1, § 1,2). „Tatsächlich aber“, schreibt Gunnar Schupelius für die BZ, „ist der Polizeibeauftragte in erster Linie als Anlaufstelle für Beschwerden gegen die Polizei gemeint.“

Artikel 1, § 14 besagt dann auch: „Jeder oder jede, der oder die ein persönliches Fehlverhalten einzelner Polizeidienstkräfte (…) behauptet, kann sich mit einer Beschwerde an den oder die Polizeibeauftragte(n) wenden.“

Was immer noch so klingen könnte wie eine kleine Meckerecke, ist gravierend in der Behinderung der Polizeiarbeit: Denn dieser Beauftrage ist mit weitreichenden Kompetenzen und Vollmachten ausgestattet. Alle Behörden müssen ihm Auskunft geben und er hat volle Akteneinsicht bis hin zu laufenden Verfahren gegen Beamte. Hier soll der Beauftragte sogar laut Entwurf „in strafrechtliche oder disziplinarrechtliche Verfahren gegen einen Beamten“ eingreifen.

Und was die Anschuldigungen angeht: Es genügt die Behauptung, man wäre diskriminiert worden. Nein, nicht einmal ein bestimmter Polizist muss mit Namen oder nur mit Rückennummer genannt werden, es genügt sogar schon die Behauptung, von irgendeinem Polizisten irgendwie, irgendwo und irgendwann diskriminiert worden zu sein (Begründung, Artikel 1, Teil 3, § 14,1).

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Ist gewollt, dass nun auf jede Festnahme oder Überprüfung oder generell nach jedem Polizeikontakt zu ungunsten des Kontaktierten gleich mal ein Diskriminierungsvorwurf folgt? Man darf sich vorstellen, zu welchem Instrument so etwas dann auch für Anwälte wird. Wie viele Advokaten werden ihrer speziellen Klientel demnächst anraten, gleich mal eine Diskriminierung zu behaupten? Und da sich das LADG auch gegen Beamte an sich und nicht nur gegen Polizisten richtet, mag man sich vorstellen, was dann beispielsweise bei der Aufnahme oder Ablehnung von Asylanträgen vor sich geht.

Für CDU-Fraktionschef Burkard Dregger ist die neue Anlaufstelle ein „Bürokratiemonster in Konkurrenz zur Staatsanwaltschaft“ und die Gewerkschaft der Polizei (DPolG) spricht schon von einer Paralleljustiz. Also noch zusätzlich zur durch das LADG bereits ad absurdum geführten Beweislast.

Der grüne Berliner Justizsenator Behrendt als einer der Initiatoren scheint sich jetzt wohl vollkommen aus seiner Verantwortung verabschiedet zu haben. Und auf Berlins Straßen wurde am Wochenende von aufgebrachten Wohlstandskids neben üblen Beschimpfungen auch skandiert, Berlin bräuchte keine Polizei, „ganz Berlin hasst die Polizei”.

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Das geht dann so lange gut, wie die Polizei trotzdem da bleibt und nicht die Arbeit einstellt. Aber schon haben die Polizeigewerkschaften der Länder ihre Regierungen aufgefordert, keine Polizeihilfe mehr nach Berlin zu entsenden. Wessen Zeit bricht dann an, wenn Sicherheit staatlicherseits nicht mehr garantiert werden kann? Wann kommt es in Berlin zu ersten öffentlichen Gewaltakten gegen Andersdenkende? Die Gewalt gegen Polizisten jedenfalls hat deutlich zugenommen. Und sie ist sogar Teil der Kriminalstatistik geworden. Interessiert die in Berlin Regierenden offenbar nicht. Diskriminierung von Polizei? Ach was, könnte manch einer denken: Beamtenbeleidigung ist doch längst kein Vergehen mehr.

Und dann gibt es diese Filmaufnahmen von Polizisten, die während der Demonstrationen vom Wochenende Festnahmen vornehmen, die tatsächlich auf den ersten Eindruck so gewalttätig aussehen, dass sogar der Autor hier zunächst irritiert und empört war. Hier mag es hilfreich sein, sich einmal anzuschauen, was der Journalist Boris Reitschuster am Wochenende auf Berliner Demonstrationen gefilmt und via Youtube seinen Zuschauern zur Verfügung gestellt hat.

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