Tichys Einblick
Ein Abgrund an Unrecht

Unfassbare Schlampereien im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Die Nachrichten über mutmaßlich tausendfachen Betrug und Entlassungen von tausenden ungeeigneter Dolmetscher sind eine Katastrophe. Eine Kapitulation des Rechtssystems zusätzlich zur schon vorhandenen Kapitulation der Grenzsicherungsbehörden.

© Sean Gallup/Getty Images

Die Süddeutsche Zeitung ist seit 2014 Teil eines Rechercheverbundes mit NDR und WDR unter Führung des Ex-Spiegel Chefredakteurs Georg Mascolo. Investigative Aufgaben werden also bei der Süddeutschen teilweise automatisch querfrontfinanziert via Rundfunkgebühren. Ein Interessenskonflikt?

Jedenfalls hat es die Süddeutsche jetzt offensichtlich übernommen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Sachen zweitausendeinhundert entlassene Dolmetscher zu entlasten.

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Die zu beantwortende Frage steht schon in der Headline: „Warum 2100 Dolmetscher nicht mehr für das Bamf arbeiten dürfen.“ Und die Antwort der ersten deutschen nun via Rechercheverbund teil-öffentlich-rechtlichen Zeitung geht so: Grund dafür seien eben neue Anforderungen an die Qualifikation von Bewerbern. In dem Artikel wird schnell auch klar gestellt: „Mit dem mutmaßlichen Skandal in der Bremer Außenstelle der Behörde haben diese Fälle jedoch nichts zu tun.“ Allerdings waren da ebenfalls ein oder mehrere Dolmetscher involviert, als 1.200 Asylbetrugsfälle mutmaßlich von einer Bamf-Mitarbeiterin, Dolmetschern und Anwälten durchorganisiert wurden, also zweifellos fehlende Qualifikation, wenn massive kriminelle Energie auch bei Dolmetschern einer Bundesbehörde ein qualitatives Ausschlusskriterium wäre.

Weiter: „Dolmetscher, die für das Bamf arbeiten, müssen seit dem Sommer 2017 in den häufigsten Zielsprachen ein C1-Sprachzertifikat für die deutsche Sprache nachweisen.“ Heißt, der Dolmetscher muss nun auch „Redewendungen sowie auch ausgefallenere Phrasen der deutschen Sprache im aktiven Wortschatz vorweisen.“ In der Hochphase der Masseneinwanderung verlangte das Bamf allerdings „weder die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband noch Nachweise über ihre Fähigkeiten.“  Einzig erforderlicher Einstellungsnachweis war „eine selbsteingeschätzte ‚Sprachsicherheit in Wort und Schrift’, wobei die Website des Bamf bis Anfang 2016 ‚Schrift’ nur als ‚wünschenswert’ aufführte.“ Nun soll der Bewerber nach C1 auch ein paar deutsche Bauernweisheiten akzentfrei aufsagen können?

Die entlastende Erklärung der Süddeutschen geht ganz einfach: „Wegen dieser neuen Voraussetzung (Red.: u.a. Redewendungen und Phrasen) habe sich die Zahl der eingesetzten Dolmetscher von 7.500 auf etwa 5.200 im Februar 2018 reduziert.“ Insgesamt hätte sich das Bamf deshalb sogar von 2.300 Dolmetschern getrennt. Bei 200 waren die Verträge offensichtlich nicht verlängert worden oder sie kündigten von sich aus die freischaffende Zusammenarbeit.

Nun sollen auch Fälle von „Verletzung der Neutralitätspflicht“ darunter sein. Aber die Süddeutsche gibt auch hier gleich Entwarnung via Einzelfallargumentation: „Eine genaue Zahl wurde nicht genannt, sie dürfte jedoch vergleichsweise niedrig sein.“ Fakt sei: „Die Zusammenarbeit mit 30 Dolmetschern (wurde) ‚aufgrund von Verletzungen gegen den Verhaltenskodex’ beendet.“ Fakten kleckerweise.

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Die Süddeutsche verweist weiter darauf, dass das Bamf darauf verwiesen hat, „dass Bewerber seit 1988 für eine Tätigkeit als freier Dolmetscher ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Sicherheitsbehörden zustimmen müssen. Die Überprüfung werde spätestens nach zwei Jahren wiederholt. Bei den Einsätzen werde außerdem sichergestellt, dass die Dolmetscher stetig wechselten.“ Das auch hier möglicherweise ebenfalls während der „Hochphase der Masseneinwanderung“ Überprüfungen ausgefallen sind, wird vom Blatt nicht hinterfragt. Offensichtlich waren aber eine Reihe vorbestrafter bzw. straffällig gewordener Dolmetscher darunter, die – ihrer muttersprachlichen Qualifikation entsprechend  – zu einem erheblichen Teil selbst Asylanten sein könnten.

Ebenso wenig beschäftigt sich die Süddeutsche wie auch andere berichtende Zeitungen mit der eigentlichen Problemstellung dieser Massenentlassungen: Welche Personen mit welchen Grundhaltungen zum Asylverfahren sind da überhaupt eingestellt worden und lässt sich diese Fragestellung auch auf damals tausende neu eingestellter Entscheider für Asylfragen übertragen? Wie viele wurden hier entlassen und welche in der „Hochphase der Masseneinwanderung“ verminderten Einstellungsvoraussetzungen wurden hier überprüft? Bzw. nie neu überprüft, wenn stimmen sollte, was eine regionale Zeitung über die mutmaßlich unrechtmäßig in 1.200 Fällen Asyl erteilende Entscheiderin herausgefunden haben will: Die Frau soll via Twitter aus ihrer ProAsyl-Haltung nie ein Hehl gemacht haben.

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Erstes Fazit muss also sein: Die Masseneinwanderung ins deutsche Asylsystem wurde bzw. wird nicht nur von fehlenden Grenzen und der Einladungspolitik („keine unschönen Bilder“) befördert, die Chance den Asylstatus zu erhalten oder ein anderes auf Dauer ausgerichtetes rechtlich abgesichertes Bleiberecht in Deutschland war bzw. ist es noch: besonders hoch. Es mangelte bzw. mangelt noch an einer ernsthaften praktischen Anwendung des geltenden Asylrechts. Hir wirkten staatlich geduldete bzw. möglicherweise sogar geförderte eklatante Kompetenzdefizite und jetzt noch mutmaßlich vorsätzlicher tausendfacher Betrug.

Interessant wird in den nächsten Wochen die Frage sein, dann, wenn es die Süddeutsche und andere nicht erledigen mögen, wer überhaupt gewillt ist, einmal umfassend zu recherchieren, wer überhaupt im Bamf an diesen neuralgischen Stellen mit welcher politischen Haltung tätig ist, wenn er Entscheidungen im Asylrecht fällt.

Und tatsächlich ist auch ohne öffentlich-rechtlich querfinanzierten Rechercheverbund selbst noch für Laien schon nach kurzer google-Suche offensichtlich, wo die Suche beginnen könnte, wenn Refugees-Welcome-NGOs Stellen beim Bamf explizit auf ihren Websiten ausschreiben. Siehe hier. Eine Liste der Jobangebote nur auf dieser Website erzählt etwas über den Kontext.

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Nun bedarf es keiner besonderen Herleitung, sich vorzustellen, welche Personen in der Bearbeitung von Asylanträgen für sich eine besondere Eignung erkennen mögen. Oder spekulativer: Wenn private Interessengruppen Zuwanderung befördern wollen, wo wäre der effektivste Hebel, erfolgreich zu sein, die über die NGO-Schiffe übers Mittelmeer geschleusten Immigranten ins deutsche Sozialsystem zu implantieren? Das alles zu überprüfen, muss hier auch Aufgabe der Medien sein, neben der Aufgabe der Ermittlungsbehörden tätig zu werden.

Die aktuellen Nachrichten über mutmaßlich tausendfachen Betrug und Entlassungen von tausenden ungeeigneter Dolmetscher sind eine Katastrophe. Eine Kapitulation des Rechtssystems noch zusätzlich zur sowieso schon vorhandenen Kapitulation der Grenzsicherungsbehörden.

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