Tichys Einblick
Faeser, Schönbohm und die brave CDU

Schönbohms Anwalt nimmt Ministerin Faeser und ZDF-Böhmermann ins Visier

Das juristische Nachspiel für Faeser und für Böhmermann: Faesers Haus musste eingestehen, an den kolportierten Vorwürfen von Böhmermann ist nichts dran. Schönbohm-Anwalt Winterhoff prüft „einen Rehabilitierungsanspruch meines Mandanten, nicht zuletzt im Hinblick auf eine mögliche Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Dienstherrin.“

IMAGO - Collage: TE
Es ist nicht nur aberwitzig, sondern skandalös, wie willkürlich die für innere Sicherheit und für die Verfassung zuständige Ministerin Nancy Faeser (SPD) Personalpolitik nach Gutherrenart betreibt, sich dabei von dem üppig alimentierten „royalen“ ZDF-Mann Jan Böhmermann motivieren lässt und trotz längst widerlegter Falschannahmen in ihrer aufgesetzten Arroganz keinerlei Fehler einräumen will.

Es geht um Arne Schönbohm, den Faeser als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) loshaben wollte und strafversetzte. Weil sie – so sagen Insider – Schönbohm einfach nicht mag. Sie mag ihn nicht, weil Schönbohm ein hoher Beamter ist, der das eigenständige Denken nicht an der Garderobe einer neuen Amtschefin abgegeben hat. Darin unterscheidet sich Schönbohm von einem anderen hochrangigen Behördenleiter: vom Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Thomas Haldenwang, der zu 200 Prozent auf „Ampel“-Linie ist. Haldenwang ist übrigens wie Schönbohm CDU-Mitglied; er war von CSU-Innenminister Seehofer auf Geheiß von Merkel installiert worden, um den mit verzerrenden Behauptungen gefeuerten Hans-Georg Maaßen (ebenfalls CDU und mittlerweile Vorsitzender der WerteUnion) abzulösen.

Wir haben hier auf TE regelmäßig davon berichtet, wie sich der Fall „Schönbohm“ zu einer skandalösen Causa „Faeser“ und nicht minder zu einem Fall „Böhmermann“ wandelte.

 

Keine Rückendeckung Schönbohms durch CDU/CSU

Nun bahnt sich eine gerichtliche Aufarbeitung des Skandals an. (Siehe unten). Eine politische Aufarbeitung ist indes kaum in Sicht. Die CDU/CSU-Fraktion hält sich auffallend zurück. Allenfalls aus deren zweiter Reihe kommt am 12. Mai eine leisetreterische Erklärung für die Presse: „Zu dem Medienbericht über das Ergebnis der disziplinarischen Prüfung gegen den ehemaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren: … Jetzt muss Frau Faeser einräumen, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, was ein Disziplinarverfahren rechtfertigen würde und das entzieht ihrer damaligen Entscheidung auch die Grundlage. Den Ruf der Person Arne Schönbohm und des BSI als Sicherheitsbehörde hat Ministerin Faeser damit grundlos beschädigt ….“ Nadine Schön, die diese Erklärung absetzte, ist eine von elf stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, eigentlich zuständig für Bildung, Forschung und Digitales. Braver geht’s nicht.

Von einem Oppositionsführer Friedrich Merz vernimmt man nichts dazu. Merz hätte sich ja wenigstens FDP-Mann Kubicki zum Vorbild nehmen können. Dieser hatte am 18. Mai von Faeser eine Entschuldigung gegenüber Schönbohm verlangt.

So ist sie nun mal, die größte Oppositionspartei CDU/CSU: Man schont die „grünen“ Minister Habeck, Baerbock, Paus, Özdemir und Co., kritisiert allenfalls deren Staatssekretäre. Man könnte die Obergrünen ja für „Jamaika“ brauchen. Und nun schont man gar das Sicherheitsrisiko Faeser. Das gilt auch für Ex-Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Dieser hatte Schönbohm 2016 zum BSI-Chef gemacht. Am 10. Oktober 2022 erklärte de Maizière schließlich, er wolle sich nicht zur Personalie Schönbohm äußern. Denn er sei „gerade terminlich gebunden“ und könne „daher nicht Stellung“ nehmen, teilte sein Büro damals mit. Nun, es mag ja als ungeschriebenes Gesetz gelten, Ministernachfolger nicht zu kritisieren, aber man kann das auch übertreiben.

Es bedurfte nun einer Anfrage der fraktionslosen Abgeordneten Joana Cotar, um zu dokumentieren, wie verbohrt Faeser agiert. Joana Cotar hatte am 25. Mai bei Faeser unter anderem angefragt, ob sie plane, die Freistellung/Versetzung von Schönbohm zu korrigieren beziehungsweise sich zu entschuldigen … Die schnoddrige Antwort aus dem Hause Faeser lautete: Diese Frage werde mit „Nein“ beantwortet.

Die juristische Aufarbeitung beginnt

Derweil beginnt das juristische Nachspiel für Faeser – und für Böhmermann. Faesers Haus hatte nämlich inzwischen eingestehen müssen, dass an den kolportierten Vorwürfen des Herrn Böhmermann gegen Schönbohm nichts dran sei. Es war auch kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Dieses wäre substanzlos geblieben. Schönbohm Anwalt Christian Winterhoff prüft nun „einen Rehabilitierungsanspruch meines Mandanten, nicht zuletzt im Hinblick auf eine mögliche Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Dienstherrin.“ Dabei geht es um Rufschädigung durch Unterlassen und um Schadenersatzforderungen. „Allerdings stehen wir noch ganz am Anfang der rechtlichen Prüfungen“, betont der Hamburger Rechtsanwalt und Göttinger Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Schönbohms Anwälte prüfen zudem eine Klage gegen TV-Moderator Jan Böhmermann. Schönbohm selbst hält sich mit Kommentaren zurück. Interviewwünsche lehnt er vernünftigerweise ab.

Vorläufiges Resümee: Das ist mittlerweile deutscher Rechtsstaat, den Faeser als oberste Verfassungsschützerin zu garantieren hätte. Oder müssen wir die Abkürzung BRD demnächst lesen als „Bananen-Republik Deutschland“.

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