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Berlin-Wahl: Schludrigkeiten, Gängelungen und fehlende Wahlunterlagen

Es sind nur noch wenige Tage bis zum Urteil des Berliner Verfassungsgerichts zur Berlin-Wahl. Neue Unterlagen zeigen, dass Neuwahlen dringlicher denn je nötig sind.

IMAGO / Emmanuele Contini
Am Mittwoch soll das Berliner Verfassungsgericht die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) vom 26. September 2021 verhandeln. Insgesamt sind 35 Einsprüche eingegangen – doch das Gericht will zunächst nur vier verhandeln.

In der mündlichen Verhandlung sollen – gemäß einer Pressemitteilung des Gerichts – die Themenkomplexe „Wahlfehler“, „Beeinflussung der Sitzverteilung“ und „Rechtsfolgen“ erörtert werden. Einen Urteilsspruch erwartet man nach eigener Angabe für diesen Tag noch nicht. Über die Bundestagswahlen in Berlin entscheidet der Bundestag in einem eigenen Verfahren.

Doch kurz vor diesem Prozess über die vielleicht berüchtigste Wahl der bundesrepublikanischen Geschichte tauchen immer noch neue Belege auf, die das Versagen erneut anschaulich illustrieren. Wieder liegen TE Namenslisten ohne Unterschriften vor. Vorfälle wie diese stachen schon in der vergangenen Berichterstattung hervor. Sie zeigen, dass es eine systematische Schludrigkeit in den protokollarischen Vorgängen gibt.

Es stechen aber vor allem zahlreiche Notizen und Anliegen im Wahlgeschehen hervor, die eine bisher unbekannte Nonchalance im Umgang mit dem Wahlrecht der Berliner beweisen. TE liegen mehrere Blätter vor, die zeigen, dass Bürger entweder keine Wahlbenachrichtigung bekommen hatten, oder nach Beantragung einer Briefwahl keine Briefwahlunterlagen erhalten hatten. In beiden Fällen wurden Wähler immer wieder abgewiesen.

Dazu kamen Schikanen der Wahlhelfer. Einem Mann, der keine Maske trug, sollte die Wahl verweigert werden, obwohl dieser über ein Attest verfügte. Dieses wollte er aber auch nach Aufforderung nicht zeigen. Erst nach Eingreifen der Polizei, der gegenüber er das Attest dann zeigte, wurde der Mann zur Wahl zugelassen.

In einem anderen Fall wurden 35 Wählern erst gar keine Stimmzettel zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses ausgehändigt.

In einem anderen Wahllokal kam es zu einem bemerkenswerten Zwsichenfall. Offenbar hat man bei den Genossen noch nie etwas vom Konzept der Wahlstille am Wahltag gehört. Die SPD versuchte, noch vor der Stimmabgabe auf Wähler mit Plakaten einzuwirken.

Und in manchen Wahllokalen trafen gleich alle Probleme gleichzeitig zusammen.

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