Laut BI sind solche Sonderzulage in ARD-Anstalten aber unüblich. Schließlich übernimmt jeder ARD-Sender turnusmäßig immer wieder den Vorsitz in der ARD. Außerdem hatte der Verwaltungsrat die befristete Gehaltserhöhung offenbar nicht genehmigt. Wenig nachvollziehbar ist die Zulage schon deshalb, weil sie lange vor Beginn der Übernahme des ARD-Vorsitzes akut werden sollte.
Dem BI liegt eine Ergänzungsvereinbarung mit dem amtierenden Produktionsdirektor Christoph Augenstein vor, in der es heißt: „Der RBB wird ab 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 geschäftsführende Anstalt der ARD werden.“ Daran würden sich „verschiedene Aufgaben“ knüpfen, für die Augenstein eine „Vergütung in Höhe von 1700 Euro brutto monatlich“ erhalte. Weiter heißt es: „Diese Vereinbarung gilt vom 1. Juli 2021 und endet am 30. Juni 2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.“ Das heißt, Augenstein und andere führende RBB-Mitarbeiter erhielten bereits sechs Monate, bevor der RBB den ARD-Vorsitz übernommen hat, einen Sonderzuschlag.
Der RBB lässt den Vorgang derzeit juristisch prüfen. Auf eine Anfrage des BI habe die Interimsintendantin Katrin Vernau, die auf die entlassene Schlesinger folgte, gesagt, dass „hier Maß und Mitte völlig verloren gegangen“ seien. Angeblich sei der ARD-Zuschlag an Schlesinger letztlich aber nicht ausgezahlt worden.