Tichys Einblick
Über die Anhörung im Rechtsausschuss

Maas bräuchte für Zensurgesetz schon gesetzgeberischen Gewaltakt

Es war beschämend für den Justizminister, als während der Anhörung bekannt wurde, dass sich Weißrussland ausdrücklich für sein Zensurgesetz interessiere und Gleichartiges auch von anderen Ländern, “die keine lupenreinen Demokratien sind” berichtet wird.

© Steffi Loos/Getty Images

Wenn man nach drei Stunden Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (vulgo: Zensurgesetz) eine Prognose wagen soll, kann diese nur lauten, dass es sich um eine offenkundig verfassungswidrige Totgeburt handelt. Sieben von zehn Sachverständigen erklärten das Gesetz in seiner aktuellen Fassung für verfassungswidrig – “verfassungswidrig, europarechtswidrig”, “schwerwiegendes Grundrechtseingriffe denkbar”, “Das Gesetz wird in Karlsruhe scheitern. Das Bundesverfassungsgericht wird seine Rechtsprechung nicht von Netzwerkdurchsetzungsgesetz faktisch einebnen lassen”, “Facebook wird gedrängt, Richter über die Meinungsfreiheit zu sein, ohne dass dies rechtsstaatlich begleitet wird. Das Gesetz bedroht die Meinungs- und Pressefreiheit”, “ausdrückliche verfassungsrechtliche Bedenken”, “nicht verfassungsgemäß”.

Das Gesetz ist irreparabel. Es war beschämend für den Justizminister, als während der Anhörung bekannt wurde, dass sich Weißrussland, Europas letzte Diktatur, ausdrücklich für sein Zensurgesetz interessiere und Gleichartiges auch von anderen Ländern, “die keine lupenreinen Demokratien sind” berichtet wird. Das ist das Spannungsfeld, in dem sich Heiko Maas bei seinem Kampf gegen sogenannte Hetze bewegt. Die geäußerten Anregungen und Bedenken aus dieser Anhörung sind bis zum Ende der nächsten Woche, der letzten Sitzungswoche in dieser Legislaturperiode, unter keinen Umständen sorgfältig zu prüfen und in einen geänderten, verfassungsgemäßen Entwurf einzuarbeiten. Die CSU ist dem Vernehmen nach mittlerweile fast komplett gegen das Gesetz.

Ohne einen aus der Bundesregierung über die Fraktionsvorsitzenden gegenüber den Abgeordneten ausgeübten parlamentarischen Gewaltakt ist das Gesetz tot. Und jetzt kommt der Haken: Dieser Regierung und insbesondere der Regierungschefin traue ich auch einen solchen Schritt ohne weiteres zu.

Colorandi causa: Die Ausschußvorsitzende Renate Künast (Grüne) hat die öffentliche Sitzung professionell und fair geleitet. Die Abgeordneten machten, mit einer Ausnahme, soweit sie sich zu Wort meldeten, einen mit der Sache vertrauten Eindruck.