Tichys Einblick
Ampel will Familiennachzug ausweiten

Aus Afghanistan ins Sauerland: Baerbock ließ Zweitfrauen einreisen

Unter Annalena Baerbock hat das Auswärtige Amt den Familiennachzug von Zweitfrauen aus Afghanistan genehmigt. Schon jetzt gibt es viele Ausnahmen für den Nachzug. Die Ampel will sie ausweiten. Union und FDP bremsen, die AfD ist für die Abschaffung der Sonderregel.

IMAGO/photothek

Sie sind die Aktivposten der grünen Außenpolitik: Diktatorische Regimes muss es geben, damit den Deutschen Abschiebeverbote und zusätzliche Aufnahmen nahezubringen sind. Nehmen wir das Beispiel Eritrea. Das Land belegt aktuell den neunten Platz unter allen Asylherkunftsländern und war auch schon weiter oben in den Top-10. Doch Landeskundige wie ein ehemaliger österreichischer Botschafter sagen, dass knapp die Hälfte aller „eritreischen“ Asylbewerber gar nicht aus dem Land stammen, sondern meist aus Äthiopien, das durch Sprache und Kultur ähnlich ist. Eine vermeintlich „schlimme Lage bedeute eine hohe Anerkennungsrate für Flüchtlinge – und so ein gutes Geschäft für die Schleuser“, sagte schon 2015 ein weiterer österreichischer Diplomat über das Land am Horn von Afrika. In Syrien und anderswo ist es nicht anders.

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Zehntausende „Eritreer“ in Deutschland wären also in Wahrheit Äthiopier und „flohen“ insofern vor dem äthiopischen Präsidenten und Friedensnobelpreisträger Abyi Ahmed, von dem man nicht glauben muss, er sei ein Unschuldslamm. Doch im Falle Eritreas ist die Asylgewährung einfacher. Die Behauptung, bei Ländern wie Eritrea handele es sich um schlimme Diktaturen, hilft den Grünen dabei, ihre Flucht- und Asylerzählung aufrechtzuerhalten und den Deutschen so Jahr für Jahr weitere Gelder zugunsten von neuen Wohnungen, Integrationsmaßnahmen und „Sozialarbeitern“ abzuknöpfen, von den Folgen für die innere Sicherheit (siehe Gießen) ganz zu schweigen.

Daher ist es von Vorteil für die Grünen, dass der laut Baerbock „brutale Diktator Assad“ in Syrien herrscht oder die Taliban in Afghanistan, wo Frauen folglich zu einem zurückgezogenen Leben gezwungen sind, wie es in der islamischen Welt nicht unüblich ist. So erklären sich vielleicht auch die hohen Entwicklungshilfezahlungen an die beiden Länder. Und auch die Krokodilstränen der geneigten Presse waren verständlich, als das afghanisch-pakistanische Aufnahmeprogramm in diesem Frühjahr für einige Monate ausgesetzt wurde, weil es (so die zu jeder Milde bereite Zeit) „Sicherheitsbedenken“ gab und deshalb zu „Schwierigkeiten“ kam. Man war besorgt, dass die Aufnahme von schwer integrierbaren Afghanen mit deutlicher Affinität zur islamischen Lebensweise dadurch aufgehalten oder gebremst werden könnte.

Es knirscht zwischen Auswärtigem Amt und der Verwaltung am Ort

Nun beleuchten zwei Nachrichten erneut die Aktivität des Auswärtigen Amtes bei der allgemeinen Einreise-Erleichterung. Besonderes Aufsehen erregte der Bigamisten-Fall im Hochsauerlandkreis. Solche Wortverbindungen gab es früher, wenn bereits Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten, weil ein Einheimischer sich zwei Frauen hielt oder umgekehrt. Heute steht die Bundesregierung hinter derselben Formulierung – als maßgeblicher Akteur bei der Verbreitung der in Deutschland verbotenen Vielehe.

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In zwei Fällen genehmigte das grün geführte Auswärtige Amt die Einreise von Zweitfrauen aus Afghanistan. Man müsste wohl eher sagen, in mindestens zwei Fällen. Denn die Nachricht stammt aus einem einzigen Ausländeramt im westfälischen Meschede, das sich so quasi als Whistleblower betätigte. Bei den Sauerländer Bigamisten handelt es sich um zwei „Ortskräfte, die in ihrem Heimatland für Deutschland tätig waren“, so die zuerst berichtende Westfalenpost. Nun durften die beiden Afghanen ihre jeweiligen Zweitfrauen zusammen mit zusammen 19 Kindern (einmal zehn, einmal neun) nachholen.

Das ist ein ziemlich „talibanesker“ Lebensstil möchte man sagen, ähnlich wie bei den schon zuvor eingeflogenen Scharia-Richtern. Für welchen Teil von „Deutschland“ die beiden Afghanen tätig waren, erfährt man zudem nicht: für die Bundeswehr wohl nicht, denn deren Ortskräfte stellten die absolute Minderheit unter allen „geretteten“ Afghanen. Es bleiben also Dienste für das grüne Außen- oder das rote Entwicklungsministerium oder für NGOs aus deren Umfeld.

Nur die deutschen Behörden tun sich noch schwer damit, die beiden Doppelehen voll anzuerkennen – was unzweifelhaft die nächsten Schritte der Außenministerin bestimmen muss. Denn was soll sonst aus dem Kind werden, das zwar in Deutschland geboren wurde, aber keine Geburtsurkunde hat, weil die Ehe seiner Eltern hierzulande nicht anerkannt wird? Wobei ja gegen ein unehelich geborenes Kind nichts einzuwenden wäre, vermutlich hat aber der Vater etwas gegen diesen Status. Hier knirscht es ganz gewaltig zwischen den Entscheidungen der Außenministerin und der Verwaltungspraxis am Ort. Denn die ist es, die mit den Folgen der Ministeriums-Entscheidungen klar kommen muss.

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Das sind aber nur zwei besonders krasse Einzelfälle. Die expansive Visa-Praxis des Auswärtigen Amtes zeigt sich daneben in insgesamt 117.000 erteilten Visa für Familiennachzug nur im vergangenen Jahr, wie eine Kleine Frage der AfD-Fraktion im Bundestag aus diesem Mai ergab. Aufenthaltstitel wurden sogar in rund 122.000 Fällen aus familiären Gründen an Drittstaatler (von außerhalb der EU) vergeben. In 32.572 Fällen profitierten davon nicht Eltern, Ehepartner oder Kinder des in Deutschland ansässigen Drittstaatlers, sondern weiter entfernte „sonstige Angehörige“. Diese Zuzüge kommen noch zu den 244.000 Asylbewerbern hinzu, die letztes Jahr einen Asylantrag in Deutschland stellten.

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In diesem Jahr gab es laut Auswärtigem Amt bis Ende Juli bereits 77.000 Familiennachzüge, wie die Augsburger Zeitung berichtet. Damit droht 2023 auch beim Familiennachzug ein Rekordjahr zu werden, wie die Innenexpertin der Unionsfraktion Andrea Lindholz (CSU) bemerkte.

Dabei gibt es absurde „Einzelfälle“, die vielleicht weniger selten sind, als man hoffen würde. So der Fall des 40-jährigen Ahmed A. aus „Syrien“, der seine bei der Hochzeit erst 14-jährige Ehefrau aus dem Libanon samt zehn Kindern nach Deutschland nachholen wollte und dafür vom Auswärtigen Amt eine Ausnahmegenehmigung erhielt. Das zuständige Landratsamt hatte sich geweigert, die Einreise zu gestatten, auch weil es nicht wusste, wie es die damals 12-, inzwischen 13-köpfige Familie unterbringen sollte. Ahmed A. spricht weder Deutsch noch hat er logischerweise einen Job. Er kann seine Familie nicht ernähren.

Ampel will Familiennachzug ausweiten – vielleicht noch in diesem Jahr

Eigentlich gilt das Recht zum Familiennachzug nur für anerkannte Asylbewerber, die bekanntlich weniger als ein Prozent der Bewerber ausmachen. Auch Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention fallen darunter (2022 waren das 18 Prozent der entschiedenen Fälle), nicht aber die sogenannten subsidiär Geschützten, die individuelle Gründe dafür vorbringen, in Deutschland bleiben zu wollen (2022: 25 Prozent der Asyl-Entscheidungen). Es fehlte dann nur, dass man die Regelung auch auf die abgelehnten Asylbewerber ausdehnt, die letztes Jahr 44 Prozent ausmachen. Denn nun sind sie ja einmal da.

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Es gibt aber schon eine Ausnahmeregelung, die seit August 2018 gesetzlich etabliert ist: Jedes Jahr dürfen 12.000 Angehörige ins Land, auch ohne dass die Ankerperson einen echten Flüchtlingsstatus hätte. Doch auch dieses Kontingent überschritt die Ampel schon Ende Juli um fünf Prozent. Das kann man als Vorwegnahme einer kommenden Neuregelung ansehen. Denn die Ampel will aus der kontingent-limitierten Ausnahme laut Koalitionsvertrag den Normalfall machen. Subsidiär Geschützte sollen damit den angeblichen „Flüchtlingen“ laut Genfer Konvention gleichgestellt werden, was zu einer Verdoppelung der Familiennachzüge führen könnte.

Die AfD möchte den Familiennachzug bei den „subsidiär Schutzberechtigten“ laut ihrem Bundestagsabgeordneten Gereon Bollmann sofort einstellen, die Union will die Nachzüge an dieser Stelle reduzieren. Die FDP bremst hier noch innerhalb der Ampel, aus dem Führerhäuschen. Aber bald – vielleicht noch in diesem Herbst – könnten sich die Koalitionäre auch an die schon geplante „Reform“ des Familiennachzugs machen.

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