Tichys Einblick
Skandalöse Vorgänge

Bundesländer planen Zwangseinweisung für Quarantäne-Brecher und Maßnahmenverweigerer

In ihrer Arbeit in einem Betreuungsbüro hat unsere Autorin hautnah miterlebt wie lax normalerweise der Umgang mit psychisch Kranken ist, die wirklich eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Und jetzt entdeckt der Staat seine Gewalt gegen Andersdenkende?

picture alliance / dpa | Carsten Rehder

Seit das Corona-Virus in unserem Land sein Unwesen treibt, werde ich immer wieder eines Besseren belehrt – dass unser Staatsapparat nämlich doch gar nicht so handlungsunfähig ist wie er immer tut. Die Grenzen zu schließen oder Kriminelle zur Rechenschaft zu ziehen, war früher ein Ding der Unmöglichkeit. Jetzt klappt das ganz wunderbar – zumindest dort, wo es politisch opportun ist. Mir nichts, dir nichts wurde unser ganzes Land dicht gemacht, und bei der Verfolgung und Enttarnung von Corona-Leugnern und Quarantäneverweigerern werden wir auch immer besser. Das geht nach einem Bericht der Welt am Sonntag jetzt sogar so weit, dass hartnäckige Quarantäne-Brecher künftig per Zwangseinweisung in Sammelstellen, Kliniken oder Jugendarrestanstalten untergebracht werden sollen.

Heft 02-2021
Tichys Einblick 02-2021: 2021 - Endlich wieder leben
Laut ntv sollen in Schleswig-Holstein schon in den kommenden Wochen die ersten Corona-Sünder eingewiesen werden. Brandenburg und Sachsen errichten ganz fleißig geeignete Unterbringungsstellen und auch die Bayern sehen die Zwangsunterbringung „als letztes Mittel“ für notwendig an. Berlin darf dabei natürlich nicht fehlen: unsere Gesundheitsverwaltung schließt die Zwangsmaßnahme „zum Beispiel auch in einem Krankenhaus“ nicht aus. Und das in einer Stadt, in der seit Jahren völlig psychotische Menschen – also Menschen die wirklich Eigen- und Fremdgefährdend sind – völlig ungehindert in der Gegend herumspazieren. Bisher galt bei uns immer die Devise: Die Freiheitsrechte eines jeden noch so verrückten müssen unbedingt gewahrt werden, komme was wolle.

Dabei schien egal zu sein, wie gefährlich jemand ist und was er schon alles getan hat – das muss ich bei meiner Arbeit in einem Berliner Betreuungsbüro seit Jahren mit ansehen. Ein Psychotiker, der mit einer Machete durch die Gegend läuft, unseren Briefkasten drangsaliert und an der Klingelanlage mein Leben bedroht? Kein Anlass zur Sorge. Ein divers vorbestrafter, geistig und psychisch eingeschränkter junger Mann, der an U-Bahnsteigen Frauen tritt und schubst? Ebenfalls kein Grund für eine Unterbringung. Bis überhaupt mal einer unserer Klienten wegen seines Gefährdungspotentials per Zwangseinweisung in der psychiatrischen Station eines Berliner Krankenhauses untergebracht wird, müssen umfangreiche Formalitäten erledigt werden. Wir müssen einen Antrag im Amtsgericht stellen, es werden ärztliche Stellungnahmen eingeholt und ein Gutachter beauftragt – erst dann treffen die Amtsträger eine Entscheidung, die im Zweifelsfall immer zugunsten „des Angeklagten“ ausfällt. Wie im Fall eines psychisch kranken Flüchtlings, der sich grade in einer akut exerzierenden depressiven Phase befand und damit drohte sich in die Luft zu sprengen. Sein Sozialarbeiter traute ihm die Tat zu und war der Überzeugung, dass der junge Mann wüsste, wo er sich Sprengstoff besorgen könnte. Trotz engen Kontaktes mit der Polizei und obwohl wir alle Hebel in Bewegung setzten, passierte am Ende was? Richtig: gar nichts.

Niemand hat eine Absicht
Zwangseinweisungen: Pläne der Bundesländer für Quarantäne-Verweigerer
Eine Zwangsunterbringung wird in vielen Fällen erst eingeleitet, wenn es eigentlich schon zu spät ist – also erst, wenn schon jemand zu Schaden gekommen ist. Wenn zum Beispiel eine Frau einen Säugling fast zu Tode würgt, weil sie ihn für eine Latexpuppe und eine Marionette der Nazis gehalten hat. Wenn ein Mann versucht einer jungen Frau ein Messer in den Hals zu rammen, weil die Stimmen in seinem Kopf ihm das befohlen haben oder wenn tatsächlich jemand vor die U-Bahn gestoßen wurde. Aber selbst, wenn ein Psychotiker in der Unterbringung ist, heißt das noch lange nicht, dass er dort wirklich festgehalten wird. Wenn der Hof des Krankenhauses nicht groß genug ist – was in keinem Berliner Krankenhaus, dass ich kenne, gegeben ist – dann hat der Patient nämlich das Recht auf (unbegleiteten) Ausgang. Sie dürfen dreimal raten, wie viele von ihnen freiwillig wieder zurückkehren.

Psychotische Menschen, die eine ständige und schwere Bedrohung für sich und andere sind, dürfen also ungehindert auf unseren Straßen herumlaufen. Weil man ihre Rechte wahren muss und weil eine Unterbringung sowieso etwas ganz Böses und Menschenverachtendes ist – außer eben bei Quarantäne-Brechern. Dass jetzt ernsthaft Menschen, die auch nur eventuell Träger eines Virus seien könnten, eingesperrt werden sollen, weil sie illegal einkaufen gegangen sind oder aus sonstigen Gründen das Haus verlassen haben, ist völlig abseits von jeglicher Realität oder Verhältnismäßigkeit. Es ist gerade zu lächerlich – gleichzeitig aber auch extrem besorgniserregend. Wenn man daran denkt, wie in Berlin und in vielen anderen Teilen Deutschlands mit echten Gefahren umgegangen wird, drängt sich der Gedanke förmlich auf, dass es hier in Wahrheit darum geht politische Querulanten aus dem Weg zu schaffen, unglaubwürdig zu machen und zu entmündigen – dieselbe Diskussion gab es schließlich schon um „Klima-Leugner“.

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