Tichys Einblick
Parlamentarische Fahrlässigkeiten

SPD und CDU fordern die Regierungsstabilität heraus

Der Ausflug der SPD in ein rot-rot-grünes Parlamentsbündnis beschädigt das Regierungssystem der Bundesrepublik. Kümmert der hiesige Parlamentarismus die Genossen nicht mehr?

© Adam Berry/Getty Images

Die Entwicklung der letzten Woche gleicht einem Politkrimi: Zuerst stellte sich Volker Beck vor die Delegierten des Grünen-Parteitags und forderte von seinen Parteikollegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle zur Koalitionsbedingung zu machen. Der Parteivorstand willigte mürrisch ein. Christian Lindner ging den nächsten Schritt und empfahl seiner FDP dem Beispiel der Grünen zu folgen. Schließlich signalisierte die Kanzlerin auf einem Podium der Zeitschrift Brigitte überraschend, sie wolle die Frage dem parteipolitischen Streit entziehen und daraus eine »Gewissensentscheidung« machen. Im Bundestag werde die Fraktionsführung der CDU keine Fraktionsdisziplin einfordern.

Die SPD sah ihre Chance gekommen; Kanzlerkandidat Martin Schulz twitterte: »Wir werden die Ehe für alle beschließen. Diese Woche.« Der Rechtsausschuss des Bundestages, der dank SPD und Union bisher eine entsprechende Gesetzesvorlage des Bundesrates aufschob, nahm selbige nun an. Mit den Stimmen der SPD, Grünen und Linken, und vor allem: entgegen sämtlicher Stimmen der CDU/CSU, stand die Öffnung der Ehe auf der Tagesordnung der letzten Sitzungswoche des Bundestages. Am Freitagvormittag hat der Bundestag darüber abgestimmt: 393 rot-rot-grüne Ja-Stimmen plus einige Abgeordnete der Union sicherten dem Antrag eine Mehrheit – die Bundeskanzlerin stimmte dagegen.

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Ein unüblicher Vorgang im eingespielten Regierungssystem der Bundesrepublik. Normalerweise – und das heißt: eigentlich immer – erreichen nur jene Gesetzesvorschläge die notwendige absolute Mehrheit, die dem Programm der Regierung entsprechen. Der Koalitionsvertrag bestimmt die Regierungsinhalte einer Legislatur. Die koalierenden Parteien einigen sich darauf, mit ihren Bundestagsfraktionen die gemeinsame Regierung zu stützen. Die Opposition dagegen steht ständig bereit, dieses Regierungsbündnis zu kontrollieren, zu kritisieren – und: abzulösen. Sie ist die Schattenregierung. Die Opposition verwandelt Fehltritte der Regierung in demokratische Punktgewinne, bis sie selbst zum Zug kommt. Es entspricht der Natur des parlamentarischen Systems, schreibt Patrick Bahners in der Frankfurter Allgemeinen, »dass der Fähigkeit, eine Mehrheit zu organisieren, auch ein Wille zum Regieren entspricht«. Wer regiert, muss eine Mehrheit hinter sich wissen; wer eine Mehrheit vereint, muss diese in ein Regierungsbündnis führen. Vertrauensfrage und Misstrauensvotum entsprechen diesem doppeltem Imperativ. Sie sind die Palladien der Handlungsfähigkeit des Parlaments.

Die Bundesregierung ist eine Parlamentsregierung. Anders als in Präsidialsystemen, wie den USA, kann sie nicht ohne das Vertrauen und Zutun der Mehrheit des Bundestages arbeiten – die Kraft der Regierung und die Einigkeit der Regierungsfraktionen sind in der bundesrepublikanischen Ordnung untrennbar verbunden. Der Parlamentarische Rat konzipierte diese Gesetzmäßigkeit nicht ohne Grund: Die Weimarer Republik krankte chronisch an der Zersplitterung, Uneinigkeit und Polarisierung der Staatsorgane. Künftig sollte der Dualismus aus Regierung und Opposition das Staatsschiff in ruhigere Gewässer lenken.

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Bisher erzeugten diese parlamentarischen Regularien eine beeindruckende Regierungsstabilität: Nur einmal brach eine Regierungskoalition innerhalb einer Wahlperiode, nämlich 1982 unter Bundeskanzler Helmut Schmidt. Der Wirtschaftsminister der FDP, Otto Graf Lambsdorff, stellte damals dem Bundeskanzler ein Wirtschaftsreformpapier auf, das mit SPD-Positionen unvereinbar war. Die Koalition war längst in persönlichem und politischem Streit versunken. Schmidt erklärte daraufhin vor dem Bundestag, dass er das Vertrauen in seinen Koalitionspartner verloren habe. Die Opposition sei aufgefordert, »einen konstruktiven Misstrauensantrag einzubringen und damit einen anderen Bundeskanzler zu wählen«. Die FDP-Minister traten zurück, die Koalition war zerbrochen – wenige Wochen später wählten Union und FDP Helmut Kohl zum sechsten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland.

Wer eine Mehrheit organisiert, muss die Regierungsbank einfordern – was für Helmut Kohl noch völlig klar war, scheint für die SPD im Jahre 2017 nicht mehr zu gelten. Ohne Not formierte sie mit der Opposition am Mittwoch und nochmals am Freitagvormittag ein vorübergehendes Parlamentsbündnis und überging damit ihren Koalitionspartner. Volker Kauder, Fraktionschef der Union, sprach von einem »Vertrauensbruch«. Horst Seehofer nannte das rot-rot-grüne Kind beim Namen: »Normalerweise ist das ein Koalitionsbruch«. Die Regierung handelte im Parlament uneins. Die Opposition hat ein Gesetz beschlossen. Und doch heißt es in der SPD-Parteizentrale, man wolle die Regierung nicht platzen lassen. Von einem konstruktiven Misstrauensvotum, dieser instrumentellen Garantie der Handlungsfähigkeit der Regierung, möchte man nichts wissen. Alles sei ganz einfach, alles ganz harmlos – und nur eine kleine Variation in einer besonderen Frage.

Die Hebel der Macht 4
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Wenn das mal kein Irrtum ist. Immerhin: ein solcher Vorgang wäre einmalig in der bundesrepublikanischen Parlamentsgeschichte und er könnte eine Tradition begründen. Eine Tradition, die die Regierungsstabilität fortwirkend gefährdet. Sollte die Bundeskanzlerin auf diesen Koalitionsbruch nicht mit einer Entlassung der SPD-Minister reagieren, fällt die staatspolitische Praxis ein Stück ins Ungewisse. Plötzlich wäre es legitim, Regierungsbündnisse für Ausflüge in das Lager der Opposition zu verlassen. Und selbst wenn die Disziplin der Parteien dies verhindern mag, so besteht doch die Gefahr, dass das letzte Regierungsjahr zur Achterbahn parlamentarischer Beliebigkeit verkommt. Ein Jahr, das dank Wahlkampf sowieso nicht gerade mit demokratischer Verantwortung glänzt.

Doch die Kanzlerin wird ihren Juniorpartner gewähren lassen. Die Legislatur ist beinahe vorüber – und nichts kann man im Adenauer-Haus derzeit weniger brauchen, als einen Kanzler Martin Schulz, der in den wenigen Wochen bis zur Bundestagswahl seine Regierungsfähigkeit beweist. Auch eine Minderheitsregierung brächte dem laufenden Wahlkampf Minuspunkte ein. Immerhin zerrt Angela Merkel von ihrem Image als Stabilitätsanker, das sie sich zwölf Jahre lang hart erarbeitet hat. SPD und Angela Merkel – beide werden eine wesentliche Konvention des deutschen Parlamentarismus zugunsten politischer Kalküle gefährden. »Stabilität und Geschlossenheit einer parlamentarischen Mehrheit sind geradezu identisch mit der Stabilität, Handlungsfähigkeit und Krisenfähigkeit der Regierung«, notierte der Politikwissenschaftler Winfried Steffani 1971. Wenn dieser 30. Juni 2017 kein Ausrutscher bleibt, verliert das Grundgesetz eines seiner Erfolgsversprechen: Diese, unsere bundesrepublikanische Ordnung würde zu jeder Zeit eine stabile sein.