Tichys Einblick
Wo sind die Advokaten der Gleichberechtigung?

Leitkultur: Nicht mehr vereinbar

Ein Gerichtsurteil zum fast tödlichen Ausgang der "Lösung" eines orientalischen Ehekonflikts als Anschauungsunterricht zum Thema Leitkultur.

Alle Parteien – außer der sogenannten Partei Die Linke – haben im Wahlkampf inzwischen das Thema „Sicherheit“ entdeckt. Welche Wählerbewegungen nach der wegen einer terrorwarnungsbedingten Absage der für die strukturschwache Eifelregion bedeutsamen Großveranstaltung „Rock am Ring“ zu erwarten sind, sei den – zu Pfingsten besonders gefragten – Meinungsforschern überlassen. Die Absage betrifft in gewisser Weise auch die im Wahlkampf gemiedene Debatte um die bundesrepublikanische Leitkultur.

Zur Erläuterung: Soeben wurden in Rheinland-Pfalz eine Reihe von Neubürgern aus aller Welt mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgestattet, unter Intonation der Nationalhymne und potentieller Sangesbeteiligung der sprachkundigen Neudeutschen sowie der historisch-politischen Instruktion bezüglich der deutschen Geschichtslast und der daraus resultierenden historischen Verantwortung – der Deutschen oder der Bundesrepublik, je nachdem.

Was es heutzutage mit der Leitkultur auf sich hat, ist (laut FAZ v. 01.06.2017, S.9) dem Urteil des Landgerichts Hannover zu entnehmen, das einen aus türkischen Kurdengebieten 39jährigen Polsterer wegen Mordversuchs an seiner „früheren Partnerin“ zu vierzehn Jahren Haft verurteilt hat. Die Ursachen und Umstände des Mordversuchs sind an der Schnittstelle von Politik und Kultur, mithin im Begriffsfeld „Leitkultur“ zu finden. Das Paar hatte sich „bei einer Demonstration für die Belange der Kurden“ – also nicht gegen Fluglärm oder weiteren Autobahnbau am Oberrhein – in Straßburg kennengelernt. (Aus dem Bericht geht nicht hervor, ob es sich um jene Demonstration handelte, bei der die kurdischen Immigranten die Rheinbrücke von Straßburg nach Kehl blockierten.)

Der politische Kampf führte zum Ehebund in Deutschland, indes nach islamischem Recht, nicht vor dem deutschen Standesamt. Bald darauf missfiel dem islamisch verheirateten Gatten das von westlichen Werten geweckte Emanzipationsstreben – sie wollte „selbstbestimmt außer Haus gehen“ – seiner der anatolischen Heimat entrückten Frau. Es kam zum Streit um Unterhaltszahlungen und um die Rückerstattung der in Goldschmuck geleisteten Morgengabe im Wert von 20.400 Euro. Der orientalische Ehekonflikt mündete in die Aktion des Gatten, bei der die Frau „nur durch ein Wunder“ mit dem Leben davon kam. Eigentlich waren es zwei Wunder: Das Küchenmesser verfehlte knapp die Herzgegend der Frau, danach riss nach 208 Metern das Seil, mit dem sie der Gatte ans Auto gebunden und über die Straße geschleift hatte.

Die Frau überlebte. Es handelte sich mithin nur um einen Mordversuch. Außerdem zeigte sich der Migrant reumütig, so dass das Urteil auf 14 Jahren Haft lautete. Für das Publikum, welches sich noch immer für die Debatte um die bundesrepublikanische Leitkultur interessiert, sind diesbezüglich die Ausführungen des Richters aufschlussreich. Er erklärte, der Angeklagte habe ein Frauenbild, „das mit den Vorstellungen unserer Zeit nicht mehr vereinbar ist.

Warum ich mich mit diesem Kommentar unter die Autoren (und – innen) von „Tichys Einblick“ geselle: Wer in diesem unserem Lande noch den Mut hat, sich seines eigenen Verstandes ohne Anleitung eines anderen, sprich der „Leitmedien“, zu bedienen, gerät ins Visier der Hüter des linksgründeutschen Meinungs- und Moralmonopols.

Da will man doch dabei sein.