Tichys Einblick
Amadeu Antonio Stiftung

Ein Sieg für die Meinungsfreiheit und für die weltanschauliche Neutralität des Staates

Die Amadeu Antonio Stiftung unterliegt vor Gericht gegen das Bezirksamt Neukölln.

Falko Liecke (Bezirksstadtrat Berlin-Neukölln, CDU)

imago images / Müller-Stauffenberg

Auch TE hatte über die von Familienministerin Giffey geförderte und mit einem Vorwort versehene Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung „Ene, mene, muh – und raus bist Du!“ berichtet, die Erzieherinnen und Erziehern von Kindertagesstätten anleitet, die politischen Überzeugungen der Eltern der ihnen anvertrauten Kinder auszuspionieren.

Der Jugendstadtrat des Berliner Stadtbezirks Neukölln, Falko Liecke, hatte sich kritisch zu der Spitzel-Anleitung der Amadeu Antonio Stiftung in einer Pressemitteilung geäußert:

„Die Broschüre will Vorurteile bekämpfen, vermittelt sie aber selbst. Es ist nicht Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern, die politische Gesinnung der Eltern zu überprüfen.
Auch die einseitige Fixierung auf rechtsradikale Elternhäuser ist ein Problem. Gefahren für unsere Demokratie gehen von allen Rändern aus. In Neukölln sehen wir eher ein Problem mit religiösem Extremismus, wenn Kinder beispielsweise zum Tragen des Kopftuches genötigt oder Zwangsehen schon im Kindesalter arrangiert werden. Auch die Indoktrination durch Linksextremisten ist eine Gefahr. Ein ehrlicher Umgang damit klärt über alle Extremismusgefahren auf, ohne Eltern unter Generalverdacht zu stellen.“

Dass sich der Bürgermeister des Stadtbezirks Neukölln sofort von dieser Pressemitteilung distanzierte, belegt nur neben Giffeys Vorwort zur Broschüre wie weit sich die SPD inzwischen von ihren Wurzeln und vom Verständnis der Demokratie entfernt hat. Offenbar hält SPD-Bürgermeister Martin Hikel die Bespitzelung von Kita-Kindern für ein geeignetes Mittel im, wie man früher sagte, „Klassenkampf“, in dem jedes Mittel recht ist. Wenn Giffey die Broschüre verteidigt und wenig überzeugend beteuert: „Grundsätzlich gilt: Es ist nicht Aufgabe des Staates zu prüfen, wie Eltern leben und was sie denken. Das ist auch nicht das Ziel der Broschüre, sondern Hilfestellung und Information für Fachkräfte in Kitas“, dann ist das bigott, denn genau das ist die Zielrichtung der von ihr mitfinanzierten und durch ein Vorwort promovierten Broschüre: zu überprüfen „wie Eltern leben und was sie denken.“ Eine Entlassung Franziska Giffeys durch die Kanzlerin ist längst überfällig, schließlich sollte sie Familienministerin und nicht Sachwalterin der Amadeu Antonio Stiftung sein.

Dass die Amadeu Antonio Stiftung Kritik wieder einmal durch haltlose Unterstellungen zu entkräften versucht, indem sie die Kritiker herabsetzt, ist nicht neu. So behauptet Simone Raffael: „Es wirkt so, als hätten viele der Kritiker die Broschüre entweder nicht verstanden oder überhaupt nicht gelesen“. Genau darin jedoch besteht das Problem, dass im Gegenteil die Kritiker die Broschüre genau gelesen und zudem sehr, sehr gut verstanden haben, worum es geht.

Man gewinnt allerdings den Eindruck, dass die Stiftung ihrer eigenen Argumentation nicht vertraute, denn sie schob noch eine Klage hinterher, um, wie es aussieht, Kritiker mundtot zu machen. Die Argumentation der Stiftung ist dabei bemerkenswert:

Die Stiftung gestattet großzügig, „Personen wie auch Falko Liecke“ jederzeit Kritik an der Broschüre zu „äußern“. Heißt: in seinen vier Wänden darf Falko Liecke selbstverständlich Kritik üben, nicht aber als stellvertretender Bezirksbürgermeister und Jugendstadtrat, denn „das Bezirksamt als staatliche Institution ist der Absender der Pressemitteilung. Und staatliche Institutionen unterliegen dem Sachlichkeitsgebot.“

Ein Jugendstadtrat und stellvertretender Bezirksbürgermeister darf sich also nicht öffentlich äußern, wenn es um Anleitungen geht, wie Erzieherinnen und Erzieher ihre Arbeit in den Kitas zu gestalten haben? Zumindest nicht, wenn sie von der Amadeu Antonio Stiftung kommen, die inzwischen über aller Kritik zu schweben scheint. Mit welchem Recht und mit welcher Kompetenz gibt eine parteiische und ideologisch sehr weit links stehende Institution Anleitungen für Erzieher heraus? Wäre es im Sinne der Stiftung auch in Ordnung, wenn eine Broschüre herauskäme, die eben jenen Erzieherinnen und Erzieher eine Handlungsanleitung an die Hand gibt, in dem es um linksextremes Gedankengut der Eltern geht? Doch im Grunde ist das vollkommen gleichgültig, denn die Bespitzelung von Kinder ist, in jedem Fall abzulehnen.

Wie war das übrigens mit dem Ausgewogenheitsgebot der Landeszentrale für politische Bildung in Berlin, als sie aus Steuermitteln der Stiftung eine einseitige und heftig kritisierte Veranstaltung zum „rechten Rand der DDR-Aufarbeitung“ finanzierte?

Die Stiftung spielt nur allzu schlecht die verfolgte Unschuld, wenn sie darauf hinweist, dass sie gar nicht klagen wollte, sondern musste, weil das Bezirksamt dem Verlangen der Stiftung nach einer „klärenden Stellungnahme“ nicht nachkam und sich auch noch erdreistete, „dem förmlichen Unterlassungsbegehren“ der Stiftung nicht zu entsprechen. Angesichts der großen Unterstützung aus hohen politischen Kreisen ist die Renitenz des Bezirksamtes Neukölln aus Sicht der Amadeu Antonio Stiftung womöglich unverständlich.

So sah sich die Stiftung genötigt, Klage einzureichen, die sich natürlich nicht gegen Stadtrat Falko Liecke richtete, sondern gegen das Bezirksamt, der die Verbreitung der Pressemitteilung untersagt werden sollte.

Angedroht wurde eine Strafe bei Zuwiderhandlung bis zu 250.000 Euro. Vertraut die Stiftung stärker auf ihre Anwälte und auf die abschreckende Wirkung von Klagen als auf das freie Wort und das nachprüfbare Argument? Ist das ihr Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit? Empfindet sie sich als Schild und Schwert des Guten und Wahren?

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 11. April entschieden, den „Antrag der Stiftung abzulehnen, dem Bezirksamt Neukölln bestimmte Äußerungen bezüglich der Broschüre zu untersagen.“ „Das Bezirksamt darf damit weiterhin die Auffassung vertreten, die Broschüre vermittle einseitig Vorurteile und rege zur Bespitzelung ganzer Familien an.“

Das Gericht stellte klar, dass der Jugendstadtrat sich in amtlicher Eigenschaft geäußert habe. Das Gericht bestätigte Liecke, dass die Pressemitteilung weder wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen, noch unvertretbare Wertungen enthalte. Übrigens kann die Empfehlung der Broschüre, bei Eltern „genauer hinzuschauen“, negativ als „Bespitzelung“ bezeichnet werden, wie die Morgenpost berichtet.

Das Verwaltungsgericht stärkte in seinem Urteil das Recht auf freie Meinungsäußerung und zur Beurteilung von Anleitungen für die Erziehung von Kindern in staatlichen Einrichtungen. Darüberhinaus unterstützt das Urteil die Pflicht des Staates zur weltanschaulichen Neutralität. Mit der Pressemitteilung zur Broschüre entsprach der Jugendstadtrat genau der Pflicht des Staates zur Neutralität.

Der Amadeu Antonio Stiftung steht der rechtliche Weg offen, gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzureichen. Angesichts der massiven politischen Unterstützung, angesichts der finanziellen Förderung, die aus Steuermitteln die Stiftung erfährt, wäre der Schritt zum Oberverwaltungsgericht denkbar. Es könnte der Stiftung darauf ankommen, ein Exempel zu statuieren. Es wäre jedoch ein Exempel für den Rechtsstaat.